Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4674 16.12.2015 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 17.12.2015) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Evaluierung und Weiterentwicklung des Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Kleine Anfrage - KA 6/8991 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele Aufträge hat das BLSA seit seiner Gründung im Jahr 2012 jährlich an externe Planungsbüros vergeben? Wie hoch war das jährliche Volumen dieser Aufträge? Siehe Anlage 1. 2. Welche Leistungsphasen lässt das BLSA in welcher Häufigkeit (pro Jahr) von externen Planungsbüros bearbeiten? HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 HHJ 2015 LP 1 0 % 0 % 0 % 0 % LP 2 91 % 92 % 92 % 93 % LP 3 95 % 96 % 96 % 97 % LP 4 95 % 96 % 96 % 97 % LP 5 95 % 96 % 96 % 97 % LP 6 95 % 96 % 96 % 97 % LP 7 95 % 96 % 96 % 97 % LP 8 75 % 76 % 76 % 77 % LP 9 0 % 0 % 0 % 0 % 2 3. Wie wird die externe Vergabe von Planungsleistungen begründet? Welche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden vor jeder externen Vergabe angestellt ? Wer im BLSA entscheidet über externe Vergaben? 3.1 Wie wird die externe Vergabe von Planungsleistungen begründet? Mit Gründung der staatlichen Bauverwaltung Sachsen-Anhalt 1991 waren die Strukturen darauf ausgerichtet, dass Planungsleistungen im Wesentlichen an freiberuflich Tätige vergeben werden. Der Landesbetrieb BLSA nimmt die originären Bauherrenaufgaben sowie die baurechtlichen Belange gemäß § 76 BauO LSA wahr. Daher konzentriert sich der Landesbetrieb BLSA auf die Leitung, Koordinierung und Steuerung der Bauaufgaben. 3.2 Welche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden vor jeder externen Vergabe angestellt? Gemäß RLBau Abschnitt K12 kann der Landesbetrieb BLSA Leistungen an freiberuflich tätige Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute vergeben. Hierbei bleibt der Landesbetrieb BLSA, unbeschadet der Verantwortung der freiberuflich Tätigen für die ihnen übertragenen Leistungen, für die ordnungsgemäße Erledigung der Bauaufgaben verantwortlich. Zur Kompetenzerhaltung der Bediensteten des Landesbetriebes BLSA werden Planungsleistungen unter Berücksichtigung des planerischen Aufwandes und der vorhandenen Kapazitäten im Landesbetrieb BLSA erbracht. Unabhängig davon wird in jedem Einzelfall über die Vergabe von freiberuflichen Leistungen entschieden. 3.3 Wer im BLSA entscheidet über externe Vergaben? Der Landesbetrieb BLSA erbringt seine Leistungen nach Errichtungsgesetz und erlassener Betriebsordnung sowie nach der gültigen RLBau. Hier sind auf dieser Grundlage i. V. m. der LHO die Planungs- und Bauleistungen von Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch den Landesbetrieb BLSA selbständig durchzuführen. Es besteht ein Genehmigungsvorbehalt des Ausschusses für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt für Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Der Betrieb entscheidet selbständig i. R. d. Wertgrenzen über die Vergaben. Die Verfahren zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen werden in der jeweiligen Niederlassung bzw. Außenstelle des Landesbetriebes BLSA durchgeführt. In besonderen Fällen wird die Zentrale des Landesbetriebes BLSA in die Entscheidungsfindung einbezogen. 4. Bitte erläutern Sie die Compliance-Strukturen und -Prozesse im BLSA Da der Begriff Compliance in der öffentlichen Verwaltung nicht gebräuchlich ist, ist zunächst eine Definition erforderlich, was darunter zu verstehen ist. Als Compliance wird im Folgenden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien verstanden (Definition entsprechend wikipedia.de, Begriff: „Compliance (BWL)“). Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz ist ein in Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes festgeschriebenes Grundprinzip. Sowohl Beamte (§ 52 Abs. 1 LBG LSA) als auch Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 TV-L) sind zur Einhaltung 3 der gesetzlichen Regelungen verpflichtet. Grundsätzliche Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieses Grundsatzes ergeben sich im Landesbetrieb BLSA u. a. aus der Betriebsordnung (§ 8), der Geschäftsordnung, der Ergänzenden Handlungsanweisung zur Geschäftsordnung und aus der Geschäftsanweisung für den Geschäftsführer. Es ist Aufgabe der Vorgesetzten, die Einhaltung der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie der Vorgaben der Geschäftsführung zur Aufgabenerfüllung