Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4591 25.11.2015 (Ausgegeben am 26.11.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Graner (SPD) Gesperrte Zufahrt zum Einkaufszentrum an der B1 in Burg Kleine Anfrage - KA 6/8969 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit längerem finden in der Kreisstadt Burg am Knotenpunkt B1/Zibbeklebener Straße Bauarbeiten statt. Da nunmehr seit einigen Wochen auch die direkte Zufahrt von der B1 zu den Einzelhandelsmärkten an der Zibbeklebener Straße gesperrt ist, müssen Kundinnen und Kunden einen längeren Umweg in Kauf nehmen, um die Märkte zu erreichen. Daher haben die betreffenden Einzelhandelsunternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wer ist für Planung und Durchführung der Baumaßnahmen am Knotenpunkt B1/Zibbeklebener Straße verantwortlich? Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Bundes, vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Mitte (LSBB, RB Mitte), der Stadt Burg und des Wasserverbandes Burg (WVB). Der LSBB, RB Mitte ist für die Planung und Durchführung des grundhaften Ausbaus der Fahrbahn und der sich daraus resultierenden Wiederherstellung der Radwege sowie für die Planung der Gehwege in Abstimmung mit der Stadt Burg zuständig. Die Durchführung des Baus der Gehwege hat die Stadt Burg selbst übernommen. Der WVB ist für die Planung und Durchführung der Erneuerung der im Knotenbereich vorhandenen Regenwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle und Trinkwasserversorgungsleitungen verantwortlich. 2. Wie und wann sind die Stadt Burg bzw. die betroffenen Anlieger - und hier insbesondere die dort ansässigen Unternehmen - über die geplanten Baumaßnahmen informiert worden? 2 Die Stadt Burg als Beteiligte der Gemeinschaftsbaumaßnahme war zu jeder Zeit über die Planung und Durchführung im Bilde und hat u. a. die ansässigen Unternehmen informiert. Die allgemeine Anliegerinformation erfolgte am Baubeginn von der gebundenen Baufirma durch einen Wurfzettel. 3. Wäre es möglich gewesen, die Baumaßnahme so umzusetzen, dass in der gesamten Zeit eine direkte Zufahrt zu den Einzelhändlern an der Zibbeklebener Straße gewährleistet gewesen wäre? Falls ja, hätte dies die Baumaßnahmen verlängert bzw. verteuert? Falls ja, um welchen Zeitraum bzw. um welchen Betrag? Bitte den Betrag in absoluter Zahl und in Prozent der gesamten Bausumme angeben. Nein, ein grundhafter Ausbau des Knotens B1 / Zibbeklebener Straße wäre ohne halbseitige Sperrung der B1 und Vollsperrung der Zibbeklebener Straße aus bautechnischen Gründen nicht möglich gewesen. 4. Wie und in welcher Form werden bei - möglicherweise unvermeidlichen - Verzögerungen im Baufortschritt die Beteiligten informiert? Eine Information aller Beteiligten erfolgt immer im Rahmen der Abwicklung der Gemeinschaftsbaumaßnahme (wie wöchentliche Bauberatungen, Abstimmungen zum Bauablauf und geplante Sperrungen, Sperranträge u. ä.). 5. Welcher voraussichtliche Fertigstellungstermin wurde der Stadt Burg und den betroffenen Anliegern zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Planung genannt? Gemäß dem für Anlieger und Verkehrsteilnehmer aufgestellten Baustelleninformationsschild sowie dem Pressebericht in der Volksstimme vom 17.05.2015 war eine Bauzeit bis Oktober 2015 geplant. 6. Welcher voraussichtliche Fertigstellungstermin ist derzeit (Datum von heute) vorgesehen? Wurde dieser Termin der Stadt Burg und den betroffenen Anliegern mitgeteilt? Falls ja, wann? Der voraussichtliche Fertigstellungstermin ist am 30. November 2015. Der Stadt Burg ist dieser Termin seit Juli 2015 bekannt (siehe auch Antwort zu Frage 4). Die Öffentlichkeit wurde durch Presseinformationen, z. B. in der Volksstimme vom 24. Oktober 2015, informiert. 7. Finden generell bei Bauvorhaben des Landes unmittelbar nach Bekanntwerden einer notwendigen Verzögerung im Baufortschritt eine Information der Beteiligten statt? Falls ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt? Im Rahmen von i. d. R. wöchentlichen Baubesprechungen, Anträgen zu Sperrungen (Sperrkommission) usw. findet eine Information aller an dem jeweiligen Bauvorhaben Beteiligten (analog Antwort zu Frage 4) unmittelbar nach Bekanntwerden der notwendigen Verzögerung statt. Diese wiederum entscheiden eigenständig bzw. stimmen miteinander ab, die betroffenen Anlieger hierüber zu informieren.