Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4465 09.10.2015 (Ausgegeben am 12.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) MDR „Vision 2017“ Kleine Anfrage - KA 6/8921 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der MDR diskutiert seit 2011 im Rahmen der „Vision 2017“ die Entwicklung hin zu einem multimedialen Medienhaus. Der darin enthaltene Umstrukturierungsprozess hat u. a. Folgen für den Medienstandort Sachsen-Anhalt. Zu diesem Thema gab es bereits eine Debatte im Landtag am 4. Juni 2015. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei 1. Ist die Landesregierung in den Prozess der Umstrukturierung MDR „Vision 2017“ auf informeller Ebene eingebunden? Wenn ja, in welcher Form? Die Landesregierung informierte mit der Beschlussrealisierung LT-Drs. 6/4225 über ein Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 22. Juni 2015 an die Intendantin des Mitteldeutsche Rundfunks (MDR), die daraufhin mit Schreiben vom 30. Juli 2015 eine umfangreiche schriftliche Information zum Stand des „Strategieprozess MDR 2017“ übersandte. Diese Information leitete der Chef der Staatskanzlei mit Schreiben vom 26. August 2015 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten weiter. Davon unabhängig unterrichtet der MDR die Staatskanzlei als für den Rundfunk zuständige oberste Landesbehörde über den sog. „Strategieprozess MDR 2017“ regelmäßig , zum Beispiel durch Übersendung der für die Sitzungen des Rundfunkrats des MDR vorgesehenen Vorlagen. 2. Im § 2 des MDR-Staatsvertrages heißt es: „Ein möglichst in sich geschlossener Direktionsbereich nebst den dazu gehörenden Produktions- 2 kapazitäten wird in Halle angesiedelt mit dem Ziel, dort etwa ein Viertel des Zentralbereichs zu konzentrieren.“ Ist die Landesregierung der Ansicht , dass sämtliche Pläne des Umstrukturierungsprozesses des MDR, die mit der „Vision 2017“ verknüpft sind, durch den MDR-Staatsvertrag abgedeckt sind? Bitte begründen Sie ihre Einschätzung. Die Landesregierung nimmt Bezug auf die Information der Intendantin des MDR vom 30. Juli 2015 (siehe vorstehende Antwort zu 1.). Auf der Grundlage dieser Information gibt es derzeit keinen Anlass zur Besorgnis, dass der „Strategieprozess MDR 2017“ Pläne beinhaltet, die bei ihrer Verwirklichung zu einem Ergebnis führen könnten, welches mit den Vorgaben des MDR-Staatsvertrags rechtlich unvereinbar wäre. 3. In der MDR „Vision 2017“ ist vorgesehen, die Radioredaktion MDR INFO nach Leipzig zu verlegen und im Gegenzug in Halle drei neue medienübergreifende Ressorts zu etablieren. Da anzunehmen ist, dass der Aufbau neuer Ressorts in Halle mit einem wesentlich höheren zeitlichen Aufwand verbunden ist als der Umzug der Radioredaktion MDR INFO nach Leipzig, muss mit einer zumindest zeitweisen Kapazitätsverschiebung nach Leipzig gerechnet werden. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, dass durch diesen Umstand Konsequenzen entstehen? Der MDR hat dazu aktuell mitgeteilt, dass die neuen trimedialen Ressorts Information , Kultur, Wissen/Bildung/Medienkompetenz und Junges Angebot in den neuen Ressortstrukturen wie geplant zum 1. Januar 2016 starten sollen. Für ein gemeinsames trimediales Arbeiten an den Standorten Leipzig (Information ) und Halle (Kultur, Wissen/Bildung/Medienkompetenz, Junges Angebot) seien Umbauarbeiten erforderlich. Ein Zusammenziehen aller Informationsressort -Mitarbeiter an den Standort Leipzig schon ab 2016 sei nicht geplant. Dafür müsse zunächst am Standort Leipzig durch bauliche Maßnahmen ein großer Newsroom geschaffen werden. Der MDR hat erklärt, dass die in der Frage unterstellte Sorge vor einer zumindest zeitweisen Kapazitätsverschiebung nach Leipzig deshalb unberechtigt sei.