zu überwachen. Der Geschäftsführer des Landesbetriebes BLSA als Leiter der Behörde hat gemäß der geltenden Organisationsform als Landesbetrieb, Sorge für die Einhaltung der Bindung an Recht und Gesetz zu sorgen. Näheres regeln insbesondere der Geschäftsverteilungsplan des Landesbetriebes BLSA und die Betriebsordnung des Landesbetriebes BLSA sowie die Verfügung zu Vergaben. Neben der Verantwortlichkeit der Vorgesetzten ist zur Unterstützung der Geschäftsführung der Dienstposten „Innenrevision“ eingerichtet. Dem Inhaber obliegt die Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns . Der Innenrevisor ist dem Geschäftsführer unmittelbar unterstellt . Zusätzlich zur Einrichtung interner Strukturen zur Sicherstellung der Recht- und Zweckmäßigkeit untersteht der Landesbetrieb nicht nur der Dienst- sondern auch der Fachaufsicht durch das Ministerium der Finanzen. Die dienstinternen Regelwerke enthalten an dieser Stelle eine Vielzahl von Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernissen , durch die die regelwerkskonforme Tätigkeit im Landesbetrieb BLSA seitens der Fachaufsicht geprüft und gesteuert werden kann. Darüber hinaus werden seitens der Fachaufsicht Geschäftsprüfungen und unabhängig davon seitens des Landes- wie auch Bundesrechnungshofs Prüfungen durchgeführt. 5. Bitte stellen Sie den Einstellungskorridor des BLSA dar und erläutern Sie diesen hinsichtlich der Sicherstellung von Fachwissen zur Aufgabenerfüllung des BLSA. a) Neueinstellungskorridore (NEK) Dem Landesbetrieb BLSA standen im Jahr 2015 fünf NEK zur Verfügung. Darüber hinaus erhielt der Landesbetrieb BLSA aufgrund eines erhöhten Bauvolumens und insbesondere aufgrund der zusätzlichen Anforderungen zur Unterbringung von Flüchtlingen durch das Land weitere Neueinstellungsmöglichkeiten . Damit stehen dem Landesbetrieb BLSA für das Jahr 2015 nunmehr insgesamt 20 Neueinstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. b) Verwendung der NEK und Sicherstellung von Fachwissen zur Aufgabenerfüllung des Landesbetriebes BLSA Die NEK werden ganz überwiegend für unbefristete Einstellungen in den baufachlichen Bereichen des Landebetriebes BLSA, im Übrigen für Besetzungen im Querschnittsbereich verwendet. Die erforderliche Fachkompetenz der neu eingestellten Bediensteten wird durch sorgfältige Personalauswahl und Wissenstransfer im Rahmen der Organisationseinheiten , in denen der erste Einsatz erfolgt, sichergestellt. 4 6. Bitte stellen Sie Zeitplan, Inhalt, Ausschreibungsverfahren und Auftragsvolumen der Evaluation des BLSA ausführlich dar. Zielstellung der entsprechend der Beschlusslage des Landtages sowie entsprechend dem Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben nach § 26 LHO vom 11. Juli 2012 durchzuführenden Evaluierung des Landesbetriebes BLSA ist die Überprüfung des staatlichen Bau- und Liegenschaftsmanagements im Land Sachsen-Anhalt sowie die Sicherstellung einer effizienten Bau- und Liegenschaftsverwaltung bis zum Jahr 2020. Die Evaluierung des Landesbetriebes BLSA beinhaltet auch die Unterstützung durch externe Dritte, da deren Sichtweise und Erfahrungsschatz der Objektivität des Verfahrens dienen soll. Die Finanzierung der externen Unterstützungsleistung erfolgt aus Mitteln des Wirtschaftsplanes des Landesbetriebes BLSA. Das Vergabeverfahren Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes BLSA wurde durch den Landesbetrieb BLSA als operative Vergabestelle im Auftrag des Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt am 6. August 2015 europaweit bekanntgemacht (siehe Anlage 2). Es handelt sich um ein nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 2 lit.a) VOL/A. Der Auftragswert wurde auf 250.000 € (brutto) geschätzt. Die ausgeschriebenen Beratungsleistungen beziehen sich ausweislich des Ausschreibungstextes auf folgende Inhalte bzw. Analysebereiche: 1. Rechtsgrundlagen (Analyse der für den Landesbetrieb BLSA einschlägigen rechtlichen Grundlagen); 2. Organisatorische Struktur (Analyse der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt als Grundlage für Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung des Landesbetriebes BLSA); 3. Personalentwicklung (Analyse der Personalausstattung und Beschäftigtenstruktur der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung im Hinblick auf das von der Landesregierung beschlossene Personalentwicklungskonzept sowie hinsichtlich des Aufgabenerledigungskonzeptes