Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4503 23.10.2015 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Personalausstattung der staatlichen Schulen zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 Kleine Anfrage - KA 6/8925 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Daten in den beigefügten Anlagen beziehen sich auf den Datenbestand vom 15. September 2015. Grundlage dafür war eine Befragung der allgemein bildenden Schulen. Die Erhebung der ersten voraussichtlichen Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen erfolgt am 30. September 2015. Der Gesamtbedarf ist demzufolge vorläufig . Die Erhebung zum Lehrkräfteeinsatz an allgemein bildenden Schulen findet zum Stichtag 7. Oktober 2015 und an berufsbildenden Schulen zum Stichtag 5. November 2015 statt. Erst dann kann konkret mitgeteilt werden, wie das Arbeitsvermögen der jeweiligen Lehrkraft eingesetzt wird. Diese Stichtage bilden die Grundlage zum Bericht zur Unterrichtsversorgung und Personalausstattung an den Landtag von Sachsen -Anhalt im Jahr 2016. Die Berechnung des Gesamtbedarfs ergibt sich auf der Grundlage der Unterrichtsorganisationserlasse für das Schuljahr 2015/2016. 2 Zum 15. September 2015 steht zur Erteilung von Unterricht an allgemein bildenden Schulen ein Arbeitsvermögen von 12.016,3 VZLE zur Verfügung. Demgegenüber besteht auf der Grundlage der Unterrichtsorganisationserlasse zum Schuljahr 2015/2016 ein Bedarf von 11.906,7 VZLE. Somit besteht eine Vertretungsreserve von ca. 110 VZLE. Frage 1: a) Wie viele Stammlehrkräfte in VZLE und in Personen sind zum 27. August 2015 an den staatlichen Schulen eingesetzt? b) Wie viele von ihnen befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ? Angaben bitte in VZLE und in Personen. Bitte gliedern Sie die Antwort nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 1 beigefügt. Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind mit Null Stunden eingesetzt , demzufolge auch mit Null VZLE. Frage 2: Wie hoch ist die Schülerzahl zum oben genannten Stichtag in den einzelnen Schulformen? Bitte geben Sie die jeweiligen Gesamtschülerzahlen an und gliedern Sie zusätzlich nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Weisen Sie als Davonzahl die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus, die aufgrund ihrer Herkunft Sprachförderklassen bzw. Sprachfördergruppen besuchen Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 2 beigefügt. Frage 3: Welcher Gesamtbedarf an Lehrkräften in VZLE ergibt sich auf der Grundlage der gültigen Erlasse zur Unterrichtsorganisation aus diesen Schülerzahlen für die einzelnen Schulformen? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 3 beigefügt. Frage 4: Wie hoch ist der Anteil mittelfristig nicht verfügbaren Arbeitsvermögens am unter 1. erfragten Arbeitsvermögen? Geben Sie die Werte bitte absolut in VZLE und als Vom-Hundert-Satz vom Gesamtarbeitsvermögen an. Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten . Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 4 beigefügt. 3 Frage 5: Welches Arbeitsvermögen wird insbesondere gebunden durch a) Ermäßigungen, b) Anrechnungen, c) Freistellungen und d) Beurlaubungen. Bitte geben Sie das Arbeitsvermögen jeweils in VZLE an. Gliedern Sie zusätzlich nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 5 beigefügt. Hier sind alle Sachverhalte, die für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen voraussichtlich in Anspruch genommen werden, als insgesamte Größe erfasst. Eine detaillierte Aufgliederung nach einzelnen Sachverhalten kann derzeit noch nicht gegeben werden, da diese erst mit der Erhebung am 7. Oktober erfolgt. Frage 6: Arbeitsvermögen in welchem Umfang wird zum oben genannten Stichtag für die Erteilung von Unterricht außerhalb der Stundentafel eingesetzt? Angaben bitte in VZLE. Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 6 beigefügt. Frage 7: Welches Arbeitsvermögen in VZLE wurde zum oben genannten Stichtag tatsächlich zur Erteilung von Unterricht eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 7 beigefügt. Hier wurde neben dem Arbeitsvermögen der Stammlehrkräfte auch das Arbeitsvermögen von Nichtstammlehrkräften , darunter befristet beschäftigte Lehrkräfte, einbezogen. Berücksichtigt wurden die Stunden der mittelfristig nicht verfügbaren Lehrkräfte, die Stunden für Unterricht außerhalb der Stundentafel und die Stunden für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen, die das gesamte Arbeitsvermögen mindern. Frage 8: In welchem Umfang stand zum oben genannten Stichtag real eine für den Unterricht einsetzbare Reserve zur Verfügung? Angaben bitte in VZLE. Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. 4 Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 8 beigefügt. Zur Berechnung der Reservestunden wird das Arbeitsvermögen, welches zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht, dem Gesamtbedarf gegenübergestellt. Das über dem Gesamtbedarf errechnete Arbeitsvermögen steht der Schule als Reserve zur Verfügung. Frage 9: Wie hoch war zum oben genannten Stichtag der Arbeitsumfang, der durch a) Langzeiterkrankung und b) Elternzeit nicht zur Verfügung stand (Angaben bitte in VZLE)? Bitte gliedern Sie zusätzlich nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Das voraussichtliche Arbeitsvermögen, welches durch langzeiterkranke Lehrkräfte mittelfristig nicht zur Verfügung steht, wird in der Antwort zu Frage 4 aufgezeigt. Das für Elternzeit eingesetzte Arbeitsvermögen kann aufgrund der Darstellung in den voraussichtlichen Daten nicht angegeben werden, siehe dazu Frage 5. Frage 10: In welchem Umfang stand zum oben genannten Stichtag Arbeitsvermögen in Form von Nichtstammlehrkräften zur Verfügung und zwar im Einzelnen durch a) kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, b) befristet