Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/456 30.09.2011 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.10.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuweisungen des Bundes und der EU Kleine Anfrage - KA 6/7177 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ich bitte um eine tabellarische Beantwortung, die folgende Angaben beinhalten soll: Kapitel, Titel, Aufgabe (Zweckbestimmung), Rechtsgrundlage, Soll 2010, Soll 2011, Angabe der rechtlichen Sicherung (nein/ja, ggf. mit Angabe der Dauer), jährliche Beträge im Zeitraum 2012 bis 2020. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. In welcher Höhe, für welche Aufgaben und auf welcher rechtlichen Grundla- ge erhält Sachsen-Anhalt Investitionszuweisungen des Bundes und der EU in den Jahren 2010 und 2011? Bitte um Ausweisung der jeweiligen Gesamtsumme der Bundes- bzw. EU-Mittel sowie der einzelnen Beträge mit dem zugehörigen Haushaltstitel. Die Bundes- und EU-Zuweisungen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht ausgewiesen. Für das Jahr 2010 weist die Übersicht Ist-Beträge aus. Grund hierfür ist, dass aufgrund der umfangreichen Umressortierungen zu Beginn der 6. Legislaturperiode die Soll-Daten des Jahres 2010 für sich genommen nicht mehr aussagekräftig sind. 2. In welcher Höhe, für welche Aufgaben und auf welcher rechtlichen Grundlage erhält Sachsen-Anhalt laufende Zuweisungen des Bundes und der EU in den Jahren 2010 und 2011? Bitte um Ausweisung der jeweiligen Gesamtsumme der Bundes- bzw. EU-Mittel sowie der einzelnen Beträge mit dem zugehörigen Haushaltstitel. Siehe Übersicht in der Anlage. 2 3. Welche der Investitionszuweisungen und laufenden Zuweisungen des Bundes und der EU gelten in den Jahren 2012 bis 2020 in welcher Höhe als rechtlich gesichert? Bitte getrennt nach Haushaltstitel und -jahr ausweisen. Siehe Übersicht in der Anlage. Soweit ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, wurde dies in der Übersicht entsprechend gekennzeichnet. 4. Welche der rechtlich nicht gesicherten Investitionszuweisungen und laufenden Zuweisungen der EU fließen Sachsen-Anhalt in welcher Höhe in den Jahren 2012 bis 2020 zu, wenn sie wie die Landesregierung in Medienberichten aussagt, in der nächsten Förderperiode auf zwei Drittel zurückgehen ? In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 stehen dem Land Sachsen-Anhalt aus den Europäischen Strukturfonds, aus dem ELER und dem EFF insgesamt 3,483 Milliarden € zu. Ausgaben können für bis 2013 gebundene Maßnahmen noch bis 2015 erfolgen (n+2-Regel). Die Höhe der jährlichen Einnahmen steht in direkter Abhängigkeit von den geleisteten Ausgaben (Erstattungsprinzip). Die Fortschreibung der erwarteten Jahrestranchen wird von der Landesregierung jeweils in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen. Insbesondere wird ein Teil der Einnahmen erst nach abschließender Prüfung der eingereichten Schlusszahlungsanträge im Nachhinein durch die Europäische Kommission ausgezahlt. Damit ist frühestens im Jahr 2017 zu rechnen. Die Erwartungen der Landesregierung an die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 basieren auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2011 - Ein Haushalt für „Europe 2020“ -. Darin schlägt die Kommission die Einführung einer neuen Kategorie, der „Übergangsgebiete“, vor, zu denen unter anderem die Regionen gehören sollen, die den Status einer Konvergenzregion hinter sich lassen. Diese Regionen sollen „weiter Anspruch auf zwei Drittel der Zuweisungen haben, die sie im vorherigen Finanzrahmen erhalten hatten“1. Diese Aussage erlaubt lediglich eine grobe Schätzung der dem Land künftig zufließenden EU-Mittel. Über die konkrete Mittelausstattung für Sachsen-Anhalt - zudem für einzelne Haushaltsjahre - lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, da die Verhandlungen auf Ebene der Mitgliedstaaten erst beginnen. 5. Für welche der Investitionszuweisungen und laufenden Zuweisungen des Bundes und der EU setzt sich die Landesregierung schwerpunktmäßig ein, weil sie für Sachsen-Anhalt dauerhaft notwendig sind? Die Landesregierung setzt sich sowohl für die Fortführung der investitions- wie der laufenden Zuweisungen ein. Gleichwohl ist jedoch mit dem gesetzlich geregelten Auslaufen des Solidarpakt II bis 2019 und der voraussichtlichen Absenkung des Umfangs der EU-Strukturförderung ein spürbarer Rückgang der Zuweisungen vorgezeichnet, der durch die Landesregierung nicht beeinflusst werden kann. Deswegen ist die finanzpolitische Strategie der Landesregierung darauf 1 BR-Drs. 436/11 vom 28.07.2011: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Eu- ropäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Haushalt für „Europe 2020“; S. 15 3 ausgerichtet, die Ausgabenstruktur im Landeshaushalt auf ein dauerhaft tragfähiges Niveau anzupassen. 4 Zuweisungen Bund und EU Stand: 20.09.2011 Einnahmen nach Kapiteln und Titeln (Angaben in EUR) Kap. Titel Zweckbestimmung Ist 2010 Ansatz 2011 Rechtsgrundlage Rechtsanspruch auf Zahlung im Zeitraum 2012 bis 2020 - wenn ja; in welcher Höhe? Einzelplan 02 Staatskanzlei 0204 231 01 Sonstige Zuweisungen vom Bund zu staatspolitischen Veranstaltungen 6.074 500 Einzelplan 03 Ministerium des Innern 0301 231 64 Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. besonderer Aufgaben des Verfassungsschutzes 15.300 0 Die Einnahmen unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht erläutert . 