für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Geschäftsbereich als Grundlage für Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung des Landesbetriebes BLSA); 4. Informationstechnische Ausstattung (Prüfung der Funktionsfähigkeit des im Landesbetrieb BLSA geführten Landesgrundstücksverzeichnisses; Analyse der bisher im Rahmen des Projektes „IT-Konsolidierung des Landesbetriebes BLSA“ eingetretenen monetären, personellen und qualitativen Verbesserungen , der weggefallenen Redundanzen und der bisher vorliegenden Optimierungen der Arbeitsfähigkeit); 5 5. Finanzausstattung/Rechnungswesen (Analyse der Wirksamkeit der doppischen Abbildung der Finanzbuchhaltung im Landesbetrieb BLSA unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsparametern und den Wechselwirkungen zur kameralen Haushaltsführung; Betrachtung der Jahresergebnisse seit Gründung des Landesbetriebes BLSA unter Berücksichtigung marktüblicher Standards, Prüfung der Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung ); 6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement (Überprüfung der Aufgabenschwerpunkte und strategischen Zielvorgaben in den Kerngeschäftsfeldern des Landesbetriebes BLSA). Im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes BLSA sollen insbesondere die Handlungs- und Optimierungsbedarfe in den jeweiligen Analysebereichen untersucht, bewertet und zur konkreten Entscheidung dargestellt werden. Dabei sind auch Vergleichskriterien mit anderen staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen (insbesondere Bundesländer) heranzuziehen. Die Zeitplanung für das Vergabeverfahren wird durch zwingende vergaberechtliche Vorschriften sowie die Besonderheiten eines nichtoffenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb bestimmt. Mit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung am 6. August 2015 wurden Interessenten zur Übersendung der Teilnahmeanträge bis zum 7. September 2015 aufgefordert. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer im Dezember 2015 zur Angebotsabgabe aufgefordert . Gemäß § 12 EG Abs. 5 VOL/A beträgt die Frist für die Abgabe der Angebote mindestens 40 Tage. Nach Prüfung der Angebote, Durchführung einer Präsentation, finaler Wertung sowie Durchführung der im Land Sachsen-Anhalt erforderlichen Gremienbeteiligung (Staatssekretärskonferenz, Finanzausschuss ), könnte die Zuschlagserteilung auf das ausgewählte Angebot bei planmäßigem Ablauf des Vergabeverfahrens im I. Quartal 2016 erfolgen. Erste Erkenntnisse und ggf. notwendige Anpassungen sollen bereits möglichst mit Beginn der neuen Legislaturperiode sowie im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Jahr 2017 berücksichtigen werden. Der abschließende Evaluierungsbericht soll im Jahr 2016 vorgelegt werden. 7. Bitte stellen Sie die aktuellen Planungen zur Weiterentwicklung des BLSA (Zukunftskonzept) dar. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang auch angedachte Änderungen im Organisationsaufbau des BLSA. Inwiefern werden die Beschäftigten bei den Organisationsplanungen eingebunden? Der Landesbetrieb BLSA wurde auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung (GVBl. LSA 2011, S. 872) zum 1. April 2012 gegründet. Zur Überprüfung und Weiterentwicklung des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsmanagements ist gemäß Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben gem. § 26 LHO vom 11. Juli 2012 die Evaluierung des Landesbetriebes BLSA durch das Ministerium der Finanzen (MF) durchzuführen . Der Ausschuss für Finanzen hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 be- 6 schlossen, die ursprünglich für 2013 vorgesehene Evaluierung des Landesbetriebes BLSA um zwei Jahre zu verschieben (siehe Ausschussprotokoll 6/FIN/39 vom 22. Mai 2013). Aufgrund der Flüchtlingsproblematik und der damit verbundenen geänderten Prioritätensetzung hat sich die Evaluierung des Landesbetriebes BLSA, die durch ein externes Beratungsunternehmen unterstützt werden soll, weiter verzögert und soll nunmehr im Jahr 2016 durchgeführt werden. Zielstellung der Evaluierung ist die Überprüfung des Staatlichen Bauund Liegenschaftsmanagements sowie die Sicherstellung einer effizienten Bauund Liegenschaftsverwaltung bis zum Jahr 2020. Gegenstand der Evaluierung ist auch die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebes BLSA. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich bereits heute - vor Durchführung der Evaluierung - ab, dass angesichts der Altersstruktur im Landesbetrieb BLSA sowie der Einsparauflagen des Personalentwicklungskonzeptes Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebes BLSA zu prüfen sind, um die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen und den Landesbetrieb BLSA zukunftsfähig aufzustellen. Dies ist auch im Interesse der Bediensteten, um Überlastungssituationen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Aus den o. g. Gründen hat sich der Verwaltungsrat bereits in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 mit einem neuen Organisationsmodell des Landesbetriebes BLSA befasst und den Landesbetrieb BLSA gebeten, die künftigen Aufbaustrukturen auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der anstehenden Evaluierung zu konkretisieren und ein Konzept zu erstellen (Darstellung der personal- und haushaltstechnischen Auswirkungen sowie der Sozialverträglichkeit der Änderungen ), das mit der Dienst- und Fachaufsicht des MF abzustimmen ist. Um mehrfache Strukturveränderungen und damit einhergehende Verunsicherungen der Bediensteten des Landesbetriebes BLSA zu vermeiden, hat das MF - zuletzt im Oktober 2015 - festgelegt, dass vor Feststellung der Evaluierungsergebnisse im Landesbetrieb BLSA keine grundsätzlichen strukturellen Veränderungen mit weitreichenden Auswirkungen auf das Personal vorgenommen werden sollen. Welche konkreten Organisationsänderungen dieser Art tatsächlich erforderlich sein werden, ist ohne die anstehende Evaluierung noch nicht absehbar. Organisationsänderungen mit geringen Auswirkungen bleiben im Rahmen der kontinuierlichen Aufgabenkritik unbenommen. Da in die Projektstruktur zur BLSA-Evaluierung die Personalvertretung eingebunden wird, ist auch der insoweit notwendige Informationsfluss an die Bediensteten und deren Teilhabe an der Fortentwicklung der Organisationsstrukturen des Landesbetriebes BLSA gewährleistet. Im Übrigen werden die Personalräte des Landesbetriebes BLSA im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Fall von Organisationsänderungen beteiligt. gartz Schreibmaschinentext gartz Schreibmaschinentext Anlage 1 ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 1/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:282687-2015:TEXT:DE:HTML Deutschland-Magdeburg: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 2015/S 153-282687 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 5/Staatliches Liegenschafts- und Baumanagement, vertreten durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) Am Alten Theater 6 Kontaktstelle(n): Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA), Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg Zu Händen von: Frau Sylvester – FBL'in 14 39104 Magdeburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 3915672755 E-Mail: vergabestelle.blsa.fb14@sachsen-anhalt.de Fax: +49 3915674848 Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA). II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Magdeburg. NUTS-Code DEE03 gartz Schreibmaschinentext Anlage 2 ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 2/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2/11 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Monaten: 6 II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb BLSA) insbesondere durch substantielle Analyse in den identifizierten Schwerpunktbereichen mit jeweiliger Darstellung der Aufgaben- und Zielerreichung (einschl. Heranziehung von objektiven Vergleichskriterien beispielsweise anderer staatlicher Bau- und Liegenschaftsverwaltungen), Ableitung von konkreten Optimierungs- und Handlungsbedarfen sowie Projektmanagement und Qualitätssicherung im laufenden Evaluierungsverfahren Allgemeines: Aufgrund der Bedeutung der Immobilien und des staatlichen Hochbaus als Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt ist die Optimierung des Immobilienbestandes wesentliche Aufgabe der Liegenschafts- und Hochbauverwaltung. Dazu gehört, die Immobilien möglichst effizient zu nutzen und nach immobilienwirtschaftlichen Methoden bzw. Ansätzen zu verwalten, zu entwickeln und ggf. zu verwerten. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung des Immobilienmanagements zu einem wirtschaftlich ausgerichteten Dienstleister des Landes. Mit der Gründung der Organisationseinheit „Landesbetrieb BLSA“ am 1.4.2012 wurden die verantwortlichen Zuständigkeiten (Liegenschaftsverwaltung und Hochbau) im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Der Landesbetrieb BLSA untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und sorgt neben der Wahrnehmung der klassischen staatlichen Hochbaumaßnahmen für die zweckmäßige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Unterbringung der Behörden und Einrichtungen des Landes. Zur Überprüfung und Weiterentwicklung des staatlichen Bau- und Liegenschaftsmanagements im Land Sachsen-Anhalt ist gemäß Grundsatzerlass zu den Landesbetrieben gemäß § 26 LHO vom 11.7.2012 sowie Beschlussfassung des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, die Evaluierung des Landesbetriebes BLSA durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen. Zielstellung ist die Sicherstellung einer effizienten Bau- und Liegenschaftsverwaltung bis zum Jahr 2020. Aufgrund der Komplexität und der damit verbundenen Kommunikationsprozesse ist eine Projektstruktur vorgesehen. Die Lenkungsgruppe setzt sich aus Vertretern des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zusammen. Für den Geschäftsführer des Landesbetriebes BLSA ist ein Gastrecht in diesem Gremium vorgesehen. Die Projektgruppe setzt sich aus Vertretern der von der Evaluierung des Landesbetriebes BLSA betroffenen Organisationseinheiten zusammen. Leistungsbeschreibung: Die Beratungsunterstützung bezieht sich insbesondere auf nachstehende Analysebereiche: 1. Rechtsgrundlagen, 2. Organisatorische Struktur, 3. Personalentwicklung, 4. Informationstechnische Ausstattung, 5. Finanzausstattung/Rechnungswesen. 6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement. ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 3/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3/11 Im Rahmen der Evaluierung des Landesbetriebes BLSA sollen insbesondere die Handlungs- und Optimierungsbedarfe in den jeweiligen Analysebereichen untersucht, bewertet und zur konkreten Entscheidung dargestellt werden. Dabei sind auch Vergleichskriterien mit anderen staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen (insbesondere Bundesländer) heranzuziehen. Darüber hinaus ruft der Auftraggeber Unterstützungsleistungen beim Projektmanagement (7.) und bei der Qualitätssicherung (8.) ab. Im Einzelnen werden folgende Unterstützungsleistungen erwartet: 1. Rechtsgrundlagen: Analyse der für den Landesbetrieb BLSA einschlägigen rechtlichen Grundlagen (insbesondere Gesetz zur Neuordnung der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung, Verordnung zur Festlegung von Ausnahmen von der zentralen Grundstücksverwaltung durch den Landesbetrieb BLSA, Betriebsordnung des Landesbetriebes BLSA, Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetz über das Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“, Verwaltungsabkommen über die Erledigung von Bauangelegenheiten des Bundes zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Sachsen-Anhalt einschl. Vereinbarung über die Erstattung der dem Land Sachsen-Anhalt für die Erledigung von Bauangelegenheiten des Bundes entstehender Kosten, Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung usw.) auf Wirksamkeit, Zielerreichung und Anpassungsbedarfe. 2. Organisatorische Struktur: Analyse der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt als Grundlage für Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung des Landesbetriebes BLSA; aufgabenkritische Betrachtung der Aufgabenbereiche und Geschäftsprozesse einschl. eindeutiger Abgrenzung der Zuständigkeiten; Prüfung der Gremienstruktur des Landesbetriebes BLSA (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen). 3. Personalentwicklung: Analyse der Personalausstattung und Beschäftigtenstruktur der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung im Hinblick auf das von der Landesregierung beschlossene Personalentwicklungskonzept sowie hinsichtlich des Aufgabenerledigungskonzeptes für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Geschäftsbereich als Grundlage für Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung des Landesbetriebes BLSA (inkl. Personalbedarfsermittlung insbesondere unter Heranziehung eines Ländervergleiches); Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Eigen- versus Fremderledigung (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen). 4. Informationstechnische Ausstattung: Prüfung der Funktionsfähigkeit des im Landesbetrieb BLSA geführten Landesgrundstücksverzeichnisses; Analyse der bisher im Rahmen des Projektes „IT-Konsolidierung des Landesbetriebes BLSA“ eingetretenen monetären, personellen und qualitativen Verbesserungen, der weggefallenen Redundanzen und der bisher vorliegenden Optimierungen der Arbeitsfähigkeit. 