Beschäftigte, c) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und d) stundenweise Beschäftigte? Angaben bitte in VZLE. Bitte gliedern Sie zusätzlich nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Zur Beantwortung der Frage ist die Anlage 9 beigefügt. Frage 11: Welche Daten hat die Landesregierung bei der Berechnung der im Ausschuss für Bildung und Kultur am 2. September 2015 übermittelten Übersicht zur Unterrichtsversorgung herangezogen, insbesondere welches Arbeitsvermögen wurde berücksichtigt, welches Arbeitsvermögen nicht? Von welchem Unterrichtsbedarf wurde ausgegangen, welche real Arbeitsvermögen bindenden Aufgaben wurden nicht berücksichtigt? Für die o. g. Bedarfsberechnung wurde die zweite Erhebung zu den voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen vom 6. Juli 2015 zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgte nach den derzeit gültigen Unterrichtsorganisationserlassen. Das voraussichtliche Arbeitsvermögen unterliegt der Laufenthaltung und bezieht sich auf den Stand vom 25. August 2015. Bereits bekanntes Arbeitsvermögen, welches durch mittelfristig nicht verfügbare Lehrkräfte, durch Unterricht außerhalb der Stundentafel sowie durch Stunden für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen der Schule für Unterricht nicht zur Verfügung steht, wurde bei der Berechnung der Unterrichtsversorgung berücksichtigt. Nicht bekannte geleistete Mehrzeiten nach ArbZVO-Lehr im Schuljahr 2015/2016 wurden nicht einbezogen. Anlage 1 Frage 1 a) Wie viele Stammlehrkräfte in VZLE und in Personen sind zum 27. August 2015 an den staatlichen Schulen eingesetzt? b) Wie viele von ihnen befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit? Angaben bitte in VZLE und in Personen. Bitte gliedern Sie die Antwort nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Stammlehrkräfte insgesamt davon in Freistellung ATZ davon verfügbar Personen Personen Personen VZLE Grundschule DE 138 12 126 123,6 Grundschule HAL 430 17 413 402,6 Grundschule MD 406 19 387 368,4 Grundschule SAW 194 11 183 175,5 Grundschule ABI 310 25 285 274,8 Grundschule BK 373 23 350 331,3 Grundschule BLK 345 35 310 299,1 Grundschule HZ 425 17 408 393,2 Grundschule JL 187 14 173 167,2 Grundschule MSH 278 31 247 239,1 Grundschule SK 383 29 354 343,0 Grundschule SLK 374 22 352 340,7 Grundschule SDL 248 12 236 226,9 Grundschule WB 255 28 227 215,7 4.346 295 4.051 3.901,0 Sekundärschule DE 169 27 142 131,0 Sekundärschule HAL 207 20 187 184,0 Sekundärschule MD 29 1 28 27,5 Sekundärschule SAW 150 18 132 123,8 Sekundärschule ABI 330 28 302 287,7 Sekundärschule BK 312 28 284 271,6 Sekundärschule BLK 372 28 344 328,3 Sekundärschule HZ 422 35 387 374,4 Sekundärschule JL 194 24 170 165,5 Sekundärschule MSH 338 49 289 283,5 Sekundärschule SK 433 45 388 372,8 Sekundärschule SLK 347 43 304 296,3 Sekundärschule SDL 227 30 197 189,9 Sekundärschule WB 264 27 237 226,0 3.794 403 3.391 3.262,4 Gymnasium DE 124 8 116 107,8 Gymnasium HAL 392 27 365 341,0 Gymnasium MD 325 20 305 288,4 Seite 1 von 4 Anlage 1 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Stammlehrkräfte insgesamt davon in Freistellung ATZ davon verfügbar Personen Personen Personen VZLE Gymnasium SAW 180 31 149 143,9 Gymnasium ABI 289 30 259 244,1 Gymnasium BK 303 28 275 253,3 Gymnasium BLK 335 28 307 293,4 Gymnasium HZ 514 46 468 445,5 Gymnasium JL 170 22 148 136,9 Gymnasium MSH 218 19 199 190,4 Gymnasium SK 301 19 282 263,2 Gymnasium SLK 329 31 298 283,2 Gymnasium SDL 231 26 205 193,2 Gymnasium WB 255 33 222 208,9 3.966 368 3.598 3.393,2 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL 25 1 24 23,3 Schule des Zweiten Bildungsweges MD 24 3 21 19,8 49 4 45 43,1 Kooperative Gesamtschule HAL 149 8 141 134,3 149 8 141 134,3 Integrierte Gesamtschule HAL 83 3 80 77,5 Integrierte Gesamtschule MD 161 12 149 140,1 244 15 229 217,5 Sportschulen Sek/Gym HAL 57 3 54 52,0 57 3 54 52,0 Schule für Lernbehinderte DE 27 27 27,0 Schule für Lernbehinderte HAL 116 5 111 106,4 Schule für Lernbehinderte MD 89 2 87 82,5 Schule für Lernbehinderte SAW 53 3 50 49,0 Schule für Lernbehinderte ABI 75 2 73 73,1 Schule für Lernbehinderte BK 70 6 64 62,7 Schule für Lernbehinderte BLK 95 8 87 85,2 Schule für Lernbehinderte HZ 108 3 105 103,9 Schule für Lernbehinderte JL 31 3 28 27,4 Schule für Lernbehinderte MSH 84 10 74 72,5 Schule für Lernbehinderte SK 33 1 32 31,6 Schule für Lernbehinderte SLK 122 7 115 112,2 Schule für Lernbehinderte SDL 55 2 53 51,2 Schule für Lernbehinderte WB 59 6 53 50,8 1.017 58 959 935,6 Schule für Geistigbehinderte DE 17 17 16,5 Schule für Geistigbehinderte HAL 61 1 60 58,9 Schule für Geistigbehinderte MD 66 2 64 63,0 Schule für Geistigbehinderte SAW 27 27 26,7 Schule für Geistigbehinderte ABI 58 6 52 51,8 Schule für Geistigbehinderte BK 48 2 46 44,8 Seite 2 von 4 Anlage 1 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Stammlehrkräfte insgesamt davon in Freistellung ATZ davon verfügbar Personen Personen Personen VZLE Schule für Geistigbehinderte BLK 60 2 58 56,8 Schule für Geistigbehinderte HZ 55 3 52 49,7 Schule für Geistigbehinderte JL 27 3 24 23,6 Schule für Geistigbehinderte MSH 26 4 22 21,3 Schule für Geistigbehinderte SK 47 5 42 40,8 Schule für Geistigbehinderte SLK 80 4 76 75,5 Schule für Geistigbehinderte SDL 43 7 36 35,6 Schule für Geistigbehinderte WB 36 1 35 33,2 651 40 611 598,3 Sonstige Förderschulen DE 23 2 21 20,0 Sonstige Förderschulen HAL 218 6 212 206,9 Sonstige Förderschulen MD 74 2 72 71,3 Sonstige Förderschulen ABI 14 14 13,2 Sonstige Förderschulen BK 10 10 10,0 Sonstige Förderschulen HZ 117 15 102 97,7 Sonstige Förderschulen JL 17 17 16,3 Sonstige Förderschulen MSH 10 10 10,0 Sonstige Förderschulen SK 41 3 38 37,3 Sonstige Förderschulen SDL 65 3 62 61,3 Sonstige Förderschulen WB 23 23 22,8 612 31 581 566,8 Gemeinschaftsschule HAL 