Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4506 23.10.2015 (Ausgegeben am 26.10.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Positionierung der Landesregierung zum Verbot des Kükentötens Kleine Anfrage - KA 6/8929 Vorbemerkung des Fragestellenden: Heute werden männliche Eintagsküken aus Legehennenlinien getötet, weil sie das falsche Geschlecht haben, keine Eier legen können und zu wenig Fleisch ansetzen. Mit der Drucksache 310/15 vom 30. Juni 2015 brachte das Land Nordrhein-Westfalen am 10. Juli 2015 einen Antrag in den Bundesrat ein, der mit Änderungen im Tierschutzgesetz auf ein Verbot der Tötung von gesunden männlichen Eintagsküken ab dem 1. Juni 2017 zielt. Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund verboten ist und dass die Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen keinen vernünftigen Grund darstellt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: In der Europäischen Union gelten gemeinschaftsrechtliche Standards, die es Landwirtinnen und Landwirten in den Mitgliedstaaten erlauben, unter weitgehend gleichen Wettbewerbsbedingungen am gemeinsamen Markt teilzunehmen. Diese Standards verschärfende nationale Anforderungen führen insgesamt nicht zu einer Verbesserung von Tierschutzbedingungen, solange in den übrigen Mitgliedstaaten vergleichsweise weniger strenge Tierschutznormen gelten. Innerhalb der EU existiert ein offener Markt, deshalb sind einseitige Verschärfungen zu Lasten deutscher Tierhalter zu vermeiden. Höhere Tierschutzstandards sind gemeinschaftsrechtlich zu realisieren oder mit den betroffenen Betrieben zunächst auf der Grundlage freiwilliger Selbstverpflichtungen abzustimmen. 2 Im Bereich der Legehennenhaltung existieren in Sachsen-Anhalt derzeit keine Brütereien . 1. Hält es die Landesregierung für vertretbar, dass Tiere eines bestimmten Geschlechts zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen getötet werden und ihnen das Recht auf Leben verwehrt wird? Wenn ja, bitte begründen . Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und die Tierschutzschlachtverordnung beinhalten explizite Regelungen bezüglich des Tötens von Küken. 2. Als Alternative zum Ausbrüten und Töten von männlichen Eintagsküken ist die Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei erforscht worden, die nun zu praxistauglichen Früherkennungsgeräten für die Brütereien entwickelt wird. Hält es die Landesregierung vor dem Hintergrund dieses Entwicklungsfortschrittes für richtig, dass männliche Eintagsküken weiterhin getötet werden? Die Landesregierung begrüßt die Bemühungen der Wissenschaft zur Entwicklung einer Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Diese muss jedoch noch weiterentwickelt werden, damit eine Markt- und letztlich eine Praxiseinführung ermöglicht wird. 3. In den letzten Monaten hat die Forderung nach mehr Tierschutz weiter an Fahrt aufgenommen. Kann sich die Landesregierung vorstellen, dass die Menschen bereit sind, mehr Geld für Eier und Geflügelfleisch vom sogenannten „Zweinutzungshuhn“ zu zahlen, falls eine Kennzeichnung transparent zu den Haltungsbedingungen informiert? Wenn nein, bitte begründen . Ja. 4. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag von NordrheinWestfalen , über eine Änderung im Tierschutzgesetz das Töten von männlichen Eintagsküken nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juni 2017 zu verbieten? Bitte begründen. Siehe Vorbemerkung. 5. Wird die Landesregierung die Bundesratsinitiative von NordrheinWestfalen zur Änderung des Tierschutzgesetzes unterstützen und im Bundesratsplenum am 25. September 2015 für eine Einbringung des entsprechenden Gesetzesvorschlages beim Deutschen Bundestag stimmen? Die Landesregierung hat gegen eine Einbringung des Gesetzesvorschlages gestimmt . 3 6. Wie hatte die Vertretung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates am 7. September 2015 zur Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen gestimmt ? Bitte die Gründe für dieses Abstimmungsverhalten erläutern. Die Vertretung der Landesregierung hat im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates am 7. September 2015 ablehnend votiert. 7. Wie steht die Landesregierung zu einer Reform des Legehennensystems, sodass von der heutigen einseitigen Leistungsausrichtung einer hohen Eierproduktion Abstand genommen wird und sowohl die weiblichen als auch die männlichen Küken ihre Lebensberechtigung bekommen? Das zuständige Fachministerium hat auf der Herbstagrarministerkonferenz 2014 in Potsdam im Rahmen eines umfangreichen Beschlussvorschlages unter anderem das Thema der Abkehr von einer einseitigen Leistungsausrichtung und der Betonung robuster Gesundheitsmerkmale in der Tierzucht in die Diskussion eingebracht. Aktuell befasst sich eine Projektgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz unter anderem mit dem Thema. Von der Projektgruppe, die auf maßgebliche Initiative Sachsen-Anhalts hin eingerichtet wurde, sollen konkrete Umsetzungsvorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls erarbeitet werden. Sachsen-Anhalt ist durch Vertreter des zuständigen Fachministeriums in der Projektgruppe vertreten.