Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4541 10.11.2015 (Ausgegeben am 10.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Hoffmann (DIE LINKE) ÖPNV im Wippertal - Entwicklung Fahrgastzahlen Kleine Anfrage - KA 6/8947 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 13. April 2015 wird der ÖPNV im Wippertal (Landkreis Mansfeld-Südharz) mit Bussen statt, wie bisher, mit der Regionalbahn „Wipperliese“ erbracht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie haben sich die Fahrgastzahlen der Busse seit der Umstellung am 13. April 2015 entwickelt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Seit der Abbestellung der Wipperliese haben sich die Fahrgastzahlen der betroffenen Buslinien folgendermaßen entwickelt: Linie Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 423 442,8 529,6 815,6 737,4 542,2 676,4 424 221,4 354,6 489,0 525,4 334,4 474,4 426 1.901,3 2.507,5 2.365,2 3.109,51 2.521,4 3.661,5 460 1.183,6 2.012,4 2.236,8 2.157,01 1.993,4 2.805,6 Summe 3.749,1 5.404,1 5.906,6 6.529,3 5.391,4 7.617,9 1 Straßensperrung Grillenberg: Linie 426 übernimmt im Umleitungsfahrplan Verkehrsaufgaben der Linie 460 Fahrgastzahlen Ersatzkonzept Wippertal für den Zeitraum 13.04.2015 - 30.09.2015 (Anzahl der Beförderungsfälle) 2 2. Wie viel Geld stellt das Land jährlich für diesen Busverkehr bereit? Vom Land Sachsen-Anhalt wird lediglich die Landesnetzlinie 460 (Sangerhausen - Wippra - Hettstedt) finanziell unterstützt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden hierfür Zuwendungen in Höhe von 264.405,72 € für den Zeitraum 13. April 2015 bis 31. Dezember 2015 bewilligt. Für die Folgejahre wird von Zuwendungen in Höhe von ca. 370.000 € pro Jahr ausgegangen. 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, ob dieses Geld auskömmlich für den Verkehrsbetreiber ist, hinsichtlich Betrieb und Unterhalt? Die Finanzmittel für den Busverkehr im und um das Wippertal sind - unter Einbeziehung der Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt - nach Bestätigung durch das Verkehrsunternehmen auskömmlich. 4. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, ob die Umstellung auf den Busverkehr die Anschaffung neuer Fahrzeuge für den Verkehrsbetreiber erforderlich gemacht hat? Eine gesonderte Fahrzeugbeschaffung aufgrund der Umstellung auf Busverkehr im Wippertal war nicht erforderlich.