Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/466 06.10.2011 (Ausgegeben am 10.10.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Heizkostenverordnung - Förderung eines energiebewussten und energiesparenden Verhaltens Kleine Anfrage - KA 6/7178 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zum 1. Januar 2009 trat eine veränderte Heizkostenverordnung in Kraft, mit der energiebewusstes und energiesparendes Verhalten der Wohnungsnutzer gefördert werden sollte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele Wohneinheiten fallen in den einzelnen Landkreisen und kreis- freien Städten Sachsen-Anhalts in den Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung ? Datenmaterial über einzelne Wohneinheiten die in den Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung in Sachsen-Anhalt fallen, liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Führte aus Sicht der Landesregierung die für bestimmte Fälle vorgesehe- ne Einschränkung der grundsätzlichen Wahlfreiheit des Gebäudeeigentümers , einen Verteilungsmaßstab zwischen mindestens 50 vom Hundert und höchstens 70 vom Hundert nach Verbrauch bestimmen zu können, zu einer für die Verbraucher gerechteren Abrechnung und wenn ja, warum? Eine auf individuellen Wärmeverbrauch orientierte Wärmeabrechnung entspricht nach Auffassung der Landesregierung den Nutzererwartungen nach einer gerechteren Abrechnung. 2 Bei der zumeist heterogenen Gebäudesubstanz sind aber keine generellen Vorgaben zum Verteilungsmaßstab möglich - dies geht - begrenzt - nur bei typisierten Bauten (Plattenbauten). Die Spielräume sind aber an den Billigkeitsmaßstab des BGB gebunden. 3. Sieht die Landesregierung hinsichtlich der Förderung eines energiebe- wussten und energieeinsparenden Verhaltens sowie darüber hinaus Korrekturbedarf in der derzeit gültigen Heizkostenverordnung und wie begründet sie ihre Haltung? Novellierungsbedarf zur aktuellen Heizkostenverordnung ist an die Landesregierung bislang nicht herangetragen worden. In Öffentlichkeit und Presse werden einige Vorschläge zur Novellierung der Heizkostenverordnung diskutiert. Davon erscheinen die Vorschläge zur Aufnahme von Energieverbrauchskennwerten (nach EnEV) und des Gesamtgebäudewärmebedarfs in die Verbrauchsabrechnung interessant, weil sie energiebewusstes Verhalten unterstützen können .