Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4422 30.09.2015 (Ausgegeben am 30.09.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Landesamt für Denkmalpflege Kleine Anfrage - KA 6/8909 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofes stellt dieser „deutliche Mängel bei der Budgetierung und bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie“ fest. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Die inhaltliche Zielsetzung und die daraus resultierende Ermittlung des Finanzbedarfs bildet die Grundlage der Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Wann und in welcher Form überprüft das Kultusministerium die Ziele des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie? Das Kultusministerium steht mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) in ständigem Kontakt, um die Umsetzung der Zielvereinbarungen zu begleiten. So erstellt das LDA halbjährlich einen Finanzbericht, es werden vierteljährlich Gespräche zwischen dem Kultusminister und dem Direktor des LDA geführt, in denen die wesentlichen Strategien besprochen werden. Darüber hinaus finden monatlich Gespräche zwischen dem Fachreferat und Vertretern des LDA statt. 2 Für die abgelaufenen Zielvereinbarungen erstellt das LDA jährliche Umsetzungsberichte , in denen das LDA über die Ergebnisse der in der Zielvereinbarung festgelegten Schwerpunktziele berichtet. Die Zielvereinbarungen werden derart fortgeschrieben, dass bereits frühzeitig vor dem Ablauf der derzeit geltenden Zielvereinbarung, Verhandlungen über die zukünftige Zielvereinbarung aufgenommen werden, damit das LDA und das Kultusministerium Planungssicherheit haben. Frage 2: Thematisiert das Kultusministerium eine Prioritätensetzung bei der Aufstellung der Schwerpunktziele und Teilziele des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie? Wenn nein, warum nicht? Der umfangreiche Aufgabenkatalog des LDA ist im DenkmSchG § 5 Abs. 2 vorgeschrieben , sodass sich schon daraus die Prioritäten der Inhalte und Ziele für die Zielvereinbarungen ergeben. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der Erarbeitung der Zielvereinbarungen umfangreiche Abstimmungen und Gespräche zwischen dem LDA und dem Kultusministerium . Regelmäßig erfolgt vor der Erarbeitung einer neuen Zielvereinbarung ein Eröffnungsgespräch mit dem LDA, in welchem das MK dem LDA mitteilt, welche zusätzlichen Ziele (im Vergleich zur vorangegangenen Zielvereinbarungsperiode) in den Entwurf aufgenommen werden sollen. Das Kultusministerium hat die bislang formulierten Ziele auch aufgrund der Umsetzungsberichte geprüft und Vorgaben für weitere Ziele und Inhalte vorgegeben. Frage 3: Wie steht die Landesregierung zum Vorwurf des Landesrechnungshofs, dass Finanzierungslücken der Zielvereinbarungsperiode 2007 bis 2009 über den Zielvereinbarungszeitraum hinaus mittels Zweckentfremdung von Drittmitteln zulasten der folgenden Förderperiode ausgeglichen wurden? Im November 2008 stand das LDA vor der Situation, dass die im Haushalt veranschlagten Mittel zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nicht bis zum Jahresende ausreichen würden. Aus diesem Grund wurde hausintern eine sofortige Haushaltssperre verhängt mit dem Ziel, fällige Kosten zu minimieren. Die Überschreitung des Budgets ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr die Große Baumaßnahmen im Landesmuseum für Vorgeschichte samt Eröffnung eines Teils der Dauerausstellung sowie der Neubau der Restaurierungswerkstatt abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind. Das Budget wurde hierdurch in erheblicher Höhe und vorab durch schwer kalkulierbare Kosten belastet. Hierbei handelte es sich um Betriebskosten, Erstausstattungskosten, Umzugskosten, Bewachungskosten etc. Daher hat der BfH des Kultusministeriums es ausnahmsweise zugelassen, dass Drittmittel als Deckungsmittel in Betracht gezogen werden können, solange die Zweckerfüllung, für die diese Mittel eingesetzt werden, nicht gefährdet ist. 3 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen einmaligen Ausnahmefall handelte, da das LDA allein schon aus verwaltungspraktischen Gründen eine strikte Trennung von Eigen- und Drittmitteln vornimmt. Durch dieses Handeln ist kein Schaden entstanden, da das LDA alle Verträge korrekt abgerechnet und die Mittel der TGr. 63 wieder zugeführt hat. Frage 4: Laut Prüfbericht des Landesrechnungshofs 2014 erfolgte der Abschluss der Zielvereinbarung zwischen dem Land und dem Landesamt für Denkmalpflege für das Jahr 2013 erst am 6. Dezember 2013. Aus welchem Grund erfolgte dies so spät und auf welcher Basis wurde die finanzielle und inhaltliche Arbeit des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie im Jahr 2013 durchgeführt? Die lange Zeitdauer von Beginn der Verhandlungen über die Zielvereinbarung 2013/2014 bis zu ihrem Abschluss ist auf die umfangreichen und zeitaufwendigen Abstimmungen mit dem LDA, innerhalb des Kultusministeriums und mit dem Ministerium der Finanzen zurückzuführen. Das LDA hat aber bereits auf der Basis des Entwurfes der Zielvereinbarung 2013/2014 gearbeitet. Darüber hinaus hatte das Kultusministerium dem LDA eine Bewirtschaftungsbefugnis bezüglich der Finanz- und Stellenbewirtschaftung erteilt.