Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4320 20.08.2015 (Ausgegeben am 21.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Willkommenskultur im Landkreis Harz sicherstellen Kleine Anfrage - KA 6/8878 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf Grundlage der anhaltenden Zuzugszahlen Asylsuchender und Geflüchteter nach Deutschland, wird nach Informationen des Landrates der Landkreis Harz zusätzlich Menschen aufnehmen. Dies ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Um Integration und Teilhabe gewährleisten zu können, müssen entsprechende Maßnahmen und Vorbereitungen getroffen sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Ab wann ist die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die die Zentrale Aufnahmestelle des Landes durchlaufen, im Landkreis Harz vorgesehen ? Die Aufnahme von Asylsuchenden im Rahmen der landesinternen Verteilung nach dem Aufnahmegesetz ist im Landkreis Harz vorgesehen, nachdem die geplante zweite Erstaufnahmeeinrichtung des Landes im Sinne von §§ 44 ff. des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) voll funktionsfähig ist. 2. Mit wie vielen Unterzubringenden rechnet die Landesregierung 2016 bzw. 2017 für den Landkreis Harz? Wo werden Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen ? Nach welcher Quote erfolgt die Verteilung und welche Vorbereitungen für eine angemessene Unterbringung sind geplant bzw. schon angelaufen ? Die letzte Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemäß § 44 Abs. 2 AsylVfG über die voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Zugänge von 2 Asylbegehrenden und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen vom 7. Mai 2015 geht für das Jahr 2015 von einem Zugang von geschätzten 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern bundesweit aus. Für die Jahre 2016 und 2017 liegt zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Mitteilung über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden und den voraussichtlichen Bedarf von Unterbringungsplätzen vor. Die Zahl der Unterzubringenden für 2016 und 2017 lässt sich somit noch nicht prognostizieren. Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden obliegt gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes den Landkreisen und kreisfreien Städten als eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Der Landkreis Harz wird, sobald die Aufnahmeverpflichtung feststeht, Unterbringungsmöglichkeiten schaffen und Standorte festlegen. Die angemessene Vorbereitung der zu schaffenden Unterkünfte ist Aufgabe des Landkreises. Die zukünftige Aufnahmequote für die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen sich eine Erstaufnahmeeinrichtung im Sinne von § 44 AsylVfG befindet, soll nach dem am 7. Juli 2015 durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) vom 17. Dezember 2014 und des Aufnahmegesetzes vom 21. Januar 1998 unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und der Größe der Aufnahmeeinrichtung festgelegt werden. Der Gesetzentwurf wurde durch das Kabinett zur Anhörung freigegeben. Das Ende der Anhörungsfrist ist am 7. August 2015. Die zweite Kabinettsbefassung soll am 8. September 2015 erfolgen. 3. In welchen Schulen im Landkreis Harz werden sogenannte Sprachklassen errichtet? Welche Maßnahmen sind konkret geplant und welche Gelder werden dafür zur Verfügung gestellt? Für wie viele Schüler und Schülerinnen sind diese Klassen angedacht? Als sogenannte Standortschulen mit dem Schwerpunkt Förderung des Erlernens der deutschen Sprache sind für den Landkreis Harz folgende Schulen vorgesehen:  GS Stadtfeld Wernigerode,  Sekundarschule "Walter Gemm" Halberstadt,  Berufsbildende Schulen "Geschwister Scholl" Halberstadt und  Berufsbildende Schule Wernigerode Inwiefern an diesen Schulen Lerngruppen oder Klassen zur Förderung des Erlernens der deutschen Sprache gebildet werden, ist von der Zahl der Schülerinnen und Schüler , die einer solchen Förderung bedürfen, abhängig. Zum jetzigen Zeitpunkt erreicht die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt Förderung des Erlernens der deutschen Sprache nicht die notwendige Mindestgröße, um eine solche auf Standortschulen konzentrierte Förderung einzurichten . Deswegen werden diese Schülerinnen und Schüler weiterhin in ihren bisherigen Schulen integrativ gefördert. 3 4. An welchen Schulen im Landkreis Harz wird die Servicestelle „Interkulturelles Lernen an Schulen“ tätig und wer sind entsprechende Kooperationspartner im Landkreis? Welche konkreten Maßnahmen sind für den Landkreis geplant? Wo wird die Servicestelle ihren Sitz haben? Die Servicestelle „Interkulturelles Lernen an Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt“ soll ihre Arbeit am 1. September 2015 aufnehmen. Projektträger ist der Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V. Um die Herausforderungen einer kulturell vielfältigen Schülerschaft zu meistern, benötigen Pädagoginnen und Pädagogen interkulturelles Wissen und interkulturelle Kompetenzen, Kenntnisse über rechtliche Bedingungen und über vorhandene Unterstützungssysteme und Ressourcen. Die Servicestelle „Interkulturelles Lernen an Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt“ wird sie beim Erwerb dieser Kompetenzen und Kenntnisse unterstützen. Die Servicestelle hat eine beratende Funktion mit den Projektschwerpunkten Beratung und Unterstützung der Schulen und Kitas, Fortbildung und Coaching von Pädagoginnen und Pädagogen, Sammlung, Aufbau einer Online-Plattform „Vielfalt hat Methode“ mit Materialien zum interkulturellen Lernen für die Praxis, Elternarbeit, Projektunterstützung . Die Servicestelle hat insgesamt vier Regionalstandorte. Der Landkreis Harz wird vom Standort Magdeburg aus betreut. Der/die Berater/in wird ihr Büro voraussichtlich in den Räumen der Freiwilligen-Agentur Magdeburg (Einsteinstraße 9, 39104 Magdeburg ) haben.