Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4516 02.11.2015 (Ausgegeben am 02.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Feldes- und Förderabgabe, Abwasserabgabe und Rückstellungen von K+S in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8946 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die K+S AG mit Sitz in Kassel ist ein internationales Bergbau- und Rohstoffunternehmen mit den Schwerpunkten Kali- und Salzförderung. Der Geschäftsbereich Kaliund Magnesiumprodukte ist in Sachsen-Anhalt mit der Tochtergesellschaft K+S KALI GmbH am Standort Werk Zielitz vertreten. Im Geschäftsbereich Salz betreibt die esco -european salt company GmbH & Co. KG in Sachsen-Anhalt das Werk Bernburg und Teile des Werkes Braunschweig-Lüneburg. Frage 1: Wie hoch waren die Feldes- sowie Förderabgabe von K+S in Sachsen-Anhalt in den letzten zehn Jahren? Bitte nach Fördersätzen und Standorten differenzieren . Die Feldesabgabe ist gemäß § 30 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) von Inhabern einer Erlaubnis (§ 7 BBergG) zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken zu entrichten . Von der K+S AG war für die Standorte in Sachsen-Anhalt in den letzten zehn Jahren keine Feldesabgabe zu entrichten, da sie über keine entsprechenden Erlaubnisse verfügt. Die Förderabgabe ist gemäß § 31 Abs. 1 BBergG von Inhabern einer Bewilligung (§ 8 BBergG) zu entrichten. Die Werke K+S KALI GmbH, Werk Zielitz, und esco - european salt company GmbH & Co. KG, Werk Bernburg, vollzogen ihre Gewinnung ausschließlich in Bergwerkseigentumsfeldern. Hierfür ist nach Maßgabe von Anlage I 2 Kapitel V, Sachgebiet D, Abschnitt III Nr. 1 d) Abs. 4 Nr. 2 des Einigungsvertrages i. V. m. § 151 Abs. 2 Nr. 2 BBergG keine Förderabgabe zu entrichten. Von der esco - european salt company GmbH & Co. KG, Werk BraunschweigLüneburg (Teil Sachsen Anhalt), wurde in den Jahren 2013 bis 2015 folgende Förderabgabe entrichtet: 2013: 106.769,05 € 2014: 58.534,68 € 2015: 30.180,34 € (Stand 1. Oktober 2015). Frage 2: Wie hoch sind die Einnahmen aus Feldes- sowie Förderabgaben in SachsenAnhalt insgesamt? Bitte für die letzten 10 Jahre auflisten. In Sachsen-Anhalt wurde von 2002 bis 2012 keine Feldes- und Förderabgabe erhoben . Für die Jahre 2013 bis 2015 wurden folgende Beträge erhoben: 2013: 726.125,74 € 2014: 1.381.378,05 € 2015: 971.794,41 € (Stand 1. Oktober 2015). In Sachsen-Anhalt waren vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2012 nach der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FörderAVO) Erlaubnisse von der Feldesabgabe und Bewilligungen von der Förderabgabe befreit. Die Befreiung erstreckte sich auf alle in Sachsen-Anhalt vorkommenden Bodenschätze. Seit 1. Januar 2013 sind in Sachsen-Anhalt für alle Bodenschätze Feldesabgabe und Förderabgabe zu entrichten. Allein für den Rohstoff Braunkohle wurde weiterhin eine Befreiung von der Förderabgabe ausgesprochen. Grund dafür ist, dass es im Rahmen der Wiedervereinigung zu einer unterschiedlichen Handhabung bei der Verleihung von Bergwerkseigentum im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier gekommen war. In der Lausitz wurde für alle Bergwerksfelder Bergwerkseigentum verliehen . In Mitteldeutschland wurde nur für die unverritzten Felder Bergwerkseigentum verliehen. Diese Bergwerkseigentume gelten heute als aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BBergG und sind damit von der Förderabgabe befreit. Auch die konkurrierenden Braunkohlenfelder im Rheinischen Revier sind als aufrechterhaltene Bergwerksfelder von der Förderabgabepflicht befreit. Für einen Teil der in Gewinnung stehenden Braunkohlenfelder im Mitteldeutschen Revier gelten die bestätigten alten Gewinnungsrechte hingegen als Bewilligung im Sinne des § 8 BBergG und unterliegen damit der Förderabgabepflicht nach § 31 BBergG. Vor dem Hintergrund der sonst im Braunkohlenbergbau anzutreffenden Förderabgabebefreiung würde die Erhebung der Förderabgabe deutschlandweit ausschließlich die MIBRAG und die ROMONTA GmbH treffen und damit zu einer einseitigen Belastung des Mitteldeutschen Reviers führen, was einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die MIBRAG und die ROMONTA GmbH bedeutet. 