Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4289 30.07.2015 Hinweise: Die vollständige Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten . Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.07.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Bodenabsenkung durch Erdgasförderung in der Altmark Kleine Anfrage - KA 6/8847 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: In der Antwort zu Frage 5 sind Informationen enthalten, die schutzwürdige Betriebsund Geschäftsgeheimnisse betreffen. Die Darstellung der erbetenen Messergebnisse erfolgt anhand von Unterlagen aus dem markscheiderischen Risswerk zu Bodensenkungen über dem Gas-Kavernenspeicher Peckensen der Storengy Deutschland GmbH. Die Angaben im Höhenfestpunktriss beinhalten u. a. die genaue Lage von unterirdischen Gas- und Soleleitungen und weiteren sensiblen und sicherheitsrelevanten Betriebseinrichtungen die gegen missbräuchliche Nutzung zu schützen sind und auch Rückschlüsse auf die Betriebsführung des Unternehmens zulassen. Das Unternehmen hat daher aus Sicherheits - und Wettbewerbsgründen ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemäß § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von den Behörden nicht unbefugt offenbart werden. 2 Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber ihren Informationsquellen. Die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 wird insoweit teilweise mit der Bitte um Anwendung der GSO LT gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit einbezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen des Unternehmens geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie Betroffener Dritter zu befriedigen . Mit der GSO LT wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend bewerteten oder eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Antwort der Landesregierung: Frage 1: Liegen aktuelle Kenntnisse und Messergebnisse über Senkungen der Erdoberfläche infolge der Erdgasförderung im Gebiet der Altmark-Erdgaslagerstätte vor? Wenn ja, wo sind diese konkret gemessen worden und um wie viele Zentimeter handelt es sich bei diesen Absenkungen? Bitte die Absenkungen grafisch auf einer Landkarte darstellen mit Höhenlinien. Von 1973 bis 1988 wurden die durch die Gewinnung von Erdgas in der Altmark verursachten Bodensenkungen durch großräumige Messungen von Höhenunterschieden (Nivellement) beobachtet. Die Messungen wurden im Norden und Westen des Fördergebietes bis an die Grenze zum Bundesland Niedersachsen durchgeführt. In Richtung Osten und Süden erstreckte sich das Messgebiet bis nach Arendsee und dem Drömling. Das im Beobachtungsgebiet im Zeitraum von 1973 bis 1988 gemessene Senkungsmaximum beträgt ca. 15 cm und befindet sich etwa 10 km südwestlich von Salzwedel . Die um dieses Senkungsmaximum entstandene Senkungszone ist gleichmäßig schüsselförmig mit einem Radius von ca. 20-25 km ausgebildet (siehe Anlage ). Frage 2: Sind diese Daten öffentlich frei zugänglich und im Internet dargestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Die genannten Messergebnisse sind als betriebsinterne Daten nicht frei zugänglich. Nach den einschlägigen Informationszugangsgesetzen ist es auf schriftlichen Antrag jedoch grundsätzlich möglich, in bergbauliche Unterlagen beim LAGB Einsicht zu nehmen. Es besteht keine Rechtsverpflichtung des Bergbaubetreibers, durchgeführte Messungen zu veröffentlichen. 3 Frage 3: Welche Auswirkungen haben die Senkungen aufgrund der Erdgasförderung auf Fließgewässer hinsichtlich des Abflussverhaltens? Ist davon auszugehen, dass durch die Absenkungen höhere Wasserstände in den Fließgewässern entstehen und für landwirtschaftlich genutzte Flächen dadurch Ertragseinbußen entstehen? Wenn ja, wie werden Landwirte und andere betroffene Grundstücksbesitzer entschädigt? Auf der Grundlage der Senkungsbeobachtung wurden bis zum Abschluss der Erdgasförderung Endsenkungen von maximal 25 cm prognostiziert. Aufgrund der gleichmäßigen Verformung und der sehr großräumigen Ausdehnung der Senkungszone sind praktisch keine nachweisbaren Auswirkungen auf Fließgewässer und die Nutzung der Oberfläche zu erwarten. Frage 4: Gibt es noch weitere Auswirkungen durch die Absenkungen aufgrund der Erdgasförderung ? Wenn ja, welche? Werden Schäden, wie z. B. Risse an den Gebäuden , festgestellt? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Wurden Messungen zur Feststellung von Höhenveränderungen des Bodens vor und nach den Kavernenspülungen für die Erdgasspeicherung vorgenommen ? Wenn ja, an welchen Orten bzw. Messstellen wurden die Daten aufgenommen ? Zeigen die Messungen Veränderungen? Bitte auch diese Messergebnisse tabellarisch und auf einer topografischen Landkarte mit den Messorten , den Jahreszahlen, die Absenkungen bzw. Höhenveränderungen in cm und den Höhenlinien darstellen. Es wurden Messungen zur Feststellung von Höhenveränderungen vor und während der Errichtung des Kavernenspeichers Peckensen durchgeführt. Die Messergebnisse liegen dem LAGB vor. Die Messungen wurden südwestlich von Salzwedel durchgeführt und erstrecken sich über die Orte Wiersdorf im Norden, Hilmsen im Süden, Nipkendey im Westen und Ellenberg im Osten. Das seit 1997 bestehende Messnetz wurde ab 2009 im Zuge der Erweiterung des Kavernenspeichers weiter vergrößert. An den seit 1997 beobachteten Höhenfestpunkten zeigen sich bis heute maximale Senkungen von rd. 2,2 cm. Der Höhenfestpunktriss und das Höhenverzeichnis sind Bestandteile des markscheiderischen Risswerks, das nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 63 Abs. 4 Bundesberggesetz beim LAGB eingesehen werden kann. Darüber hinaus besteht auch hier grundsätzlich die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Grundlage der Informationszugangsgesetze auf schriftlichen Antrag beim LAGB einzusehen. Über diese Informationen hinaus liegen der Landesregierung auch die erbetenen Messergebnisse vor, deren Mitteilung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich 4 ist. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung auf diese Frage fällt deshalb nach Auffassung der Landesregierung unter den Anwendungsbereich der §§ 33 und 34 GSO LT. Die ergänzenden Unterlagen können bei der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der GSO LT eingesehen werden. Staßfurt, den 04. Mai 2011 angefertigt: Schiweck Koordinatensystem : Gauß-Krüger Bezugsellipsoid: Bessel / RD 83 (LS 110) Darstellung auf der Grundlage von Rasterdaten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Gen-Nr.: A7-45910-09-14 Landesamt für Geologie und Bergwesen 1:250000 ISOKATABASENKARTE ALTMARK Gesamtsenkungen (in mm) im Zeitraum von 1978 bis 1988 - 10 - 10 - 20 - 30 - 40 - 50 - 60 - 70 - 100 - 90 - 80 - 10 - 7 0 - 8 0 - 50 N Jost (Bergvermessungsoberrat) 4410000 4410000 4420000 4420000 4430000 4430000 4440000 4440000 4450000 4450000 4460000 4460000 4470000 4470000 5 8 1 0 0 0 0 5 8 1 0 0 0 0 5 8 2 0 0 0 0 5 8 2 0 0 0 0 5 8 3 0 0 0 0 5 8 3 0 0 0 0 5 8 4 0 0 0 0 5 8 4 0 0 0 0 5 8 5 0 0 0 0 5 8 5 0 0 0 0 5 8 6 0 0 0 0 5 8 6 0 0 0 0 5 8 7 0 0 0 0 5 8 7 0 0 0 0 6000 0 6000 12000 Meter