0302 231 01 Sonstige Zuweisungen vom Bund aufgrund des Gräbergesetzes 867.626 867.700 § 10 Abs. 6 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, BGBl. I 2005 S. 2426 231 02 Sonstige Zuweisungen vom Bund für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe 102.144 102.300 Vereinbarung zw. dem Bund und den Ländern sowie den Vertretern des Zentralrates der Juden in Deutschland vom 21.06.1957 231 65 Sonstige Zuweisungen vom Bund für Europa- und Bundestagswahlen 384.985 0 § 50 Bundeswahlgesetz; § 25 Abs. 1 Europawahlgesetz 231 67 Kostenerstattung nach dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (2. SED-UnrBerG) 221.169 258.000 §§ 28 und 29 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BGBl. I 1997 S. 1625) zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1202) 0308 231 01 Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. der Begabtenförderung 1.700 5.100 Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" des BMBF 5 0320 231 01 Sonstige Zuweisungen vom Bund für verschiedene kleinere Projekte 0 1.000 keine 231 65 Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. des BOS-Digitalfunks 192.536 0 Verwaltungsvereinbarung zur Konkretisierung des § 3 Abs. 3 Satz 6 Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der BRD zwischen dem Bund und LSA 231 85 Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. von Sondereinsätzen der Polizei 5.451 0 Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungsleistungen 0321 231 01 Sonstige Zuweisungen vom Bund für die Beseitigung ehemals reichseigener Munition und Munition auf bundeseigenen Liegenschaften 188.202 100.000 Staatspraxis (bundeseigene Grundstücke - Zusage Bund aus dem Jahre 1956) 231 02 Sonstige Zuweisungen vom Bund für die Beseitigung von Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften 23.944 50.000 Staatspraxis (nicht bundeseigene Grundstücke - Allgemeines Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957) 231 61 Sonstige Zuweisungen vom Bund für Unterstützungsleistungen des Landes bei der Entmunitionierung von Liegenschaften der Bundeswehr sowie Erstattungen der Betriebskosten für die Lagerung und Vernichtung der Fundmunition der ColbitzLetzlinger Heide 3.951.817 4.300.000 Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund über die Zusammenarbeit bei der Entsorgung der Lagerbestände an Fundmunition im Zwischenlager "Blaue Kuhle" auf dem Truppenübungsplatz Altmark 0336 231 01 Kostenbeteiligungen des Bundes für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung von Führer- und Unterführeranwärtern sowie Helfern in Spezialfunktionen an Landesfeuerwehrschulen 273.856 237.700 § 11 Abs. 1 ZSKG i. V. m. Bewirtschaftungsrundschreiben des Bundes für das jeweilige Haushaltsjahr 231 02 Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. Aufstellung und Betrieb der Analytischen Task Force des Bundes 71.000 20.000 § 29 Abs. 3 Nr. 3 ZSKG 6 231 62 Sonstige Zuweisungen vom Bund für Verwaltungsausgaben i. R. von Forschungsvorhaben 88.146 89.300 Einnahmen für Forschung aufgrund Neubewilligung/Verlängerung laufender Forschungsvorhaben des Bundes gem. Zuwendungsbescheid bzw. Vertrag/Vereinbarung. 0343 231 64 Sonstige Erstattungen vom Bund i. R. Zensus 2011 0 5.600.000 Einmalige Erstattung gem. Verwaltungsvereinbarung zu § 25 Satz 2 ZensG 2011. 272 01 Sonstige Zuschüsse von der EU für EU-Statistiken 48.226 50.000 keine Einzelplan 04 Ministerium der Finanzen 0401 231 92 Erstattungen von Verwaltungsausgaben für Organleihe Bun- desbau 0 600.000 Verwaltungsabkommen LSA-Bund vom 18.06.2010 in Höhe des veranschlagten Ansatzes (2011 noch bei Kapitel 1401 veranschlagt) 0406 231 01 Erstattung von Verwaltungskosten der Kraftfahrzeugsteuer vom Bund 4.391.627 4.391.600 § 18a Abs. 2 FVG in Höhe des veranschlagten Ansatzes, gültig bis 30.06.2014 Einzelplan 05 Ministerium für Arbeit und Soziales 0502 231 66 Zuweisungen vom Bund zur Förderung von Beratungsnetzwer- ken gegen Rechtextremismus 250.481 0 Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" Programmzeitraum 2012 und 2013 in Höhe von jährlich 250.000 EUR, Weiterführung offen 0505 231 02 Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung entsprechend SGB II und § 6b Bundeskindergeldgesetz (Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche) 128.864.894 0 § 46 Abs. 5 ff SGB II, § 22 Abs. 1 und § 28 SGB II und § 6b BKGG Bundesmittel werden über Kapitel 0505 Titel 633 02 an die Kommunen weitergeleitet, dafür ist ein entsprechender K-Vermerk im Haushaltsplan ausgebracht 231 68 Zuweisungen des Bundes für die Förderung der beruflichen Erstausbildung (Ausbildungsplatzprogramm Ost) 4.930.578 3.700.000 Bund-Länder-Vereinbarung vom 12.06.2009 Ausbildungsplatzprogramm Ost (APO) Die Bundesfinanzierung zum Ausbildungsprogramm Ost endet am 31.12.2013. 