Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4325 26.08.2015 (Ausgegeben am 26.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) „Dolmetschertopf“ für Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher Kleine Anfrage - KA 6/8875 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt stellt als freiwillige Leistung Mittel für Honorar- und Fahrtkosten von Gebärdendolmetscherleistungen zur Verfügung. Diese Mittel gehen an die beiden Landesberatungsstellen für Hörbehinderte, die Landesstelle Nord mit Sitz in Magdeburg (50 %) und die Landesstelle Süd mit Sitz in Halle (50 %). Durch Gebärdendolmetscher, die sowohl im Norden als auch im Süden des Landes im Einsatz sind, wurden in der Vergangenheit Unterschiede im Umgang mit diesen vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln bemerkt. Die Grundlage der Ausreichung von Mitteln für Dolmetscherleistungen ist die Landesregelung „Anlage 1 der Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt - BGGVO LSA". Entsprechend dieser Landesverordnung beträgt die Einsatzpauschale 55 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Fahrtkostenpauschale beträgt 27,50 € incl. Fahrtzeit. So die Verwendung der Mittel im Norden des Landes. Im Süden wird der Betrag von 55 € als Bruttobetrag ausgelegt, also incl. Umsatzsteuer . Fahrtkosten werden lediglich in Höhe eines Tickets für den Halleschen ÖPNV von 4 € ohne jedwede Beachtung der Fahrtzeit erstattet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Ist die Landesregierung der Auffassung, dass bei der Verwendung von Landesmitteln die einheitliche Ausreichung, die gleichen Einsatzgebiete und die Vergütungszusage vor Einsatz gewährleistet sein sollten? In Sachsen-Anhalt werden im Rahmen freiwilliger Leistungen des Landes zwei Träger gefördert, die Gebärdensprachdolmetscherleistungen außerhalb von Verwaltungsverfahren erbringen. Dies sind die Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärden- 2 sprachdolmetscherInnen Sachsen-Anhalt e. V. mit Sitz in Halle - mit einer jährlichen Zuwendung als Vollfinanzierung von bis zu 15.690,00 EUR - sowie die Beratungsstelle für Hörbehinderte e. V. mit Sitz in Magdeburg - mit einer jährlichen Zuwendung als Vollfinanzierung von bis zu 19.952,00 EUR. Die Förderung erfolgt entsprechend §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Zuwendungszweck des Förderbescheides ist die Finanzierung von Honorar- und Fahrtkosten für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich, also außerhalb eines Verwaltungsverfahrens. Zur Festlegung der Vergütung bzw. Erstattung kann Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 und 3 Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) analog herangezogen werden . Mit Blick auf die zur Verfügung stehenden begrenzten freiwilligen Mittel können möglicherweise nicht alle Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich wunschgemäß finanziert werden. Deshalb kann im Einzelfall auch eine Vereinbarung über eine andere Höhe der Vergütung getroffen werden, soweit die vereinbarte Vergütung nicht über der Höhe der Pauschalen nach der BGGVO LSA liegt und eine zweckentsprechende Verwendung gewährleistet bleibt. Dies entspricht dem haushaltsrechtlichen Erfordernis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und bietet gleichzeitig eine bestmögliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen, um möglichst vielen gehörlosen Menschen diese freiwillige Leistung anbieten zu können. Die Möglichkeit abweichender Vereinbarungen kann im Einzelfall auch entscheidend davon abhängen, in welchem Kontext und Umfang die Leistungen zu erbringen sind, wo der örtliche Gebärdensprachdolmetschereinsatz stattfinden soll und wie (geschickt ) verhandelt wird. Offensichtlich hat sich bei den Zuwendungsempfängern dadurch eine unterschiedliche Verwaltungspraxis entwickelt. In Auswertung der Förderjahre 2011 bis 2014 ergibt sich für beide Zuwendungsempfänger folgende Bilanz: Jahr LAG Halle e. V. Zuwendung Anzahl der Einsätze Kosten/Einsatz (Durchschnitt) BST für Hörbehinderte MD e. V. Zuwendung Anzahl der Einsätze Kosten/ Einsatz (Durchschnitt) 2011 17.500,00 € 149 117,44 € 20.000,00 € 137 145,98 € 2012 15.690,00 € 116 135,25 € 19.952,00 € 140 142,51 € 2013 15.690,00 € 125 125,52 € 19.952,00 € 133 150,01 € 2014 15.690,00 € 135 116,22 € 19.952,00 € Daten liegen noch nicht vor Die Zuwendungsempfänger haben im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Dem Zuwendungsgeber wird damit die Prüfung der Rechnungslegung, der Erfolgskontrolle und der Einhaltung von zuwendungsrechtlichen Auflagen ermöglicht. Darüber hinaus gehende Vorgaben zur Organisation der Gebärdensprachdolmetschereinsätze sind nicht vorgesehen.