Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4502 21.10.2015 (Ausgegeben am 22.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Abfallablagerung durch die BMG Recycling GmbH in der Stadt Teuchern, OT Deuben, Werkstraße 49 Kleine Anfrage - KA 6/8928 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die BMG Recycling GmbH betrieb in der Stadt Teuchern eine Anlage und unterlag dabei der Überwachung durch das Landesverwaltungsamt. Der Betrieb wurde vom Insolvenzverwalter zwischenzeitlich eingestellt. In Verantwortung der BMG Recycling GmbH verblieben ausweislich der Drucksache 6/3328 vom 29. Juli 2014 ca. 1.700 t Bahnschwellen, ca. 1.300 t geschreddertes Holz und 100 t Sperrmüll. Diese sollten im Wege der Ersatzvornahme durch das Landesverwaltungsamt beräumt werden. Nach einer Pressemitteilung des Landesverwaltungsamtes vom 18. August 2015 wurden im Rahmen der Ersatzvornahme jedoch nur insgesamt 1.244 t Abfälle entsorgt . Während der Beräumung seien andere, bisher unbekannte Abfallarten in und unter den Haufen gefunden worden. Da die bisher unbekannten Abfälle nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen seien, war eine Entsorgung im Rahmen des vergebenen Auftrags nicht möglich, sodass sich diese Abfälle weiterhin auf dem Anlagengelände befinden. Es handele sich dabei größtenteils um gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Bruchholz und geschredderte Sortierreste, welche bei der Abtragung der Müllberge zum Vorschein kamen. In der Mitteilung des Landesverwaltungsamtes ist davon die Rede, dass „das weitere Vorgehen Gegenstand von derzeit laufenden Gesprächen auf Arbeitsebene“ sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie sieht das „weitere Vorgehen“ aus, das Gegenstand der „Gespräche auf Arbeitsebene“ war? 2 Im Rahmen der Gefahrenabwehrmaßnahme des Landes wurden bei den Abtragungen unter den sichtbar gelagerten Abfällen weitere Abfälle vorgefunden. Durch die auf dem Gelände der BMG und auf dem Nachbargelände der SVG durchgeführten Gefahrenabwehrmaßnahmen wurde die akute Brandgefahr weitestgehend verringert. Deshalb wird in einem nächsten Schritt die Gefährdungslage neu beurteilt, was aber noch einige Zeit, voraussichtlich bis Ende des Jahres , in Anspruch nehmen wird. 2. Wann ist mit der vollständigen Beräumung, der sich in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befindlichen Abfälle zu rechnen? Siehe Antwort zu Frage 1.