Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/432 27.09.2011 (Ausgegeben am 28.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Förderung der Grünen Gentechnik durch die Landesregierung Kleine Anfrage - KA 6/7170 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf einer Veranstaltung der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V. (GfW) - Sektion Magdeburg - am 17. Mai 2011 im Ministerium für Gesundheit und Soziales, sprach auch der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Herr Dr. Aeikens, zum Thema „Grüne Gentechnik - Schlüsseltechnologie zur Hungerbewältigung und Friedensförderung “. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung des Fragestellenden: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie bewertet die Landesregierung die „Gesellschaft für Wehr- und Sicher- heitspolitik e. V.“ hinsichtlich ihrer Entstehungsgeschichte und Satzung? Die Entstehungsgeschichte der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e. V. steht im historischen Kontext der beginnenden Westintegration der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit des Kalten Krieges. Die Satzung der Gesellschaft für Wehrund Sicherheitspolitik e. V. ist rechtsstaatlich unbedenklich. 2 2. Inwiefern betrachtet die Landesregierung die Grüne Gentechnik als Schlüs- seltechnologie zur Hungerbewältigung und Friedensförderung? Zur künftigen Ressourcensicherung werden gerade in so komplexen und in ihrer Dynamik schwer voraussagbaren Bereichen wie der Ernährung möglichst viele verschiedene Optionen für die Zukunft gebraucht. Hunger ist neben Armut und Ungerechtigkeit sowie wirtschaftlicher und politischer Diskriminierung der Nährboden für gewaltsame Konflikte, ethnische, religiöse und regionale Feindseligkeiten. Daher muss eine Strategie geprüft werden, die sowohl konventionelle Methoden der Pflanzenzüchtung als auch biotechnologische Verfahren einschließlich der Gentechnik nutzt. 3. Unterstützen Mitglieder der Landesregierung bzw. einer Landesbehörde den Verein Innoplanta in Gatersleben beispielsweise als Mitglieder? Wenn ja, wer, und sieht die Landesregierung darin die Gefahr einer Interessenkollision ? Mitglieder der Landesregierung sind nicht Mitglied im Verein Innoplanta e. V. Die Mitgliedschaft von Mitarbeitern von Landesbehörden in Vereinen und Verbänden wird durch die Personaldienststellen nicht ermittelt. Eine gesonderte Ermittlung ist aus quantitativen und zeitlichen Gründen nicht machbar. 4. Inwieweit berücksichtigt die Biotechnologie-Offensive der Landesregierung die weiterhin überwiegende Ablehnung der Agro-Gentechnik durch die Bevölkerung ? Welche Position hat die Landesregierung zur direkten Mitentscheidung und Information der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, Landkreisen und Regionen zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO)? Die Biotechnologie-Offensive des Landes Sachsen-Anhalt lief in den Jahren 2002 bis 2008 und ging weit über den Bereich der Agro-Gentechnik hinaus. Sie umfasste Aktivitäten auf dem Gebiet der Pflanzenbiotechnologie (Grüne Biotechnologie), der Roten Biotechnologie, der Medizintechnik, der Pharmazeutischen Industrie, der Weißen Biotechnologie und der Umweltbiotechnologie. Die Biotechnologie-Offensive basierte auf wissenschaftlichen Ermittlungen zu Potenzialen für die biotechnologische Forschung und Anwendung. Die in der Frage unterstellte ablehnende Haltung der Bevölkerung gegenüber der Agro-Gentechnik würde sich daher nur auf einen Teil der von der Biotechnologie-Offensive beförderten Bereiche beziehen. Derzeit werden Bestrebungen diskutiert, den europäischen Regionen die Entscheidung über den Anbau von transgenen Pflanzen zu überlassen. Auf der Basis einer erfolgten Anbau-Zulassung, die nach sorgfältiger Risikoprüfung ergeht, soll eine regionale Entscheidung möglich werden, ob der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in bestimmten Gebieten stattfindet. In Deutschland könnten die Bundesländer ermächtigt werden, den Anbau von transgenen Pflanzen zu gestatten oder zu untersagen . Eine direkte Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zum Anbau ist nicht vorgesehen. Rechtswirksame Regelungen existieren in dieser Hinsicht bisher nicht. Die Praktikabilität einer solchen Lösung wird unter anderem aus Gründen der Rechtssicherheit kritisch bewertet. 3 Zum Anbau und zu Forschungsfreisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen besteht seit 2006 für die Bürger die Möglichkeit der Einsicht in das Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das sich aus Sicht der Landesregierung als Instrument der direkten Information bewährt hat. Im Fall von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen werden Unterlagen zum geplanten Vorhaben öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Bürger haben somit die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, die im Genehmigungsverfahren gewichtet werden. 5. Welche Versuche gibt es im Freiland auf landeseigenen Flächen? Bitte Ge- markung, Flächengrößen und angebaute Kultur angeben. Welche Flächengrößen wurden 2009, 2010 und 2011 angebaut und gibt es Anmeldungen für 2012 und 2013? In den Jahren 2009, 2010 und 2011 fanden weder Freisetzungsversuche noch Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf landeseigenen Flächen statt. Ob für die Folgejahre ein Anbau geplant ist, ist nicht bekannt. Eine Meldung in das Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss drei Monate vor Anbau erfolgen.