32 6 26 25,2 Gemeinschaftsschule MD 279 32 247 238,1 Gemeinschaftsschule SAW 87 12 75 71,6 Gemeinschaftsschule ABI 28 1 27 25,5 Gemeinschaftsschule BK 98 4 94 89,1 Gemeinschaftsschule HZ 44 1 43 40,4 Gemeinschaftsschule JL 38 6 32 30,5 Gemeinschaftsschule SLK 77 10 67 65,6 Gemeinschaftsschule SDL 53 7 46 44,6 Gemeinschaftsschule WB 40 8 32 30,2 776 87 689 660,7 Berufsbildende Schule DE 156 6 150 147,5 Berufsbildende Schule HAL 334 42 292 279,1 Berufsbildende Schule MD 344 25 319 301,5 Berufsbildende Schule SAW 61 2 59 57,9 Berufsbildende Schule ABI 144 12 132 126,7 Berufsbildende Schule BK 108 13 95 93,6 Berufsbildende Schule BLK 104 13 91 89,7 Berufsbildende Schule HZ 185 22 163 158,7 Berufsbildende Schule JL 86 12 74 71,5 Berufsbildende Schule MSH 112 11 101 98,4 Berufsbildende Schule SK 115 14 101 97,3 Seite 3 von 4 Anlage 1 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Stammlehrkräfte insgesamt davon in Freistellung ATZ davon verfügbar Personen Personen Personen VZLE Berufsbildende Schule SLK 151 19 132 128,4 Berufsbildende Schule SDL 140 11 129 123,8 Berufsbildende Schule WB 67 6 61 59,8 2.107 208 1.899 1.833,7 über alle Schulformen 17.768 1.520 16.248 15.598,6 davon allgemein bildende Schulen 15.661 1.312 14.349 13.764,9 davon berufsbildende Schulen 2.107 208 1.899 1.833,7 Seite 4 von 4 Anlage 2 Frage 2 Wie hoch ist die Schülerzahl zum oben genannten Stichtag in den einzelnen Schulformen? Bitte geben Sie die jeweiligen Gesamtschülerzahlen an und gliedern Sie zusätzlich nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Weisen Sie als Davonzahl die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus, die aufgrund ihrer Herkunft Sprachförderklassen bzw. Sprachfördergruppen besuchen. Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Schülerinnen und Schüler insgesamt darunter mit Sprachförderung Grundschule DE 2.141 74 Grundschule HAL 6.924 445 Grundschule MD 6.288 392 Grundschule SAW 2.795 108 Grundschule ABI 4.634 137 Grundschule BK 5.349 84 Grundschule BLK 5.155 132 Grundschule HZ 6.070 51 Grundschule JL 2.756 55 Grundschule MSH 3.948 131 Grundschule SK 5.839 137 Grundschule SLK 5.493 182 Grundschule SDL 3.390 190 Grundschule WB 3.566 70 64.348 2.188 Sekundärschule DE 1.468 45 Sekundärschule HAL 2.313 149 Sekundärschule MD 268 Sekundärschule SAW 1.381 30 Sekundärschule ABI 3.413 77 Sekundärschule BK 3.069 48 Sekundärschule BLK 3.731 85 Sekundärschule HZ 4.290 12 Sekundärschule JL 1.827 26 Sekundärschule MSH 3.437 57 Sekundärschule SK 4.293 85 Sekundärschule SLK 3.477 100 Sekundärschule SDL 2.251 82 Sekundärschule WB 2.418 31 37.636 827 Gymnasium DE 1.569 1 Gymnasium HAL 4.475 6 Gymnasium MD 3.898 Seite 1 von 4 Anlage 2 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Schülerinnen und Schüler insgesamt darunter mit Sprachförderung Gymnasium SAW 2.021 Gymnasium ABI 3.394 5 Gymnasium BK 3.838 Gymnasium BLK 3.772 Gymnasium HZ 5.763 5 Gymnasium JL 1.854 5 Gymnasium MSH 2.696 Gymnasium SK 3.909 8 Gymnasium SLK 4.018 4 Gymnasium SDL 2.634 Gymnasium WB 2.970 46.811 34 Schule d. Zweiten Bildungsweges HAL 201 Schule d. Zweiten Bildungsweges MD 188 389 Kooperative Gesamtschule HAL 1.711 1,711 Integrierte Gesamtschule HAL 956 Integrierte Gesamtschule MD 1.860 5 2.816 5 Sportschulen Sek/Gym HAL 547 547 Schule für Lernbehinderte DE 131 Schule für Lernbehinderte HAL 547 Schule für Lernbehinderte MD 451 16 Schule für Lernbehinderte SAW 215 Schule für Lernbehinderte ABI 369 Schule für Lernbehinderte BK 269 Schule für Lernbehinderte BLK 389 Schule für Lernbehinderte HZ 490 Schule für Lernbehinderte JL 113 Schule für Lernbehinderte MSH 301 Schule für Lernbehinderte SK 121 3 Schule für Lernbehinderte SLK 517 Schule für Lernbehinderte SDL 252 3 Schule für Lernbehinderte WB 266 4,431 22 Schule für Geistigbehinderte DE 82 Schule für Geistigbehinderte HAL 276 2 Schule für Geistigbehinderte MD 311 6 Schule für Geistigbehinderte SAW 127 5 Schule für Geistigbehinderte ABI 240 Seite 2 von 4 Anlage 2 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Schülerinnen und Schüler insgesamt darunter mit Sprachförderung Schule für Geistigbehinderte BK 198 2 Schule für Geistigbehinderte BLK 271 3 Schule für Geistigbehinderte HZ 286 Schule für Geistigbehinderte JL 107 Schule für Geistigbehinderte MSH 110 Schule für Geistigbehinderte SK 204 Schule für Geistigbehinderte SLK 328 5 Schule für Geistigbehinderte SDL 172 Schule für Geistigbehinderte WB 158 2.870 23 Sonstige Förderschulen DE 96 Sonstige Förderschulen HAL 890 4 Sonstige Förderschulen MD 326 Sonstige Förderschulen ABI 78 Sonstige Förderschulen BK 47 Sonstige Förderschulen HZ 497 Sonstige Förderschulen JL 77 Sonstige Förderschulen MSH 59 Sonstige Förderschulen SK 143 Sonstige Förderschulen SDL 249 Sonstige Förderschulen WB 143 2.605 4 Gemeinschaftsschule HAL 288 36 Gemeinschaftsschule MD 2.860 153 Gemeinschaftsschule SAW 867 45 Gemeinschaftsschule ABI 288 Gemeinschaftsschule BK 1.096 6 Gemeinschaftsschule HZ 384 Gemeinschaftsschule JL 320 5 Gemeinschaftsschule SLK 720 8 Gemeinschaftsschule SDL 509 2 Gemeinschaftsschule WB 359 13 7.691 268 Berufsbildende Schule DE Berufsbildende Schule HAL Berufsbildende Schule MD Berufsbildende Schule SAW Berufsbildende Schule ABI Berufsbildende Schule BK Berufsbildende Schule BLK Berufsbildende Schule HZ Berufsbildende Schule JL Seite 3 von 4 Anlage 2 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Schülerinnen und Schüler insgesamt darunter mit Sprachförderung Berufsbildende Schule MSH Berufsbildende Schule SK Berufsbildende Schule SLK Berufsbildende Schule SDL Berufsbildende Schule WB über alle Schulformen 171.855 3.371 davon allgemein bildende Schulen 171.855 3.371 davon berufsbildende Schulen Seite 4 von 4 Anlage 3 Frage 3 Welcher Gesamtbedarf an Lehrkräften in VZLE ergibt sich auf der Grundlage der gültigen Erlasse zur Unterrichtsorganisation aus diesen Schülerzahlen für die einzelnen Schulformen? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Gesamtbedarf an Lehrkräften in VZLE Grundschule DE 118,5 Grundschule HAL 383,4 Grundschule MD 352,9 Grundschule SAW 159,5 Grundschule ABI 263,7 Grundschule BK 306,8 Grundschule BLK 291,1 Grundschule HZ 349,2 Grundschule JL 157,7 Grundschule MSH 228,0 Grundschule SK 326,4 Grundschule SLK 318,7 Grundschule SDL 197,3 Grundschule WB 205,8 3.658,9 Sekundärschule DE 114,5 Sekundärschule HAL 169,0 Sekundärschule MD 22,2 Sekundärschule SAW 109,2 Sekundärschule ABI 249,6 Sekundärschule BK 240,8 Sekundärschule BLK 286,2 Sekundärschule HZ 324,3 Sekundärschule JL 145,3 Sekundärschule MSH 251,2 Sekundärschule SK 330,2 Sekundärschule SLK 264,5 Sekundärschule SDL 171,7 Sekundärschule WB 189,5 2.868,3 Gymnasium DE 90,7 Gymnasium HAL 291,4 Gymnasium MD 243,3 Gymnasium SAW 125,5 Gymnasium ABI 208,4 Gymnasium BK 232,1 Gymnasium BLK 250,8 Gymnasium HZ 384,7 Gymnasium JL 117,0 Seite 1 von 3 Anlage 3 Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Gesamtbedarf an Lehrkräften in VZLE Gymnasium MSH 166,4 Gymnasium SK 239,7 Gymnasium SLK 248,6 Gymnasium SDL 170,5 Gymnasium WB 187,0 2.956,2 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL 16,8 Schule des Zweiten Bildungsweges MD 17,2 34,1 Kooperative Gesamtschule HAL 111,7 111,7 Integrierte Gesamtschule HAL 72,3 Integrierte Gesamtschule MD 130,3 202,6 Sportschulen Gym/Sek HAL 42,5 42,5 Schule für Lernbehinderte DE 14,5 Schule für Lernbehinderte HAL 61,0 Schule für Lernbehinderte MD 49,6 Schule für Lernbehinderte SAW 25,3 Schule für Lernbehinderte AB! 41,4 Schule für Lernbehinderte BK 31,2 Schule für Lernbehinderte BLK 42,4 Schule für Lernbehinderte HZ 55,4 Schule für Lernbehinderte JL 12,5 Schule für Lernbehinderte MSH 33,7 Schule für Lernbehinderte SK 17,6 Schule für Lernbehinderte SLK 64,8 Schule für Lernbehinderte SDL 28,1 Schule für Lernbehinderte WB 32,2 509,5 Schule für Geistigbehinderte DE 14,5 Schule für Geistigbehinderte HAL 48,4 Schule für Geistigbehinderte MD 53,4 Schule für Geistigbehinderte SAW 22,0 Schule für Geistigbehinderte ABI 42,1 Schule für Geistigbehinderte BK 35,0 Schule für Geistigbehinderte BLK 48,2 Schule für Geistigbehinderte HZ 49,8 Schule für Geistigbehinderte JL 18,8 Schule für Geistigbehinderte MSH 19,0 Schule für Geistigbehinderte SK COinCO Schule für Geistigbehinderte SLK 57,2 Schule für Geistigbehinderte SDL 30,0 Schule für Geistigbehinderte WB 27,5 501,6 Seite 2 von 3 Anlage 3 Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Gesamtbedarf an Lehrkräften in VZLE Sonstige Förderschulen DE 16,4 Sonstige Förderschulen HAL 145,5 Sonstige Förderschulen MD 48,7 Sonstige Förderschulen ABI 8,9 Sonstige Förderschulen BK 8,1 Sonstige Förderschulen HZ 87,6 Sonstige Förderschulen JL 9,7 Sonstige Förderschulen MSH 8,7 Sonstige Förderschulen SK 16,3 Sonstige Förderschulen SDL 51,1 Sonstige Förderschulen WB 20,5 421,5 Gemeinschaftsschule HAL 24,5 Gemeinschaftsschule MD 221,0 Gemeinschaftsschule SAW 68,4 Gemeinschaftsschule ABI 21,7 Gemeinschaftsschule BK 83,3 Gemeinschaftsschule HZ 31,8 Gemeinschaftsschule JL 24,1 Gemeinschaftsschule SLK 58,7 Gemeinschaftsschule SDL 39,1 Gemeinschaftsschule WB 27,3 599,8 Berufsbildende Schule DE 113,1 Berufsbildende Schule HAL 237,7 Berufsbildende Schule MD 263,1 Berufsbildende Schule SAW 50,2 Berufsbildende Schule ABI 111,8 Berufsbildende Schule BK 80,4 Berufsbildende Schule BLK 70,4 Berufsbildende Schule HZ 144,7 Berufsbildende Schule JL 64,7 Berufsbildende Schule MSH 85,8 Berufsbildende Schule SK 84,6 Berufsbildende Schule SLK 97,2 Berufsbildende Schule SDL 112,0 Berufsbildende Schule WB 52,2 1.567,9 über alle Schulformen 13.474,6 davon allgemein bildende Schulen 11.906,7 davon berufsbildende Schulen 1.567,9 Seite 3 von 3 Anlage 4 Frage 4 Wie hoch ist der Anteil mittelfristig nicht verfügbaren Arbeitsvermögens am unter 1. erfragten Arbeitsvermögen? Geben Sie die Werte bitte absolut in VZLE und als Vom-Hundert-Satz vom Gesamtarbeitsvermögen an. Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt eingesetztes Arbeitsvermögen (einschließlich Mehr- oder Minderzeiten aus dem vergangenen Schuljahr) Anzahl Stammlehrkräfte, die durch Krankheit oder Ausscheiden bis zum Schulhalbjahr mittelfristig nicht zur Verfügung stehen VZLE VZLE in v.M. vom eingesetzten Arbeitsvermögen Grundschule DE 123,6 6,7 5,5 Grundschule HAL 402,6 7,0 1,7 Grundschule MD 368,4 9,5 2,6 Grundschule SAW 175,5 3,8 2,2 Grundschule ABI 274,8 9,0 3,3 Grundschule BK 331,3 16,5 5,0 Grundschule BLK 299,1 5,7 1,9 Grundschule HZ 393,2 11,0 2,8 Grundschule JL 167,2 5,4 3.3 Grundschule MSH 239,1 8,7 3,7 Grundschule SK 343,0 11,6 3,4 Grundschule SLK 340,7 9,5 2,8 Grundschule SDL 226,9 2,6 1,1 Grundschule WB 215,7 6,4 3,0 3.901,0 113,6 2,9 Sekundärschule DE 131,0 4,0 3,1 Sekundärschule HAL 184,0 4,5 2,4 Sekundärschule MD 27,5 1,0 3,6 Sekundärschule SAW 123,8 6,0 4,8 Sekundärschule ABI 287,7 9,4 3,3 Sekundärschule BK 271,6 8,5 3,1 Sekundärschule BLK 328,3 9,2 2,8 Sekundärschule HZ 374,4 7,0 1,9 Sekundärschule JL 165,5 4,8 2,9 Sekundärschule MSH 283,5 7,5 2,6 Sekundärschule SK 372,8 8,3 2,2 Sekundärschule SLK 296,3 5,5 1,8 Sekundärschule SDL 189,9 Sekundärschule WB 226,0 7,6 3,3 3.262,4 83,2 2,6 Gymnasium DE 107,8 1,8 1,7 Gymnasium HAL 341,0 2,8 0,8 Gymnasium MD 288,4 9,7 3,4 Seite 1 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt eingesetztes Arbeitsvermögen (einschließlich Mehr- oder Minderzeiten aus dem vergangenen Schuljahr) Anzahl Stammlehrkräfte, die durch Krankheit oder Ausscheiden bis zum Schulhalbjahr mittelfristig nicht zur Verfügung stehen VZLE VZLE in v.M. vom eingesetzten Arbeitsvermögen Gymnasium SAW 143,9 1,0 0.7 Gymnasium ABI 244,1 1,8 0,7 Gymnasium BK 253,3 3,0 1.2 Gymnasium BLK 293,4 7,2 2,5 Gymnasium