Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4647 10.12.2015 (Ausgegeben am 11.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8986 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991? Bitte die Mitglieder mit ihrer Funktion und ihrer Herkunftsinstitution /-organisation benennen. Der ehrenamtlich tätige Denkmalrat setzt sich gem. des Runderlasses des Kultusministeriums vom 25. April 2014 zur Zusammensetzung, Berufung und Organisation des Denkmalrates derzeit aus den folgenden 14 Mitgliedern zusammen: gem. Ziff. 2.1 a) Sachverständige/-r für die Fachgebiete des Denkmalschutzes, der Archäologie und der Denkmalpflege, z. B. Kunsthistoriker, Archäologen, Architekten, Ingenieure oder Techniker, Denkmalpfleger, Historiker und andere Herr Prof. Dr. Schenkluhn (Vorsitzender), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Herr Prof. Dr. Bertemes, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Herr Prof. Dr. Drewello, Otto-Friedrich-Universität Bamberg Herr Prof. Dr. Lückmann, Hochschule Anhalt (FH) Herr Dr. Mai, ehem. Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Herr Prof. Dr. Meier, Bauhaus-Universität Weimar Herr Prof. Dr. Stephan, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2 gem. Ziff. 2.1 b) im Denkmalrecht kundige/-r Vertreter/-in Herr Flügel, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt gem. Ziff. 2.1 c) Vertreter/-in aus dem Handwerk oder der praktischen Denkmalpflege derzeit unbesetzt gem. Ziff. 2.1 d) Vertreter/-in von mit dem Denkmalschutz befassten Organisationen im Sinne von § 7 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Frau Jendryschek, Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. Herr Lohe, Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. (zudem Mitarbeiter einer unteren Denkmalschutzbehörde) Herr Dr. Rhein, Stiftung Luthergedenkstätten Sachsen-Anhalt Herr Schmuhl, ehem. Stiftung Dome und Schlösser in Sachsen-Anhalt Herr Dr. Weiß, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Herr Kirchenrat Rüttinger, Evangelische Kirche Mitteldeutschlands Gemäß Ziff. 7.6 des vorgenannten Runderlasses können auch Vertreter/-innen der obersten Denkmalbehörde, der oberen Denkmalschutzbehörde sowie die Landesarchäologin /der Landesarchäologe und die Landeskonservatorin/der Landeskonservator mit beratender Stimme an den Sitzungen des Denkmalrates teilnehmen. Frage 2 Welche Funktion und Aufgaben hat der Landesdenkmalrat in Sachsen-Anhalt? Bitte die Verordnung, welche diese Tätigkeit definiert, beifügen. Die Aufgaben des Denkmalrates definieren sich wie folgt: Gemäß § 6 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt (Fundstelle: GVBl. LSA 1991, 368) „Der Denkmalrat bei dem für den Denkmalschutz zuständigen Ministerium ist bei Grundsatzentscheidungen, die den Denkmalschutz und die Denkmalpflege betreffen, zu hören. Er ist berechtigt, Anregungen und Empfehlungen auszusprechen.“ Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Tätigkeit und die Kostenerstattung der Mitglieder des Denkmalrates (Fundstelle: GVBl. LSA 1994, 940) „Der Denkmalrat berät und unterstützt die oberste Denkmalbehörde des Landes in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Denkmalrat ist bei Grundsatzentscheidungen, die den Denkmalschutz und die Denkmalpflege betreffen, zu hören. Er ist berechtigt, Anregungen und Empfehlungen auszusprechen.