Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4296 06.08.2015 (Ausgegeben am 06.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Immaterielles Kulturerbe Kleine Anfrage - KA 6/8869 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit 2003 fördert die UNESCO den Erhalt von Traditionen und Alltagskulturen. Bis 30. Oktober 2015 können sich nun Vereine und Initiativen für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben. Dabei muss die Tradition Identität stiften, Zugehörigkeit vermitteln, jede und jeder Interessierte muss teilnehmen können und wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen . Aktuell stehen bereits 27 Traditionen wie die Morsetelegrafie, die Chormusik oder die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in dem Verzeichnis. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Anmeldung zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis gab es bereits aus Sachsen-Anhalt? Bisher gab es aus Sachsen-Anhalt folgende Anträge zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO: - das Finkenmanöver im Harz und - die Salzwirker Brüderschaft im Thale zu Halle. 2 2. Welche Traditionen aus Sachsen-Anhalt wurden bereits aufgenommen? Beide Anträge aus Sachsen-Anhalt waren erfolgreich und wurden im Dezember des vergangenen Jahres in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. 3. Wie unterstützt die Landesregierung die Bewerbung dieses Verzeichnisses und die Aufnahme von Bewerbungen aus Sachsen-Anhalt? Das Verfahren zur Aufnahme zur Aufnahme von Bewerbungen aus den einzelnen Bundesländern ist vorgegeben und kann nicht verändert werden. Das mehrstufige Verfahren sieht folgendermaßen aus: Nach dem Ende der Ausschreibungsfrist werden alle eingegangenen Anträge durch ein Expertengremium des Landes fachlich begutachtet und bewertet. Auf der Grundlage dieser Votierung trifft jedes Bundesland eine Auswahl von bis zu vier Vorschlägen, die an die Kultusministerkonferenz übermittelt werden können. Die gesamte Vorschlagsliste aus allen Bundesländern wird dann an das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCOKommission weitergeleitet. Diese prüft und bewertet die Anträge nach fachlichen Kriterien im Sommer 2016. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen schließlich die Auswahlempfehlungen der Expertenkommission . Alle Einträge werden dann auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht. 4. Welchen Wert misst die Landesregierung dem immateriellen Kulturerbe bei? Die Landesregierung misst dem immateriellen Kulturerbe eine große Bedeutung bei. Es besteht ein fundamentales Interesse daran, diese über Generationen überlieferten und gepflegten Kenntnisse und Bräuche zu bewahren, die einen bedeutenden Teil unserer kulturellen Vielfalt ausmachen und unsere Identität prägen. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis abgelehnte Traditionen dennoch zu unterstützen ? Die Landesregierung prüft derzeit, ein landesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einzurichten, in das alle durch das Expertenkomitee des Landes positiv votierten Anträge aufgenommen werden.