Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4568 17.11.2015 (Ausgegeben am 17.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothee Berthold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verwendung der freiwerdenden BAföG-Mittel für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft Kleine Anfrage - KA 6/8961 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ihrer Pressemitteilung 276/2014 vom 17. Juni 2014 teilte die Landesregierung mit, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes (BAföG-Regelung) u. a. in einem Umfang von 15 Mio. € an die Schulen in Sachsen-Anhalt fließen sollen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung wörtlich: „Die Mittel für die Schulen gehen sowohl an öffentliche (10 Mio. €) als auch an Schulen in freier Trägerschaft (5 Mio. €).“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann sind die genannten Mittel erstmalig an die öffentlichen und freien Schulen geflossen bzw. wann ist dies erstmalig geplant? Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015/2016 wurden für zusätzliche Neueinstellungen von 150 Lehrkräften an öffentlichen Schulen 2015 9 Mio. € und 2016 18 Mio. € sowie zur Finanzierung der höheren Kosten der Schulen in freier Trägerschaft 2015 und 2016 jeweils 5 Mio. € veranschlagt. Die Mittel wurden nicht gesondert ausgewiesen. Sie waren Bestandteil der für die jeweiligen Zweckbestimmungen veranschlagten Ansätze. Die zusätzlichen Neueinstellungen wurden 2015 vorgenommen . Die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft wurden 2015 zahlungswirksam. 2 Frage 2: Für welche konkreten Projekte werden diese zusätzlichen Mittel genutzt? Bitte nach öffentlichen und freien Schulen auflisten. Siehe dazu Antwort zu Frage 1. Frage 3: Inwiefern handelt es sich hierbei um zusätzliche Projekte/Förderungen der öffentlichen und freien Schulen? Hätte das Land diese Kosten auch ohne die zusätzlichen Bundesmittel tragen müssen? Die o. g. Ausgaben waren erforderlich, um die geltende Rechtslage umzusetzen. Auch ohne die BAföG-Entlastung durch den Bund wären die Ausgaben durch Landesmittel zu decken. Alternativ hätte eine Anpassung der Rechtslage erfolgen müssen , um die Ausgabenbedarfe zu reduzieren. Frage 4: Werden künftig aufgrund der freiwerdenden BAföG-Mittel die öffentlichen und freien Schulen jährlich mit den genannten Mitteln zusätzlich gefördert? Falls ja: In welcher Form? Falls nein: Wofür sollen diese freiwerdenden BAföG-Mittel genutzt werden? Dazu wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der beschlossene Mitteleinsatz ist unbefristet angelegt. Frage 5: Wie viele Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt haben in den letzten fünf Jahren prozentual im Verhältnis zu Studierenden ein Schüler-BAföG bekommen ? Bitte insgesamt und getrennt nach Geschlecht angeben. Wie das Landesverwaltungsamt mitteilt, ist eine Trennung nach Geschlechtern datenverarbeitungstechnisch nicht vorgesehen. Für die genaue Aufstellung gem. der letzten fünf Jahre wird auf die Tabelle 1 verwiesen. Tabelle 1 Jahr Geförderte gesamt Schüler in % Studierende in % 2010 34.989 15.751 46,0 19.238 55,0 2011 33.869 14.162 41,8 19.707 58,2 2012 32.424 12.941 39,9 19.483 60,1 2013 30.401 11.886 39,1 18.515 60,9 2014 28.201 10.896 38,6 17.305 61,4 Mittel 31.977 13.127 41,1 18.850 59,1