Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4327 26.08.2015 (Ausgegeben am 26.08.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Planungsstand Landesgartenschauen nach 2018 Kleine Anfrage - KA 6/8890 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahr 2018 findet in Burg die nächste Landesgartenschau statt. Nach den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen aus dem RdErl. des MLU vom 10. Mai 2011 geht hervor, dass die darauf folgende Landesgartenschau für 2022 vorgesehen ist. Mit den nachstehenden Fragen soll der Vorbereitungsstand für die Landesgartenschauen nach 2018 erfragt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Landesgartenschauen nach 2018? Gab es einen Aufruf an die Kommunen, sich zu bewerben? Es gab noch keinen Aufruf an die Kommunen sich zu bewerben. Nach den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen wird der Aufruf für die Landesgartenschau 2022 derzeit vorbereitet. 2. Wie sind die Bewerbungsfristen? Gibt es bereits Bewerbungen? Wenn ja, von welchen Städten? Der Zeitraum für die Bewerbung und die Erstellung des Bewerbungskonzeptes wird sich nach den vorliegenden Erfahrungen richten und nach dem Aufruf ca. 11 Monate betragen. Bisher liegen keine Bewerbungen vor. 2 3. In welchem Umfang ist der Einsatz von Landesmitteln oder sonstigen Mitteln zur Unterstützung der nächsten Landesgartenschau nach 2018 vorgesehen ? Vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen zu künftigen Finanz- und Haushaltsplanungen wird sich die Landesregierung über die Bereitstellung von Landesmitteln abstimmen. Im Aufruf wird dazu eine Aussage getroffen werden. 4. Gibt es Pläne zu inhaltlichen Vorgaben für die Ausrichtung? Wenn ja, um welche Vorgaben handelt es sich? Grundlage für die Bewerbung sind die Grundsätze für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 10.5.2011 (MBl. LSA Nr. 22/2011 S. 328) und die Änderung vom 19.3.2013 (MBl. LSA Nr. 13/2013 S. 217). Bewerber müssen die Voraussetzungen und Ziele der Grundsätze für die Durchführung von Landesgartenschauen erfüllen. Die Landesregierung wird im Rahmen dieser Grundsätze wie in den Vorjahren im Aufruf beispielhafte Anregungen geben, welche Entwicklungsmöglichkeiten mit einer Landesgartenschau verknüpft werden könnten. Die Abstimmungen mit den Ressorts finden gerade statt, so dass hierzu noch keine Aussagen gemacht werden können.