“ 3 Gemäß Ziff. 9.1 des Runderlasses des Kultusministeriums zur Zusammensetzung, Berufung und Organisation des Denkmalrates (Fundstelle: MBl. LSA 2014, 242) „Der Denkmalrat berät die oberste Denkmalbehörde bei Grundsatzangelegenheiten des Denkmalschutzes, der Archäologie und der Denkmalpflege oder bei Einzelfällen von Landesinteresse. Er hat das Recht, seine Empfehlungen und Stellungnahmen über die Pressestellen, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder die oberste Denkmalbehörde der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Denkmalbehörden sind verpflichtet, die Empfehlungen des Denkmalrates bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Der Denkmalrat ist berechtigt, Publikationen herauszugeben, die sich mit fachlichen Problemen von Denkmalschutz und Denkmalpflege befassen.“ Alle genannten Fundstellen sind abrufbar unter www.landesrecht.sachsen-anhalt.de. Frage 3 Bei welchen Entscheidungen zum Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt wurde in den letzten fünf Jahren die Expertise des Landesdenkmalrats herangezogen? Bei wie vielen dieser Entscheidungen wurde die Empfehlung/das Gutachten des Landesdenkmalrats berücksichtigt? Bitte Einzelfälle mit dem Ergebnis der Entscheidung durch die Denkmalschutzbehörden auflisten. Wie bei Frage 2 ausgeführt, hat der Denkmalrat vorwiegend eine beratende Funktion bei grundsätzlichen Angelegenheiten bzw. Fragestellungen. Seine Empfehlungen fließen in die Arbeit der obersten Denkmalbehörde ein und werden bei den Entscheidungsprozessen in unterschiedlicher Art und Weise berücksichtigt. Insofern ist eine Auflistung nach Einzelfall und unmittelbarem Ergebnis in dieser Form nicht möglich. Grundsätzlich wurde der Denkmalrat seit seinem Bestehen vom Kultusministerium und auch vom Landtag zu allen Änderungsvorhaben des Denkmalschutzgesetzes gehört. Durch seine Fachkunde konnte der Denkmalrat den fachlichen Belangen von Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archäologie hier besonderen Nachdruck verleihen . Weiterhin hat der Denkmalrat regelmäßig aktuelle Problemstellungen aufgegriffen und dem Kultusminister hierzu in Form von Niederschriften, schriftlichen Empfehlungen und/oder direkten Gesprächen vorgetragen. Mit folgenden Schwerpunktthemen hat sich der aktuelle Denkmalrat befasst: Energetische Sanierung von Baudenkmalen Vorschläge für die deutsche Tentativliste zur Beantragung neuer UNESCO-Weltkulturerbestätten Denkmalschutz und Denkmalpflege in Zerbst Präventive Konservierung Kommunale Denkmalpflegepläne am Beispiel von Quedlinburg Denkmalschutz und Denkmalpflege in Zeitz Stellungnahme zum Entwurf des „Landeskulturkonzeptes 2025“ Denkmalpflege als Wirtschaftsfaktor Zukunft der Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt Welterbeantrag „Naumburger Dom und seine hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut“ Perspektiven der Inventarisierung in Sachsen-Anhalt 4 Denkmalpflege in kleinen Städten am Beispiel von Wegeleben Rekonstruktion von Bodendenkmalen am Beispiel der rekonstruierten Kreisgrabenanlage von Pömmelte Darüber hinaus schlägt der Denkmalrat dem Kultusminister die Preisträger des Denkmalpreises des Landes Sachsen-Anhalt vor bzw. unterbreitet Vorschläge für andere Preise wie bspw. dem Deutschen Preis für Denkmalschutz des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Mitglieder des Denkmalrates haben zudem am Kulturkonvent Sachsen-Anhalt und anderen Fachveranstaltungen mitgewirkt (zuletzt z. B. an der Podiumsdiskussion „Denkmalpflege - Fluch oder Segen?“ der CDU-Landtagsfraktion am 6. Oktober 2015). Frage 4 Wo und von wem können die Tagesordnungen sowie die Protokolle der Sitzungen und sonstige Schriftsätze des Denkmalrats eingesehen oder angefordert werden? Die Akten des Denkmalrates werden bei der Geschäftsstelle im Kultusministerium geführt. Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen des Denkmalsrates werden bislang nicht veröffentlicht.