Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4280 27.07.2015 (Ausgegeben am 28.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Übergangssystem Schule Beruf - Regionales Übergangsmanagement SachsenAnhalt (RÜMSA) Kleine Anfrage - KA 6/8854 Vorbemerkung des Fragestellenden: Schulische Bildungsgänge, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss führen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und -projekte sowie ausbildungsbegleitende Förderprogramme und -instrumente werden im „Übergangssystem Schule Beruf“ zusammengefasst . Divergierende Zuständigkeiten und Finanzierungssysteme, Fragmentierung sowie mangelnde Transparenz sind hemmende Faktoren, die das originäre Ziel des Übergangssystems beeinträchtigen, Jugendliche mit Unterstützungsbedarf in Ausbildung und Arbeit zu integrieren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Im Berufsbildungsbericht 2014 des Landes Sachsen-Anhalt werden einzelne Übergangsangebote aufgeführt. Welche bundeseinheitlichen und landesspezifischen Maßnahmen und Programme der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII sowie sonstige Maßnahmen kommen derzeit in Sachsen-Anhalt zur Anwendung? Neben den wesentlichen Maßnahmen und Programmen zur Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf, die im Berufsbildungsbericht 2014 dargestellt werden, sind ergänzend das Bundesprogramm „Berufseinstiegsbegleitung“ und das Landesprogramm „Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA)“ zu benennen. 2 2. Welche öffentlichen und privaten Bildungsträger sowie Träger der Kinderund Jugendhilfe führen derzeit entsprechende Maßnahmen und Projekte durch? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Es gibt keine zentrale Erfassung von Maßnahmen und Projekten im Übergangsbereich . Zudem ist zu beachten, dass sich zu Beginn einer neuen ESF-Förderperiode die Mehrzahl der Programme noch in der Vorbereitung befindet. Solange in den Programmen noch keine Fördermodule bzw. -projekte umgesetzt werden, sind Aussagen zu den einzelnen Trägern ohnehin nicht möglich. 3. Wann hat die Landesnetzwerkstelle RÜMSA ihre Arbeit aufgenommen und welche Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen sich mit kommunalen Kooperationsverbünden am Projekt RÜMSA? Die Landesnetzwerkstelle RÜMSA hat am 1. Juni 2015 ihre Arbeit aufgenommen . Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit Schreiben vom 2. Juni 2015 aufgefordert worden, spätestens bis zum 15. Oktober 2015 ihre Kooperationsvereinbarungen , Zielvereinbarungen und Konzepte einzureichen. Bislang liegen noch keine Rückmeldungen vor. 4. In welchem Umfang sind bzw. werden Wirtschaftsverbände und -kammern sowie die unter Punkt 2 aufgeführten Einrichtungen organisatorisch in die kommunalen Kooperationsverbünde integriert? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Hierzu liegen erst Erkenntnisse vor, wenn die Kommunen die in der Beantwortung zu Frage 3 genannten Unterlagen eingereicht haben. 5. Welchen Finanzbedarf sieht die Landesregierung für das Übergangssystem ? Im Operationellen Programm des Landes Sachsen-Anhalt ist für das Programm RÜMSA ein ESF-Fördervolumen von 25 Mio. Euro ausgewiesen.