HZ 445,5 15,7 3,5 Gymnasium JL 136,9 5,5 4.0 Gymnasium MSH 190,4 2,6 1,4 Gymnasium SK 263,2 4,8 1.8 Gymnasium SLK 283,2 11,6 4,1 Gymnasium SDL 193,2 4,0 2.1 Gymnasium WB 208,9 3,6 1.7 3.393,2 75,2 2,2 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL 23,3 Schule des Zweiten Bildungsweges MD 19,8 1,0 5,1 43,1 1,0 2,3 Kooperative Gesamtschule HAL 134,3 4,8 3.5 134,3 4,8 3,5 Integrierte Gesamtschule HAL 77,5 0,8 1.0 Integrierte Gesamtschule MD 140,1 4,5 3.2 217,5 5,3 2,5 Sportschulen Sek/Gym HAL 52,0 3,0 5,8 52,0 3,0 5,8 Schule für Lernbehinderte DE 27,0 Schule für Lernbehinderte HAL 106,4 6,0 5,6 Schule für Lernbehinderte MD 82,5 2,0 2,4 Schule für Lernbehinderte SAW 49,0 1.0 2,0 Schule für Lernbehinderte ABI 73,1 1,0 1.4 Schule für Lernbehinderte BK 62,7 2,0 3,2 Schule für Lernbehinderte BLK 85,2 1.0 1.2 Schule für Lernbehinderte HZ 103,9 2.0 1.9 Schule für Lernbehinderte JL 27,4 Schule für Lernbehinderte MSH 72,5 Schule für Lernbehinderte SK 31,6 2.0 6.3 Schule für Lernbehinderte SLK 112,2 3.0 2,7 Schule für Lernbehinderte SDL 51,2 1,3 2,6 Schule für Lernbehinderte WB 50,8 4,6 9.1 935,6 25,9 2,8 Schule für Geistigbehinderte DE 16,5 Schule für Geistigbehinderte HAL 58,9 3,0 5.1 Schule für Geistigbehinderte MD 63,0 Schule für Geistigbehinderte SAW 26,7 1.0 3.7 Seite 2 von 4 Anlanß 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt eingesetztes Arbeitsvermögen (einschließlich Mehr- oder Minderzelten aus dem vergangenen Schuljahr) Anzahl Stammlehrkräfte, die durch Krankheit oder Ausscheiden bis zum Schulhalbjahr mittelfristig nicht zur Verfügung stehen VZLE VZLE in v.H. vom eingesetzten Arbeitsvermögen Schule für Geistigbehinderte ABI 51,8 Schule für Geistigbehinderte BK 44,8 2,0 4,5 Schule für Geistigbehinderte BLK 56,8 0,7 1,3 Schule für Geistigbehinderte HZ 49,7 Schule für Geistigbehinderte JL 23,6 Schule für Geistigbehinderte MSH 21,3 Schule für Geistigbehinderte SK 40,8 1,0 2,5 Schule für Geistigbehinderte SLK 75,5 1,0 1,3 Schule für Geistigbehinderte SDL 35,6 Schule für Geistigbehinderte WB 33,2 598,3 8,7 1.5 Sonstige Förderschulen DE 20,0 1,0 5,0 Sonstige Förderschulen HAL 206,9 4,0 1,9 Sonstige Förderschulen MD 71,3 Sonstige Förderschulen ABI 13,2 0,5 3,8 Sonstige Förderschulen BK 10,0 Sonstige Förderschulen HZ 97,7 1,0 1,0 Sonstige Förderschulen JL 16,3 Sonstige Förderschulen MSH 10,0 Sonstige Förderschulen SK 37,3 1,7 4,6 Sonstige Förderschulen SDL 61,3 Sonstige Förderschulen WB 22,8 566,8 8,2 1,5 Gemeinschaftsschule HAL 25,2 Gemeinschaftsschule MD 238,1 2,0 0,8 Gemeinschaftsschule SAW 71,6 1,0 1,4 Gemeinschaftsschule ABI 25,5 3,7 14,6 Gemeinschaftsschule BK 89,1 2,0 2,2 Gemeinschaftsschule HZ 40,4 2,0 5,0 Gemeinschaftsschule JL 30,5 Gemeinschaftsschule SLK 65,6 2,0 3,1 Gemeinschaftsschule SDL 44,6 Gemeinschaftsschule WB 30,2 1,0 3,3 660,7 13,7 2,1 Berufsbildende Schule DE 147,5 2,5 1,7 Berufsbildende Schule HAL 279,1 10,8 3,9 Berufsbildende Schule MD 301,5 5,1 1,7 Berufsbildende Schule SAW 57,9 Berufsbildende Schule ABI 126,7 2,1 .1,6 Berufsbildende Schule BK 93,6 1,0 1,1 Berufsbildende Schule BLK 89,7 1,8 2,0 Seite 3 von 4 Anlanß 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt eingesetztes Arbeitsvermögen (einschließlich Mehr- oder Minderzeiten aus dem vergangenen Schuljahr) Anzahl Stammlehrkräfte, die durch Krankheit oder Ausscheiden bis zum Schulhalbjahr mittelfristig nicht zur Verfügung stehen VZLE VZLE in v.H. vom eingesetzten Arbeitsvermögen Berufsbildende Schule HZ 158,7 1.0 0,6 Berufsbildende Schule JL 71,5 2,1 2.9 Berufsbildende Schule MSH 98,4 4,6 4,7 Berufsbildende Schule SK 97,3 Berufsbildende Schule SLK 128,4 7,0 5,4 Berufsbildende Schule SDL 123,8 3,1 2,5 Berufsbildende Schule WB 59,8 2,8 4,6 1.833,7 43,8 2,4 über alle Schulformen 15.598,6 386,4 2,5 davon allgemein bildende Schulen 13.764,9 342,6 2,5 davon berufsbildende Schulen 1.833,7 43,8 2,4 Seite 4 von 4 Anlage 5 Frage 5 Welches Arbeitsvermögen wird insbesondere gebunden durch a) Ermäßigungen, b) Anrechnungen, c) Freistellungen und d) Beurlaubungen. Bitte geben Sie das Arbeitsvermögen jeweils in VZLE an. Gliedern Sie zusätzlich nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen in VZLE Grundschule DE 12,1 Grundschule HAL 54,7 Grundschule MD 42,3 Grundschule SAW 17,9 Grundschule ABI 22,7 Grundschule BK 35,0 Grundschule BLK 29,6 Grundschule HZ 39,3 Grundschule JL 17,0 Grundschule MSH 32,2 Grundschule SK 40,3 Grundschule SLK 35,3 Grundschule SDL 21,8 Grundschule WB 22,4 422,4 Sekundärschule DE 12,4 Sekundärschule HAL 21,9 Sekundärschule MD 3,4 Sekundärschule SAW 10,2 Sekundärschule ABI 25,4 Sekundärschule BK 23,6 Sekundärschule BLK 30,6 Sekundärschule HZ 29,6 Sekundärschule JL 14,6 Sekundärschule MSH 26,6 Sekundärschule SK 36,7 Sekundärschule SLK 29,8 Sekundärschule SDL 17,7 Sekundärschule WB 19,2 301,8 Gymnasium DE 15,7 Gymnasium HAL 46,3 Gymnasium MD 35,8 Gymnasium SAW 17,1 Gymnasium ABI 32,1 Seite 1 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen in VZLE Gymnasium BK 27,1 Gymnasium BLK 37,5 Gymnasium HZ 59,2 Gymnasium JL 16,5 Gymnasium MSH 22,8 Gymnasium SK 26,0 Gymnasium SLK 30,9 Gymnasium SDL 19,3 Gymnasium WB 23,7 410,1 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL 3,1 Schule des Zweiten Bildungsweges MD 2,9 6,0 Kooperative Gesamtschule HAL 13,5 13,5 Integrierte Gesamtschule HAL 8,6 Integrierte Gesamtschule MD 13,2 21,8 Sportschulen Gym/Sek HAL 6,1 6,1 Schule für Lernbehinderte DE 2,9 Schule für Lernbehinderte HAL 13,8 Schule für Lernbehinderte MD 10,7 Schule für Lernbehinderte SAW 4,1 Schule für Lernbehinderte ABI 7,4 Schule für Lernbehinderte BK 4,6 Schule für Lernbehinderte BLK 12,4 Schule für Lernbehinderte HZ 15,6 Schule für Lernbehinderte JL 2,3 Schule für Lernbehinderte MSH 7,8 Schule für Lernbehinderte SK 3,5 Schule für Lernbehinderte SLK 11,4 Schule für Lernbehinderte SDL 3,2 Schule