Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/430 26.09.2011 (Ausgegeben am 28.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) So genannte Seiteneinsteigerprogramme für Lehrkräfte Kleine Anfrage - KA 6/7172 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe haben die Landesregierung veranlasst, seit einiger Zeit keine so genannten Seiteneinsteigerprogramme mehr anzubieten? In der Vergangenheit wurden Seiteneinsteigern dann Einstellungsmöglichkeiten im Schuldienst angeboten, wenn es dafür einen konkreten Bedarf gab, zu dessen Deckung keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung standen. Diese Seiteneinsteiger wurden berufsbegleitend qualifiziert. An diesem Verfahren wird auch zukünftig grundsätzlich festgehalten. Mit der Erhöhung der Kapazitäten in den Ausbildungsseminaren verbindet sich jedoch die Erwartung, dass für die meisten ausgeschriebenen Stellen genügend gut ausgebildete Bewerber zur Verfügung stehen werden. Frage 2: Hat diese Entscheidung ggf. auch zum Abbruch laufender Qualifikationsangebote geführt? Falls es zu solchen Abbrüchen gekommen ist, welche Gründe gab es dafür und welche Folgen können für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer daraus erwachsen? Es wurde kein Qualifikationsangebot für Seiteneinsteiger abgebrochen. Im Schuljahr 2002/2003 wurde aus Bedarfsgründen ein spezielles Seiteneinsteigerprogramm angeboten . Das Qualifikationsprogramm umfasste 200-Stunden-Kurse für den Erwerb der Unterrichtserlaubnis in so genannten Mangelfächern Kunsterziehung, Musik, Englisch und Französisch an Sekundarschulen und Gymnasien. Die Teilnehmenden 2 haben zeitgleich während ihrer jeweiligen Qualifikationsmaßnahme in der jeweiligen Schulform und im jeweiligen Unterrichtsfach unterrichtet. Frage 3: Hat der derzeitige Verzicht auf Seiteneinsteigerprogramme Folgen für die Gültigkeit von auf diesen Wegen früher erlangten Abschlüssen und Unterrichtsgenehmigungen ? Sollte es solche Folgen geben, worin bestehen sie? Die im Rahmen von Seiteneinsteigerprogrammen erworbenen Abschlüsse haben bisher ihre Gültigkeit nicht verloren und werden auch zukünftig gültig bleiben. Frage 4: Beabsichtigt die Landesregierung in dieser Wahlperiode, erneut Seiteneinsteigerprogramme für Lehrkräfte anzubieten? Sollte sie solche Absichten hegen, in welchen Bereichen sollen solche Programme angeboten werden (für welche Schulformen und für welche Fächer) und welche Zugangsvoraussetzungensollen gelten? Siehe Antwort zur Frage 1. Frage 5: Wie viele Lehrkräfte sind derzeit im Schulwesen in Sachsen-Anhalt tätig, die ihren Zugang zum Schuldienst bzw. ihre Unterrichtserlaubnis über Seiteneinsteigerprogramme erlangt haben? Bitte gliedern Sie nach öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, nach Schulformen und soweit möglich, nach Fächern bzw. Fächerkombinationen. Im Lehrerverzeichnis für das Schuljahr 2010/2011 findet man lediglich neun Lehrkräfte , die eindeutig einem Seiteneinsteigerkurs zugeordnet werden können. Fünf von ihnen haben einen Seiteneinsteigerkurs Gymnasium, drei einen Seiteneinsteigerkurs Sekundarschule und eine Lehrkraft hat einen Seiteneinsteigerkurs Berufsbildende Schulen absolviert. Die Lehrkräfte sind in folgenden Schulformen tätig: Vier Lehrkräfte sind an einem Gymnasium, zwei an einer Integrierten Gesamtschule, eine Lehrkraft ist an einer Förderschule, eine unterrichtet an einer Sekundarschule und eine Lehrkraft ist an einer Berufsbildenden Schule tätig. Dabei sind die Fächer verteilt: Drei Lehrkräfte unterrichten im Fach Französisch, drei im Fach Kunst, eine Lehrkraft unterrichtet in Latein , eine in Ethik und eine Lehrkraft unterrichtet an einer berufsbildenden Schule Fachdidaktik Berufspädagogik. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es weitere Lehrkräfte gibt, die über einen Seiteneinsteigerkurs in den Schuldienst gekommen sind. Das trifft vor allem auf Lehrkräfte aus dem Bereich der berufsbildenden Schulen zu. Sie haben inzwischen weitere Qualifikationen (z. B. Teilprüfung zur 1. Staatsprüfung) erworben und werden unter dieser (höherwertigeren) Qualifikation geführt. Möglich ist auch, dass sie nach einem Schulwechsel durch den neuen Schulleiter unter einem anderen Schlüssel geführt werden. Einige Lehrkräfte, die als Seiteneinsteiger in den Schuldienst gekommen sind, haben diesen inzwischen wieder verlassen. 3 Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung gegenwärtig die Nachfrage von Fachkräften, über Seiteneinsteigerprogramme eine Anstellung im Schuldienst in SachsenAnhalt zu erreichen bzw. eine Unterrichtserlaubnis zu erlangen? Es gibt einzelne Interessenbekundungen, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn kein Bewerber mit Lehramtsausbildung zur Verfügung steht.