3 Frage 3: Wurden in den vergangenen zehn Jahren Feldes- sowie Förderabgaben seitens der Bergverwaltung festgesetzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Für welche Bodenschätze, die in Sachsen-Anhalt gegenwärtig abgebaut werden , wird keine Förderabgabe erhoben? Für die Gewinnung von Bodenschätzen aus über den Einigungsvertrag aufrechterhaltenem Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BBergG ist bereits kraft Gesetzes eine Förderabgabe nicht zu entrichten (§ 31 BBergG ist nicht anzuwenden). Hinsichtlich der Förderung aus Bewilligungsfeldern wurde gemäß § 15 FörderAVO für Braunkohle eine befristete Befreiung von der Förderabgabe ausgesprochen. Insoweit wird auf die Begründung in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 5: Existieren Möglichkeiten, auf die Einnahmen aus Förderabgaben zu verzichten ? Wenn ja, weshalb? Wurde davon in den letzten 10 Jahren in Bezug auf die von K+S gehobenen Bodenschätze Gebrauch gemacht? Die Länder haben nach § 32 Abs. 2 BBergG die Möglichkeit, Bergbauberechtigungen auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten von der Feldes- und Förderabgabe zu befreien oder abweichende Abgabesätze zu bestimmen. Die Voraussetzungen , unter denen eine Veränderung der Feldes- und Förderabgaben vorgenommen werden kann, sind in § 32 Abs. 2 BBergG abschließend aufgeführt. Danach kann von einer Abgabenerhebung abgesehen werden, soweit dies zur Anpassung an die bei Inkrafttreten des BBergG geltenden Regelungen geboten, zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zur Abwehr einer Gefährdung der Wettbewerbslage der aufsuchenden oder gewinnenden Unternehmen, zur Sicherung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, zur Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten oder zum Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange erforderlich ist oder soweit die Bodenschätze im Gewinnungsbetrieb verwendet werden. Von dieser Regelung hat Sachsen-Anhalt in unterschiedlicher Form seit dem 3. Oktober 1990 durch die FörderAVO Gebrauch gemacht. Vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2012 waren Erlaubnisse von der Feldesabgabe und Bewilligungen von der Förderabgabe befreit. Vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 wurden gemäß § 14 FörderAVO verringerte Förderabgabesätze für Steinsalz und Sole (1 v. H.), Kiese und Sande (7 v. H.), Natursteine (5 v. H.) und Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandstein (4 v. H.) festgelegt. Für Braunkohle wurde gemäß § 15 Förder AVO eine Befreiung von der Förderabgabe ausgesprochen . Diese Regelungen gelten auch für die Bergbautätigkeit der K+S AG in SachsenAnhalt . 4 Frage 6: Wie hoch ist die jährlich zu entrichtende Abwasserabgabe von K+S? Wie setzt sich die Abwasserabgabe konkret zusammen? Bitte nach Schadstoffen und Schadstoffgruppen (Oxidierbare Stoffe in chemischem Sauerstoffbedarf CSB, Phosphor, Stickstoff (als Summe der Einzelbestimmungen aus Nitratstickstoff, Nitritstickstoff und Ammoniumstickstoff), den Metallen Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei und Kupfer sowie Giftigkeit gegenüber Fischeiern) differenzieren . Wurden die Überwachungswerte in den letzten 10 Jahren eingehalten ? Wenn nein, bitte konkreten Verstoß nennen und Konsequenz daraus. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden Abwasserabgabe der K+S AG in den Jahren 2009 bis 2013 lag zwischen 384.527,76 € und 456.626,72 € pro Jahr. Sie setzt sich aus der Abwasserabgabe für oxidierbare Stoffe (24.050,88 € bis 28.560,42 €), Stickstoff (41.230,08 € bis 48.960,72 €), Kupfer (4.294,80 € bis 5.100,08 €) und Giftigkeit gegenüber Fischeiern (314.952,00 € bis 374.005,50 €) zusammen. Für Phosphor und die Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel und Blei war keine Abgabe zu entrichten, da deren Konzentrationen und Frachten unterhalb des im Abwasserabgabengesetz festgelegten Schwellenwertes lagen. Die Überwachungswerte wurden in den vergangenen zehn Jahren eingehalten. Frage 7: Welche Rekultivierungskosten werden die Halden und Stollen von K+S Kali GmbH in Sachsen-Anhalt verursachen? Bitte eine genaue Kostenschätzung angeben. Finden sich diese Kostenschätzungen in den Dotierungen der Rückstellungen in der Bilanz der K+S Kali GmbH in ausreichendem Umfang wieder? Die K+S KALI GmbH hat bilanzielle Rückstellungen für die künftigen bergbaulichen Verpflichtungen gebildet. Darin sind alle Maßnahmen und die dazugehörigen Aufwendungen abgebildet, die nach Einstellung des Bergwerksbetriebs für die Verwahrungs - und Sicherungsmaßnahmen des Standortes über und unter Tage anfallen werden. Die Bilanzierung der Rückstellungen, die verwendeten Parameter und die zu Grunde liegenden Kostenkalkulationen werden regelmäßig aktualisiert und extern durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Nähere Angaben hierzu können den entsprechenden Jahresabschlüssen entnommen werden.