Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4263 20.07.2015 (Ausgegeben am 20.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Neonazistischer Angriff am 1. Mai in Saalfeld Kleine Anfrage - KA 6/8834 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. Mai war eine Gruppe von rund 70 Neonazis ohne Polizeibegleitung vom Bahnhof in Saalfeld bis zum Versammlungsort der angemeldeten und polizeilich gesicherten Demonstration der Neonazi-Partei „Der Dritte Weg“ gelaufen. Bei ihrem Marsch durch die Saalfelder Innenstadt griff die Gruppe drei Jugendliche an und verletzte diese zum Teil schwer. Nach Medienberichten waren an dem Angriff auch Neonazis aus Sachsen-Anhalt beteiligt. Demnach befanden sich in der Gruppe einschlägig bekannte Rechte aus dem Burgenlandkreis und dem Saalekreis. Auch ein ehemaliger Funktionär der NPD in Weißenfels und weitere Kandidaten der Partei für die Kommunalwahlen im Burgenlandkreis 2014 liefen in der Gruppe mit. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Ablauf des Angriffs vor? Aufgrund des polizeilichen Informationsaustausches und von Anfragen des Thüringer Landeskriminalamtes im Zusammenhang mit Ermittlungsersuchen ist der Landesregierung bekannt, dass am 1. Mai 2015 in Saalfeld (Freistaat Thüringen ) eine Veranstaltung unter dem Motto „Arbeit - Zukunft - Heimat Überfremdung stoppen! Kapitalismus zerschlagen! Volkstod abwenden!“ mit rund 530 Teilnehmern stattfand. Veranstalter war das „Nationale und soziale Aktionsbündnis 1. Mai“. Diese Veranstaltung soll sehr stark von diversen Auseinandersetzungen geprägt gewesen sein. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen soll es gegen Ende der Veranstaltung auch einen Angriff von einer Gruppe Rechtsextremisten auf drei Personen der Punk-Szene gegeben haben. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 2 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Tatbeteiligung von in Sachsen-Anhalt gemeldeten Neonazis bzw. Rechtsextremen oder in der Polizeidatei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Um welche Personen aus Sachsen-Anhalt handelt es sich bei den Angreifern ? Bitte aufschlüsseln nach Wohnort und Geschlecht. In welchen neonazistischen bzw. rechten Strukturen sind diese organisiert und welche weiteren verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen über diese Personen vor? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Straftaten wurden bei dem Angriff festgestellt und werden nun juristisch verfolgt? Die Landesregierung kann nur zu Angelegenheiten Auskünfte erteilen, die in ihre Zuständigkeit fallen. Zu offenen Strafverfahren der Justiz des Freistaates Thüringen kann die Landesregierung keine Angaben machen, da es sich um Vorgänge außerhalb ihres Verantwortungsbereiches handelt. 5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Klärung des Sachverhaltes und wie bemüht sie sich um die Identifizierung möglicher rechter Angreifer aus Sachsen-Anhalt? Die Strafverfahren im Freistaat Thüringen unterliegen nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung, aber im Rahmen der Amtshilfe hat das Landeskriminalamt Thüringen Lichtbilder, welche im Zuge der Demonstrationsbegleitung von potentiellen Tatverdächtigen und Zeugen gefertigt wurden, mit der Bitte um Personenidentifizierung, unter anderem an das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, versandt. Diese Aufnahmen wurden den Staatsschutzdienststellen der Landespolizei Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Inneres und Sport, Abteilung 4 - Verfassungsschutz, mit der Bitte um Prüfung und Erkenntnismitteilung zugeleitet. Im Ergebnis wurden insgesamt 19 Personen des rechten Spektrums aus Sachsen-Anhalt, bei denen es sich um Versammlungsteilnehmer bzw. Zeugen handelte, identifiziert. Diese Informationen wurden dem Landeskriminalamt Thüringen übermittelt. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Teilnahme von Neonazis bzw. Rechten aus Sachsen-Anhalt an weiteren Aktionen der rechten bzw. rechtsextremen Szene am 1. Mai in Thüringen? Informationen zu rechtsextremistischen Aktivitäten werden im Land SachsenAnhalt vom Verfassungsschutz gesammelt. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten , die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse über die Teilnahme rechtsextremistischer Personen aus Sachsen-Anhalt an weiteren Aktionen der rechtsextremistischen Szene am 1. Mai 2015 in Thüringen vor.