Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/452 29.09.2011 (Ausgegeben am 29.09.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Verbesserung der beruflichen Chancen für Menschen mit Behinderungen Kleine Anfrage - KA 6/7174 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus dem Operationellen Programm ESF Sachsen-Anhalt 2007 bis 2013 werden Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt finanziert. Zur Einschätzung des Erfolgs sollte nach nunmehr drei Jahren Laufzeit eine Halbzeitbilanz gezogen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Die Finanzierung dieser Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds erfolgt im Rahmen der Aktionen 23.10/53.10 mit der Aktionsbezeichnung „Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt “. Bis zum Jahr 2010 erfolgte die Förderung auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt“ vom 1. Oktober 2007 durch Zuwendungen an Bildungsträger im Ergebnis von Ideenwettbewerben. Seit dem Jahr 2010 wird die Förderung von Projekten zur beruflichen Wiedereingliederung im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens nach VOL/A durchgeführt. Gefördert werden einzelne, inhaltlich entsprechend der Art der Behinderung differenzierte Projekte, die der Verbesserung der Integrationschancen von körperlich, geistig 2 oder seelisch behinderten arbeitslosen Personen in den ersten Arbeitsmarkt dienen. In Betracht kommen dafür alle Maßnahmen, die der Arbeits- und Belastungserprobung sowie der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten dienen und zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erforderlich sind. Nicht zur Zielgruppe zählen behinderte Menschen, die werkstattbedürftig im Sinne des § 136 SGB IX sind sowie Personen, die vorrangige Leistungen der Eingliederung nach SGB II, SGB III oder SGB IX in Anspruch nehmen können. Folgende Leistungen sind im Rahmen der Projekte mit dem Ziel der Verbesserung der Chancen für eine Eingliederung der Teilnehmenden in Unternehmen der Region durch den Auftragnehmer zu erbringen: a) die Durchführung individueller Potenzialanalysen sowie fachlicher und sozialer Qualifizierungen, b) die Durchführung von Praktika in einstellungswilligen Unternehmen, ausgenom- men sind Einrichtungen des Bundes, des Landes oder der Kommunen, sowie c) die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden über die gesamte Vertrags- laufzeit. Frage Nr. 1: In welchen Branchen sind die Projekte zur Integration behinderter Menschen angesiedelt? Die Projekte werden von Bildungsträgern der Branche Aus- und Weiterbildung durchgeführt. Frage Nr. 2: Wie viele Unternehmen Sachsen-Anhalts nutzen die angebotenen Fördermittel ? Bitte nach Klein-, Mittel- und Großunternehmen gliedern. Die Fördermittel haben 18 Bildungsträger erhalten, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. Detailliertere Angaben zur Größenklasse stehen nicht zur Verfügung. Frage Nr. 3: Welcher Förderumfang pro Arbeitsplatz steht zur Verfügung? Die Förderung erfolgte projektbezogen bzw. im Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A. Arbeitsplatzbezogene Angaben stehen nicht zur Verfügung. Frage Nr. 4: Wie viele Menschen mit Behinderung sind seit 2007 über diese Möglichkeiten in versicherungspflichtige Arbeit gekommen? Bitte nach Frauen und Männern aufgliedern. Seit dem Jahr 2007 sind 60 Männer und 41 Frauen vermittelt worden. 3 Frage Nr. 5: Wie viele Menschen mit Behinderung konnten über dieses Programm aus WfbM ausgegliedert werden? Mit diesen Projekten sind keine Menschen mit Behinderung aus WfbM ausgegliedert worden, da mit dieser Förderung die Teilnahme von Personen dieser Zielgruppe nicht vorgesehen ist. Frage Nr. 6: Wie soll das Programm verstetigt werden? Die Förderung erfolgt bis zum Ende des Operationellen Programms im Jahr 2013.