5. Finanzausstattung/Rechnungswesen: Analyse der Wirksamkeit der doppischen Abbildung der Finanzbuchhaltung im Landesbetrieb BLSA unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsparametern und den Wechselwirkungen zur kameralen Haushaltsführung; Betrachtung der Jahresergebnisse seit Gründung des Landesbetriebes BLSA unter Berücksichtigung marktüblicher Standards, Prüfung der Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen). 6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement: Überprüfung der Aufgabenschwerpunkte und strategischen Zielvorgaben in den Kerngeschäftsfeldern des Landesbetriebes BLSA; Analyse der Entwicklung des Liegenschaftsbestandes (Landesliegenschaften und Fremdanmietungen) einschl. dazugehörigen Flächenanteile und Belegungsdichten; Betrachtung der durch den Landesbetrieb BLSA erzielten quantitativen ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 4/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4/11 und monetären Verwertungen seit Gründung des Landesbetriebes BLSA; Überprüfung der bisher im Mieter-Vermieter-Modell eingetretenen monetären, personellen sowie qualitativen Verbesserungen einschl. Nutzerbetrachtung; Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Landeseigenbaus versus Investorenmodellen; Jahrgangsweise Betrachtung des durch den Landesbetrieb BLSA umgesetzten Bauvolumens im Landesbau (unterteilt in Ressort- und Hochschulbau) sowie Bundesbau einschl. Darstellung der dadurch ertüchtigen Bausubstanz (jeweils getrennt für Landesbau/Ressort- und Hochschulbau sowie Bundesbau: Vollständige Einzelauflistung aller abgeschlossenen und laufenden sog. Großen Baumaßnahmen, summarische Gesamtauflistung der sog. Kleinen Baumaßnahmen unter Nennung aller Baumaßnahmen über 1.000.000,00 Euro sowie summarische Gesamtauflistung der sog. Bauunterhaltung); Betrachtung des energetischen Sanierungsplans des Landesbaus unter Darstellung der umgesetzten Baumittel (insbesondere jeweils auch unter Einbeziehung von Vergleichskriterien anderer staatlicher Hochbau- und Liegenschaftsverwaltungen und Ableitung von Handlungsbedarfen). 7. Projektmanagement: Unterstützung der Projektleitung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in der Projektorganisation und des -managements anhand standardisierter Methoden und Ansätze; darüber hinaus in Abstimmung mit der Projektleitung die Vor- und Nachbereitung von Lenkungsausschusssitzungen; die Gesamtprojektsteuerung, die Durchführung des Projektcontrollings und des - reportings (Budgetreporting), die Auswahl und der Vorschlag von Projektstandards einschließlich Sicherstellung eines effizienten Informationsflusses im Projekt, die Verfolgung von Projektangelegenheiten und veränderten Anforderungen an das Projekt, die Durchführung von regelmäßigen Statusmeetings mit den verantwortlichen Personen sowie die Einbindung des Wirtschaftsprüfers bzw. anderer Dienstleister 8. Qualitätssicherung: Begleitung von Projektgruppensitzungen und Workshops zur frühzeitigen Ermittlung projektkritischer Punkte; Sicherstellung eines fachlichen, organisatorischen und methodischen Standards; Review der vorhandenen Konzepte und weiterer Dokumentationen; Sichtung der offenen Punkte und Bewertung der Auswirkung auf die kommenden Phasen; Spiegelung der Ergebnisse gegenüber marktüblichen Standards. Leistungsvolumen: Zur Unterstützung der genannten Bereiche werden folgende Leistungsvolumina (Tage) geschätzt (ein Anspruch auf ein bestimmtes Abrufvolumen besteht nicht): 1. Rechtsgrundlagen (ca. 10 Tage), 2. Organisatorische Struktur (ca. 30 Tage), 3. Personalentwicklung (ca. 20 Tage), 4. Informationstechnische Ausstattung (ca. 10 Tage), 5. Finanzausstattung/Rechnungswesen (ca. 20 Tage), 6. Aufgabenerledigung im Bau- und Liegenschaftsmanagement (ca. 35 Tage), 7. Projektmanagement (ca. 20 Tage), 8. Qualitätssicherung (ca. 10 Tage). Leistungs- und Zahlungsbedingungen: Die jeweilige Beratungsintensität in den einzelnen Bereichen wird zum Leistungsbeginn zwischen der Projektleitung und dem Beratungsunternehmen festgelegt. Spätestens 3 Wochen nach Leistungsbeginn ist dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der erste Zwischenbericht vorzulegen, welcher nach Auswertung im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber dem Beratungsunternehmen gespiegelt