Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4563 16.11.2015 (Ausgegeben am 17.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Stromausfälle in Ortsteilen der Stadt Thale Kleine Anfrage - KA 6/8955 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den letzten Jahren und Monaten ist es in den Ortschaften Treseburg, Allrode und Altenbrak der Stadt Thale verstärkt zu Stromausfällen gekommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Zu den Stromausfällen liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Informationen wurden nach § 49 Energiewirtschaftsgesetz von den Netzbetreibern eingeholt. Die in der Kleinen Anfrage genannten Ortschaften gehören zu Netzgebieten unterschiedlicher Stromnetzbetreiber: Treseburg und Altenbrak sind an das Stromnetz der Avacon AG (Avacon) angeschlossen, Allrode an das Stromnetz der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz). Die Ortschaften werden über Mittelspannungs -Freileitungen auf der 15- bzw. 20-kV-Ebene versorgt. Eine direkte Verbindung zwischen den Mittelspannungsnetzen der beiden Netzbetreiber existiert nicht. Frage 1: Wie oft und wie lange ist es in den letzten fünf Jahren und in den letzten neun Monaten in den Ortschaften Treseburg, Allrode und Altenbrak zu Stromausfällen gekommen? In den Ortschaften Treseburg und Altenbrak waren in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 14 Stromausfälle überwiegend im Mittelspannungsnetz und demzufolge auch 2 in den aus der Mittelspannung versorgten Ortschaften zu verzeichnen, davon vier seit Anfang des Jahres 2015. In der Ortschaft Allrode waren in den Jahren 2011 bis 2015 durchschnittlich zwei bis drei Stromausfälle pro Jahr, ebenfalls überwiegend im Mittelspannungsnetz, zu verzeichnen , fünf seit Anfang des Jahres 2015. Die durchschnittliche Ausfallzeit für die Netzkunden betrug in den letzten fünf Jahren ca. 1:45 h pro Stromausfall. Die Ausfallzeit bei den einzelnen Stromausfällen war in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen von unterschiedlicher Dauer (siehe Antwort auf Frage 2). Frage 2: Wann genau haben diese Stromausfälle, bezogen auf Frage 1, stattgefunden? In den Ortschaften Treseburg und Altenbrak: Datum Uhrzeit Ursache Dauer in min 05.02.2011 13:16 Baumsturz 68 29.04.2011 18:43 Baumsturz k. A. 03.01.2012 19:53 Baumsturz 59 14.12.2012 11:13 AWE1, keine erkennbare Ursache 0 26.02.2013 20:29 Baumsturz 68 27.02.2013 10:56 Baumsturz 362 15.05.2013 19:12 AWE, keine erkennbare Ursache 0 10.08.2014 19:00 AWE, keine erkennbare Ursache 0 28.08.2014 12:34 Kabelfehler ohne fremde Einwirkungen k. A. 09.10.2014 21:48 Baumsturz 23 09.01.2015 09:13 keine erkannte Ursache 36 10.01.2015 10:19 AWE, keine erkennbare Ursache 0 12.07.2015 20:17 Baumsturz 37 30.08.2015 08:59 Isolatorbruch 395 1 AWE, eine sogenannte Automatische Wiedereinschaltung, liegt beispielsweise vor, wenn ein Ast auf die Leitung fällt, einen Kurzschluss auslöst und anschließend wegbrennt oder herunterfällt; anschließend schalten die Sicherheitseinrichtungen automatisch die Spannung wieder zu. 3 Für die Ortschaft Allrode liegen konkrete Daten nur für das Jahr 2015 vor: Datum Uhr-zeit Störungsanlass Dauer in min 15.01.2015 19:32 Baumsturz MS-Freileitung 86 10.04.2015 10:00 Defekt Hausanschlusskabel 240 31.05.2015 12:30 Verkehrsunfall 30 07.08.2015 13:24 Baumsturz MS-Freileitung 77 14.10.2015 08:24 Baumsturz MS-Freileitung 184 Frage 3: Zu welchen Schäden ist es im Rahmen der genannten Stromausfälle gekommen ? Bei den Netzbetreibern entstehen im Zusammenhang mit der Störungsursache „Baumsturz“ Schäden in Form von Seilrissen und Isolatorenbrüchen; bei der Störungsursache „Kabelfehler“ ist der Austausch von Kabeln vorzunehmen, womit notwendige Tiefbauarbeiten und Muffenmontagen sowie der Einsatz eines Messwagens erforderlich sind. Kundenseitig ist im Zusammenhang mit den bereits genannten Störungen ein einziger reiner Sachschaden geltend gemacht worden. Dieser wird aus Datenschutzgründen anonymisiert aufgeführt: In 06502 Thale, OT Allrode, entstand am 15. Januar 2015 um 19:32 Uhr bei einem Kunden ein Schaden in Höhe von 140,00 EUR. Frage 4: Was wird gegen die zunehmende Anzahl von Stromausfällen getan? Hinsichtlich der Planung und des Betriebs der Netze sowie der Störungsvorsorge und -behebung handeln die Netzbetreiber auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik, die unter anderem im Vorschriftenwerk des Verbandes der Elektrotechnik , Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgelegt sind. Netzbetreiber verfügen dazu über sachkundiges Personal und ein durch Zertifikate des VDE nachgewiesenes Technisches Sicherheitsmanagement (TSM). Damit liegen bei den Netzbetreibern die personellen, organisatorischen, und technischen Voraussetzungen zum sicheren Netzbetrieb vor. Aus der Übersicht in der Antwort zu Frage 2 geht hervor, dass die Anzahl der Schäden in den vergangenen Jahren annähernd konstant geblieben ist. Eine leichte Häufung im Jahr 2015 kann auf Witterungsverhältnisse zurückgeführt werden. In diesem Jahr gab es beispielsweise einige Starkwindereignisse, die in Sachsen-Anhalt sogar zweimal zu ansonsten äußerst seltenen Schäden an Höchstspannungsfreileitungen geführt haben. Eine Maßnahme gegen Schäden am Freileitungssystem ist das regelmäßige Ausästen aller Freileitungsabschnitte. Dies wird von den Netzbetreibern regelmäßig durchgeführt . Die Freileitungen im Mittelspannungsbereich sind jedoch teilweise niedriger 4 als der umliegende Baumbestand. Deshalb kann es trotz Ausästung passieren, dass Bäume bei einem windbedingten Umsturz auf die Leitung fallen. Verhindern ließe sich das nur durch wesentlich breitere Leitungstrassen, die im Harz aus Naturschutzgründen nicht möglich sind. Eine Maßnahme gegen Kabelfehler ist die Kabeldiagnose. Diese wird von den Netzbetreibern bei hinsichtlich ihrer Störungshistorie oder ihres Alterungszustandes auffälligen Kabeln durchgeführt. In Abhängigkeit von den Ergebnissen werden Kabel vorbeugend ausgewechselt. Die Reduzierung von Umwelteinflüssen wäre nur über eine Verkabelung der bestehenden Freileitungsstrecken möglich. Im Rahmen der Netzplanung der Netzbetreiber werden diesbezügliche Möglichkeiten regelmäßig geprüft. Eine Umsetzung ist jedoch allenfalls mittelfristig möglich und auch vom vorhandenen Untergrund abhängig. So sind im Bereich Allrode für das Jahr 2016 die Verkabelung eines Teilbereiches des Mittelspannungsnetzes sowie der Aufbau einer Fernschaltbarkeit der Schaltanlage in Güntersberge geplant. Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Stromversorgung im Störungsfall wird über einen ständigen Bereitschaftsdienst im gesamten Netzgebiet der Netzbetreiber sichergestellt. Bei bereits absehbaren Sturmereignissen wird von beiden Netzbetreibern eine erhöhte Bereitschaft ausgerufen und mindestens die doppelte Anzahl der unter Normalbedingungen in die Bereitschaft eingebundenen Monteure aktiviert. Frage 5: Wie wird in den genannten Ortschaften während der Stromausfälle die Notstromversorgung abgesichert? Eine Notstromversorgung war bei den Störungsereignissen der Jahre 2011 bis 2015 nicht erforderlich, da alle störungsbehafteten Leitungsabschnitte durch Eingrenzungsschaltungen geortet und freigeschaltet werden konnten. Die Versorgung der Kunden erfolgte anschließend über andere Leitungsabschnitte. Für eine eventuelle Notstromversorgung stehen im Netzgebiet der beiden Netzbetreiber verteilt mobile Notstromaggregate zur Verfügung, unter anderem in Wernigerode und Oschersleben mit einer Leistung von je 100 kVA. Diese können bei länger dauernden Unterbrechungen bzw. großflächigen Schadereignissen an die jeweilige Einsatzstelle transportiert werden und eine Notstromversorgung aufnehmen. Frage 6: Was kann unternommen werden, um die Anzahl der Stromausfälle zu minimieren ? Die von den Netzbetreibern mitgeteilten Stromausfälle waren zum großen Teil durch Witterungsbedingungen verursacht. Eine Maßnahme zur Minimierung der Stromausfälle liegt demzufolge in der Verkabelung der bestehenden Freileitungsabschnitte. Hinsichtlich der Genehmigung der dafür notwendigen Investitionen in die Leitungsnetze unterliegen Netzbetreiber wie Avacon und Mitnetz, deren Netzgebiete mehrere Bundesländer umfassen oder an die mehr als 100.000 Endkunden angeschlossen sind, der Aufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Regulierungsbehörde. Anträ- 5 ge auf Investitionen, die zur Erhöhung der Netzsicherheit erforderlich sind, hat das Land bereits in der Vergangenheit durch entsprechende Stellungnahmen gegenüber der BNetzA unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.