Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4426 02.10.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 05.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Militärische, wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen des Landes sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8884 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Zu den An-Instituten liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da die Gestattung der Verwendung der Bezeichnung „An-Institut“ nicht anzeigepflichtig ist und zwischen Hochschule und Institut jeweils in eigener Verantwortung erfolgt. Eine Rechenschaftspflicht von An-Instituten über die Inhalte ihrer Forschungstätigkeiten besteht nach dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt weder gegenüber der entsprechenden Hochschule noch gegenüber der Landesregierung. Frage 1: Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (AnInstituten ) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-PlanckInstitute , Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute), und a) dem Bundesministerium der Verteidigung; b) der Bundeswehr; c) wehrwissenschaftlichen Instituten (Ressortforschungseinrichtungen) oder wehrtechnischen Dienststellen des Bundesministeriums für Verteidigung? Bitte aufschlüsseln nach Forschungseinrichtung, Laufzeit und finanziellem Auftragsvolumen; d) der Europäischen Rüstungsagentur? 2 Bitte jeweils Projektname - bitte so genau wie möglich -, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben. Antwort zu Frage 1: Es bestehen oder bestanden keine derartigen Drittmittel- oder Forschungsaufträge im Sinne der Fragestellung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen . Frage 2: Wie viele Projekte (bezogen auf Frage 1), die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus in SachsenAnhalt ? Bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben . Antwort zu Frage 2: Siehe dazu Antwort zu Frage 1. Frage 3: Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (AnInstituten ) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-PlanckInstitute , Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute), und a) privaten Rüstungsfirmen, b) privaten Firmen, die Tochterunternehmen von Konzernen mit Rüstungssparte sind, c) Konzernen, die im Bereich der Sicherheits- bzw. Rüstungsforschung, Rüstungsherstellung oder -proliferation tätig sind, d) Unternehmen zum Zweck der Rüstungsforschung, der Erforschung von Wehrtechnik oder Sicherheitstechnik, der verteidigungsbezogenen oder militärrelevanten Forschung? Bitte jeweils Projektname - bitte so genau wie möglich -, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben. Antwort zu Frage 3: Es besteht folgender Drittmittel- bzw. Forschungsauftrag zwischen einer Hochschule und einer privaten Firma, die ein Tochterunternehmen eines Konzerns mit Rüstungssparte ist: Hochschule Harz EADS/Airbus Ulm Projekt: Mikrokontroller-Benchmarkvergleiche. Darüber hinaus gibt es nach Auskunft der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen keine weiteren derartigen Aufträge in Sachsen-Anhalt. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass die Prüfung der Drittmittelverträge sich nur auf die offensichtliche Erkennbarkeit der Vertragspartner als Unternehmen mit rüstungsrelevanten Tätigkeiten bezieht und beziehen kann. Etwaige Unternehmens- 3 aktivitäten oder Unternehmensverflechtungen, die nicht explizit Vertragsgegenstände sind, können weder von den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch von der Landesregierung auf Verbindungen zu militärrelevanter Forschung überprüft werden. Frage 4: Wie viele Projekte (bezogen auf Frage 3), die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus in SachsenAnhalt ? Bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben . Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine derartigen Projekte bekannt. Frage 5: Welche Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstitute (An-Institute) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, forschen im Rahmen des Forschungsprogramms des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“? a) An welchen Programmlinien und Forschungsprojekten innerhalb des Forschungsprogramms sind welche Fakultäten der Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Programmlinie, Forschungsprojekt, Projektlaufzeit und finanziellem Projektvolumen. b) Mit welchen Partnern (z. B. anderen Hochschulen oder Unternehmen) kooperieren die Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils in den in Frage 4 a) genannten Forschungsprojekten ? Antwort zu Frage 5: Die von dieser Frage erfassten Projekte sind als Anlage beigefügt. Frage 6: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind? Antwort zu Frage 6: Die Landesregierung hat keine Kenntnis von derartigen Aufträgen. Dies bedeutet, dass bei keinem der erfragten Drittmittelprojekte ein „dual use“, also eine sowohl zivile als auch militärische Verwendbarkeit, Zweck des Forschungsvorhabens war oder ist. In der Regel stellen sich „dual use“-Optionen von Forschungsergebnissen erst nachträglich heraus. Ob sich aus Drittmittelprojekten an Einrichtungen in SachsenAnhalt sekundär solche „dual use“-Optionen ergeben haben oder künftig noch ergeben werden, ist weder durch die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch durch die Landesregierung überprüfbar. 