Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4668 16.12.2015 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 17.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Sicherheitskonzeption für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8984 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Gibt es in Sachsen-Anhalt ein allgemeines Gesamtsicherheitskonzept für die Gerichte und Justizbehörden und seit wann? Wenn ja, was beinhaltet das Sicherheitskonzept für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen-Anhalt im Einzelnen? Mit welchen konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen ist es untersetzt? Aufgrund des Vorkommnisses im Landgerichtsgebäude Dresden am 1. Juli 2009 wurde unter Leitung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Naumburg eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen „Leitfaden zur Gewährleistung einheitlicher Sicherheitsstandards in den Justizgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt“ erarbeitet hat. Der Leitfaden umfasst u. a. Musteralarmpläne und Musterdienstanweisungen sowie ein Schulungs- und Fortbildungskonzept für Justizwachtmeister. Er soll einheitliche Standards bei der Erstellung von Dienstanweisungen und Alarmplänen zum Thema Sicherheit in den Gerichten und Justizbehörden gewährleisten . Alle Handlungen und Weisungen sind daran auszurichten, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben und Gefahr für Leib und Leben möglichst vermieden werden. Mit Erlass des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung vom 12. Juli 2011 wurde der Leitfaden für allgemein verbindlich erklärt. 2 Darüber hinaus wurde im Wachtmeisterdienst eine mobile Einsatzreserve gebildet , die bei Gefährdungslagen von den einzelnen Gerichten angefordert werden kann. Die Justizwachtmeister der Einsatzreserve werden jährlich in einem mehrtägigen Lehrgang geschult. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen und Verhaltensregeln, besteht ein wesentlicher Teil der Fortbildungsveranstaltung aus praktischen Übungen. Ergänzt wurden auch die bautechnischen Hinweise für den Neubau von Dienstgebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften um spezifische Sicherheitsanforderungen . 2. Haben die Gerichte, Staatsanwaltschaften u.a. Justizbehörden eigene (individuelle ) Sicherheitskonzepte erstellt? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Die Gewährleistung der örtlichen Sicherheit obliegt grundsätzlich den jeweiligen Behördenleitern. Der „Leitfaden zur Gewährleistung einheitlicher Sicherheitsstandards in den Justizgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt“ dient als Orientierungshilfe, ohne dabei jedoch die Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Behördenleiter im Rahmen ihres Hausrechts einzuschränken. Die erstellten Muster der Alarm- und Maßnahmepläne bzw. Verhaltenshinweise sollen die Behördenleiter grundsätzlich nicht in ihrer eigenverantwortlichen Ermessens - und Entscheidungskompetenz beschränken. Sie dienen als Richtschnur , um im Ernstfall sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der unterschiedlichen personellen und sächlichen Ausstattungen, waren entsprechende dienststellenspezifische Anpassungen/Erweiterungen notwendig. 3. Für den Fall, dass die Frage unter Ziffer 1 mit ja beantwortet wurde: Mit welchen Behörden hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung bei der Erarbeitung des Konzeptes zusammengearbeitet? Die Arbeitsgruppe, die den „Leitfaden zur Gewährleistung einheitlicher Sicherheitsstandards in den Justizgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt“ erstellt hat, setzte sich aus Bediensteten der verschiedenen Laufbahngruppen und Behörden der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zusammen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzte die Arbeitsgruppe auch die Erfahrungen der Justizressorts der anderen Bundesländer. In Vorbereitung Großer Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen der Justiz wird das Landeskriminalamt um die Erstellung einer Sicherheits- und Gefährdungsanalyse zur Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gebeten. 4. Sieht das Sicherheitskonzept des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung eine angemessene Personalausstattung im Justizwachtmeisterbereich , einhergehend mit einer verbesserten Ausbildung und Ausstattung der Justizwachtmeister, vor? 3 Ja, das Sicherheitskonzept sieht eine angemessene Personalausstattung für den Justizwachtmeisterdienst vor. Trotz Ausbildung und Nachbesetzung können im Justizwachtmeisterdienst, auch aufgrund der hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten, durchgängige Sicherheitskontrollen noch immer nicht in allen Gerichten im Geschäftsbereich sichergestellt werden. Die Verteilung der Neueinstellungsmöglichkeiten auf die einzelnen Dienste erfolgt unter Berücksichtigung der personalwirtschaftlichen Belastungssituation in den einzelnen Diensten regelmäßig nach einer gleichmäßigen und gerichtsbarkeitsübergreifenden Gesamtschau. Insoweit ist auch die Anzahl an jährlich einzustellenden Anwärtern begrenzt, da sich die bedarfsorientierte Einstellung entsprechend Abschnitt 2 Ziffer 4 des Haushaltsführungserlasses des MF ab dem Jahr 2015 vom 19. Januar 2015 nach den zur Verfügung stehenden Neueinstellungskorridoren bestimmt. Somit kann auch unter Berücksichtigung der Altersabgänge im Justizwachtmeisterdienst über die bereits erfolgte Einstellung von fünf Anwärtern hinaus derzeit keine weitere Einstellung erfolgen. Aus den genannten Gründen werden die Gerichte für die Einlasskontrollen vorerst auch weiterhin partiell auf den unterstützenden Einsatz privater Sicherheitsunternehmen zurückgreifen müssen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung den derzeitigen Stand der Umsetzung des Gesamtsicherheitskonzeptes bzw. einzelner Sicherheitskonzepte der Gerichte, Staatsanwaltschaften und anderer Justizbehörden? An welchen Stellen sieht die Landesregierung Nachbesserungsbedarf? Die Umsetzung des „Leitfadens zur Gewährleistung einheitlicher Sicherheitsstandards in den Justizgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt“ hat zu einer Erhöhung der Sicherheit in den Justizgebäuden geführt. Die zur Verfügung gestellten einheitlichen Standards für die Erstellung von Dienstanweisungen und Alarmplänen sowie die Anhaltspunkte für ein zweckmäßiges und richtiges Verhalten in Notfallsituationen, sind wertvolle Richtlinien, um im Ernstfall keine wertvolle Zeit zu verlieren. Sämtliche Justizgebäude sind mit Hand-Metall-Detektoren und mobilen Detektorrahmen ausgestattet worden. Darüber hinaus sind grundsätzlich in allen Sitzungssälen und Beratungsräumen Alarmeinrichtungen installiert worden. Durch umfangreiche Baumaßnahmen wurden in einer Vielzahl von Gerichten die Eingangsbereiche so umgestaltet, dass entsprechende Sicherheitskontrollen durchgeführt werden können. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. So kann bisher zum Beispiel der geplante Bau eines Verbinders mit Sicherheitsschleuse und die barrierefreie Erschließung der einzelnen Gebäude beim AG Salzwedel, aufgrund von Widersprüchen der Denkmalschutzbehörde gegen die geplante Baumaßnahme nicht 4 realisiert werden. An anderer Stelle scheitert die Optimierung der Einlasskontrollen bisher an Brandschutzauflagen, Problemen bei der Gewährleistung ausreichend dimensionierter Fluchtwege sowie nicht vertretbarer Einschränkungen der Barrierefreiheit.