Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4638 04.12.2015 (Ausgegeben am 07.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittmittelverwendung und „Overhead“ an Hochschulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8972 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei jeder über Drittmittel beantragten Stelle einer Wissenschaftlerin/eines Wissenschaftlers entstehen der Hochschule Mehraufwendungen in Form von Verwaltung, Räumen, Laboren, Betriebskosten etc. Dieser Sachverhalt zeigt sich in der Praxis ebenfalls bei den Stiftungsprofessuren. Aus diesem Grund stellt unter anderem die DFG einen sogenannten „Overhead“ bereit, welcher jedoch nicht kostendeckend ist. Als Resultat müssen die Hochschulen bei den Drittmittelstellen finanziell anteilig eigenständig aufkommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen keine Daten für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 zu den abgefragten Projekten der letzten fünf Jahre vor. Die Daten sind von den Hochschulen in der für die Beantwortung zu Verfügung stehenden Zeit nicht zu recherchieren , auch sind sie wegen unterschiedlicher Erfassung in den Hochschulen nicht vergleichbar. Die Hochschulen haben mitgeteilt, dass insbesondere eine Aufschlüsselung von „Overheads“ und Mehraufwendungen für jedes einzelne Projekt in den zurückliegenden fünf Jahren nicht zu leisten ist. Eine Datenerhebung zu den entstandenen finanziellen Mehraufwendungen bei jedem einzelnen Projekt ist nicht möglich, da finanzielle Mehraufwendungen bei Gemeinkosten in Drittmittelprojekten (z. B. Energie-, Wasser-, Verwaltungskosten) zwar vorhanden sind, aber einzelnen Projekten nicht zugeordnet werden können. 2 In der Beantwortung auf die Fragen 3 bis 5 wird auf die an den Hochschulen geltenden Modellen für die Ermittlung von Mehrbedarfen und „Overheads“ eingegangen. Frage Nr. 1: Wie viele Drittmittelprojekte warben die Hochschulen in Sachsen-Anhalt in den letzten fünf Jahren ein? Bitte nach Hochschule, Dauer und finanzieller Höhe des Projekts sowie Förderinstitution (z. B. öffentliche, private oder gemeinnützige Stiftungen, öffentliche oder private Mittelgeber, BMBF, DAAD, DFG, etc.) auflisten. Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Frage Nr. 2: Wie hoch war der „Overhead“ bei jedem einzelnen eingeworbenen Projekt der letzten fünf Jahre? Bitte getrennt nach Hochschule sowie Fächergruppe (z. B. Natur-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaft) sowie Förderinstitution aufführen . Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Frage Nr. 3: Wie hoch waren die entstandenen finanziellen Mehraufwendungen für die Hochschule bei jedem einzelnen eingeworbenen Projekt der letzten fünf Jahre? Bitte getrennt nach Hochschule sowie Fächergruppe (z. B. Natur-, Geistesoder Wirtschaftswissenschaft) aufführen. Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Den Hochschulen entstehen im Rahmen der Durchführung von drittmittelfinanzierten Projekten immer auch zusätzliche Kosten (Bereitstellung von Büro- und Laborarbeitsplätzen , Geräten und Ausrüstungen, Energie-, Wasser- und Abwasserkosten, Verwaltungskosten etc.), deren Höhe von der Art und dem Umfang des Vorhabens abhängig, im Detail aber nicht für das einzelne Projekt nachvollziehbar darstellbar ist. Die Kosten durch den Gebrauch von Geräten und Ausrüstungen, die in einem Fachbereich durch mehrere Projektgruppen sowohl in der Lehre für die studentische Ausbildung als auch für unterschiedliche Forschungsarbeiten genutzt werden, können nicht einem konkreten Projekt zugeordnet werden. Das Gleiche gilt für die in der Hochschulverwaltung (Personalverwaltung, Drittmittelverwaltung, technische Verwaltung , Forschungs- und Technologietransferzentrum, Bibliothek usw.) zusätzlich entstehenden Kosten. Andererseits werden aber im Rahmen der drittmittelfinanzierten Forschungsvorhaben eine Vielzahl investiver Maßnahmen finanziert. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur an den Hochschulen geleistet. Zudem bilden die Forschungsvorhaben die Grundlage für die Beschäftigung von wissenschaftlichem und sonstigem Forschungspersonal und bieten eine große Zahl hoch qualifizierter Arbeitsplätze. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung dieser Vorhaben für die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In die Bearbeitung nahezu aller Forschungsprojekte werden Studierende als wissenschaftliche Hilfskräfte einbezogen und Themenstellungen für Bachelor-, Master- und Promotionsarbeiten werden aus diesen abgeleitet. 3 Frage Nr. 4: Inwieweit werden die entstandenen finanziellen Mehraufwendungen für die Hochschule durch einen „Overhead“ gedeckt? Bitte getrennt nach Hochschule, eingeworbenem Projekt sowie Fächergruppe (z. B. Natur-, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften ) aufführen. Bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben . Nur das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Europäische Union lassen bei der Beantragung von Fördermitteln für Forschungsvorhaben auf Ausgabenbasis die Planung von Overheadkosten (beim BMBF: „Projektpauschale“, bei der DFG: „Programmpauschale “) zu. Dabei wird in der Regel vorausgesetzt, das sich das Land (tatsächlich die Hochschule) mit mindestens 10 % an den Kosten des Vorhabens beteiligt. Die vom BMBF den Hochschulen seit dem Jahr 2011 für Forschungsprojekte gewährte Projektpauschale beträgt für das Jahr 2011 10 %, für Neubewilligungen ab 2012 20 %. Bemessungsgrundlage ist dabei die Zuwendung des BMBF und nicht die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens. Die Bemessungsgrundlage deckt in aller Regel nicht die tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen. Ab Mai 2013 führte ein Konsortium aus Prognos AG, KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und JOANNEUM RESEARCH im Auftrag des BMBF eine Untersuchung zur Relevanz und den Effekten der Overheadpauschalen für Hochschulen in Deutschland durch. Die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen und Erhebungen wurden im Oktober 2014 veröffentlicht (https://www.bmbf.de/files/BMBF- Projektpauschale_Abschlussbericht.pdf). Ein wesentliches Ergebnis der Studie war, dass die tatsächlichen Kosten die gewährten Pauschalen in den meisten Fällen überstiegen. Projekte der Auftragsforschung werden dagegen kostendeckend geplant. Frage Nr. 5: Aus welchen Mitteln bewerkstelligen die Hochschulen die nicht durch den „Overhead“ gedeckten finanziellen Mehraufwendungen? Nach Angaben der Hochschulen werden finanzielle Mehraufwendungen in Drittmittelprojekten , die nicht durch Overhead gedeckt sind, in der Regel durch die Hochschulbudgets bzw. Einnahmen aus der Auftragsforschung und sonstigen Dienstleistungen aufgefangen.