4 Frage 7: Wie viele Projekte (bezogen auf die Fragen 5 und 6), die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus in Sachsen-Anhalt? Bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben. Antwort zu Frage 7: Der Landesregierung sind keine derartigen Projekte bekannt. Frage 8: Welche Kooperationen (bspw. Veranstaltungen, Lehre, Stiftungsprofessur, etc.) oder andere Arten des Zusammenwirkens bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (AnInstituten ) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-PlanckInstitute , Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute), und a) der Bundeswehr, b) anderen rüstungsnahen Institutionen und Organisationen im militärischen oder sicherheitspolitischen Bereich? Bitte mit Angabe des Fachbereiches, Studienganges, der Form der Kooperation , Projektbezeichnung, Finanzvolumen und dem Jahr des Bestehens. Antwort zu Frage 8: Derartige Kooperationen bestehen nach Auskunft der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht. Frage 9: Wie viele Kooperationen (bezogen auf Frage 8), die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus in Sachsen-Anhalt? Bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben. Antwort zu Frage 9: Siehe dazu Antwort zu Frage 8. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der militärisch relevanten sowie sicherheitstechnischen Forschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt heute und für die künftige Entwicklung der Hochschulen und Institute? Antwort zu Frage 10: Die vorstehenden Antworten machen deutlich, dass militärisch relevante sowie sicherheitstechnische Forschung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt eine untergeordnete Rolle spielen. Es sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, dass deren Bedeutung künftig signifikant zunehmen wird. 5 Frage 11: Welche Hochschulen in Sachsen-Anhalt verfügen derzeit über Zivilklauseln, Friedensklauseln, auch auf den Bereich Rüstungsforschung anwendbare Ethikrichtlinien oder vergleichbare Regelungen und wie sind diese ausgestaltet ? Antwort zu Frage 11: In Sachsen-Anhalt verfügt derzeit keine Hochschule über Zivilklauseln, Friedensklauseln , auch auf den Bereich Rüstungsforschung anwendbare Ethikrichtlinien, oder vergleichbare Regelungen. Anlage KA 6/8884 Militärische, wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen des Landes sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt Frage 5 Welche Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstitute (An-Institute) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, forschen im Rahmen des Forschungsprogramms des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“? a) An welchen Programmlinien und Forschungsprojekten innerhalb des Forschungsprogramms sind welche Fakultäten der Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Programmlinie, Forschungsprojekt, Projektlaufzeit und finanziellem Projektvolumen. b) Mit welchen Partnern (z. B. anderen Hochschulen oder Unternehmen) kooperieren die Hochschulen des Landes und außeruniversitären Forschungseinrichtungen jeweils in den in Frage 4 a) genannten Forschungsprojekten? Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg BMBF-Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Schutz vor Wirtschaftskriminalität“ vom 12. Dezember 2012: Projekttitel Fakultät Projektleiter/in Laufzeit Fördersumme Projektpartner von bis Prävention von Kapitalmarktdelikten und Risiken der Geldwäsche (PKG) Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristischer Bereich Prof. Dr. Christian Schröder 1. April 2014 31. März 2017 269.262,00 €  Bundeskriminalamt,  Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht und  Staatsanwaltschaft Stuttgart Verbundprojekt: Risikomanagement der Korruption aus der Perspektive von Unternehmen, Kommunen und Polizei (RiKo) - Teilvorhaben: Wahrnehmung von Korruption und Bewertung des Risikomanagements Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristischer Bereich Dr. Daniela Trunk (gleichzeitig Koordinatorin des Verbundprojektes ) 1. Mai 2014 30. April 2017 903.444,00 €  Technische Universität Kaiserslautern ,  Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof,  Westfälische WilhelmsUniversität Münster,  Deutsche Hochschule der Polizei ,  GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und  Julius-Maximilians-Universität Würzburg