Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4672 16.12.2015 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 17.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Fördermittel für die Firma Mubea sowie das Nachfolgeunternehmen Linamar in Thale, OT Warnstedt Kleine Anfrage - KA 6/8987 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Firma Mubea sowie ihr Nachfolgeunternehmen haben vom Land Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit Fördermittel erhalten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage sind teilweise Informationen enthalten, die schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen. Die Angaben zu Förderhöhen lassen u. a. Rückschlüsse auf die Kostenstruktur des Unternehmens zu. Unternehmen haben daher aus Wettbewerbsgründen ein berechtigtes Interesse daran , dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemäß § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse , von den Behörden nicht unbefugt offenbart werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber ihren Informationsquellen. Die Antwort der Landesregierung wird insoweit teilweise mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtages (GSO LT) gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsge- 2 richts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit einbezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen der Unternehmen geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie Betroffener Dritter zu befriedigen. Mit der GSO LT wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend bewerteten oder eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Frage Nr. 1: In welcher Höhe hat die Firma Mubea im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 30. September 2015 Fördermittel durch das Land Sachsen-Anhalt erhalten? Antwort zu Frage Nr. 1: Für die Firma Mubea Motorkomponenten GmbH sind drei Förderfälle bekannt: - Die Firma Muhr und Bender KG erhielt am 21. August 2001 einen Zuwendungsbescheid für die Erweiterung ihrer Betriebsstätte in Thale. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2005 teilte die Muhr und Bender KG der Investitionsbank Sachsen- Anhalt mit, dass die Betriebsstätte in Thale aufgegeben werde und alle bezuschussten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze vollumfänglich nach Warnstedt bei Thale umziehen würden. Dort betrieb die Muhr und Bender KG eine weitere Produktionsstätte . Gleichzeitig wurde die Firma Mubea Motorkomponenten GmbH im Jahr 2005 als eine Tochtergesellschaft der Muhr und Bender KG gegründet. Die Mubea Motorenkomponenten GmbH betrieb dann den Standort in Warnstedt. Die Auflagen (Schaffung/Sicherung von 33 Dauerarbeitsplätzen und Nutzung der Investitionsgüter über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren) wurden erfüllt. Die Zweckbindungen sind im zweiten Quartal 2009 erloschen. Es gibt seitens des Unternehmens keine weiteren Verpflichtungen. - Am 16. Oktober 2003 erhielt die Muhr und Bender KG einen weiteren Zuwendungsbescheid zur Erweiterung ihrer Betriebsstätte in Warnstedt. Die Förderung ging ebenfalls in den Betrieb durch die Mubea Motorenkomponenten GmbH über. Die Zweckbindungen sind im ersten Quartal 2013 erloschen. Die Auflagen (Schaffung/Sicherung von 104 Dauerarbeitsplätzen und Nutzung der Investitionsgüter über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren) wurden erfüllt. Es gibt seitens des Unternehmens keine weiteren Verpflichtungen. - Die Firmen Mubea Motorkomponenten GmbH und Muhr und Bender KG erhielten am 28. August 2012 einen Zuwendungsbescheid über einen Zuschuss in Höhe von 2.287.500,00 EUR. Der Zuschuss wurde nicht in Anspruch genommen. Daher bestehen seitens des Unternehmens keine Verpflichtungen. Der Vorgang ist damit abgeschlossen. Eine Mitteilung über die Zuschusshöhe zu den Förderfällen 1 und 2 in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist der Landes- 3 regierung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass Förderungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erst seit dem 7. Juli 2007 in ein öffentliches Begünstigungsverzeichnis aufgenommen werden dürfen. GRW-Förderungen vor diesem Zeitpunkt dürfen indessen nicht veröffentlicht werden. Die vollständige Antwort auf diese Frage fällt nach Auffassung der Landesregierung unter den Anwendungsbereich der §§ 33 und 34 GSO LT. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der GSO LT eingesehen werden. Frage Nr. 2: In welcher Höhe hat die Firma Linamar im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 31. Oktober 2015 Fördermittel durch das Land Sachsen-Anhalt erhalten? Antwort zu Frage Nr. 2: Die Firma Linamar Valvetrain GmbH erhielt mit Datum vom 18. Dezember 2013 einen Zuwendungsbescheid über einen Zuschuss in Höhe von 1.476.000,00 EUR, welcher jedoch ohne Inanspruchnahme des Zuschusses am 6. Mai 2014 zurückgegeben wurde. Da der Zuschuss nicht in Anspruch genommen wurde, bestehen seitens des Unternehmens keine Verpflichtungen. Der Vorgang ist damit abgeschlossen . Frage Nr. 3: Welche Verpflichtungen, wie z. B. Bindung an eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen , sind die beiden genannten Unternehmen, bezogen auf die Fragen 1 und 2, im Detail eingegangen? Antwort zu Frage Nr. 3: Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. Frage Nr. 4: Welche Verpflichtungen, bezogen auf die Frage 3, wirken durch Fördermittel, die an die Firma Mubea ausgereicht wurden, noch bei dem Nachfolgeunternehmen Linamar nach? Antwort zu Frage Nr. 4: Für die Firma Linamar Valvetrain GmbH wirken keine Verpflichtungen aus Förderungen der Muhr und Bender KG bzw. der Mubea Motorenkomponenten GmbH mehr fort. Frage Nr. 5: Bitte alle vertraglichen Verpflichtungen, die beide Unternehmen, bezogen auf die Fragen 1 und 4 eingegangen sind, im Detail inklusive ihrer zeitlichen Folgewirkungen aufführen. Antwort zu Frage Nr. 5: Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 4.