Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4323 21.08.2015 (Ausgegeben am 24.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Verwendungsnachweisprüfungen Kleine Anfrage - KA 6/8863 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die namentliche Benennung der Zuwendungsempfänger zur Beantwortung der Frage 1, Anlage 1 erfolgt wegen der schutzwürdigen personenbezogenen Informationen sowie aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der Nutzung des Verfahrens nach der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt. Bei einer Abwägung zwischen dem Informationsanspruch der Abgeordneten gemäß Artikel 53 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Verf LSA) und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen überwiegt angesichts der unbegrenzten Öffentlichkeit von parlamentarischen Anfragen die hohe Schutzwürdigkeit der Daten (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.07.2013 – LVG 14/12). Die Antwort der Landesregierung auf Frage 1, Anlage 1 wird insoweit als „Vertraulich “ eingestuft. Die Einstufung ist im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung schutzwürdiger Interessen Dritter zu befriedigen (Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verf LSA). Die als „Vertraulich“ eingestufte Antwort der Landesregierung steht den Abgeordneten des Landtages in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. 2 1. In wie vielen Fällen wurden in der laufenden Legislaturperiode Verwendungsnachweisprüfungen erst soweit verspätet durchgeführt, dass es im Falle von Rückzahlungsforderungen zu zusätzlichen Zinszahlungen gekommen ist? Die Höhe der Rück- und Zinszahlungen bitte pro Jahr geordnet nach Ressorts, Förderprogrammen und Zuwendungsempfängern angeben . Nach Nummer 11.1 der VV zu § 44 LHO ist die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Eingang der Nachweise abzuschließen. Die Fälle, in denen der Verwendungsnachweis erst nach Ablauf von 12 Monaten nach seiner Vorlage geprüft wurde und es in der Folge der Prüfung zu einer Rückforderung und einer durch die verspätete Prüfung bedingten zusätzlichen Zinsforderung gekommen ist, sind in der Anlage 1 aufgeführt. 2. Welchen Anteil machen die unter Punkt 1 erfragten Vorgänge an der Gesamtzahl durchgeführter Verwendungsnachweisprüfungen aus und welche Gründe sind für die verspätete Prüfung verantwortlich? Das Verhältnis zwischen den in der Anlage 1 aufgeführten Vorgängen zur Gesamtzahl der im jeweiligen Förderprogramm geprüften Verwendungsnachweise ist der Anlage 2 zu entnehmen. Als Ursachen für die Verzögerung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise werden folgende Gründe genannt: - Im Laufe der Jahre erhöhte sich durch die bei der Verwendungsnachweisprüfung zu beachtenden sich stetig steigernden Vorgaben der für die Durchführung ursprünglich geplante Zeitaufwand, - bei den in Insolvenz befindlichen Unternehmen waren zunächst die für die Prüfung notwendigen Originalbelege zu sichern, - in einigen Fällen mussten die Ergebnisse der Ermittlungen der Polizei abgewartet werden, - im Zuge der Umstellung von Zuwendungsverfahren in Dienstleistungsverträgen mussten die Dienstleistungsverträge vorrangig bearbeitet werden bzw. die sich aus dem Abschluss dieser Verträge resultierenden Pflichten galt es insbesondere im Bereich Zielgruppenförderung ab 2011 bevorzugt zu erfüllen, - angespannte Personalsituation, - Erhöhung der quantitativen und qualitativen Anforderungen der Prüfungen. 3. Auf welcher rechtlichen Basis sind Zinszahlungen auf Rückforderungen geregelt? Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 49a Abs. 1 VwVfG. Danach sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten, soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder infolge einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist. Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Verwaltungsaktes mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des § 247 Abs. 1 BGB jährlich zu verzinsen (vgl. § 49a Abs. 3 S. 1 VwVfG). Der Anspruch auf Er- 3 stattung/Verzinsung entsteht im Fall der Rücknahme oder des Widerrufs für die Vergangenheit regelmäßig mit dem Tag, an dem die zur Rücknahme oder zum Widerruf führenden Umstände eingetreten sind. Bei Eintritt einer auflösenden Bedingung entsteht er jedoch bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung . Der Verzinsungszeitraum kann nach den Umständen des Einzelfalls auf ein Jahr nach Eingang des Verwendungsnachweises begrenzt werden, wenn die Verwendungsnachweisprüfung über ein Jahr gedauert hat; dies gilt nicht, wenn der Zuwendungsempfänger Zinsvorteile erzielt hat (vgl. § 49a Abs. 3 S. 2 VwVfG u. Nr. 8.5 der VV zu § 44 LHO). Für die Zinsberechnung bei ELER- und EGFL-finanzierten Maßnahmen gilt folgendes : Für alle Rückforderungen, die vor dem 16.10.2012 beschieden worden sind, erfolgt die anstehende Zinsberechnung gem. der Verordnungen der Kommission (EG) Nr. 1122/2009 und (EU) Nr. 65/2011 (jeweils alte Fassung) für den Zeitraum zwischen Übermittlung des Rückforderungsbescheides und dem Einzahlungsdatum des Rückforderungsbetrages sowohl für den nationalen als auch den EU-finanzierten Anteil der Rückforderung gem. § 49a Abs. 3 VwVfG mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für alle Rückforderungen, die ab dem 16.10.2012 beschieden wurden bzw. werden , erfolgt eine Zinsberechnung gem. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 937/2012 der Kommission zur Änderung der VO (EG) Nr. 1122/2009 und (EU) Nr. 65/2011 nur, wenn die Einzahlung der Rückforderung nicht innerhalb der im Rückforderungsbescheid angegebenen Zahlungsfrist erfolgt. Erfolgt die Einzahlung des Rückforderungsbetrages nach der Zahlungsfrist, sind die Zinsen für den Zeitraum vom Ablauf der Zahlungsfrist bis zum tatsächlichen Einzahlungsdatum zu berechnen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 49a Abs. 3 VwVfG). Rückforderungen von Zahlungen auf Grundlage des Marktorganisationsgesetzes (Direktzahlungen) werden gem. § 14 Abs. 1 Marktorganisationsgesetz vom Fälligkeitstag an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. 4 Anlage 1 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) ‐ Datenerhebung zu Punkt 1 der Anfrage                    Zeitraum vom 19.04.2011 bis zum 31.12.2011  lfd. Nr.  Ressort  Förderprogramnn  Rückforderung           Höhe der Rück‐ ford.  Höhe der Zins‐ ford.  1  MW  22.18./52.18. Gegen Abwanderung junger Landeskinder PMJP201808  2.024,35 240,23 2  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  17,08 0,83 3  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  105,12 8,90 4  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  2.477,68 119,10 5  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  17.471,61 1.514,10 6  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  922,56 76,03 7  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  100,00 9,56 8  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  5.760,00 468,10 9  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  370,18 26,91 10  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  22,90 2,08 11  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  86,52 8,48 12  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  299,30 24,85 13  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  1.711,27 56,55 Summen: 31.368,57 2.555,72                   Jahr 2012  lfd. Nr.  Ressort  Förderprogramnn  Rückforderung           Höhe der Rück‐ ford.  Höhe der Zins‐ ford.  1  MS  Durchführung von Einzelprojekten  5.041,80 136,82 2  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  462,00 53,81 3  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  8.161,27 253,04 4  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  491,92 47,91 5  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  4.032,24 320,01 6  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  3.601,97 132,50 7  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  31.234,00 870,29 8  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  22.112,80 2.858,09 9  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  4.769,99 661,96 10  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  13.306,27 1.252,76 5 11  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  1.165,05 35,30 12  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  756,00 66,12 13  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  1.417,50 179,79 14  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  2.195,20 265,01 15  MS  Durchführung von Einzelprojekten  1.714,24 25,11 16  MS  23.10./53.10. Wiedereingliederung benachteiligter Per‐ sonen (WEB 11/08)  13.574,17 1.422,32 17  MLU  Ländlicher Wegebau ‐ ALFF Süd  1.962,43 189,93 18  MLU  Dorferneuerung ‐ ALFF Süd  1.623,09 354,08 19  MLU  Dorferneuerung ‐ ALFF Süd  1.811,71 319,49 Summen: 119.433,65 9.444,34                   Jahr 2013  lfd. Nr.  Ressort  Förderprogramnn  Rückforderung           Höhe der Rück‐ ford.  Höhe der Zins‐ ford.  1  MS  21.04.1a/51.04.1a‐Quali  2.974,27 366,65 2  MS  22.18./52.18. Gegen Abwanderung junger Landeskinder PMJP502208  23.213,01 4.525,78 3  MS  Durchführung von Einzelprojekten  1.914,12 93,77 4  MS  Durchführung von Einzelprojekten  1.434,40 48,70 5  MS  Durchführung von Einzelprojekten  2.830,38 114,57 6  MLU  Ernährungswirtschaft EW 2009 ‐ ALFF Mitte  696,90 123,28 7  MLU  Ernährungswirtschaft EW 2009 ‐ ALFF Mitte  696,48 120,01 8  MLU  Ernährungswirtschaft EW 2009 ‐ ALFF Mitte  758,70 131,26 9  MLU  Dorferneuerung / FP 3221 ‐ ALFF Anhalt  1.257,33 222,58 Summen: 35.775,59 5.746,60                   6                   Jahr 2014  lfd. Nr.  Ressort  Förderprogramnn  Rückforderung           Höhe der Rück‐ ford.  Höhe der Zins‐ ford.  1  MS  Praktikumsmaßnahme (PM 1278/09)  1.735,36 137,72 2  MS  23.10./53.10. Wiedereingliederung benachteiligter Per‐sonen (WEB 10/08)  2.428,19 525,01 3  MS  Durchführung von Einzelprojekten  1.270,00 106,08 4  MS  Durchführung von Einzelprojekten  1.983,87 172,17 5  MS  Durchführung von Einzelprojekten  2.918,14 101,63 6  MS  Durchführung von Einzelprojekten  2.440,61 199,98 7  MS  Durchführung von Einzelprojekten  228,65 17,86 8  MS  Durchführung von Einzelprojekten  28.456,86 1.926,85 9  MS  Durchführung von Einzelprojekten  5.047,60 292,66 Summen: 46.509,28 3.479,96                   Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 04.08.2015  lfd. Nr.  Ressort  Förderprogramnn  Rückforderung           Höhe der Rück‐ ford.  Höhe der Zins‐ ford.  1  MS  Praktikumsmaßnahme (PM 02/08)  13.016,07 2.076,84 2  MS  Praktikumsmaßnahmen (PM 03/08)  1.643,21 449,52 3  MS  Praktikumsmaßnahmen (PM 04/08)  1.150,76 318,19 4  MS  Praktikumsmaßnahmen (PM 06/08)  2.528,12 675,76 5  MS  Durchführung von Einzelprojekten  2.388,30 54,99 Summen: 20.726,46 3.575,30 7 Anlage 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) ‐ Datenerhebung zu Punkt 2 der Anfrage              Jahr  Bewilligungsstelle  Ressort geprüfte VN gesamt  verspätete VN mit  Rückforderung und  Verzinsung  Anteil            (vom Hundert)  LVwA  MW  24  1     LVwA  MS  419  12     19.04.2011 bis  31.12.2011        443  13  2,93  ÄLFF  MLU  297  3     LVwA  MS  288  16     2012        585  19  3,25  ÄLFF  MLU  210  4     LVwA  MS  51  5    2013        261  9  3,45  2014  LVwA  MS  73  9  12,33  2015  LVwA  MS  41  5  12,20