Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4335 03.09.2015 (Ausgegeben am 04.09.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Ausrüstung der Regionalbereichsbeamten mit Dienst-Fahrrädern und hierfür zur Verfügung stehende Transportmittel Kleine Anfrage - KA 6/8887 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ihrer Ausgabe vom 24. September 2014 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung unter Bezugnahme auf Aussagen des Ministers für Inneres und Sport, dass geplant sei, die Regionalbereichsbeamten mit 94 Dienst-Fahrrädern auszurüsten. Für die Beschaffung neuer Dienstfahrräder stünden Haushaltsmittel (gemeint war vermutlich das Haushaltsjahr 2014) in Höhe von 56.000 € zur Verfügung. Auf den Einwand, dass Fahrradstreifen v. a. in flächengroßen Einheits- und Verbandsgemeinden wenig effektiv seien, entgegnete Minister Stahlknecht, dass die Voraussetzung geschaffen würden, damit die Regionalbereichsbeamten die DienstFahrräder „in oder am Streifenwagen“ unterbringen können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden die 2014 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 56.000 € für die Beschaffung neuer Dienst-Fahrräder für die Polizei genutzt ? Wenn ja, wie viele Dienst-Fahrräder wurden beschafft? Die 2014 verfügbaren Haushaltsmittel in Höhe von 56.000 € wurden für die Beschaffung von 99 neuen Dienstfahrrädern genutzt. 2. In welchen Einheits- und Verbandsgemeinden standen den Regionalbereichsbeamten am 1. Juli 2015 Dienst-Fahrräder, in welcher Anzahl zur Verfügung? 2 Am 1. Juli 2015 standen den Regionalbereichsbeamten (RBB) in den Einheitsund Verbandsgemeinden insgesamt 113 Dienstfahrräder (14 Altbestand, 99 Neubeschaffung) zur Nutzung zur Verfügung. Sowohl die Verteilung auf die Einheits- und Verbandsgemeinden als auch die jeweilige Anzahl sind in den folgenden Tabellen dargestellt: Verteilung und Anzahl der Dienstfahrräder der RBB Lfd. Nr. Einheits- und Verbandsgemeinde/ kreisfreie Städte Anzahl Dienstfahrräder 01 Hansestadt Salzwedel 2 02 Hansestadt Gardelegen 2 03 Stadt Arendsee (Altmark) 2 04 Stadt Burg 2 05 Stadt Genthin 2 06 Stadt Möckern 2 07 Stadt Gommern 2 08 Gemeinde Biederitz 2 09 Stadt Oschersleben (Bode) 2 10 Gemeinde Hohe Börde 2 11 Stadt Haldensleben 2 12 Stadt Wanzleben-Börde 2 13 Stadt Wolmirstedt 2 14 Gemeinde Barleben 2 15 Stadt Bernburg (Saale) 2 16 Stadt Schönebeck (Elbe) 2 17 Stadt Staßfurt 2 18 Stadt Aschersleben 2 19 Stadt Halberstadt 2 20 Stadt Magdeburg 13 21 Dessau-Roßlau 6 22 Aken 2 23 Bitterfeld-Wolfen 1 24 Köthen 2 25 Muldestausee 2 26 Osternienburg Land 2 27 Raguhn-Jeßnitz 0 28 Sandersdorf-Brehna 2 29 Südliches Anhalt 2 30 Zerbst 0 3 Lfd. Nr. Einheits- und Verbandsgemeinde Anzahl Dienstfahrräder 31 Zörbig 0 32 Annaburg 2 33 Bad Schmiedeberg 2 34 Coswig 2 35 Gräfenhainichen 2 36 Jessen 2 37 Kemberg 1 38 Oranienbaum-Wörlitz 2 39 Wittenberg 4 40 Zahna Elster 1 41 Stadt Halle 5 42 Stadt Eisleben 1 43 Goldene Aue 1 44 Elsteraue 1 45 Unstruttal 2 46 Droyßig/ Zeitzer Forst 1 47 Wethautal 1 48 Stadt Landsberg 2 49 Teutschenthal 2 50 Schkopau 1 51 Bad-Dürrenberg 2 52 Kabelsketal 2 53 Bad Lauchstädt 2 54 Stadt Querfurth 1 55 Weida-Land 1 Gesamt 113 In einigen Einheits- und Verbandsgemeinden ist eine Dienstverrichtung mit dem Dienstfahrrad aufgrund geografischer Gegebenheiten nicht möglich bzw. eine Nutzung durch die RBB selbst nicht gewünscht. 3. In welchen Einheits- und Verbandsgemeinden, in denen den Regionalbereichsbeamten am 1. Juli 2015 Dienst-Fahrräder zur Verfügung standen, bestand für diese die Möglichkeit, die Dienst-Fahrräder „in oder am Streifenwagen “ unterbringen zu können? Regionalbereichsbeamte wurden in Einheits- und Verbandsgemeinden mit Dienstfahrrädern ausgestattet, in denen die örtlichen Gegebenheiten passen. In diesen Regionen ist es für die Kolleginnen und Kollegen problemlos und ohne erhebliche Anstrengungen und Mühen möglich, die Dienstwege mit dem Rad zu bewältigen. Ein vorheriger Transport des Dienstfahrrades mit dem Funkstreifenwagen ist in diesen Dienstbereichen nicht erforderlich. 4 Dennoch ist für den Bedarfsfall alles vorbereitet. Wird die Mitnahme eines Dienstfahrrades erforderlich, kann kurzfristig eine Fahrradhalterung beschafft und der Funkstreifenkraftwagen umgehend für einen entsprechenden Transport ausgerüstet werden.