Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4350 08.09.2015 (Ausgegeben am 09.09.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderung des Quartiersmanagements durch Europa-, Bundes- und Landesprogramme Kleine Anfrage - KA 6/8895 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Europa-, Bundes- und Landesförderungen für Quartiersmanagement gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte Nennung der einzelnen Programme samt jeweiliger Gesamtfördersumme für die Jahre 2010 bis 2014. • Förderprogramm: Bund-/ Länderprogramm „Soziale Stadt“ • Gesamtfördersumme des Programms „Soziale Stadt“ in den Jahren 2010 bis 2014: ___________________________________________________________________ Haushaltsjahr Gesamtfördersumme Bund und Land Gemeinde Gesamt EUR ___________________________________________________________________ 2010 6.753.150,00 3.376.575,00 10.129.725,00 2011 6.259.950,00 3.129.975,00 9.389.925,00 2012 5.302.350,00 2.651.175,00 7.953.525,00 2013 5.106.250,00 2.553.125,00 7.659.375,00 2014 4.576.300,00 2.288.150,00 6.864.450,00 ___________________________________________________________________ 2 2. Welche Förderbedingungen für das Quartiersmanagement bestehen jeweils bei den unter Frage 1 genannten Programmen? 2.1 Inwieweit muss das Quartiersmanagement Teil eines umfassenden Konzeptes sein? Fördervoraussetzung ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV - Städtebauförderung) sowie Abschnitt A Nr. 5 g) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in SachsenAnhalt - StäBauFRL - ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept , in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. 2.2 Wie hoch darf der Anteil der Förderung des Quartiersmanagements im Verhältnis zu den investiven Förderungen sein? Die hierfür einschlägigen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt - StäBauFRL - sehen im Hinblick auf den Anteil der Förderung des Quartiersmanagements im Verhältnis zu den investiven Förderungen keine Regelungen vor. 2.3 Gibt es eine maximale Förderhöhe für den Bereich des Quartiersmanagements a) insgesamt und b) pro Einzelförderung? Die vorgenannten Richtlinien sehen im Hinblick auf das Quartiersmanagment keine maximalen Förderhöhen vor, weder insgesamt noch pro Einzelförderung. 3 3. Auf welche Höhe belaufen sich jeweils insgesamt die Europa-, Bundesund Landesförderung von Quartiersmanagement in den Jahren 2008 bis 2013? ______________________________________________________________ Haushaltsjahr Gesamtfördersumme Bund und Land Gemeinde Gesamt EUR ______________________________________________________________ 2008 226.573,40 118.286,70 344.860,10 2009 268.074,30 134.037,50 402.111,45 2010 293.576,67 146.788,34 440.365,01 2011 181.618,38 90.809,19 272.427,57 2012 237.905,44 118.952,72 356.858,16 2013 126.792,24 63.396,12 190.188,36 ______________________________________________________________ 4. Wie viele Stellen sind (schätzungsweise) im Bereich des Quartiersmanagments durch die Europa-, Bundes- und Landesförderung jeweils geschaffen worden? Angaben bitte für die Jahre 2008 bis 2013. ______________________________________________________________ Haushaltsjahr geschaffene Stellen bei den Kommunen VbE ______________________________________________________________ 2008 3,0 2009 6,5 2010 8,5 2011 5,5 2012 7,5 2013 6,0 ______________________________________________________________ 5. Bei wie vielen Anträgen auf Städtebauförderung im Rahmen der Landesförderung wird ausdrücklich die Förderung des Quartiersmanagements beantragt? Bitte Angaben für die Jahre 2008 bis 2013 und als VomHundert -Satz zur Gesamtzahl der Anträge auf Städtebauförderung. 4 ______________________________________________________________ Programmjahr Gesamtzahl der Anträge davon Beantragung des (Programm „Soziale Stadt) Quartiersmanagements Anzahl % ______________________________________________________________ 2008 13 5 38,46 2009 15 7 46,67 2010 15 7 46,67 2011 14 3 21,43 2012 15 5 33,33 2013 15 7 46,67 ______________________________________________________________ 6. Inwieweit war das Ministerium für Arbeit und Soziales an der Erarbeitung der Förderbedingungen im Rahmen der Städtebauförderung des Landes und dabei insbesondere zur Förderung des Quartiersmanagements beteiligt ? Das Ministerium für Arbeit und Soziales war an der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinien nicht beteiligt.