Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4349 08.09.2015 (Ausgegeben am 09.09.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Magdeburg: Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Sudenburg/Kroatenweg Kleine Anfrage - KA 6/8891 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahresbericht des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2014 wird in Bezug auf die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) angemahnt, dass sich bei der Umgestaltung von Haltestellen im Sinne der Barrierefreiheit bis 2022 ein beträchtlicher Handlungsbedarf ergibt. In § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Am 9. Juli 2015 beschäftigte sich der Magdeburger Stadtrat mit dem Vorhaben des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Sudenburg/Kroatenweg und fasste zu den dazugehörigen Tagesordnungspunkten 5.29, 5.29.1 und 5.29.1.1 Beschlüsse zur Umsetzung . Öffentlich zugänglich ist dies im Magdeburger Ratsinformationsystem unter: http://ratsinfo.magdeburg.de/to0040.asp?__ksinr=119066 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welchen Anforderungen muss der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Sudenburg/Kroatenweg in Magdeburg gerecht werden? Im Allgemeinen wird beim Bau oder Ausbau von Straßenbahnhaltestellen darauf geachtet, dass der ÖPNV-Teilnehmer barrierefrei zur Haltestelle gelangt (z. B. abgesenkter Bordstein) und dass der Einstieg in die Straßenbahnfahrzeuge ohne Hilfe anderer möglich ist (keine bzw. geringfügige Höhenunter- 2 schiede und Abstände zwischen Bahnsteig und Fahrzeug; Blindenleitstreifen etc.). Der Landesregierung ist nicht bekannt, welchen Anforderungen der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Sudenburg/Kroatenweg in Magdeburg gerecht werden muss, da es hier auf die konkreten örtlichen Verhältnisse ankommt. Aus diesem Grund wurde die Landeshauptstadt Magdeburg um Stellungnahme gebeten, die wie folgt abgegeben wurde: „Die Bahnsteigkante der Straßenbahn hat bei alleiniger Benutzung eine Höhe von 25 cm über Schienenoberkante, bei Befahrung des Gleisbereiches durch Kfz 24 cm mit besonderer Bordform (Magdeburger Combibord). Der Abstand zur Gleisachse beträgt 1,23 m, was einen resultierenden Spalt von 8 cm zwischen Bahnsteigkante und Einstieg ergibt. Die Höhe der Bussteigkante soll im Bereich der Tür 2 22,5 cm betragen, sonst richtet sie sich nach den Ausschlägen der Busse beim ein- und ausfahren. Es wird der Magdeburger Combibord verwendet. Die Haltestellen müssen über Leiteinrichtungen für Sehbehinderte verfügen. Die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste muss gewährleistet werden. Rampen dürfen dabei kein Gefälle über 6% aufweisen. Die Durchgangsbreiten auf den Bahn- und Bussteigen sollen mindestens 2 m und müssen mindestens 1,20 m betragen. Die dynamische Fahrgastinformation (DFI - elektronische Anzeigen) muss Informationen visuell als auch auf Anforderung akustisch geben .“ Aus Sicht der Landeshauptstadt, des Vorhabenträgers Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH (MVB) und des beauftragten Planungsbüros bestehen grundsätzlich keine Probleme, die den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnwendeschleife Kroatenweg einschließlich Bushaltestelle Braunlager Straße verhindern. 2. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der 1. Frage die eingebrachte Beschlussvorlage (TOP 5.29) und den dazu beschlossenen Änderungsantrag (TOP 5.29.1)? Den Ratsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Planung bzw. die Variantenuntersuchung Gegenstand einer kommunalpolitischen Kontroverse gewesen ist, die durch eine Mehrheitsentscheidung des Stadtrates entschieden wurde. Die Landesregierung respektiert diese Entscheidung. Sie hat derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Entscheidung rechtsfehlerhaft getroffen wurde . Im Übrigen wird die vorgelegte Planung Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens sein, in dem die Aspekte der Barrierefreiheit erneut eingebracht werden können und der Planfeststellungsbeschluss einer vollen gerichtlichen Prüfung zugänglich ist. Ergänzend bleibt darauf hinzuweisen, dass es sich bei planungs- und gestaltungsrechtlichen Entscheidungen der Landeshauptstadt Magdeburg um Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Insoweit ist eine Bewertung 3 der Beschlussfassung des Stadtrates durch die Landesregierung nicht erforderlich . Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt klar, dass aus ihrer Sicht nur die Knotenpunktgestaltung durch den Änderungsantrag zu untersuchen und dieser dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen war. Einen Einfluss der Gestaltung des Knotenpunktes auf die Haltestelle „Sudenburg/Kroatenweg“ ist daraus sowohl für die Landeshauptstadt Magdeburg als auch für das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr nicht erkennbar. 3. Können die durch den Magdeburger Stadtrat beschlossenen Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Sudenburg/Kroatenweg durch die öffentliche Hand gefördert werden? Bitte Antwort begründen. Die Förderung von Maßnahmen der Straßenbahninfrastruktur, wie z. B. der o. g. Maßnahme, ist grundsätzlich unter den Bedingungen der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes (VV EntflechtG/Verkehr) möglich. Nach Nr. 3.1.1.4 VV EntflechtG/Verkehr ist eine Voraussetzung zur Förderung von Investitionsvorhaben des ÖPNV, dass bei der Umsetzung des Vorhabens die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Behindertenbeauftragten gemäß § 25 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen -Anhalt anzuhören. 4. Beabsichtigt die Landesregierung den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Sudenburg/Kroatenweg zu fördern? Wenn ja, unter welchen Bedingungen , mit welchen Mitteln und in welcher Höhe? Das hier benannte Vorhaben ist zunächst für das ÖPNV-Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2016 ff. im Rahmen des Vorhabens „Ausbau der Straßenbahnendschleife Kroatenweg einschließlich Fahrleitung“ durch die MVB GmbH angemeldet und seitens des MLV nachrichtlich aufgenommen worden. Eine verbindliche Entscheidung erfolgt grundsätzlich erst in dem Jahr, in dem das Vorhaben begonnen werden soll. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, ist eine Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Die Förderfähigkeit der Maßnahmen richtet sich nach den VV EntflechtG/Verkehr. Welche Teilmaßnahmen zur ÖPNV-Maßnahme gehören und welche Kostenanteile auf die Landeshauptstadt Magdeburg für den Straßenbau oder die Nebenanlagen entfallen, kann seitens des MLV anhand der Beschlussvorlagen aus dem Ratsinformationssystem nicht beurteilt werden. Das Gesamtvorhaben ist mit 7,493 Mio. € Gesamtinvestitionsausgaben und davon 5,902 Mio. € zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen. Details zu dem jeweiligen Einzelvorhaben werden erst im Rahmen der späteren Antragsprüfung bewertet.