Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4569 17.11.2015 (Ausgegeben am 17.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH Kleine Anfrage - KA 6/8966 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der Stiftungsstrukturreform und Situation der Beschäftigten“ (Drs. 6/4419) mitgeteilt, dass auf die Arbeitsverhältnisse der SubsiDariuS GmbH1 die jeweils geltenden Branchentarifverträge bzw. die Mindestlohnbestimmungen Anwendung fänden, aber nicht der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Da sich die Anfrage auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Stiftungsstrukturreform und Situation der Beschäftigten“ bezieht, wird hier die Anzahl von 95 Beschäftigten zum damaligen Stichtag 31.08.2015 zugrunde gelegt (vgl. Drs. 6/4419; Frage 6 und Anlage). Von den nachfolgenden Fragen werden drei mit höherwertigen bzw. leitenden Aufgaben betraute Beschäftigte nicht erfasst, deren Entgelt auf Verhandlungsbasis vereinbart worden ist. 1 Hinweis: Der korrekte Name der Servicegesellschaft der Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt lautet „SubsiDiariuS GmbH“. 2 Frage 1: Wie viele Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH werden nach welchen Branchentarifverträgen bezahlt? Allgemeinverbindliche Branchentarifverträge werden auf insgesamt 81 Beschäftigte der Gesellschaft angewandt. Davon werden 58 Beschäftigte nach dem Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland i. V. m. dem Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt bezahlt und 23 Beschäftigte nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn). Frage 2: Auf wie viele Beschäftigte der SubsiDariuS GmbH finden die Mindestlohnbestimmungen Anwendung und welchen Tätigkeiten gehen diese nach? Die gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen finden auf 11 Beschäftigte Anwendung, von denen 9 übliche Hausmeistertätigkeiten ausüben und zwei als Küchen- bzw. Büfettpersonal tätig sind.