Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4649 10.12.2015 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 11.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Zur Situation der Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8979 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Beamtinnen und Beamten sind derzeitig beim Justizwachtmeisterdienst des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt? Wie viele waren es jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014? Bitte einerseits die jährlichen Gesamtzahlen aufzeigen sowie andererseits nach Standorten differenzieren. Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die anliegenden Übersichten (Anlagen 1 und 2) verwiesen. 2. Wie werden die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes in Sachsen-Anhalt besoldet? Wie viele befinden sich derzeitig im Eingangsamt und wie viele im Endamt ihrer Laufbahngruppe? Entsprechend Anlage 1 Abschnitt I zu § 2 der Laufbahnverordnung ist der Justizwachtmeisterdienst der Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt beginnend mit Bes.-Gr. A 4 zugeordnet. Das Endamt entspricht der Bes.-Gr. A 6. In allen Besoldungsgruppen erhalten die Justizwachtmeister/-innen gem. Anlage 1 zu § 20 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz eine Amtszulage nach Anlage 8 zu § 40 Abs. 1 Satz 2 Landesbesoldungsgesetz. Im Eingangsamt (A 4 Z) befinden sich derzeit 56 und im Endamt (A 6 Z) 18 Beamte /-innen. 2 3. Gab oder gibt es Absichten der Landesregierung, den Justizwachtmeisterdienst in den mittleren Dienst - analog dem Bundesland Thüringen - überzuleiten? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Derzeit gibt es für Sachsen-Anhalt keine derartigen Absichten. Eine Anhebung des Eingangs- und/oder Endamtes im Justizwachtmeisterdienst hätte eine Aufweichung der Abgrenzung zwischen dem Justizwachtmeisterdienst (Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt) und dem mittleren Justizdienst (Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt) zur Folge. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Beförderungssituation im Bereich des Justizwachtmeisterdienstes? Die Beförderungsmaßnahmen werden entsprechend der personalrechtlichen Befugnisse dezentral geplant und angemeldet. Im Rahmen der Prüfung im Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird dann nach Bündelung der nach Prioritäten gegliederten Anmeldungen auf eine ausgewogene Verteilung der Beförderungsmittel geachtet. So wird im Rahmen der Verteilung der durch die Landesregierung jährlich zur Verfügung gestellten Beförderungsmittel anhand einer gleichmäßigen, gerechten und schwerpunktbereichsübergreifenden Gesamtschau bewertet, inwieweit die einzelnen Bereiche und Laufbahngruppen an den Mitteln partizipieren können. Vor diesem Hintergrund ist für die Beförderungssituation im Justizwachtmeisterdienst keine nennenswerte Abweichung zu anderen Laufbahnen zu verzeichnen . So ergibt sich aktuell anhand der zur Verfügung stehenden Planstellen ein theoretisches Beförderungspotential von 38 Beamten/-innen. Dabei handelt es sich überwiegend um Beamte/-innen, die sich noch in der Probezeit befinden oder bei denen die Probezeit gerade abgelaufen ist. 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes werden jährlich in den Ruhestand versetzt? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden in den Jahren 2012 bis 2015 in den Justizwachtmeisterdienst eingestellt? Bitte nach Jahren differenzieren . Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die anliegende Übersicht (Anlage 3) verwiesen. 6. Wie hat sich der Krankenstand in den Jahren 2012 bis 2015 entwickelt? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die anliegende Übersicht (Anlage 4) verwiesen. 7. Aus welchen Gründen und mit welchem Ziel wurde die Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt geändert? Welche Veränderungen wurden letztendlich vorgenommen? Was war hierfür die Veranlassung? Seit dem Jahr 2001 erfolgte die Beschaffung von Dienstkleidung über eine niedersächsische Textilfabrik. Im weiteren Verlauf der Vertragsbeziehungen waren allerdings verstärkte Mängelhäufungen in Verarbeitung und Qualität sowie über- 3 lange Wartezeiten auf bestellte Dienstkleidung zu verzeichnen. Dies führte teilweise dazu, dass Bedienstete mit verschlissener Dienstkleidung ihren Dienst verrichten mussten. Damit einher ging ein Ansehensverlust der Justizbediensteten sowohl in der Öffentlichkeit als auch innerhalb der Justiz. Eine Abstellung oder Beseitigung der Mängel erfolgte durch den Vertragspartner nicht. Es wurde daher für die Zukunft um Alternativen zur Dienstkleidungsbeschaffung gesucht. Vor dem Hintergrund, dass in vielen Bundesländern die Beschaffung der Dienstkleidung für die Justiz über Versorgungs- und Logistikzentren der Polizei erfolgen, wurde mit dem Ministerium