für Lernbehinderte WB 6,7 106,4 Anlage 5 Seite 2 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen in VZLE Schule für Geistigbehinderte DE 1,3 Schule für Geistigbehinderte HAL 9,0 Schule für Geistigbehinderte MD 8.5 Schule für Geistigbehinderte SAW 2,9 Schule für Geistigbehinderte ABI 5,6 Schule für Geistigbehinderte BK 3,8 Schule für Geistigbehinderte BLK 6,7 Schule für Geistigbehinderte HZ 6,2 Schule für Geistigbehinderte JL 2,6 Schule für Geistigbehinderte MSH 1,6 Schule für Geistigbehinderte SK 4,5 Schule für Geistigbehinderte SLK 7,8 Schule für Geistigbehinderte SDL 2,7 Schule für Geistigbehinderte WB 2,6 65,8 Sonstige Förderschulen DE 1,8 Sonstige Förderschulen HAL 27,7 Sonstige Förderschulen MD 10,0 Sonstige Förderschulen ABI 2,2 Sonstige Förderschulen BK 2,2 Sonstige Förderschulen HZ 13,4 Sonstige Förderschulen JL 1,9 Sonstige Förderschulen MSH 0,8 Sonstige Förderschulen SK 2,3 Sonstige Förderschulen SDL 7,1 Sonstige Förderschulen WB 1,9 71,0 Gemeinschaftsschule HAL 3.3 Gemeinschaftsschule MD 21,9 Gemeinschaftsschule SAW 6,2 Gemeinschaftsschule ABI 2,2 Gemeinschaftsschule BK 10,1 Gemeinschaftsschule HZ 5,0 Gemeinschaftsschule JL 5,0 Gemeinschaftsschule SLK 6.2 Gemeinschaftsschule SDL 2,6 Gemeinschaftsschule WB 1,9 64,3 Anlage 5 Seite 3 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Ermäßigungen, Anrechnungen, Freistellungen und Beurlaubungen in VZLE Berufsbildende Schule DE 15,9 Berufsbildende Schule HAL 33,3 Berufsbildende Schule MD 38,4 Berufsbildende Schule SAW 6,5 Berufsbildende Schule ABI 14,2 Berufsbildende Schule BK 10,4 Berufsbildende Schule BLK 9,0 Berufsbildende Schule HZ 17,9 Berufsbildende Schule JL 8,0 Berufsbildende Schule MSH 7,6 Berufsbildende Schule SK 12,8 Berufsbildende Schule SLK 17,6 Berufsbildende Schule SDL 12,3 Berufsbildende Schule WB 6,9 210,9 Anlage 5 über alle Schulformen 1.700,1 davon allgemein bildende Schulen 1.489,3 davon berufsbildende Schulen 210,9 Seite 4 von 4 Anlage 6 Frage 6 Arbeitsvermögen in welchem Umfang wird zum oben genannten Stichtag für die Erteilung von Unterricht außerhalb der Stundentafel eingesetzt? Angaben bitte in VZLE. Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Unterricht außerhalb der Stundentafel in VZLE Grundschule DE 0,5 Grundschule HAL 0,5 Grundschule MD 1,4 Grundschule SAW 0,6 Grundschule ABI 0,8 Grundschule BK 0.4 Grundschule BLK 0,1 Grundschule HZ 0,8 Grundschule JL 0,2 Grundschule MSH 0,7 Grundschule SK 0,3 Grundschule SLK 1,4 Grundschule SDL 0,4 Grundschule WB 0,6 8,7 Sekundärschule DE Sekundärschule HAL 3,0 Sekundärschule MD 1,0 Sekundärschule SAW 0,4 Sekundärschule ABI 1,2 Sekundärschule BK 1,2 Sekundärschule BLK 0,8 Sekundärschule HZ 0,4 Sekundärschule JL 0,3 Sekundärschule MSH 0,0 Sekundärschule SK 1,7 Sekundärschule SLK 0,9 Sekundärschule SDL 0,1 Sekundärschule WB 1.5 12,6 Gymnasium DE 0.2 Gymnasium HAL 2,7 Gymnasium MD 1,5 Gymnasium SAW Gymnasium ABI 0,4 Gymnasium BK Seite 1 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Unterricht außerhalb der Stundentafel in VZLE Gymnasium BLK Gymnasium HZ 0,1 Gymnasium JL 0,2 Gymnasium MSH 0,1 Gymnasium SK 0,8 Gymnasium SLK 0.6 Gymnasium SDL Gymnasium WB 6,5 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Schule des Zweiten Bildungsweges MD Kooperative Gesamtschule HAL 0,3 0,3 Integrierte Gesamtschule HAL 1,0 Integrierte Gesamtschule MD 0,2 1.3 Sportschulen Gym/Sek HAL 1,0 1,0 Schule für Lernbehinderte DE 0.1 Schule für Lernbehinderte HAL 0,2 Schule für Lernbehinderte MD 0.1 Schule für Lernbehinderte SAW Schule für Lernbehinderte ABI 0.3 Schule für Lernbehinderte BK Schule für Lernbehinderte BLK Schule für Lernbehinderte HZ 0,1 Schule für Lernbehinderte JL Schule für Lernbehinderte MSH 0.1 Schule für Lernbehinderte SK Schule für Lernbehinderte SLK o.i Schule für Lernbehinderte SDL Schule für Lernbehinderte WB 0,9 Seite 2 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Unterricht außerhalb der Stundentafel in VZLE Schule für Geistigbehinderte DE 0,1 Schule für Geistigbehinderte HAL Schule für Geistigbehinderte MD Schule für Geistigbehinderte SAW Schule für Geistigbehinderte ABI 0,3 Schule für Geistigbehinderte BK 0,0 Schule für Geistigbehinderte BLK Schule für Geistigbehinderte HZ 0,2 Schule für Geistigbehinderte JL Schule für Geistigbehinderte MSH Schule für Geistigbehinderte SK Schule für Geistigbehinderte SLK Schule für Geistigbehinderte SDL Schule für Geistigbehinderte WB 0,6 Sonstige Förderschulen DE Sonstige Förderschulen HAL 0,6 Sonstige Förderschulen MD 0.2 Sonstige Förderschulen ABI 0,1 Sonstige Förderschulen BK Sonstige Förderschulen HZ 0,1 Sonstige Förderschulen JL Sonstige Förderschulen MSH Sonstige Förderschulen SK Sonstige Förderschulen SDL Sonstige Förderschulen WB 1,0 Gemeinschaftsschule HAL 0,2 Gemeinschaftsschule MD 2,8 Gemeinschaftsschule SAW Gemeinschaftsschule ABI Gemeinschaftsschule BK Gemeinschaftsschule HZ Gemeinschaftsschule JL Gemeinschaftsschule SLK 0,1 Gemeinschaftsschule SDL 0,4 Gemeinschaftsschule WB 1,2 4,8 Seite 3 von 4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt voraussichtliche Stunden für Unterricht außerhalb der Stundentafel in VZLE Berufsbildende Schule DE Berufsbildende Schule HAL Berufsbildende Schule MD Berufsbildende Schule SAW Berufsbildende Schule ABI Berufsbildende Schule BK 0,4 Berufsbildende Schule BLK Berufsbildende Schule HZ Berufsbildende Schule JL Berufsbildende Schule MSH Berufsbildende Schule SK Berufsbildende Schule SLK 1.0 Berufsbildende Schule SDL Berufsbildende Schule WB 1.4 Anlage 6 über alle Schulformen 39,1 davon allgemein bildende Schulen 37,7 davon berufsbildende Schulen 1.4 Seite 4 von 4 Anlage 7 Frage 7 Welches Arbeitsvermögen in VZLE wurde zum oben genannten Stichtag tatsächlich zur Erteilung von Unterricht eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Arbeitsvermögen, welches zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht in VZLE Grundschule DE 117,3 Grundschule HAL 389,7 Grundschule MD 367,7 Grundschule SAW 167,1 Grundschule ABI 266,8 Grundschule BK 313,3 Grundschule BLK 290,0 Grundschule HZ 360,4 Grundschule JL 161,5 Grundschule MSH 223,8 Grundschule SK 322,7 Grundschule SLK 326,3 Grundschule SDL 211,3 Grundschule WB 203,3 3.721,3 Sekundärschule DE 114,8 Sekundärschule HAL 168,6 Sekundärschule MD 22,1 Sekundärschule SAW 110,2 Sekundärschule ABI 251,5 Sekundärschule BK 242,6 Sekundärschule BLK 289,0 Sekundärschule HZ 338,6 Sekundärschule JL 149,9 Sekundärschule MSH 255,9 Sekundärschule SK 333,9 Sekundärschule SLK 269,2 Sekundärschule SDL 179,2 Sekundärschule WB 190,9 2.916,3 Seite 1 von 4 Anlage 7 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Arbeitsvermögen, welches zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht in VZLE Gymnasium DE 92,4 Gymnasium HAL 296,4 Gymnasium MD 242,2 Gymnasium SAW 125,7 Gymnasium ABI 212,9 Gymnasium BK 227,3 Gymnasium BLK 253,7 Gymnasium HZ 379,5 Gymnasium JL 116,9 Gymnasium MSH 167,4 Gymnasium SK 239,2 Gymnasium SLK 246,3 Gymnasium SDL 172,1 Gymnasium WB 187,8 2.959,7 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL 17,9 Schule des Zweiten Bildungsweges MD 16,6 34,5 Kooperative Gesamtschule HAL 113,6 113,6 Integrierte Gesamtschule HAL 73,2 Integrierte Gesamtschule MD 125,7 198,9 Sportschulen Gym/Sek HAL 42,4 42,4 Schule für Lernbehinderte DE 15,4 Schule für Lernbehinderte HAL 60,9 Schule für Lernbehinderte MD 50,0 Schule für Lernbehinderte SAW 26,4 Schule für Lernbehinderte ABI 41,8 Schule für Lernbehinderte BK 31,0 Schule für Lernbehinderte BLK 42,1 Schule für Lernbehinderte HZ 55,9 Schule für Lernbehinderte JL 13,3 Schule für Lernbehinderte MSH 33,5 Schule für Lernbehinderte SK 18,0 Schule für Lernbehinderte SLK 66,1 Schule für Lernbehinderte SDL 28,7 Schule für Lernbehinderte WB 31,2 514,4 Seite 2 von 4 Anlage 7 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Arbeitsvermögen, welches zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht in VZLE Schule für Geistigbehinderte DE 14,5 Schule für Geistigbehinderte HAL 45,5 Schule für Geistigbehinderte MD 52,6 Schule für Geistigbehinderte SAW 23,4 Schule für Geistigbehinderte ABI 42,3 Schule für Geistigbehinderte BK 34,3 Schule für Geistigbehinderte BLK 48,2 Schule für Geistigbehinderte HZ 46,7 Schule für Geistigbehinderte JL 18,3 Schule für Geistigbehinderte MSH 19,4 Schule für Geistigbehinderte SK 34,4 Schule für Geistigbehinderte SLK 56,1 Schule für Geistigbehinderte SDL 30,1 Schule für Geistigbehinderte WB 27,5 493,5 Sonstige Förderschulen DE 16,9 Sonstige Förderschulen HAL 145,2 Sonstige Förderschulen MD 49,1 Sonstige Förderschulen ABI 8.2 Sonstige Förderschulen BK 8,0 Sonstige Förderschulen HZ 86,3 Sonstige Förderschulen JL 9,7 Sonstige Förderschulen MSH 8,1 Sonstige Förderschulen SK 17,0 Sonstige Förderschulen SDL 51,2 Sonstige Förderschulen WB 21,0 420,7 Gemeinschaftsschule HAL 24,5 Gemeinschaftsschule MD 216,8 Gemeinschaftsschule SAW 69,1 Gemeinschaftsschule ABI 20,8 Gemeinschaftsschule BK 81,2 Gemeinschaftsschule HZ 32,6 Gemeinschaftsschule JL 26,3 Gemeinschaftsschule SLK 59,4 Gemeinschaftsschule SDL 42,3 Gemeinschaftsschule WB 27,9 601,0 Seite 3 von 4 Anlage 7 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt Arbeitsvermögen, welches zur Erteilung von Unterricht zur Verfügung steht in VZLE Berufsbildende Schule DE 123,5 Berufsbildende Schule HAL 235,6 Berufsbildende Schule MD 261,2 Berufsbildende Schule SAW 49,2 Berufsbildende Schule ABI 111,6 Berufsbildende Schule BK 80,8 Berufsbildende Schule BLK 76,3 Berufsbildende Schule HZ 142,1 Berufsbildende Schule JL 65,4 Berufsbildende Schule MSH 86,2 Berufsbildende Schule SK 85,5 Berufsbildende Schule SLK 99,7 Berufsbildende Schule SDL 108,3 Berufsbildende Schule WB 50,7 1.576,0 über alle Schulformen 13.592,3 davon allgemein bildende Schulen 12.016,3 davon berufsbildende Schulen 1.576,0 Seite 4 von 4 Anlage 8 Frage 8 In welchem Umfang stand zum oben genannten Stichtag real eine für den Unterricht einsetzbare Reserve zur Verfügung? Angaben bitte in VZLE. Bitte gliedern Sie nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Reserve (Überhang an zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögen für Unterricht gegenüber dem errechneten Stundenbedarf) in VZLE Grundschule DE 1,6 Grundschule HAL 9,4 Grundschule MD 16,9 Grundschule SAW 7,6 Grundschule ABI 5,1 Grundschule BK 9,9 Grundschule BLK 2,6 Grundschule HZ 11,5 Grundschule JL 4,9 Grundschule MSH 3,2 Grundschule SK 3,3 Grundschule SLK 10,1 Grundschule SDL 14,1 Grundschule WB 2,7 102,9 Sekundärschule DE 1.6 Sekundärschule HAL 1.4 Sekundärschule MD Sekundärschule SAW 1,8 Sekundärschule ABI 3,6 Sekundärschule BK 5,3 Sekundärschule BLK 7,2 Sekundärschule HZ 14,7 Sekundärschule JL 5,1 Sekundärschule MSH 5,4 Sekundärschule SK 4,9 Sekundärschule SLK 5,4 Sekundärschule SDL 7.5 Sekundärschule WB 2,4 66,3 Seite 1 von 4 Anlanß F Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Reserve (Überhang an zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögen für Unterricht gegenüber dem errechneten Stundenbedarf) in VZLE Gymnasium DE 1,6 Gymnasium HAL 5,0 Gymnasium MD 3,0 Gymnasium SAW 2.2 Gymnasium ABI 4,5 Gymnasium BK 0,7 Gymnasium BLK 3,7 Gymnasium HZ 2,8 Gymnasium JL 0,4 Gymnasium MBH 1,8 Gymnasium SK 0,8 Gymnasium SLK 0,8 Gymnasium SDL 3,6 Gymnasium WB 1,7 32,6 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL 1,0 Schule des Zweiten Bildungsweges MD 1,0 Kooperative Gesamtschule HAL 1,9 1,9 Integrierte Gesamtschule HAL 1,3 Integrierte Gesamtschule MD 1,3 Sportschulen Gym/Sek HAL Schule für Lernbehinderte DE 0,9 Schule für Lernbehinderte HAL 0.3 Schule für Lernbehinderte MD 0.6 Schule für Lernbehinderte SAW 1.3 Schule für Lernbehinderte ABI 