Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4285 29.07.2015 (Ausgegeben am 29.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Katja Pähle (SPD) Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Ausstattung von Kinos mit der Abspieltechnik für Filme mit Audiodeskription Kleine Anfrage - KA 6/8851 Vorbemerkung der Fragestellenden: Seit Mai 2013 müssen alle Filmproduktionen, die mit Mitteln der deutschen Filmförderung gefördert werden, barrierefrei gestaltet werden. Das bedeutet, dass nur noch Filme gefördert werden, die mit Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen sowie mit Untertitelung für hörgeschädigte Menschen ausgestattet sind. War Barrierefreiheit bisher eines von vielen Förderkriterien, die nicht alle zu erfüllen waren , ist ihre Nichteinhaltung nun zu einem Ausschlusskriterium geworden. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Frage 1 Wie viele Kinos in Sachsen-Anhalt sind zurzeit in der Lage, sowohl die Audiodeskription wie auch die Untertitel anzuspielen bzw. anzuzeigen? Der Staatskanzlei stehen dazu keine eigenen Informationen zur Verfügung. Auch bei der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Eine von der Staatskanzlei bei 29 Kinos in Sachsen-Anhalt durchgeführte Nachfrage ergab - bei einer Rückmeldung durch neun Kinos -, dass der Stand der bei der Vorführtechnik erreichten Barrierefreiheit unterschiedlich ist. Unabhängig von der Sachlage in den jeweiligen Kinos gibt es individuell zu nutzende Apps, die die Möglichkeit der Audiodeskription anbieten. Alle Kinos, die an der Durchführung der Filmkunsttage Sachsen-Anhalt beteiligt sind, beabsichtigen den Einsatz dieses Angebots. 2 Frage 2 Welche technischen Voraussetzungen sind für das Abspielen der Audiodeskription wie auch der Untertitel notwendig? Untertitel werden bereits insbesondere bei zweisprachigen Filmen genutzt. In den Fällen, in denen ein Film untertitelt zur Verfügung steht, kann dieser mit der allgemein üblichen Vorführtechnik gezeigt werden. Audiodeskription durch ein Kino erfordert weitergehende technische Ausstattungen, deren Art und Umfang von der ansonsten in einem Kino vorhandenen Technik abhängt. Eine generelle Antwort ist daher nicht möglich. Frage 3 Wurde im Rahmen des Programms zur Förderung der Digitalisierung von Kinos , das im Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt auf kleine Kinos ausgeweitet wurde, auch die Bereitstellung von Abspieltechnik für Audiodeskriptionen und Untertiteln gefördert? Mit dem Programm zur Förderung der Umstellung der Filmtheater in Sachsen-Anhalt auf digitale Technik wurde ausschließlich die Digitalisierung der optischen Vorführtechnik gefördert (Projektoren und Leinwände). Das Programm wurde in SachsenAnhalt im Juli 2011 gestartet. Die Förderung von Modernisierungen und Verbesserungen von Kinos durch den Bund auf der Grundlage des § 56 Abs. 3 Filmfördergesetz , die der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, ist bei der FFA erst seit dem Jahr 2014 möglich und wurde bei den Programmen zur Kinodigitalisierung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nicht berücksichtigt. Frage 4 Ist daran gedacht, die Kinos bei der Anschaffung von Abspieltechnik für Audiodeskriptionen und Untertitel zukünftig zu unterstützen? Mit welchen Kosten wäre hier zu rechnen? Die Rückmeldungen der von der Staatskanzlei angefragten 29 Kinos in SachsenAnhalt blieben bzgl. der Kosten ohne belastbare Ergebnisse. Bei der FFA liegen insoweit noch keine Erfahrungswerte vor. Da der Bund bereits heute auf der Grundlage des § 56 Abs. 3 Filmfördergesetz Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit fördern kann, sollten die Erfahrungen der FFA abgewartet werden, bevor darüber entschieden wird, ob eine zusätzliche Förderung durch das Land zukünftig geboten ist.