wird. Nach Bestätigung des ersten Zwischenberichtes durch die Lenkungsgruppe erfolgt die erste Teilzahlung in Höhe des erbrachten Leistungsumfangs, aber maximal in Höhe von 25 v. H. der Auftragssumme. Spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn ist dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen- Anhalt der zweite Zwischenbericht vorzulegen, welcher nach Auswertung im Ministerium der Finanzen ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 5/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 5/11 des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber dem Beratungsunternehmen gespiegelt wird. Nach Bestätigung des zweiten Zwischenberichtes durch die Lenkungsgruppe erfolgt die zweite Teilzahlung in Höhe des erbrachten Leistungsumfangs, aber maximal in Höhe von zusätzlich 50 v. H. der Auftragssumme. Spätestens fünfeinhalb Monate nach Leistungsbeginn ist dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der finale Evaluierungsbericht vorzulegen. Nach Bestätigung des finalen Evaluierungsberichtes durch die Lenkungsgruppe erfolgt die Schlusszahlung in Höhe des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs, aber maximal in Höhe der Gesamtauftragssumme. Sonstige Hinweise: Der Abschluss von Beraterverträgen unterliegt im Land Sachsen-Anhalt den landesspezifisch einschlägigen Maßgaben von Beraterverträgen, Studien und Gutachten. Danach sind vor Abschluss von Beraterverträgen und Gutachten diese dem Ausschuss für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einwilligung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich in Abhängigkeit der Entscheidung des Ausschusses für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt ausdrücklich vor, die ausgeschriebene Leistung nicht oder nur teilweise abzurufen. Ein Anspruch auf Vergabe der ausgeschriebenen Leistung besteht nicht. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers und Gerichtsstand für beide Parteien ist Magdeburg. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 79400000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auftrag wird, wie in der Kurzbeschreibung unter Ziff. II.1.5) beschrieben, insgesamt vergeben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. Optionen werden nicht ausgeschrieben. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Hinweis auf Kurzbeschreibung unter Ziff. II.1.5). III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, — dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben werden und, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 6/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 6/11 Bietergemeinschaften müssen mit der Einreichung des Angebots einen bevollmächtigten Vertreter mit Einzelvertretungsvollmacht für das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Original vorzulegen. Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projekts zu beschreiben. Sollte sich im Laufe der Untersuchung eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung ändern, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn die Veränderung negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Interessenkonflikte bei laufenden oder künftigen Aufträgen mit dem Land sind vom Bewerber offenzulegen und können zum Ausschluss führen. III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister: Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, sind vergleichbare Nachweise vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 2. Spezifische Eigenerklärungen: a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt). b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt). c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt). d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt). 3. Erklärung ARGE: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE). ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 7/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 7/11 III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Gesamtumsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist (siehe Eignungsformblatt). Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate). III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum sowie Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Jahre (bei kürzerer Marktpräsenz ab Gründungsdatum) und Anzahl der Kunden der letzten drei Jahre (bei kürzerer Marktpräsenz ab Gründungsdatum) getrennt nach öffentlichen und privaten Auftraggebern eingegangen werden. 