0.5 Schule für Lernbehinderte BK 0.1 Schule für Lernbehinderte BLK 0,7 Schule für Lernbehinderte HZ 0,8 Schule für Lernbehinderte JL 0.7 Schule für Lernbehinderte MSH 0.2 Schule für Lernbehinderte SK 0,5 Schule für Lernbehinderte SLK 1.3 Schule für Lernbehinderte SDL 1.0 Schule für Lernbehinderte WB 8,8 Seite 2 von 4 Anlanp fi Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Reserve (Überhang an zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögen für Unterricht gegenüber dem errechneten Stundenbedarf) in VZLE Schule für Geistigbehinderte DE 0,0 Schule für Geistigbehinderte HAL Schule für Geistigbehinderte MD Schule für Geistigbehinderte SAW 1.4 Schule für Geistigbehinderte ABI 0.6 Schule für Geistigbehinderte BK 0,3 Schule für Geistigbehinderte BLK 0,7 Schule für Geistigbehinderte HZ Schule für Geistigbehinderte JL Schule für Geistigbehinderte MSH 0,5 Schule für Geistigbehinderte SK 0,2 Schule für Geistigbehinderte SLK 0,1 Schule für Geistigbehinderte SDL 0,2 Schule für Geistigbehinderte WB 0,6 4,6 Sonstige Förderschulen DE 0,4 Sonstige Förderschulen HAL 2,8 Sonstige Förderschulen MD 0,5 Sonstige Förderschulen ABI Sonstige Förderschulen BK Sonstige Förderschulen HZ 0,2 Sonstige Förderschulen JL Sonstige Förderschulen MSH Sonstige Förderschulen SK 0,6 Sonstige Förderschulen SDL 1,0 Sonstige Förderschulen WB 0,5 6,1 Gemeinschaftsschule HAL 0,1 Gemeinschaftsschule MD 4,1 Gemeinschaftsschule SAW 0,9 Gemeinschaftsschule ABI Gemeinschaftsschule BK Gemeinschaftsschule HZ 1,4 Gemeinschaftsschule JL 2,2 Gemeinschaftsschule SLK 0,9 Gemeinschaftsschule SDL 3,2 Gemeinschaftsschule WB 0,6 13,5 Seite 3 von 4 Anlane 8 Schulform Landkreis / kreisfreie Stadt Reserve (Überhang an zur Verfügung stehenden Arbeitsvermögen für Unterricht gegenüber dem errechneten Stundenbedarf) in VZLE Berufsbildende Schule DE 10,4 Berufsbildende Schule HAL 2,2 Berufsbildende Schule MD 3,1 Berufsbildende Schule SAW Berufsbildende Schule ABI Berufsbildende Schule BK 0,3 Berufsbildende Schule BLK 5,9 Berufsbildende Schule HZ Berufsbildende Schule JL 0,7 Berufsbildende Schule MSH 0,4 Berufsbildende Schule SK 0,9 Berufsbildende Schule SLK 2,5 Berufsbildende Schule SDL Berufsbildende Schule WB 26,5 über alle Schulformen 265,4 davon allgemein bildende Schulen 238,9 davon berufsbildende Schulen 26,5 Seite 4 von 4 Anlage 9 Frage 10 In welchem Umfang stand zum oben genannten Stichtag Arbeitsvermögen in Form von Nichtstammlehrkräften zur Verfügung und zwar im Einzelnen durch a) kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, b) befristet Beschäftigte, c) Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und d) stundenweise Beschäftigte? Angaben bitte in VZLE. Bitte gliedern Sie zusätzlich nach Schulformen und, wenn möglich, nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Quelle: voraussichtliche Daten vom 15.09.2015 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt eingesetztes Arbeitsvermögen in VZLE (einschließlich Mehr- oder Minderzeilen aus dem vergangenen Schuljahr) kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet Beschäftigte Lehrkräfte im Vorbereitungs¬ dienst stundenweise Beschäftigte Grundschule DE 1.1 3,0 Grundschule HAL 3,0 5.7 0,2 Grundschule MD 0,4 16,0 Grundschule SAW 1,1 2,0 Grundschule ABI 2,4 Grundschule BK 3,6 2,0 0,1 Grundschule BLK 2,9 1,0 Grundschule HZ 2,6 Grundschule JL 1,6 3.6 Grundschule MSH 1,6 Grundschule SK 2.6 3.0 0,2 Grundschule SLK 1,2 1,0 0.2 Grundschule SDL 1,3 2.0 Grundschule WB 1,6 1,0 27,0 40,3 0,8 Sekundärschule DE 0,2 Sekundärschule HAL 0.2 6,0 Sekundärschule SAW 0.6 0,2 Sekundärschule ABI 1,1 1,0 Sekundärschule BK 0,6 Sekundärschule BLK 0,3 1,5 Sekundärschule HZ 0,6 0.2 Sekundärschule JL 0.5 0,1 Sekundärschule MSH 0.7 2.0 Sekundärschule SK 0,6 1.8 Sekundärschule SLK 0,6 2.0 0,2 Sekundärschule SDL 1,1 2,8 0.1 Sekundärschule WB 0,5 7,0 17,7 1,0 Seite 1 von 3 Anlage 9 Schulform Landkreis/ eingesetztes Arbeitsvermögen in VZLE (einschließlich Mehr- oder Minderzeiten aus dem vergangenen Schuljahr) kreisfreie Stadt kirchliche befristet Beschäftigte Lehrkräfte im stundenweise Beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorbereitungs¬ dienst Gymnasium HAL 2,2 0,4 2,5 Gymnasium MD 1,6 Gymnasium SAW 0.4 0.1 Gymnasium ABI 1,5 Gymnasium BK 1.8 0.4 Gymnasium BLK 1,1 0.2 Gymnasium HZ 2,0 0,3 Gymnasium JL o.i 0.2 Gymnasium MSH 0,7 0.2 Gymnasium SK 2.4 0.6 0.2 Gymnasium SLK 1,5 1.2 Gymnasium SDL 0,8 0.2 Gymnasium WB 0.2 16,2 1,0 3,4 2,5 Kooperative Gesamtschule HAL 1.0 1,0 Integrierte Gesamtschule MD 0.7 0,7 Sportschulen Sek/Gym HAL 0.5 0,5 Schule für Lernbehinderte HAL 0.2 0,2 Schule für Geistigbehinderte BK 0.2 Schule für Geistigbehinderte BLK 0.2 Schule für Geistigbehinderte HZ 0,2 Schule für Geistigbehinderte SK 0.2 Schule für Geistigbehinderte WB o.i 0,9 Sonstige Förderschulen HAL 0.2 Sonstige Förderschulen HZ 0.3 0,3 0,2 Gemeinschaftsschule HAL 1.0 Gemeinschaftsschule MD 0,1 6,0 Gemeinschaftsschule SAW 0,7 0.8 Gemeinschaftsschule BK 1,0 0.2 Gemeinschaftsschule HZ 0,1 0,1 Gemeinschaftsschule SLK 0,2 0,1 2,1 7,8 0,5 Seite 2 von 3 Anlage 9 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt eingesetztes Arbeitsvermögen in VZLE (einschließlich Mehr- oder Minderzeiten aus dem vergangenen Schuljahr) kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet Beschäftigte Lehrkräfte im Vorbereitungs¬ dienst stundenweise Beschäftigte Berufsbildende Schule DE 1,0 Berufsbildende Schule MD 3,7 1,1 Berufsbildende Schule ABI 1,1 Berufsbildende Schule BK 1,0 0,2 Berufsbildende Schule HZ 2,0 Berufsbildende Schule JL 2,0 0,2 Berufsbildende Schule SK 1,0 11,7 1,5 über alle Schulformen 54,7 79,4 7,6 2,5 davon allgemein bildende Schulen 54,7 67,8 6,1 2,5 davon berufsbildende Schulen 11,7 1,5 Seite 3 von 3 d4503_Anlage.pdf Anlage1.pdf Anlage2 Anlage3 Anlage4 Anlage5 Anlage6 Anlage7 Anlage8 Anlage9