Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4436 06.10.2015 (Ausgegeben am 07.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterhaltung der Selke Kleine Anfrage - KA 6/8917 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Unterhaltungsmaßnahmen wurden in den letzten 10 Jahren an der Selke durchgeführt? Wann wurden welche Abschnitte der Selke in den letzten 10 Jahren beräumt? Die Unterhaltungspflicht beinhaltet neben Pflege und Entwicklung eines Gewässers insbesondere die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie die Unterhaltung und den Betrieb von Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Die Selke als Gebirgsfluss und regelmäßig hochwasserführendes Gewässer erfordert insbesondere ereignisbezogene Maßnahmen am Gewässer und an wasserwirtschaftlichen Anlagen. Beispielsweise waren nach dem Hochwasserereignis Ende Mai/Anfang Juni 2013 punktuell erhebliche Sedimentmengen zu beräumen, um den ordnungsgemäßen Abfluss wiederherzustellen. Weiterhin stellt die Gehölzpflege wegen des großen und teilweise veralteten Baumbestandes des Harzes einen Schwerpunkt in der Gewässerunterhaltung dar und dient häufig der unmittelbaren Gefahrenabwehr (zur Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses) oder der Verhütung von Schäden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Siedlungsbereich. Schwerpunkte der Gewässerunterhaltung sind die Selkeabschnitte in den Ortslagen. Die Unterhaltung konzentrierte sich in den letzten zehn Jahren auf - Gehölzpflege und Windbruchbeseitigungen, - punktuelle Sedimententnahmen wie beispielsweise 2014 in den Ortslagen Hedersleben, Straßberg, Meisdorf und Hoym, 2 - Ufersicherungen, das betraf 2014 die Ortslagen Alexisbad, Ermsleben und Gatersleben, - Unterhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen (Schwemmgutberäumung/ Instandhaltung), Mahd Deich in Gatersleben. 2. Wie sieht die Planung der Unterhaltung für die kommenden Jahre aus? Aufgrund der immer wieder auftretenden Konflikte zwischen den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss im Interesse der Nutzung gewässernaher Flächen und den Vorgaben des Naturschutzes (FFH-Richtlinie) und der Wasserrahmenrichtlinie an den ökologischen Zustand der Selke ist durch den LHW ab 2016 die Erarbeitung eines Unterhaltungsrahmenplans vorgesehen. Im Ergebnis einer Abstimmung mit den für den Gewässer- und Naturschutz verantwortlichen Behörden und Verbänden sollen als Grundlage für die Unterhaltung in den nächsten Jahren konkrete Vorgaben für die regelmäßig durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen festgelegt werden. 3. In der Vergangenheit wurde der Selke Gesteinsmaterial (Schotter) für kleinere Baumaßnahmen entnommen. Berichten zufolge trägt die ausbleibende Entnahme nun zu einer Verkleinerung des Abflussquerschnittes bei. Kann die Landesregierung dies bestätigen? Ist dieser Aspekt Teil des Unterhaltungskonzeptes der Selke? Sedimententnahmen erfolgen durch den LHW immer dann, wenn diese - wie 2013 - abflussbehindernd wirken (siehe auch Antwort zu Frage 1). Sedimententnahmen ausschließlich für Baumaßnahmen wurden und werden nicht vorgenommen. Der ordnungsgemäße Wasserabfluss in der Selke ist aktuell gewährleistet. Berichte, die eine ausbleibende Sedimententnahme und eine damit verbundene Verkleinerung des Abflussquerschnittes zum Inhalt haben, sind nicht bekannt.