Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4272 23.07.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 24.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Mai 2015 Kleine Anfrage - KA 6/8842 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - poli- 2 tische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Mai 2015 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Mai 2015. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 für den Monat Mai registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 für den Monat Mai registriert? Im Monat Mai 2015 wurde in Sachsen-Anhalt eine politisch motivierte Gewaltstraftat , die dem Phänomenbereich - rechts - zugeordnet werden konnte, registriert . Diese wurde nicht dem Themenfeld Hasskriminalität - Sexuelle Orientierung zugerechnet. 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität nicht definiert. Es handelt sich dabei um Straftaten, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeitspanne bekannt geworden/gemeldet worden sind. Das Fallaufkommen der Polizei bekannt gewordener Straftaten ist im Wesentlichen vom Anzeigeverhalten der Betroffenen abhängig. Darüber hinaus wird die politische Motivation oft erst im Verlauf des Ermittlungsverfahrens festgestellt und entsprechend gemeldet. Als Vormonate, bezogen auf den Monat Mai 2015, wurden in diesem Zusammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 30. April 2015 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. Mai 2015 bekannt wurden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Demnach sind in diesem Zeitraum zwei Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - nachträglich registriert worden. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. erfragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher 3 materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tat-hergang geführt. In keinem der registrierten Fälle wurde eine Untersuchungshaft angeordnet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, Untersuchungshaft, Extremismus, materiellen Schäden, Presseveröffentlichungen und Tatverdächtigen/Geschädigten sind in der Anlage 1 (zu Frage 1) und Anlage 2 (zu Frage 2) dargestellt. Die Angaben über die polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Seite 1 von 1 Anlage 1 männl. weibl. PD ST Ost AnhaltBitterfeld Bitterfeld-Wolfen, Stadt Bitterfeld Wohnhaus 06.05.2015 22:55 § 224 StGB ja 0,00 € 0 1 0 0 0 1 (Alter: 57 J., StAng. BRD) 1 0,00 € 0 1 0 0 1 PD ST Ost AnhaltBitterfeld Bitterfeld-Wolfen, Stadt Bitterfeld Wohnhaus 06.05.2015 22:55 § 224 StGB gegen linksKonfrontation/Politische Einstellung UnterthemaOberbegriff Pressemittlg . Summe 1 Straftat Festnahmen Alter Tatzeit Delikt Summe 1 Straftat Polizeidirektion Polizeirevier Vorerk . OrtsteilTatort TatdatumÖrtlichkeit KA 6/8842 - Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts - im Mai 2015¹ Polizeidirektion Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit Delikt Tatverdächtige GeschädigteExtr. Schaden ¹ Tatzeit: 01.05.2015 bis 31.05.2015, Stand: 31.05.2015 Seite 1 von 1 Anlage 2 männl. weibl. Straße, Park 15.04.2015 18:15 § 224 StGB ja 0,00 € 2 1 0 ab 21 3 0 2 (Alter: 24, 33 J., StAng. Mali) Wohnwagen 18.04.2015 0:24 § 306a StGB ja 0,00 € 0 1 0 0 0 - 2 0,00 € 2 2 0 3 0 2 Straße, Park 15.04.2015 18:15 § 224 StGB Wohnwagen 18.04.2015 0:24 § 306a StGB KA 6/8842 - Nachmeldungen von Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität¹ Polizeidirektion Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit Delikt Tatverdächtige GeschädigteExtr. Schaden Vorerk . Pressemittlg . Festnahmen Alter Summe 2 Straftaten Polizeidirektion Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit BitterfeldBitterfeldWolfen , Stadt AnhaltBitterfeld PD ST Ost Delikt Oberbegriff Unterthema FremdenfeindlichHasskriminalität Summe gegen links PD ST Ost AnhaltBitterfeld BitterfeldWolfen , Stadt Bitterfeld Konfrontation/Politische Einstellung 2 Straftaten ¹ Straftaten mit Tatzeit: 01.01.2015 bis 30.04.2015, die ab dem 01.05.2015 bekannt geworden sind. Stand: 31.05.2015 d4272 Anlage.pdf KA 6-8842 Anlage 1.pdf KA 6-8842 Anlage 2