für Inneres und Sport im August 2014 vereinbart, die Beschaffung der Dienstkleidung dem Bekleidungsservicecenter (BSC) des Technischen Polizeiamtes zu übertragen und die Dienstkleidung der der Polizei anzupassen. Aufgrund der Erfahrung des BSC bei der Dienstkleidungsbeschaffung für die Polizei - insbesondere im Hinblick auf die Qualitätssicherung - wird davon ausgegangen, dass die Dienstkleidung der Justiz in Sachsen-Anhalt hochwertig, langlebig und für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben in den Justizvollzugsanstalten, Gerichten und Staatsanwaltschaften funktional gut geeignet ist. Der Wechsel des Bezugspartners, der auch mit einer Umstellung der Dienstkleidung für alle Dienstkleidungsträger der Justiz (Justizvollzugs- und Justizwachtmeisterdienst ) verbunden war, erforderte es, die Dienstkleidungsvorschrift vom 22.6.2006, zuletzt geändert am 25.2.2011, durch eine neue Dienstkleidungsvorschrift zu ersetzen. Diese Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt (DKlVJ LSA) vom 16.6.2015 trat am 14.7.2015 in Kraft. Gegenüber der Dienstkleidungsvorschrift vom 22.6.2006 wurden in der DKlVJ LSA vom 16.6.2015 insbesondere folgende Änderungen aufgenommen: Alle Dienstkleidungsträger erhalten eine Erstausstattung an neuer Dienstkleidung , bestehend aus: 1 Dienstjacke 2 Diensthosen 2 Diensthemden/Dienstblusen (Langarm) 2 Diensthemden/Dienstblusen (Kurzarm) 1 Paar Dienstschuhe 1 Wetterschutzjacke 1 Binder mit Gummizug 1 Namensschild Justizhauptwachtmeisteranwärter erhalten nunmehr eine Grundausstattung an Dienstkleidung vom Land gestellt. An Stelle der Strickware (u. a. Pullover und Strickjacke), deren Formstabilität nachlässt, wurde eine funktionale Dienstjacke in Form eines atmungsaktiven Blousons (Softshell) in das Bekleidungssortiment aufgenommen. 8. Gibt es Überlegungen seitens des Justizministeriums, dass das Tragen von Namensschildern durch die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes in anonymisierter Form (Nummern) erfolgen könnte ? 4 Derartige Überlegungen gibt es seitens des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung derzeit nicht. 9. Welche Aufgaben ordnet die Landesregierung dem Justizwachtmeisterdienst bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zu? Im Elektronischen Rechtsverkehr nimmt der Justizwachtmeisterdienst im Wesentlichen Aufgaben der Postein- und Ausgangsbearbeitung (Annahme, interne Verteilung und Versand) wahr. Einen Aufgabenschwerpunkt wird dabei künftig die in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang zu erwartende Aufbereitung von Verfahrensmaterialien durch formgerechtes Einscannen von Papierdokumenten und den Ausdruck elektronischer Dateien für Verfahrenszwecke darstellen . Konkrete Konzepte für die personelle Umsetzung der neu anfallenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs werden derzeit erarbeitet. Ministerium für Justiz und Gleichstellung Anlage 1 Zu Frage 1: am 31.12.2012 am 31.12.2013 am 31.12.2014 am 30.9.2015 Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes 141 141 150 144 Personalbestand nach Personalübersichten (Kopfzahlen) - Gesamtzahlen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung Anlage 2 Zu Frage 1: Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeister-dienstes am Standort am 31.12.2012 am 31.12.2013 am 31.12.2014 am 30.09.2015 OLG Naumburg 9 10 10 10 LG Dessau-Roßlau 9 7 9 9 LG Halle 7 7 8 7 LG Magdeburg 8 8 9 7 LG Stendal 5 5 5 5 AG Aschersleben 3 4 4 4 AG Bernburg 3 3 3 3 AG Bitterfeld-Wolfen 3 4 4 5 AG Burg 0 0 0 0 AG Dessau-Roßlau 2 2 4 4 AG Eisleben 4 4 4 4 AG Gardelegen 1 1 1 1 AG Halberstadt 2 3 3 3 AG Haldensleben 4 4 4 4 AG Halle (Saale) 19 19 21 20 AG Köthen 1 1 1 1 AG Magdeburg 13 13 15 15 AG Merseburg 5 4 4 4 AG Naumburg 1 1 1 1 AG Oschersleben 3 2 2 2 AG Quedlinburg 2 1 1 1 AG Salzwedel 2 2 2 2 AG Sangerhausen 3 3 3 3 AG Schönebeck 3 4 4 3 AG Stendal 7 6 5 5 AG Weißenfels 1 2 2 3 AG Wernigerode 3 3 3 3 AG Wittenberg 3 3 3 2 AG Zeitz 1 1 1 1 AG Zerbst 1 1 1 1 GenStA Naumburg 2 2 2 2 StA Dessau-Roßlau 1 1 1 1 StA Halle Zwst. NMB 2 2 2 1 StA Magdeburg 3 3 3 3 StA Magdeburg Zwst. HBS 2 2 2 2 StA Stendal 2 2 2 2 ArbG Halle 1 1 1 0 - Standortzahlen - Personalbestand nach Personalübersichten (Kopfzahlen) Ministeium für Justiz und Gleichstellung Anlage 3 Zu Frage 5: Schwerpunktbereich "Allgemeine Justiz" 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Justizwachtmeisterdienst 3 5 8 9 7 12 Altersabgänge im Justizwachtmeisterdienst bis 2020 Einstellung von Justizhauptwachtmeisteranwärtern/-innen seit 2011 Einstellungsjahr Anzahl 2012 2013 2014 2015 25 10 15 - 5 2011 Ministerium für Justiz und Gleichstellung Anlage 4 Zu Frage 6: Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes 3343 3428 3602 liegt noch nicht vor - Eintwicklung des Krankenstands - (Anzahl der Krankheitstage nach Abwesenheitstatistik)