Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4308 18.08.2015 Hinweis: Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Neonazistische Musikszene und Konzerte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8865 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSOLT ). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 1, 2, 3 und 4.1 bis 4.4 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe 2 somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes SachsenAnhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Namen von Veranstaltern und Mitgliedern von Musikgruppen schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen oder als Inhaber von Gewerbebetrieben , die rechtsextremistische Produkte anbieten, bekannt zu werden. 1. Welche aktiven neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikgruppen und Liedermacher sind für das 1. Halbjahr 2015 in Sachsen-Anhalt bekannt und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? 2. Welche Musikgruppen und Liedermacher sind für das 1. Halbjahr 2015 in Sachsen-Anhalt bekannt, bei denen die Landesregierung Anhaltspunkte für eine neonazistische, rechte oder rechtsextreme Ausrichtung hat? Worauf gründet sich der Verdacht und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Die Landesregierung interpretiert die Fragen 1 und 2 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher aufzuführen sind, zu denen der Landesregierung aus dem 1. Halbjahr 2015 Erkenntnisse über Auftritte und die Produktion von Tonträgern vorliegen. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Über die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen . Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle 3 des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Welche Auftritte der in Frage 1 und 2 genannten Musikgruppen, Liedermacher , Bands bzw. einzelne Mitglieder dieser in und außerhalb von SachsenAnhalt und der Bundesrepublik sind der Landesregierung im 1. Halbjahr 2015 bekannt? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort, gegebenenfalls weitere auftretende Bands, Teilnehmern und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts übermitteln. Rechtsextremistische Musik hat durch ihre identitätsstiftende Funktion eine zentrale Bedeutung für die Szene. Rechtsextremisten nutzen die Musik zu dem Zweck, Jugendliche oder junge Erwachsene an ihre Ideologie heranzuführen. Die Protagonisten vermitteln offen oder unterschwellig durch die Liedinhalte und ihre Selbstdarstellung rechtsextremistische Feindbilder und nationalistische, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Ideologie. Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Musikgruppen und Liedermacher . Eine gesonderte Erfassung „rechtsextremistischer Bands“ als Teilmenge rechtsextremistischer Musikgruppen findet nicht statt. Dies vorangestellt sind Angaben zu den Auftritten der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern der Anlage 2 zu entnehmen . Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen (Parteiveranstaltungen , Veranstaltungen von Kameradschaften, versammlungsrechtlichen , kommerziellen, privaten Veranstaltungen usw.) haben im 1. Halbjahr 2015 mit welchen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Bands bzw. Musikern in Sachsen-Anhalt, an welchen Tagen, in welchen Orten stattgefunden? 4.1 Wer veranstaltete das jeweilige Konzert bzw. den Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung und welcher Organisation sind der oder die jeweiligen Veranstalter zuzuordnen? 4.2 Was war das konkrete Veranstaltungsobjekt und in welchem Eigentumsverhältnis standen die jeweiligen Veranstalter zum Veranstaltungsobjekt ? 4 4.3 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Veranstaltungen jeweils? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten SachsenAnhalt kamen jeweils wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese gegebenenfalls zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen jeweils teilgenommen? 4.4 Welche Musiker und Bands haben jeweils an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen teilgenommen und aus welchen Orten stammen sie? Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. "Rechte" Aktivitäten , die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Hinsichtlich der weiteren Antworten zu den Fragen 4.1 bis 4.4 wird auf die Anlage 3 verwiesen. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4.5 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen fanden unter welchen behördlichen Auflagen statt? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als im Zusammenhang mit der Veranstaltung in Schönhausen am 4. April 2015 folgende behördliche Auflagen erteilt wurden: - Beschränkung des Musikrepertoires auf maximal 50 Lieder, - Einreichen der Titel und Texte vor der Veranstaltung, - Verbot des Vortragens, Abspielens und Singens von Liedern, die jugendgefährdend und/oder strafrechtlich relevant sind. 4.6 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? Es wurden keine Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen während der Durchführung von der Polizei beendet. 5 4.7 Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des jeweiligen Konzertes bzw. Auftrittes im Rahmen von Veranstaltungen registriert? Bitte Angabe der Paragrafen. Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Straftaten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltungen wurden nicht festgestellt. Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen erfolgten nicht. Platzverweisungen wurden nicht angeordnet. 6 Anlage 1 Antwort zu den Fragen 1 und 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Agharta Magdeburg Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Fight Tonight Raum Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Kraftschlag Weißenfels, Landkreis Burgenlandkreis Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Painful Life Raum Angern, Landkreis Börde Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Prora Raum Mansfeld, Landkreis Mansfeld-Südharz Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Two Minutes Warning Raum Magdeburg Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 7 Rechtsextremistische Liedermacher Herkunft Mitglieder Wohnort „OIRAM“ Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 8 Anlage 2 Antwort zu Frage 3 Rechtsextremistische Musikgruppen Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/Liedermacher Teilnehmer Agharta Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Fight Tonight Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 14.03.2015 Schweden Endless Pride Keine Erkenntnisse 13.06.2015 Leinefelde, Thüringen „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Stonehammer“, Liedermacher Frank Rennicke ca. 450 Kraftschlag Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Painful Life 14.03.2015 Allstedt OT Sotterhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz “Terrorsphära”, “Eternal Bleeding ”, “Painful Awakening” ca. 200 Prora 14.03.2015 Torgau; OT Staupitz, Sachsen „Carpe Diem“, „Bronson“, „Exzess “ ca. 230 Two Minutes Warning Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Rechtsextremistische Liedermacher Datum Aktivität/Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/Liedermacher Teilnehmer „Oiram“ 23.05.2015 Groningen (Niederlande) Fylgien (BE) Keine Erkenntnisse 9 Anlage 3 Tabelle 3: Datum 2015 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 09.02. Halle (Saale) Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 14.03. Allstedt, OT Sotterhausen, Landkreis MansfeldSüdharz Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus dem Landkreis Salzlandkreis, dem Landkreis Harz, dem Landkreis Merseburg-Querfurth sowie aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Thüringen und Brandenburg anreisten. Bezüglich weiterer Erkenntnisse wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung „Painful Life“ aus dem Raum Angern, „Terrorsphära“ (Österreich), „Eternal Bleeding “ ausThüringen , „Painful Awakening “ aus MecklenburgVorpommern 10 Datum 2015 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: entfällt Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 03.04. Allstedt, OT Sotterhausen, Landkreis MansfeldSüdharz Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: 319 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus Thüringen, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und MecklenburgVorpommern anreisten. Bezüglich weiterer Erkenntnisse wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 11 Datum 2015 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 04.04. Schönhausen (Elbe), Landkreis Stendal Feierstunde Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: „Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde “, NPD Veranstaltungsobjekt: Freiluftveranstaltung am Kirchberg/Körnerstraße Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: bis zu 150 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als die vor Ort festgestellten Fahrzeuge dem Landkreis Saalekreis, dem Landkreis Stendal, dem Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, dem Landkreis Bördekreis, dem Landkreis Harz sowie den kreisfreien Städten Magdeburg und Dessau-Roßlau zugeordnet werden konnten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Liedermacher Frank Rennicke aus BadenWürttemberg Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 12 Datum 2015 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 02.05. Klötze, OT Lockstedt, Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als die hier bekannt gewordenen Teilnehmer aus dem Landkreis Harz (1), dem Landkreis Bördekreis (2), und dem Altmarkkreis Salzwedel (3) sowie aus Dessau-Roßlau (2), den Hansestädten Bremen und Hamburg (8) sowie aus Baden-Württemberg (2), Bayern (1), Niedersachsen (22), Nordrhein-Westfalen (5), Thüringen (1), Schleswig-Holstein (3), MecklenburgVorpommern (2) sowie aus Italien (5) anreisten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemer - kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 13 Datum 2015 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 30.05. Allstedt, OT Sotterhausen, Landkreis MansfeldSüdharz Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischer Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico MARX Eigentumsverhältnis: Nicht Eigentum des Veranstalters Teilnehmeranzahl: ca.210 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als vor Ort festgestellte Fahrzeuge den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Hessen und Bayern zugeordnet werden konnten. Bezüglich weiterer Erkenntnisse wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen : Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung