Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4560 13.11.2015 (Ausgegeben am 16.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geflüchtete an Hochschulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8960 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 8. November 1985 „Hochschulzugang für Studienbewerber, die aus politischen Gründen den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland nicht erbringen können“ ist den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern unter den im Beschluss definierten Voraussetzungen der Zugang zu Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren. Medienberichten zufolge wird der oben genannte Beschluss der KMK derzeit überarbeitet. Neben den aus politischen Gründen Geflüchteten beziehen sich die unten stehenden Fragen ebenfalls auf diejenigen, die aus anderweitigen Gründen wie (Bürger-)Krieg, religiöser Verfolgung etc. in der Bundesrepublik Deutschland ein Asyl beantragt haben . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Die erbetenen Antworten können zum größten Teil nicht gegeben werden. Für die Erfassung des Aufenthaltsstatus/-titels gibt es gemäß Hochschulstatistikgesetz (HStatG) keine Rechtsgrundlage. Demzufolge liegen die statistischen Daten zur Beantwortung der Fragen 1 - 10 nicht vor. Zu Frage 5 (Gasthörer) können die Hochschulen zum aktuellen Wintersemester Angaben machen, da hier aufgrund der kostenlosen Gewährung der Gasthörerschaft die Gruppe der Flüchtlinge von den sonstigen Gasthörern unterschieden werden kann. Die Hochschulen und die Landesrektorenkonferenz wurden beteiligt. 2 Frage 1: Wie viele Geflüchtete studieren an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt insgesamt ? Bitte die Gesamtzahl der Geflüchteten für die letzten fünf Jahre, nach Geschlecht, der jeweiligen Hochschule sowie nach jeweiligem Semester angeben . Frage 2: Wie viele der Geflüchteten an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt wurden nach folgenden Kriterien zugelassen, a) mit Unterlagen, die für die Zulassung erforderlich sind, b) ohne Unterlagen, die für die Zulassung erforderlich sind und nach einem Eignungstest? Bitte die Gesamtzahl für die letzten fünf Jahre, nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule sowie nach jeweiligem Semester angeben. Frage 3: Wie viele der Geflüchteten an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt wurden nach folgenden Kriterien nicht zugelassen, a) mit Unterlagen, die für die Zulassung erforderlich sind, b) ohne Unterlagen, die für die Zulassung erforderlich sind und nach einem Eignungstest? Bitte die Gesamtzahl für die letzten fünf Jahre, nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule sowie nach jeweiligem Semester angeben. Bitte nennen Sie jeweils den Grund der Ablehnung. Frage 4: Wie viele der Geflüchteten an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt haben einen Status einer/eines ordentlich eingeschriebenen Studierenden? Bitte die Gesamtzahl für die letzten fünf Jahre, nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule sowie nach jeweiligem Semester angeben. Antwort zu Fragen 1 bis 4: Dazu liegen keine Daten vor. Frage 5: Wie viele der Geflüchteten an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt haben einen Status einer Gasthörerin bzw. eines Gasthörers? Bitte die Gesamtzahl für die letzten fünf Jahre, nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule sowie nach jeweiligem Semester angeben. Antwort zu Frage 5: In den letzten fünf Jahren wurde statistisch nicht erfasst, ob ein Flüchtling unter den Gasthörern war. Erst durch aktuelle Projekte mit der Gewährung der kostenfreien Gasthörerschaft ist in diesem Jahr die Gruppe der Flüchtlinge zu identifizieren. Allerdings fehlt auch in diesem Fall die rechtliche Legitimation über das HStatG, den Aufenthaltstitel dauerhaft zu speichern. Auf Anfrage meldeten die Hochschulen folgende Daten: 3 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: 44 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg: 2 Frage 6: Welche Studiengänge bzw. Studienprogramme besuchten bzw. besuchen die Geflüchteten an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt? Bitte die Gesamtzahl für die letzten fünf Jahre, nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule sowie nach jeweiligem Semester angeben. Frage 7: Wie viele Geflüchtete haben in den letzten fünf Jahren ein Studium in SachsenAnhalt erfolgreich abgeschlossen? Bitte listen Sie nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule, nach dem Studiengang bzw. dem Studienprogramm sowie dem erreichten akademischen Grad auf. Frage 8: Wie viele Geflüchtete haben in den letzten fünf Jahren ein Studium in SachsenAnhalt nicht erfolgreich abgeschlossen? Bitte listen Sie nach Geschlecht, nach der jeweiligen Hochschule sowie nach dem besuchten Studiengang bzw. dem besuchten Studienprogramm auf. Nennen Sie bitte außerdem den Grund des Abbruchs des Studiums. Frage 9: Wie viele Geflüchtete haben in den letzten fünf Jahren eine Promotion an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt begonnen? a) Wie viele davon schlossen ihre Promotion erfolgreich ab? b) Wie viele davon schlossen ihre Promotion nicht erfolgreich ab? Bitte nennen Sie den Grund des Abbruchs der Promotion. Bitte nach Geschlecht und nach der jeweiligen Hochschule aufführen. Frage 10: Wie viele Geflüchtete haben in den letzten fünf Jahren eine Habilitation an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt begonnen? a) Wie viele davon schlossen ihre Habilitation erfolgreich ab? b) Wie viele davon schlossen ihre Habilitation nicht erfolgreich ab? Bitte nennen Sie den Grund des Abbruchs der Habilitation. Bitte nach Geschlecht und nach der jeweiligen Hochschule aufführen. Antwort zu Fragen 6 bis 10: Dazu liegen keine Daten vor. Frage 11: Wird es seitens der Landesregierung konkrete finanzielle und/oder konzeptionelle Unterstützung für die Hochschulen des Landes zur Betreuung von Geflüchteten geben? a) Wenn ja, nennen Sie bitte diese Unterstützung mit einer kurzen Erläuterung. b) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 11: Die Studienvorbereitung und die Herstellung der Studierfähigkeit gehören nicht zu den originären Aufgaben der Hochschulen. Für Maßnahmen wie Deutsch-Sprach- 4 kurse, Feststellungsprüfungen, Studierfähigkeitstests sowie weitere Angebote für eine rasche Integration wurden deshalb im Nachtragshaushalt 2015/2016 4,7 Mio. EUR, über mehrere Jahre verteilt, veranschlagt. Die Hochschulen des Landes sind offen für studierfähige/-willige Flüchtlinge und arbeiten derzeit an entsprechenden Maßnahmen zur Integration. Die Unterstützung der Landesregierung ist daher derzeit eher beratender als konzeptionell-vorgebender Art. Frage 12: Wie bringt sich die Landesregierung derzeit bei der Überarbeitung des o. g. KMK Beschlusses vom 8. November 1985 ein? Welche Position wird von der Landesregierung hierbei vertreten? Antwort zu Frage 12: Der Hochschulausschuss der KMK hat in seiner 367. Sitzung am 27. März 2015 die länderoffene AG „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Flüchtlinge“ eingesetzt und sie beauftragt, einen Vorschlag zur Überarbeitung des Beschlusses der KMK vom 8. November 1985 über den „Hochschulzugang für Studienbewerber, die aus politischen Gründen den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland nicht erbringen können“ sowie Vorschläge zum Erwerb von Hochschulzugangsberechtigungen für nicht schulpflichtige Flüchtlinge vorzulegen. Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft ist durch seine Mitgliedschaft im Hochschulausschuss an der Überarbeitung beteiligt. Seitens der Landesregierung wird in Abstimmung mit den übrigen Bundesländern folgende Position vertreten: „Die Länder erkennen an, dass durch Flucht oder als Folge politischer Benachteiligung bei Hochschulzugang und Hochschulzulassung unverschuldet Beweisschwierigkeiten bis hin zu einer Beweisnot entstehen können. In einer solchen Sondersituation sind zur Sicherung der Chancengleichheit Beweiserleichterungen geboten. Die Beweiserleichterungen stellen somit Ausgleichsmaßnahmen für fluchtbedingte Nachteile und für die Folgen politischer Benachteiligung dar. Die Länder sprechen sich für ein dreistufiges Verfahren aus, das die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen, die Plausibilisierung der Bildungsbiographie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland und ein geeignetes Verfahren zur Validierung der Studierfähigkeit als Nachweis der bestehenden Hochschulzugangsberechtigung umfasst.“