Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4711 12.01.2016 (Ausgegeben am 13.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Förderung von Investitionen der LIEKEN AG am Standort Wittenberg Kleine Anfrage - KA 6/9017 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einem in der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung vom 21.November 2015 veröffentlichten Interview wird LIEKEN-Vorstand Markus Biermann wie folgt zitiert: „Sie wissen, Fördermittel gibt es in allen Bundesländern. Alles, was wir an Geld auch in Form von Zuschüssen bekommen können, ist wichtig für uns. Die Investitionsentscheidung ist allerdings nicht aufgrund der Fördermittel gefallen. Das Werk soll 30 bis 40 Jahre laufen, da sind andere Faktoren entscheidender. Und trotzdem: Als Vorstand der LIEKEN AG bin ich dazu verpflichtet, mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Das würde jedes andere Unternehmen auch tun. Wir bekommen das Geld ja nur dann, wenn es uns per Gesetz zusteht.“ In der Fragestunde der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 13. November 2015 erklärte Minister Möllring, dass er der LIEKEN AG eine Förderung in Höhe von 11,25 Millionen € in Aussicht gestellt habe. Auf weitere Nachfrage, warum die Obergrenze für die Förderung sog. „innerstaatlicher Verlagerungsinvestitionen“ in Höhe von 10 Millionen € überschritten wird, antwortete er, dass Grundlage hierfür eine „Ministerentscheidung“ gewesen sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage: Wie beurteilt die Landesregierung die Interviewaussage des LIEKEN-Vorstands Biermann, wonach man die Fördermittel nur dann erhalte, wenn es dem Unternehmen „per Gesetz zusteht“? Können dem Unternehmen nur durch eine Aus- 2 nahme von der Obergrenze (Ministerentscheidung) die Fördermittel gewährt werden, die ihm „per Gesetz“ zustehen? Antwort: Bewilligungen von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgen auf Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ i. V. m. dem GRW-Koordinierungsrahmen und den GRW-Landesregelungen. In Sachsen-Anhalt ist es Verwaltungspraxis, dass beantragte GRW-Förderungen bewilligt werden, wenn die Fördervoraussetzungen gemäß dem Koordinierungsrahmen und der Landesregelungen erfüllt sind und ausreichende GRW-Mittel bzw. entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt vorhanden sind. Jeder Antragsteller hat insoweit einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Nach Nr. 2.2.6 der geltenden Landesregelungen beträgt der maximale GRW-Zuschuss 10 Millionen € pro Förderfall. Das Ministerium kann nach Nr. 5 der Landesregelungen in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen (Ministerentscheidung). Ein GRW-Zuschuss bis zu 11,25 Millionen € kann nach dem geltenden europäischen Beihilferecht ohne Genehmigung durch die Europäische Kommission bewilligt werden . Die Ausnahmeentscheidung für die Förderung von 11,25 Millionen € aus GRW- Mitteln ist gerechtfertigt, weil die AGROFERT Deutschland GmbH - über die 200 Millionen € Großinvestition für die Lieken AG hinausgehende - Investitionszusagen von rund 5 Millionen € und weitergehende Arbeitsplatzzusagen für den Standort Piesteritz sowie die Verlegung des Hauptsitzes der AGROFERT Deutschland GmbH mit zentralen Funktionen von Bischofswerda nach Piesteritz zugesagt hat. Die AGRO- FERT Deutschland GmbH will also über die Lieken-Entscheidung hinaus am Standort Piesteritz weiter wachsen. Die Sitzverlagerung der AGROFERT Deutschland GmbH nach Piesteritz ist bereits im November 2015 erfolgt.