Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4667 16.12.2015 (Ausgegeben am 17.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Wunschinski (CDU) Sexueller Übergriff am Universitätsplatz in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/8983 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß der Presseberichterstattung auf MDR.DE wurde am 30. Oktober 2015 auf dem Universitätsplatz in Magdeburg eine 19-jährige Frau Opfer einer versuchten Vergewaltigung und einer gefährlichen Körperverletzung. In Magdeburg Neustadt kam es bereits am 4. Oktober und 21. Oktober dieses Jahres zu versuchten Vergewaltigungen und am 25. Oktober dieses Jahres zu einer vollendeten Vergewaltigung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden zu o. a. Straftaten Tatverdächtige ermittelt? Wie ist der Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und wegen welcher Straftatbestände wird ermittelt? Die Ermittlungen der sachleitenden Staatsanwaltschaft Magdeburg richten sich gegen einen 30-jährigen Mann wegen des Verdachts der Vergewaltigung (Tat am 4. Oktober 2015) sowie des Verdachts der sexuellen Nötigung in drei Fällen (Taten vom 21. Oktober 2015, 25. Oktober 2015 und 30. Oktober 2015), davon im letzteren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Ein 19-jähriger Mann ist darüber hinaus der sexuellen Nötigung des Opfers der Tat vom 4. Oktober 2015 verdächtig. 2 2. Stehen die o. a. Straftaten nach dem bisherigen Stand der Ermittlungsverfahren in einem Zusammenhang? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 3. Befinden sich bezüglich der o. a. Straftaten derzeit dringend Tatverdächtige in Untersuchungshaft? Sowohl der 19-jährige als auch der 30-jährige Mann befinden sich in Untersuchungshaft . 4. Welche präventiven Maßnahmen wurden und werden durch die Polizei in Magdeburg Neustadt ergriffen? Die örtlich zuständige Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord erstellte im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Straftaten eine Einsatzkonzeption. Darüber hinaus wurde die Einrichtung von Kontrollstellen gemäß § 20 Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen -Anhalt (SOG LSA) angeordnet. Insbesondere in den Nachtstunden wurde die offene Präsenz der Polizei durch zusätzliche Funkstreifenwagen erhöht und durch den verstärkten Einsatz ziviler Kräfte sowie die Einbindung der Regionalbereichsbeamten ergänzt. Die besonderen polizeilichen Einsatzmaßnahmen wurden noch bis zum 16. November 2015 durchgeführt.