0508 231 02 Erstattungen des Bundes für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 9.644.006 11.411.100 § 46a SGB XII Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 0509 231 61 Zuweisungen vom Bund für Aufwendungen für die Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Personennahverkehr 63.856 106.000 § 151 SGB IX Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 0510 231 02 Zuweisungen vom Bund für Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) 101.391 178.400 OEG i.V.m. §§ 26 ff Bundesversorgungsgesetz Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 231 05 Zuweisungen vom Bund für Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG) 172.770 450.000 SVG und ZDG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 231 06 Zuweisungen vom Bund für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) 2.926.651 3.256.000 BVG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 231 08 Zuweisungen vom Bund für Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) 1.436 3.200 HHG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 0511 231 01 Zuweisungen vom Bund nach § 4 Abs. 1 Satz 3 Opferentschädigungsgesetz (OEG) 0 0 § 4 Abs. 1 S. 3 OEG 7 231 02 Zuweisungen vom Bund nach § 4 Abs. 2 Opferentschädi- gungsgesetz (OEG) 1.174.553 1.466.500 § 4 Abs. 2 OEG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 231 03 Zuweisungen vom Bund nach § 20 Strafrechtliches Rehabilitie- rungsgesetz - Artikel 1 des 1. SED - Unrechtsbereinigungsgesetzes (StrRehaG) 11.652.110 13.415.600 § 20 StrRehaG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 231 04 Zuweisungen vom Bund nach § 17 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - Artikel 1 des 2. SED - Unrechtsbereinigungsgesetzes (VwRehaG) 1.683 7.900 § 17 VwRehaG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 231 05 Zuweisungen vom Bund nach § 10 des Gesetzes über die Hilfe für die durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis CVirus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz) 217.312 270.400 § 10 Anti-D-Hilfegesetz Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. 0513 331 66 Zuweisungen des Bundes für Investitionsförderung von Krankenhäusern 0 0 0517 231 67 Sonstige Zuweisungen vom Bund nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) 13.499.153 12.197.100 UVG Dauerhafte Rechtsverpflichtung in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes. Einzelplan 06 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wissenschaft und Forschung 0602 331 01 Zuweisungen des Bundes für Investitionen gem. § 2 (1) EntflechtG 6.000.000 6.000.000 § 2 (1) Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) Das Land erhält nach dem EntflechtG Kompensationsmittel für den Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken einschl. Großgeräte (davon sind 6,0 Mio. € für Großgeräte vorgesehen). Bis 2013 sind die Mittel entsprechend § 5 EntflechtG zweckgebunden für die o.g. Zweckbestimmung einzusetzen. Ab dem HHJ 2014 wird die Höhe der an die Länder zu zahlenden Kompensationsmittel neu bestimmt. Derzeit verhandeln die Länder mit dem Bund mit dem Ziel, die Kompensationszahlungen mindestens in gleicher Höhe bis 2019 für den Aus- und Neubau von Hochschulen und Hochschulkliniken einschl. Großgeräte fortzusetzen (siehe TOP 3 der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 24.02.2011). Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 wurden daher weiterhin 6.000.000 € für das HHJ 2012 und 2013 für Großgeräte veranschlagt. In der mittelfristigen Planung 2014 bis 2016 geht das MW davon aus, dass auch weiterhin Kompensationszahlungen für Großgeräte der Hochschulen und Hochschulkliniken in der Größenordnung von jährlich 6.000.000 € zur Verfügung stehen werden. Das Ergebnis der Verhandlungen zw. den Ländern und dem Bund bleibt hierzu abzuwarten . 8 231 64 Kompensationszahlungen des Bundes für die beendete Ge- meinschaftsaufgabe Bildungsplanung 218.000 218.000 § 2 (2) Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) Das Land erhält nach dem EntflechtG Kompensationsmittel für Bildungsplanung. Bis 2013 sind die Mittel entsprechend § 5 EntflechtG zweckgebunden für diese Vorhaben einzusetzen. Ab dem HHJ 2014 wird die Höhe der an die Länder zu zahlenden Kompensationsmittel neu bestimmt. Derzeit verhandeln die Länder mit dem Bund mit dem Ziel, die Kompensationszahlungen mindestens in gleicher Höhe bis 2019 für die Bildungsplanung fortzuführen (siehe TOP 3 der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 24.02.2011). Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 wurden daher weiterhin 218.000 € für das HHJ 2012 und 2013 für die Bildungsplanung im Hochschulbereich veranschlagt . In der mittelfristigen Planung 2014 bis 2016 geht das MW davon aus, dass auch weiterhin Kompensationszahlungen für die Bildungsplanung von jährlich 218.000 € zur Verfügung stehen werden. Das Ergebnis der Verhandlungen zw. den Ländern und dem Bund bleibt hierzu abzuwarten. 231 90 Zuweisung des Bundes aus dem Hochschulpakt 2020 zum Programm zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen 7.010.887 3.138.400 (tatsächl. Zahl- ung des Bundes beträgt für 2011 insgesamt 14.699.769 €) Verwaltungsvereinbarung zw. Bund und den Ländern gem. Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 GG über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 einschl. Verwaltungsvereinbarung zur zweiten Programm-phase vom 04.06.2009 Für die Ausfinanzierung der ersten Programmphase (2007 - 2010) sowie für die zweite Programmphase (2011- 2015) erhält das Land Sachsen-Anhalt aus der Vereinbarung zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 folgende Bundesmittel: (2011: 14.699.769 €; 2012: 27.251.400 €, 2013: 18.334.400 €, 2014: 13.369.600 €, 2015: 12.244.700 €). Um die Bundemittel in der o. g. Größenordnung zu erhalten, muss das Land jedoch in den Jahren 2011 - 2015 wenigstens soviele Studienanfänger aufnehmen , wie durch die KMK-Prognose vom 11.09.2008 vorausberechnet. Spätestens im Jahr 2015 wird zw. den Ländern und dem Bund über die Weitergestaltung des Hochschulpakts für den Zeitraum ab 2016 entschieden . 9 0603 231 61 Zuweisungen des Bundes gem. GWK-Abkommen 29.369.354 31.354.500 Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abk.) einschl. Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (AV-WGL) Auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 2 der AVWGL zum GWK-Abkommen werden Einrichtungen durch den Bund und die Länder mit einem Finanzierungsschlüssel 50:50 gefördert . Es handelt sich hierbei um Bundeseinnahmen , die dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach bekannt sind. Die Bundeseinnahmen richten sich nach den tatsächlich geleisteten Ausgaben im jeweiligen HHJ, von denen 50 v.H. durch den Bund getragen werden. Auf der Grundlage der Bedarfsverhandlungen zwischen dem Bund und dem Land sowie zur Einhaltung des Eckwertes zum Epl. 06 ergeben sich im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 derzeit folgende Bundeseinnahmen für die 4 WGLInstitute im Kap. 0603: 2012: 28.455.000 €, 2013: 31.051.000 €, 2014: 31.391.000 €, 2015: 32.190.000 €; 2016: 34.957.000 €. Der entsprechende GWK-Beschluss hierzu steht jedoch noch aus. 0621 231 01 Zuweisungen des Bundes für die Aufstiegsfortbildungs- förderung nach dem AFBG 2.502.142 2.293.000 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Gemäß § 28 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz werden 78 v. H. der Ausgaben durch den Bund und 22 v. H. von den Bundesländern getragen. Es handelt sich hierbei um Bundeseinnahmen, die dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach bekannt sind. Die Bundeseinnahmen richten sich nach den tatsächlich geleisteten Ausgaben im jeweiligen HHJ, von denen 78 v. H. durch den Bund getragen werden. Bei den Angaben 2011 bis 2016 handelt es sich daher lediglich um Planungsgrößen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 sind folgende Bundeseinnahmen für das AFBG (78 v. H.) vorgesehen: 2012: 2.955.000 €, 2013: 2.955.000 €, 2014: 2.955.000 €, 2015: 2.955.000 €; 2016: 2.955.000 €. 10 231 02 Zuweisung des Bundes für die Ausbildungsförderung nach dem BAföG 50.686.709 53.950.000 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Gemäß § 56 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz werden 65 v. H. der Ausgaben durch den Bund und 35 v.H. von den Bundesländern getragen. Es handelt sich hierbei um Bundeseinnahmen, die dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach bekannt sind. Die Bundeseinnahmen richten sich nach den tatsächlich geleisteten Ausgaben im jeweiligen HHJ, von denen 65 v. H. durch den Bund getragen werden. Bei den Angaben 2012 bis 2016 handelt es sich daher lediglich um Planungsgrößen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung sind folgende Bundeseinnahmen für das BAföG (65 v. H.) vorgesehen: 2012: 59.085.000 €, 2013: 59.085.000 €, 2014: 59.085.000 €, 2015: 59.085.000 €; 2016: 59.085.000 €. Einzelplan 07 Kultusministerium - Bildung und Kultur - 0701 231 61 Sonstige Zuweisungen vom Bund 249.743 249.700 § 6 (2) der Gemeinsamen Vereinbarung der Länder über die Koordinierungsstelle Magdeburg 2010-2016 Rechtsanspruch gem. Vereinbarung bis 2016 i.H.v. 249.742,59 € 0211 231 61 Sonstige Zuweisungen des Bundes 9.911 0 § 5 Mauergrundstücksgesetz 0707 231 75 Sonstige Zuweisungen vom Bund 218.000 218.000 Kompensationszahlung des Bundes gem. § 1 Entflechtungsgesetz Rechtsanspruch gem. Entflechungsgesetz, Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes nach dem Entflechungsgesetz nach 2013 0711 231 01 Zuweisungen vom Bund für Zivildienstleistende 17.096 20.300 Zivildienstgesetz (ZDG) Zivildienst beendet - jetzt Bundesfreiwilligendienst (BFDG vom 28.04.11) 0783 231 64 Sonstige Zuweisungen vom Bund 139.100 0 § 5 Mauergrundstücksgesetz 231 67 Sonstige Zuweisungen vom Bund 272.000 0 Bundesprogramm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland " 11 Einzelplan 08 Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft - Wirtschaft - 0802 231 01 Zuweisungen des Bundes als Anteil zu institutionellen Förderung des Instituts für Wirtschaftsförderung Halle e. V. (IWH) 2.506.132 2.620.275 Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK-Abk.) einschl. Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibnitz (AV-WGL) Auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 2 der AVWGL zum GWK-Abkommen werden Einrichtungen durch den Bund und die Länder mit einem Finanzierungsschlüssel 50 :50 gefördert . Es handelt sich hierbei um Bundeseinnahmen , die dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach bekannt sind. Auf der Grundlage der Bedarfsverhandlungen zwischen Bund und dem Land ergeben sich im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 derzeit folgende Bundeseinnahmen : 2012 = 2.738.000, 2013 = 2.876.000, 2014 = 3.020.000, 2015 = 3.171.000. Der GWK-Beschluss hierzu steht noch aus. In 2014 erfolgt durch die WGL eine Prüfung der Förderfähigkeit. 231 67 Zuweisungen des Bundes als Anteil zur GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 0 0 331 67 Zuweisungen des Bundes für Investitionen als Anteil zur GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 56.000.000 58.266.100 231 68 Zuweisungen des Bundes als Anteil zur GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 80.000 270.000 331 68 Zuweisungen des Bundes für Investitionen als Anteil zur GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 23.757.000 20.395.000 Art 91 a GG, Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz, GRWG) Auf der Grundlage von § 7 GRWG trägt der Bund die Hälfte der Ausgaben in jedem Land. Es handelt sich hierbei um Bundeseinnahmen , die dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach bekannt sind. Bereits gebundene Mittel aus der Inanspruch - nahme der ausgebrachten VE der Jahre 2009 und 2010 zu Lasten 2012 = 72.718.300 2013 = 35.506.600 0802 271 88 Erstattungen von der EU - INTERREG IV C 2007 - 2013 427.229 750.000 VO (EG) 1083/2006 kein Rechtsanspruch 12 Einzelplan 09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft 0902 231 01 Begabtenförderung - Programm des Bundes 7.841 3.000 Richtlinie des BMBF 0903 231 01 GA "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK); Förderung der Anpassungshilfe an ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer 630 0 Gemeinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91 a GG, Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe " Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes " (GAK-Gesetz - GAKG), jährlicher Rahmenplan der GAK und jährlicher Finanzplan des Bundes 231 02 GAK; Verbesserung der genetischen Qualität 967.759 1.001.000 s. o. 331 02 GAK; ländlichen Wegebau 21.798 0 s. o. 331 03 GAK; Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtsch. Erzeugnisse 0 9.000 s. o. 231 61 GAK; agrarstrukturelle Entwicklungsplanung, Integrierte ländliche Entwicklungsplanung und Regionalmanagement 67.260 300.000 s. o. 231 62 GAK; Flurbereinigung 24.000 300.000 s. o. 331 62 GAK; Flurbereinigung 3.094.670 1.500.000 s. o. 231 64 GAK; Dorferneuerung 34.825 300.000 s. o. 331 64 GAK; Dorferneuerung 1.108.769 1.200.000 s. o. 221 68 GAK; Schuldendiensthilfen vom Bund für Wiedereinrichtung, Modernisierung, Junglandwirte Niederlassungsprogramm 276.600 207.500 s. o. 221 69 GAK; Schuldendiensthilfen vom Bund für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen 865.800 509.500 s. o. 231 71 GAK; Förderungen nach dem Marktstrukturgesetz 0 6.000 s. o. 231 72 GAK; waldbauliche Maßnahmen 117.413 81.000 s. o. 331 72 GAK; waldbauliche Maßnahmen 721.807 1.371.000 s. o. 231 74 GAK; forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 84.414 159.000 s. o. 331 74 GAK; forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse 0 6.000 s. o. 331 75 GAK; forstwirtschaftlichen Wegebau 188.257 210.000 s. o. 221 78 GAK; Schuldendiensthilfen vom Bund für das Agrarinvestitionsprogramm 385.800 450.300 s. o. 231 78 GAK; Agrarinvestitionsprogramm 0 0 s. o. 331 78 GAK; Agrarinvestitionsprogramm 0 1.049.400 s. o. 13 231 81 GAK; Zuweisungen vom Bund für Entwicklungsmaßnahmen in Orten 0 213.200 s. o. 331 81 GAK; Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Entwicklungsmaßnahmen in Orten 0 386.800 s. o. 231 95 GAK; Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. der GAKFörderung 674.259 1.227.300 s. o. 331 95 GAK; Zuweisungen für Investitionen i. R. der GAK-Förderung 0 0 s. o. 231 98 GAK; Sonstige Zuweisungen vom Bund i. R. der GAK- Förderung (EU-Kofinanzierung, ELER/EFF) 2.849.258 2.524.800 s. o. 331 98 GAK; Zuweisungen für Investitionen vom Bund i. R. der GAKFörderung (EU-Kofinanzierung, ELER/EFF) 2.924.060 3.185.000 s. o. 0907 346 65 EU-Förderung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt i. R. des EAGFL - Abteilung Ausrichtung der Förderphase 2000 bis 2006, Schlusszahlungen, Zuschüsse für Investitionen von der EU 37.825.582 38.188.400 EU-Vorgaben zu EAGFL - Abteilung Ausrichtung der Förderphase 2000 bis 2006 346 66 EU-Förderung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt i. R. von GI Leader plus der Förderphase 2000 bis 2006, Schlusszahlungen , Zuschüsse für Investitionen von der EU 0 623.100 EU-Vorgaben zu GI Leader plus der Förderphase 2000 bis 2006 346 67 EAGFL - Abteilung Ausrichtung der Förderphase 2000 bis 2006; Zuschüsse für Investitionen von der EU 0 0 EU-Vorgaben zu EAGFL - Abteilung Ausrichtung der Förderphase 2000 bis 2006 0908 346 01 EU-Förderung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt i. R. des ELER der Förderphase 2007 bis 2013, ländlicher Wegebau gemäß Art. 30 der VO (EG) Nr. 1698/2005 3.313.775 3.132.900 EU-Vorgaben zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Entwicklungsprogramm ländlicher Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) in der Förderperiode 2007 – 2013 346 02 ELER; Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung Trink-/Abwasser gem. Art. 56 18.317.804 12.000.000 s. o. 346 03 ELER; Agrarinvestitionsförderungsprogramm 13.303.713 3.600.000 s. o. 346 04 ELER; Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse gem. Art. 28 6.207.018 4.000.000 s. o. 346 05 ELER; Diversifizierung gemäß Art. 53 183.019 400.000 s. o. 346 06 ELER; Steillagenweinbau gem. Art. 57 89.449 40.000 s. o. 346 07 ELER; Hochwasserschutz gem. Art. 20b 0 0 s. o. 346 62 ELER; Flurbereinigung gem. Art. 30 6.130.258 4.877.000 s. o. 346 63 ELER; forstwirtschaftlicher Wegebau gem. Art. 20b 0 0 s. o. 14 346 65 ELER; Waldumwelt/ Natura Forst gem. Art. 46, 47 0 0 s. o. 346 66 ELER; Erstaufforstung gem. Art. 43, 45 38.964 157.400 s. o. 346 67 ELER; Naturnahe Waldbewirtschaftung 921.984 565.000 s. o. 346 68 ELER; Fremdenverkehr und ökologisch orientierter Tourismus gem. Art. 55 560.083 2.103.000 s. o. 346 69 ELER; Entwicklung im ländlichen Raum 1.633.688 38.886.200 s. o. 346 70 ELER; Bau / Ausstattung allgemeinbildender Schulen gem. Art. 56 5.182.979 10.000.000 s. o. 346 71 ELER; Investitionen im Bereich Kindertagesstätten gemäß Art. 56 2.520.892 2.075.000 s. o. 346 72 ELER; Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen 0 2.500.000 s. o. 346 73 ELER; Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Gewässer (WRRL) gem. Art. 57 10.785 0 s. o. 346 75 ELER; Netzwerk Natura 2000 gem. Art. 57 2.388.591 0 s. o. 346 76 ELER; Technische Hilfe, Management LEADER 23.583 40.000 s. o. 346 77 EFF; Sonstige Zuschüsse von der EU für Investitionen 77.586 85.900 EU-Vorgaben zum Europäischen Fi- schereifonds (EFF) 2007 bis 2013, Entwicklungsprogramm ländlicher Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) in der Förderperiode 2007 – 2013 346 78 ELER; Modulationsmittel im Rahmen des Health-Checks; Zuschüsse für Investitionen von der EU 0 0 EU-Vorgaben zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Entwicklungsprogramm ländlicher Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) in der Förderperiode 2007 – 2013 0960 231 01 Erstattungen von Verwaltungsausgaben vom Bund für die Anlage und Ernte von Werteprüfungen in den Versuchsstationen der LLFG 90.832 66.600 Festlegungen des Bundessortenamtes und Vereinbarung über die Durchführung von EUSortenversuchen der Sortenförderungsgesellschaft 331 62 Förderung der Einrichtungen der überbetrieblichen Ausbildungsstätte durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) Berlin, Zuweisungen für Investitionen vom Bund 100.393 0 - 15 231 64 Energiepflanzenanbau: Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands; Sonstige Zuweisungen vom Bund 97.070 71.300 Bund- / Ländervereinbarung Drittmittelprojekte 231 66 Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo) - Stärkung des Anbaus und Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Regionen ; Sonstige Zuweisungen vom Bund 1.076 500 Bund- / Ländervereinbarung Drittmittelprojekte 231 68 Versuchswesen der LLFG, Drittmittelprojekte; Sonstige Zuweisungen vom Bund 36.980 84.000 Bund- / Ländervereinbarung Drittmittelprojekte Einzelplan 13 Allgemeine Finanzverwaltung 1302 331 01 Zuweisungen für Investitionen vom Bund 2.332.034 0 1303 346 01 Zuschüsse von der EU - Abrechnung EFRE III 0 95.000.000 1304 231 79 Erstattungen aus dem Operationellen Programm des Bundes 2000 - 2006 0 1.970.500 1306 346 01 Zuschüsse für Investitionen von der EU 137.918.815 198.701.500 1307 346 01 Zuschüsse für Investitionen von der EU 48.340.045 89.890.300 1310 211 02 Allgemeine Bundesergänzungszuweisung 194.428.573 215.000.000 211 03 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung - Kosten politische Führung - 52.663.000 52.663.000 211 04 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung - teilungsbedingte Lasten - 1.375.569.000 1.262.950.000 211 05 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung - Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit - 187.000.000 187.000.000 211 06 Allgemeine Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer 232.285.139 232.285.100 221 01 Konsolidierungshilfen des Bundes 0 53.333.300 Einzelplan 14 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1403 331 62 Zuweisungen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs 15.444.268 19.526.000 Entflechtungsgesetz § 3 (1) (EntflechtG) ; Gemeindeverkehrsfinanzierungs -gesetz § 6 (1) (GVFG) nach dem EntflechtG bis 2013 jeweils 11,8 Mio. €; danach bis 2019 - Entscheidung im Rahmen einer Revision; nach dem GVFG im Rahmen bestätigter Einzelmaßnahmen 231 63 Zuweisungen des Bundes zur Finanzierung aller konsumtiven Ausgaben nach dem Regionalisierungsgesetz 310.246.406 318.462.000 Regionalisierungsgesetz 331 63 Zuweisungen des Bundes für Investitionen nach dem Regionalisierungsgesetz 35.654.213 32.627.100 Regionalisierungsgesetz 2012 = 356,4 Mio. €; 2013 = 361,7 Mio. €; 2014 = 367,1 Mio. €; 2015 = 372,6 Mio. €); danach - Entscheidung im Rahmen einer Revision; die Aufteilung der Regionalisierungsmittel in konsumtiv und investiv obliegt dem Land; 1404 346 61 Zuschüsse für Investitionen von der EU 0 0 1405 331 01 Zuweisungen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden 39.400.000 37.625.100 Entflechtungsgesetz § 3 (1) 2012 = 34,5 Mio. €; 2013 = 35,0 Mio. €; da- nach bis 2019 - Entscheidung im Rahmen einer Revision 331 04 Zuweisungen für Investitionen an kommunale Baulastträger - gemeindlicher Straßenbau zur Kofinanzierung von EFRE IVMitteln 2007-2013 0 1.774.900 Entflechtungsgesetz § 3 (1) 2012 = 4,9 Mio. €; 2013 = 4,4 Mio. €; danach offen wegen anstehender Revision 16 1406 ab 2012 231 01 Sonstige Zuweisungen vom Bund 120.983 121.000 Verwaltungsvereinbarung zw. Bund und Ländern zur Nutzung von Geobasisdaten Zuweisungen im Rahmen der Laufzeit der Verwaltungsvereinbarungen (veranschlagt jeweils für 2012 und 2013 147.000 Euro) 231 02 Zuweisungen vom Bund für Studienbeihilfen, Stipendien und Ausbildungsbeihilfen Bundeszuweisungen für das Förderprogramm "Weiterbildungsstipendium " im Rahmen der Begabtenförderung "Berufliche Bildung für junge Absolventen einer Berufsausbildung ". Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt durch die gemäß Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle . Stipendium 1.700 Euro jährlich bis Ablauf der Zuweisung (veranschlagt jeweils für 2012 und 2013) 1407 331 01 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen 10.766.220 8.488.500 gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 02 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt 3.376.575 3.049.400 gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 03 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen 5.284.000 8.165.800 lediglich Ausfinanzierung 331 04 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich 64.850 gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 05 Zuweisung für Investitionen vom Bund im Rahmen des Programms "Stadtumbau Ost" 16.502.493 16.451.900 gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 06 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung im Rahmen des Programms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" 1.019.305 742.600 gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 08 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Kofinanzierung von EFRE-Mitteln für den Stadtumbau - Aufwertung / IBA (EFRE IV) 2.745.257 2.270.600 lediglich Ausfinanzierung 331 09 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung im Rahmen des Programms "Kleinere Städte und Gemeinden" gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 10 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes 14.619.000 13.441.100 gemäß der jährlichen Bund -LänderVereinbarung Städtebauförderung gemäß Art. 104 b GG die Höhe wird jährlich neu verhandelt und durch den Bundeshaushalt bestimmt 331 13 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Förderung des städtebaulichen Denkmalschutzes im Zusammenhang mit nationalen Weltkulturerbestätten 43.000 lediglich Ausfinanzierung 17 1408 231 41 Erstattungen des Anteils des Bundes an den Aufwendungen für Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz 33.584.781 26.000.000 Wohngeldgesetz 50 % der tatsächlichen Ausgaben (2012 ca. 30.000.000 €) 331 04 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Maßnahmen der Wohnraumförderung 1991-2002 10.239.500 6.960.900 331 05 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Maßnahmen der Wohnraumförderung 10.870.141 15.247.800 Zahlung von Kompensationsmitteln nach Föderalismusreformgesetz in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 23.967.000 €; danach in der Höhe noch unbestimmt (Revision) 231 01 Erstattungen von Verwaltungsausgaben des Bundes für Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht von Bundesfernstraßen Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs § 6 Abs. 3 ca. 5 Mio. € / a. 231 61 Erstattung von Personalkosten vom Bund ca. 0,4 Mio. € / a. 231 64 Erstattung von Verwaltungsausgaben vom Bund in Titel 231 01 enthalten 231 72 Erstattung der Aufwendungen für den Gemeinschaftsaufwand durch den Bund Artikel 85 Abs. 2 GG; Artikel 90, Abs. 2 GG ca. 24 Mio. € / a. Die Aufwendungen zur Ausführung des Betriebsdienstes zu Bundesstraßen und Landesstraßen erstattet der Bund dem Land anteilig auf der Grundlage der geleisteten Lohnstunden zu Bundesstraßen . 1409 ab 2012 331 72 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für den Gemeinschaftsaufwand Artikel 85 Abs. 2 GG; Artikel 90, Abs. 2 GG ca. 2 Mio. € / a. Die Aufwendungen zur Ausführung des Betriebsdienstes zu Bundesstraßen und Landesstraßen erstattet der Bund dem Land anteilig auf der Grundlage der geleisteten Lohnstunden zu Bundesstraßen . 