Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4423 01.10.2015 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller gemäß § 58 f Satz 1 AMG mit der Maßgabe übermittelt, absolute Verschwiegenheit zu wahren. (Ausgegeben am 01.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Umsetzung der Senkung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung Kleine Anfrage - KA 6/8900 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit 1. April 2014 ist das Antibiotika-Minimierungskonzept der 16. AMG-Novelle (Arzneimittelgesetz ) in Kraft. Das Gesetz sieht einen halbjährlichen Meldeintervall vor (§ 58a Abs. 1 Satz 3 AMG). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie viele Landwirte mussten bereits einen Therapieplan vorlegen aufgrund überdurchschnittlicher Therapiehäufigkeit? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. Nach § 58f Satz 1 AMG dürfen die Daten, die nach §§ 58a bis 58d AMG erhoben worden sind, ausschließlich zu Zwecken der Ermittlung und Berechnung der Therapiehäufigkeit, der Überwachung der Einhaltung der §§ 58a bis 58d AMG und zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften verarbeitet und genutzt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt deshalb als Verschlusssache (vgl. Urteil LVerfG LSA v. 9.7.2013, LVG 14/12). Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 2 2. Wie erfolgt die Überprüfung, ob die Angaben korrekt gemacht wurden? Ist für diese Aufgabe vorgesehen, die Zahl des Kontrollpersonals und der -intervalle zu erhöhen? Sind Nicht- oder Fehlmeldungen festgestellt worden ? Die Überprüfung der Angaben nach den §§ 58a und 58b AMG erfolgte in Form einer Plausibilitätskontrolle der eingegebenen Daten durch die zuständigen Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsbehörden. Überprüft wurden die Daten über die Meldung der Bestandsgröße und über die Veränderungen des Tierbestandes sowie stichprobenartig die Daten zum Antibiotikaeinsatz. Eine Abschätzung des mit dem Vollzug der 16. AMG-Novelle verbundenen Mehraufwandes insbesondere für die Landkreise und kreisfreien Städte wird derzeit zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Landkreistag vorgenommen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Aufwandsabschätzung ist zu prüfen, ob die Zahl des Kontrollpersonals ggf. erhöht werden muss. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden bisher eingeleitet? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie hoch sind die verhängten und eingenommenen Geldbußen? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Liegen dem Landesverwaltungsamt Beschwerden von meldepflichtigen Betrieben aufgrund der Meldepflicht vor? Von Beschwerden meldepflichtiger Betriebe berichten die Landkreise Wittenberg und Mansfeld-Südharz. Die Beschwerden betreffen inhaltlich den bürokratischen Aufwand des Meldeverfahrens und die ungünstigere Bewertung von Kombinationspräparten (Kombination mehrerer Antibiotika in einem Tierarzneimittel ) im Vergleich zu einem Tierarzneimittel mit nur einem antibiotisch wirksamen Stoff. Daneben wird die Richtigkeit der bundesweit ermittelten Kennzahlen in Zweifel gezogen. 6. Wie ist das Landesamt für Verbraucherschutz in die Erfassung und Offenlegung der Überschreitungen beim Antibiotikaeinsatz eingebunden? Das Landesamt für Verbraucherschutz ist bisher nicht im Zusammenhang mit betrieblichen Therapiehäufigkeiten und Überschreitungen bundesweiter Kennzahlen beim Antibiotikaeinsatz bzw. die Prüfung von Maßnahmenplänen angefragt worden.