Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4425 02.10.2015 (Ausgegeben am 05.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Verena Wicke-Scheil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Physiotherapie in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8911 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wie viele Physiotherapeutinnen und -therapeuten in Sachsen-Anhalt besitzen eine sektorale Heilpraktikererlaubnis und können entsprechend Physiotherapie als eigenständigen Heilberuf ausüben? Angaben bitte für die Jahre 2009 bis 2014, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie samt Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl an Physiotherapeutinnen und -therapeuten. Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Aufstellung informiert über die Anzahl der erteilten Heilpraktiker-Erlaubnisse sowie die in Sachsen-Anhalt registrierten Physiotherapiepraxen. Dabei kann jedoch keine Aussage über die Anzahl der in Sachsen-Anhalt tätigen Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktiker-Erlaubnis gemacht werden, da einerseits Physiotherapeuten, die in anderen Bundesländern ihre sektorale Erlaubnis erhalten haben, in Sachsen-Anhalt tätig sind und andererseits Physiotherapeuten aus Sachsen-Anhalt mit erteilter Heilpraktiker-Erlaubnis in anderen Bundesländern arbeiten. Es können auch keine Angaben zum prozentualen Anteil der Physiotherapeuten mit Heilpraktiker-Erlaubnis zur Gesamtzahl der Physiotherapeuten in Sachsen -Anhalt gemacht werden, da weder im Landesverwaltungsamt, noch in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten eine Registrierung aller als Physiotherapeuten tätigen Personen erfolgt. 2 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Landkreis / Kreisfreie Stadt E P E P E P E P E P E P Stadt Dessau-Roßlau 6 7 1 55*) Stadt Halle 0 92 0 98 0 99 11 105 10 111 6 133 Landeshauptstadt Magdeburg 0 147 0 154 2 162 17 159 27 161 11 165 Landkreis Börde 5 12 3 100*) Burgenlandkreis 0 81 0 87 0 89 2 91 6 94 5 99 Landkreis Harz 0 130 0 132 0 140 28 145 10 149 4 153 Landkreis Jerichower Land 0 45 1 45 1 46 6 46 7 48 0 49 Saalekreis 0 74 0 78 0 81 20 86 9 94 6 97 Altmarkkreis Salzwedel 3 5 1 41*) Landkreis Stendal 8 1 **) Landkreis Wittenberg 13 8 4 77*) Landkreis Anhalt-Bitterfeld 15 101 6 105 5 107 Landkreis Mansfeld-Südharz 62 62 62 3 62 5 62 4 62 Salzlandkreis 41 46 50 4 52 13 61 3 65 Quelle: Ergebnis der Umfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten Erläuterung: E = Erteilte Heilpraktiker-Erlaubnisse Physiotherapie P = im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt registrierte Physiotherapiepraxen *) Es gibt nur eine fortlaufende Registrierung der Physiotherapiepraxen. Eine Aufstellung nach Jahren gibt es nicht. **) Hierzu liegt kein Datenmaterial vor. 2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Anzahl der Behandlungen dieser Physiotherapeutinnen und –therapeuten und in welchem Verhältnis stehen diese Behandlungsfälle zur Anzahl der Behandlungen infolge von ärztlichen Zuweisungen? Die Behandlung durch eine/einen sektorale/n Heilpraktikerin/Heilpraktiker stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V dar. Insoweit kann keine Aussage zur Anzahl der Behandlungen gemacht werden. Ebenso wenig kann eine Aussage zum Verhältnis zur Anzahl der Behandlungen infolge ärztlicher Zuweisung gemacht werden. 3 3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Fachverbände im Bereich der Physiotherapie die sogenannte Blankoverordnung einzuführen und inwieweit positioniert sich die Landesregierung auf Bundesebene bspw. im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz hinsichtlich dieser Forderung? Die Landesregierung hat sich zu dieser Forderung bisher nicht positioniert, da diese noch nicht Gegenstand von Abstimmungen auf Bundesebene bzw. der Gesundheitsministerkonferenz war. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Fachverbände im Bereich der Physiotherapie nach einem unmittelbaren Zugang der Patientinnen und Patienten zur Physiotherapie und der damit verknüpften Aufgabenübertragung zur Diagnostik an den Berufsstand und inwieweit positioniert sich die Landesregierung auf Bundesebene bspw. im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz hinsichtlich dieser Forderung? Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Sachverständigenrates für die Entwicklung im Gesundheitswesen, dass in der zukünftigen Versorgung der Bevölkerung der Einsatz von neuen Formen multiprofessioneller und interdisziplinärer Teams einen überragenden Stellenwert einnehmen wird. Daher hat das Ministerium für Arbeit und Soziales auf der letzten Gesundheitsministerkonferenz einen Beschluss unterstützt, mit dem das Bundesgesundheitsministerium gebeten wird zu prüfen, wie durch eine Änderung des SGB V Modellvorhaben ermöglicht werden können, die es erlauben, einhergehend mit einer größeren Versorgungsverantwortung Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegenden Indikationen zu erbringen, soweit sie hierzu aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind. Außerdem soll geprüft werden, wie die berufsrechtlichen Voraussetzungen für solche Modellvorhaben geschaffen werden können. 5. Inwieweit schöpfen die Erhöhungen der Stundensätze der physiotherapeutischen Leistungen in Sachsen-Anhalt den Rahmen, der durch die Bindung an die Grundlohnsumme besteht, aus? Angaben bitte für die Jahre 2009 bis 2014 samt der Angabe inwieweit die Erhöhung der Stundensätze jeweils über- beziehungsweise unterhalb der jeweiligen Inflationsrate liegt. Die Landesregierung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse, da die Verträge nicht der Vorlagepflicht nach dem SGB V unterfallen. 6. Wie bewertet die Landesregierung die zwischen den Verbänden und der AOK verhandelten Stundensätze für Sachsen-Anhalt, die bundesweit am niedrigsten liegen, und welche Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungsführung der AOK besitzt die Landesregierung? Die Ost-West-Angleichung der Vergütung in den Gesundheitsfachberufen ist seit vielen Jahren Anliegen insbesondere des Ministers für Arbeit und Soziales 4 und bereits wiederholt auf Bundesebene im Rahmen von Bundesratsverfahren eingefordert worden. Allerdings besitzt die Landesregierung keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungsführung. Diese obliegt allein den Verhandlungspartnern . Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, gibt es Konfliktlösungsmechanismen in Form eines Schiedsstellenverfahrens mit anschließender Klagemöglichkeit. Gegenüber der AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse besteht seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales lediglich eine Rechtsaufsicht.