Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4704 12.01.2016 (Ausgegeben am 13.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Koordinierungs- und Clearingstelle für niedrigschwellige Betreuungsangebote der Landesvereinigung für Gesundheit Kleine Anfrage - KA 6/9005 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales 1. Wird nach Auslaufen der Förderung der Koordinierungs- und Clearingstelle für niedrigschwellige Betreuungsangebote der Landesvereinigung für Gesundheit deren bisher erbrachte Leistungen - insbesondere Beratung und Begleitung von Anbietern bis zur Antragsreife, Fortbildung der Anbieter und regionale Vernetzung der Anbieter - weitergeführt? Die Koordinierungs- und Clearingstelle für niedrigschwellige Betreuungsangebote in Trägerschaft der Landesvereinigung für Gesundheit wird im Rahmen einer Modellförderung gemäß § 45c Sozialgesetzbuch XI hälftig mit Mitteln des Landes und der Pflegekassen gefördert. Demnach ist es möglich, Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepten insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige für eine Dauer von mindestens drei Jahren bis höchstens fünf Jahren zu fördern. Eine weitergehende Förderung eines bestehenden Modellprojektes ist daher nicht möglich. Die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes I in Verbindung mit den zu erwartenden Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II machen eine Neuausrichtung des Modellprojektes notwendig. Deshalb ist gemeinsam mit den Pflegekassen die Beendigung des Modellprojektes nach einer Förderdauer von vier Jahren und sieben Monaten zum 31. Dezember 2015 und eine gleichzeitige Neuausschreibung zur Umsetzung der rechtlichen Gegebenheiten vereinbart worden. Es ist beabsichtigt, mit einem Interessenbekundungsverfahren, das im Januar 2016 auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales veröffent- 2 licht werden soll, ein neues Modellprojekt auszuschreiben. Schwerpunkt soll dabei die landesweite Beratung potenzieller Anbieter, die Fortbildung der Träger und die regionale Vernetzung sein. Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung können zu diesem Zeitpunkt keine näheren Details dazu erläutert werden. Wenn ja, 1.1 inwieweit, zu welchem Zeitpunkt und durch welchen Träger soll das bestehende Beratungsangebot für niedrigschwellige Betreuungsangebote weitergeführt werden? Es wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. 1.2 inwieweit, zu welchem Zeitpunkt und durch welchen Träger soll das bestehende Beratungsangebot für sich neu gründende niedrigschwellige Betreuungsangebote weitergeführt werden? Es wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. 1.3 inwieweit, zu welchem Zeitpunkt und durch welchen Träger soll das bestehende Informationsangebot für Betroffene und Angehörige bspw. durch die online einsehbare Übersichtskarte weitergeführt werden? Es ist beabsichtigt, das bestehende Informationsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige und Träger von Angeboten, das derzeit als weiterführender Hyperlink der Internetseite der Landesvereinigung für Gesundheit vorgehalten wird, übergangsweise aus Mitteln wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen und Haushaltsmitteln der Pflegekassen weiter zu erhalten, bis das geplante Interessenbekundungsverfahren und das Auswahlverfahren für ein neues Modellprojekt abgeschlossen sind. Ziel ist dabei, Informationslücken für Betroffene und Angehörige zu vermeiden. 1.4 wie hoch veranschlagt die Landesregierung die nötige finanzielle Förderung , um die bisher erbrachten Leistungen im gleichen Umfang und gleicher Qualität weiter zu führen? Es wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. 1.5 wie hoch ist die bisherige Förderung der Koordinierungs- und Clearingstelle ? Die Haushaltsmittel des Landes wurden im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen in gleicher Höhe des Zuschusses, der vom Land für die Maßnahme geleistet wurde , ergänzt. Die bisherige Förderung des Modellvorhabens der Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e. V. ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 3 Zeitraum der Förderung Höhe der Landeszuwendung Höhe des Zuschusses Spitzenverband Bund der Pflegekassen 01.06. - 31.12.2011 22.642,77 € 22.642,77 € 01.01. - 31.12.2012 35.892,02 € 35.892,02 € 01.01. - 31.12.2013 32.543,56 € 32.543,56 € 01.01. - 31.12.2014 33.167,78 € 33.167,78 € 01.01. - 31.12.2015 34.247,78 € 34.247,78 € Förderung 158.493,91 € 158.493,91 € Gesamtförderung für die Jahre 2011 - 2015 316.987,82 € Quelle: Daten der Sozialagentur Wenn nein, 1.6 welchen sozialpolitischen Stellenwert misst die Landesregierung der bisherigen Arbeit der Koordinierungs- und Clearingstelle bei? 1.7 welchen Stellenwert misst die Landesregierung niedrigschwelligen Betreuungsangeboten bezüglich der Schaffung von regionalen Betreuungsund Pflegelandschaften bei? 1.8 inwieweit sieht die Landesregierung vorhandene Strukturen als in der Lage an, die Aufgaben der noch bestehenden Koordinierungs- und Clearingstelle (teilweise) zu übernehmen? Entfällt.