Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4514 02.11.2015 (Ausgegeben am 02.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ursachen des schwachen Abflusses von GRW-Fördermitteln im Jahr 2015 Kleine Anfrage - KA 6/8937 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aufgrund deutlich geringerer Nachfrage sollen die Mittel für die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) im Jahr 2015 um 60 Mio. Euro und im Jahr 2016 um 50 Mio. Euro gekürzt werden. Dadurch werden 30 Mio. Euro bzw. 25 Mio. Euro Drittmittel des Bundes nicht mehr gebunden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren jeweils das Verhältnis abgeflossener zu im Haushalt eingestellter GRW-Fördermittel in Sachsen-Anhalt? Der Mittelabfluss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) in den vergangenen fünf Jahren stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr im Haushalt eingestellte GRW-Mittel in Mio. Euro von IB1 abgerufene GRW-Mittel in Mio. Euro von IB ausgezahlte GRW-Mittel in Mio. Euro 2010 159,674 159,674 132,956 2011 157,862 127,862 127,862 1 Investitionsbank Sachsen-Anhalt 2 2012 167,451 137,451 137,451 2013 171,541 151,541 151,541 2014 175,544 135,544 132,044 Die im Haushalt jeweils eingestellten GRW-Mittel werden im Laufe eines Jahres von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) je nach Auszahlungsbedarf beim Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) abgerufen. Die bis zum Kassenschluss im Dezember eines Jahres abgerufenen Mittel können durch die IB bis zum 31. Januar des Folgejahres verausgabt werden (Teil IV A Abs. 3 des GRW-Koordinierungsrahmens ). Die bis zu diesem Datum nicht ausgezahlten Mittel sind dem MW zurückzuerstatten. Die anteiligen Bundesmittel sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die anteiligen Landesmittel sind dem Finanzministerium des Landes zu überweisen. Frage 2: Wie viele Anträge auf GRW-Fördermittel wurden im Jahr 2015 bisher gestellt? Wie viele dieser Anträge wurden positiv bzw. negativ beschieden? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. August 2015 sind 92 GRW-Anträge bei der IB gestellt worden. Die Bearbeitungsstände zu den Anträgen sind nachfolgend dargestellt: Antragseingang in 2015: 92 davon positiv entschieden: 9 davon abgelehnt: 1 davon zurückgezogen 3 positive Entscheidungen 2015 insgesamt*: 22 abgelehnte Anträge 2015 insgesamt*: 21 zurückgezogene Anträge 2015 insgesamt*: 21 *inklusive der GRW-Anträge aus vergangenen Jahren Seit dem 18. August 2015 sind die geänderten GRW-Landesregelungen in Kraft. Vom 1. bis 30. September 2015 sind 29 GRW-Anträge bei der IB eingegangen. Frage 3: Wann hat die Landesregierung erkannt, dass der Abfluss von GRW-Fördermitteln in diesem Jahr so schwach ist, dass der Haushaltsansatz in diesem Jahr um 60 Mio. Euro abgesenkt werden kann? Schon während der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2015/2016 war davon ausgegangen worden, dass eine vollständige Auszahlung der GRW-Mittel des Jahres 2015 nicht gelingen wird. Aus diesem Grund wurde bei Kapitel 08 02 Titel 972 01 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 9,57 Mio. Euro (einschließlich Bundesanteil : 19,14 Mio. Euro) eingestellt. Im Verlaufe des 1. Halbjahres 2015 zeigte sich immer deutlicher, dass tatsächlich noch weniger Barmittel benötigt werden. Während in 3 den ersten drei bis fünf Monaten ein verhaltener Mittelabfluss üblich ist, da allein witterungsbedingt Investitionen nicht so schnell voranschreiten und damit auch keine Rechnungen vorgelegt werden können, zeichnete sich spätestens seit Ende Juni 2015 ab, dass der Mittelabfluss insgesamt deutlich geringer als in den Vorjahren ist. Insofern ergibt sich gegenüber dem zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2015 erwarteten Mittelabfluss bei der GRW aktuell eine weitere Minderausgabe in Höhe von 40,0 Mio. Euro. Frage 4: Welche Erklärung hat die Landesregierung für die schwache Nachfrage nach GRW-Fördermitteln in diesem Jahr? Bei der Beantwortung der Frage ist zwischen Anträgen auf GRW-Förderung (Bindung der Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2015) und der Inanspruchnahme von Barmitteln in 2015 (die Höhe der Zahlungsverpflichtungen des Jahres 2015 ist durch die Bindung von Verpflichtungsermächtigungen in den drei vorangegangenen Jahren determiniert) zu unterscheiden. Die zu verzeichnende verhaltene Antragstellung auf GRW-Förderung hat mehrere Ursachen. Die Unsicherheit der Unternehmen bspw. in Bezug auf außenwirtschaftliche Entwicklungen und die verbreitete Skepsis über die Wirkungen der Arbeitsmarkt - und Energiepolitik haben zur Folge, dass die Unternehmen, wenn überhaupt, nur notwendige Ersatz,- aber kaum Erweiterungsinvestitionen tätigen (vgl. Bankenblick Sachsen-Anhalt vom August 2015 des Ostdeutschen Bankenverbandes e. V.). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die GRW-Förderkonditionen aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission zum 1. Juli 2014 deutlich verschlechtert haben. So gelten seit diesem Datum in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur vorherigen Strukturfondsperiode bis zu 15 Prozentpunkte abgesenkte maximale Fördersätze bei der Unternehmensförderung: - 35 % für kleine Unternehmen (zuvor: 50 %), - 25 % für mittlere Unternehmen (zuvor: 40 %) und - 15 % für große Unternehmen (zuvor: 30 %). Weitere Fördereinschränkungen gibt es aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission z. B. bei Investitionen von großen Unternehmen. Großunternehmen dürfen nur noch gefördert werden, wenn Investitionen getätigt werden, die neue wirtschaftliche Tätigkeiten in Sachsen-Anhalt schaffen, d. h. förderfähig sind nur Errichtungs- und Diversifizierungsinvestitionen; die in den vergangenen Jahren geförderten Erweiterungsinvestitionen zum Wachstum großer Unternehmen sind nach den Vorgaben der Europäischen Kommission seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr förderfähig. Die nicht vollständige Inanspruchnahme von Barmitteln hat ebenfalls mehrere Gründe . So kommen die in den Vorjahren bewilligten GRW-Mittel für 2015 nicht zur Auszahlung , weil die von den Zuwendungsempfängern in 2015 vorgesehenen Investitionen nicht planmäßig realisiert werden. Die in Folge dessen beantragten Investitionszeitraumverlängerungen und/oder Investitionsvolumenreduzierungen führen zu Verschiebungen bzw. Ausfällen von Mittelabrufen. Weiterhin sind Insolvenzen zu ver- 4 zeichnen. Die damit im Zusammenhang stehenden Teil- oder Vollwiderrufe von GRW-Förderbescheiden mindern ebenfalls das Auszahlungsvolumen. Frage 5: Gab es Maßnahmen zur Nachfragestärkung? Wenn ja, welche? Das Land hat auf die geänderte Nachfragesituation reagiert und die GRWLandesregelungen angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab dem 18. August 2015. Mit den Änderungen zu den GRW-Landesregelungen werden gezielte Investitionsanreize gesetzt. Dabei wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass es den Unternehmen zunehmend schwer fällt, neue Fachkräfte zu gewinnen. Die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen ist für eine Förderung daher nicht mehr Voraussetzung . Es werden nun auch Investitionsvorhaben gefördert, die nur die vorhandenen Dauerarbeitsplätze sichern. Die Förderbedingungen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen und den Tourismus wurden ebenfalls verbessert. Nach dieser Änderung der GRW-Landesregelungen hat die IB die Bestandskunden, die in den letzten drei Jahren keinen GRW-Antrag gestellt haben, persönlich über die Änderungen per Anschreiben informiert. Die IB organisierte eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen mit Netzwerkpartnern (z. B. Banken, Steuerberater). Im Bereich des Tourismus werden durch die IB weitere Informationsveranstaltungen mit Unternehmen durchgeführt. Durch die zeitnahe Unterrichtung ihrer Mitglieder halfen auch die Kammern und Verbände, die geänderten GRW-Landesregelungen in der Fläche bekannt zu machen. Um den Abfluss der GRW-Mittel zu forcieren, wurden auch in diesem Jahr die Zuwendungsempfänger durch die IB zweimal schriftlich aufgefordert, die Mittel entsprechend dem Investitionsfortschritt abzufordern. Frage 6: Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob in anderen Bundesländern ebenfalls Probleme beim Abfluss von GRW-Fördermitteln in diesem Jahr vorliegen ? Wenn ja, welche Bundesländer sind das? Wenn nein, warum hat die Landesregierung bzw. der Wirtschaftsminister das Thema GRW-Fördermittelabfluss nicht im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz (bzw. der vorbereitenden Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz) angesprochen ? Die Tabelle gibt die Daten des BMWi zum Stand des Mittelabflusses von GRWBundesmitteln in den einzelnen Bundesländern zum 30. September 2015 wieder. Erkennbar ist die große Spreizung bei der Betrachtung der Ist-Abfluss-Prozentwerte von 3,32 % bis 67,08 %. Danach bedarf es in einigen anderen Bundesländern ebenfalls großer Anstrengungen, einen hohen Mittelabfluss sicherzustellen. Das gilt insbesondere deshalb, weil einige Bundesländer - im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt - auch Vorauszahlungen an Unternehmen leisten. In Sachsen-Anhalt werden hingegen GRW-Fördermittel nur gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. 5 Land Mittelzuweisung (nur Bund) Ist-Abflüsse = Ausnutzung der Jahresquote (Ausgaben-Soll) in Euro in Euro in % Bayern 16.376.269,00 4.693.741,07 28,66 Berlin 60.372.490,00 40.500.000,00 67,08 Brandenburg 81.449.509,50 23.850.000,00 29,28 Bremen 2.746.658,00 91.118,50 3,32 Hessen 2.133.900,00 439.200,45 20,58 MecklenburgVorpommern 66.622.500,00 24.360.643,09 36,57 Niedersachsen 17.479.000,00 11.100.000,00 63,50 Nordrhein-Westfalen 27.265.835,00 7.500.000,00 27,51 Rheinland-Pfalz 3.725.389,11 2.303.986,52 61,85 Saarland 3.003.624,00 1.343.907,50 44,74 Sachsen 129.418.740,00 47.923.541,86 37,03 Sachsen-Anhalt 89.136.385,00 28.409.422,87 31,87 Schleswig-Holstein 13.835.788,00 6.105.380,67 44,13 Thüringen 78.718.707,50 36.031.741,71 45,77