Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4282 28.07.2015 (Ausgegeben am 29.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Franziska Latta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neueinstellungskorridore im Bereich von Mindestlohnkontrollen Kleine Anfrage - KA 6/8858 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Nach § 20 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind nach § 14 MiLoG die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie viele Neueinstellungen im Bereich von Mindestlohnkontrollen gab es in Sachsen-Anhalt seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 €? In Anbetracht der Zuständigkeit des Bundes für die Personalausstattung der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ - FKS wird sich die Landesregierung zu dieser Frage nicht äußern - sie verfügt insoweit auch nicht über die für die Beantwortung erforderlichen Informationen. 2 2. Wie viele Kontrollen wurden seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Bitte darstellen nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Branchen. Bereits durch das Gesetz zur Intensivierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23.07.2004 (BGBl. I, S. 1842), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.10.2014 (BGBl. I, S. 1922), wurde die Zuständigkeit für amtliche Außenprüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bei den Behörden der Bundeszollverwaltung/Hauptzollämter (Arbeitsbereich FKS) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt. Daher kann die Landesregierung auf die gestellte Frage keine Angaben machen. 3. Wie viele Verstöße gegen den geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € hat es bisher in Sachsen-Anhalt gegeben? Bitte darstellen nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Branchen. Da der Bund für die FKS zuständig ist, verfügt die Landesregierung hierzu über keine Informationen.