2. Unternehmensbezogene Referenzen: Zur zielgerichteten Unterstützung sind seitens des Bewerbers immobilienwirtschaftliche Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Hand oder in der Privatwirtschaft notwendig. Darüber hinaus sind auch Erfahrungen mit den spezifischen Finanzierungsformen der öffentlichen Hand erforderlich. Es muss eine Darstellung über Referenzen unter Berücksichtigung der in Ziffer II.1.5)) genannten Bereiche erfolgen. Insgesamt ist die Angabe von 3 Referenzen der letzten 5 Jahre gewünscht, es können aber auch mehr oder weniger vorgelegt werden. 3. Projektbezogenes Schlüsselpersonal: Für die Unterstützungsleistungen der in Ziffer II.1.5) genannten Leistungsbereiche sind die jeweils vorgesehenen Schlüsselpersonen mit geeigneten Qualifikationsprofilen gem. den vorgesehenen Leistungserbringungsbereichen in der Gliederungsstruktur gem. Ziffer II.1.5) darzustellen. 4. Kommunikation mit dem Auftraggeber: Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt (siehe Eignungsformblatt). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu III.2.3) Ziffer 2 (Unternehmensbezogene Referenzen): Als Mindestanforderung ist eine vergleichbare Referenz im Bereich der öffentlichen Hand erforderlich. Vergleichbar ist eine Referenz nur dann, wenn sie sämtliche unter Ziffer III.2.3) Nr. 2 genannte Anforderungen erfüllt. III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 8/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 8/11 Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Nichtoffen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren: a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen; b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Prüfung der Mindestanforderung gemäß Ziffer III.2.3) und Feststellung der Geeignetheit; c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber – die angegebenen unternehmensbezogenen Referenzen gem. Ziffer III.2.3) Punkt 2. hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand mit 50 % bewerten unddie Qualifikationen des projektbezogenen Schlüsselpersonals gem. Ziffer III.2.3) Punkt 3. hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand mit 50 % bewerten. Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung/Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung/Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung/Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung/Leistungserwartung. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z-L-05-15 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 9/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 9/11 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 7.9.2015 - 12:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: vergabestelle.blsa.fb14@sachsen-anhalt.de Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. 2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen im PDF-Format enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. 3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten. 4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 10/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 10/11 durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen–, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs.9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten, soweit dies durch neue Erkenntnisse erforderlich ist. 5. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.8.2015, 12:00 Uhr, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) DEUTSCHLAND E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de und angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141536 / 3455141529 Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 3455141115 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“. Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. ABl./S S153 11/08/2015 282687-2015-DE Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 11/11 11/08/2015 S153 http://ted.europa.eu/TED Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 11/11 Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) DEUTSCHLAND E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de und angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 3455141536 / 3455141529 Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 3455141115 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 6.8.2015 d4674_Anlage.pdf Anlage 1 zum Antwortschreiben (KA 6-8991).pdf Anlage 2 zu Antwortschreiben (KA 6-8991)