1410 331 01 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung 140.000 0 entfällt 331 05 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Modernisierungsund Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Wohneigentumsbildung in Altbauquartieren 3.750 6.300 entfällt 331 06 Zuweisungen für Investitionen vom Bund zur Deckung des Zuschussbedarfs zum Wohnraummodernisierungsprogramms II 1.054.213 0 entfällt 331 07 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Maßnahmen des Wohnraummodernisierungsprogramms II 1.659.396 1.758.300 lediglich Ausfinanzierung 1413 231 91 Erstattungen von Verwaltungsausgaben 30.904.701 26.766.800 bis 331 91 Zuweisungen für Investitionen 1.799.287 2.794.700 2011 231 92 Erstattungen von Verwaltungsausgaben 19.391.854 19.174.000 ab 2012 im Kapitel 1409 veranschlagt; 18 Einzelplan 15 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt 1502 331 65 Zuweisungen des Bundes im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes 98.141 24.000 Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz -WasSiG) 231 68 Zuweisungen des Bundes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der GAK 0 0 Gemeinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91 a GG, Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes " (GAK-Gesetz - GAKG), jährlicher Rahmenplan der GAK und jährlicher Finanzplan des Bundes 331 68 Zuweisungen des Bundes für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der GAK 5.607.781 9.952.700 siehe Kapitel1502 Titel 231 68 231 69 Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Förderung des Freiwilligen ökologischen Jahres ohne EU-Beteiligung 137.700 137.700 Bundesgesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres; Bestimmungen zur Durchführung des freiwilligen ökologischen Jahres in Sachsen-Anhalt 231 72 Sonstige Zuweisungen vom Bund hinsichtlich der nicht EUförderfähigen Mehrwertsteuer im Rahmen der GAK - Hochwasserschutz und WRRL (Förderperiode 2007 bis 2013) 0 0 siehe Kapitel1502 Titel 231 68 331 72 Zuweisungen für Investitionen vom Bund hinsichtlich der nicht EU-förderfähigen Mehrwertsteuer im Rahmen der GAK - Hochwasserschutz und WRRL (Förderperiode 2007 bis 2013) 0 0 siehe Kapitel1502 Titel 231 68 231 82 Erstattungen des Bundes im Zusammenhang mit der Durchführung des Atomgesetzes bzgl. der Stillegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben 1.541.615 1.450.500 Bundesgesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz ) 19 1504 231 05 Zuweisungen des Bundes für Projekte i. R. d. VV "Gemeinsa- mer Stoffdatenpool Bund/Land" 0 10.000 Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erschließung , bei der Pflege und der Bereitstellung von einheitlichen und fachlich abgesicherten Informationen über Eigenschaften von Gefahrstoffen sowie den Aufbau eines gemeinsamen zentralen Stoffdatenpools Bund/Länder (VV GSBL) 231 80 Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Durchführung des Bundesmeßprogramms 95.000 65.000 § 3 des Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Stahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) i. V. m. Artikel 104 a (2) Grundgesetz 331 80 Zuweisungen des Bundes für Investitionen im Rahmen der Durchführung des Bundesmeßprogramms 33.158 65.000 siehe Kapitel 1504 Titel 231 80 1509 231 66 Sonstige Zuweisungen vom Bund - Internationale Partnerschaften Österreich, Rußland) 0 3.000 Projektförderung; bereits ausgelaufen 231 67 Sonstige Zuweisungen vom Bund für das Modellvorhaben "Neue Energien für den Klimaschutz" 22.759 0 Projektförderung; die Projektlaufzeit endete am 31.03.2010 231 82 Erstattungen des Bundes für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Naturpark Drömling 12.139 13.000 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) 231 84 Erstattungen des Bundes für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz 2.344 2.500 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) 1511 231 73 Sonstige Zuweisungen vom Bund für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Kofinanzierung des ELER (WRRL) im Rahmen der GAK 340 1.890.000 siehe Kapitel1502 Titel 231 68 331 73 Zuweisungen für Investitionen vom Bund für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Kofinanzierung des ELER ( Hochwasserschutz / WRRL) im Rahmen der GAK 2.157 0 siehe Kapitel1502 Titel 231 68 231 83 Zuweisungen des Bundes für die Durchführung des Freiwilligen ökologischen Jahres zur Kofinanzierung des ESF 70.380 58.800 siehe Kapitel 1502 Titel 231 69 20 Einzelplan 19 Informationstechnologie und Kommunikationstechnik (ITK) 1909 231 61 Sonstige Zuweisungen vom Bund 599.760 0 231 69 Sonstige Zuweisungen vom Bund 59.000 0 Einzelplan 20 Hochbau 2002 231 01 Erstattungen von Verwaltungsausgaben vom Bund für die hochbautechnische Betreuung der Bundesanlagen 2.126.000 3.746.500 Verwaltungsabkommen, Auftragsverwaltung Bund Umsetzung von Kapitel 1413, in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes 231 67 Erstattungen durch den Bund, Baunebenkosten - Bauleitungskosten für die Durchführung und Unterhaltung von Bauten des Bundes 9.340.601 8.913.800 Verwaltungsabkommen, Auftragsverwaltung Bund Umsetzung von Kapitel 1413, in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes 231 69 Erstattungen durch den Bund, Betreuung sonstiger Bauaufgaben des Bundes 6.407.910 6.445.900 Verwaltungsabkommen, Auftragsverwaltung Bund Umsetzung von Kapitel 1413, in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes 231 73 Erstattungen durch den Bund, Automationsvorhaben im Auftrag des Bundes 84.546 10.000 Verwaltungsabkommen, Auftragsverwaltung Bund Umsetzung von Kapitel 1413, in Höhe des jeweils veranschlagten Ansatzes 2004 331 62 Zuweisungen des Bundes zu staatlichen Baumaßnahmen 29.966.000 33.000.000 Art. 13 FöderalismisreformBegleitgesetz (Entflechtungsgesetz) Höhe des veranschlagten Ansatzes 2012/2013, danach z.Z. offen, da Verwaltungsabkommen überprüft wird. 3.328.947.434 3.395.473.275