Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4712 12.01.2016 (Ausgegeben am 13.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Digitales Jagdkataster Kleine Anfrage - KA 6/9022 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den Jagdgenossenschaften des Landes wird auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes ein Jagdkataster geführt. In einem vom Landesjagdverband durchgeführten Seminar wurde die Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Jagdkatasters diskutiert. Der Aufbau eines digitalen Jagdkatasters scheitere bisher aufgrund zu hoher Kosten für die Nutzung der im Land verfügbaren Software. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Ist die Führung eines Jagdkatasters in allen Jagdgenossenschaften des Landes gesichert und aktuell vorhanden? Jagdkataster werden in allen Jagdgenossenschaften Sachsen-Anhalts geführt. Die Aktualität dieser Verzeichnisse ist primär von der Arbeitsweise der Vorstände der Jagdgenossenschaften abhängig und dadurch differenziert. 2. Wie ist der gegenwärtige Stand zur Entwicklung eines digitalen Jagdkatasters ? Bereits seit Jahren werden EDV-Programme zur Führung digitaler Jagdkataster von privaten Unternehmen oder Verbänden angeboten und vertrieben, so auch durch die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauernverband Sachsen-Anhalts. Die Landesregierung betreibt keine Entwicklung eines digitalen Jagdkatasters. 2 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Jagdgenossenschaften die entsprechende Software gebührenfrei oder kostengünstig bereitzustellen? Die Landesregierung sieht keine entsprechenden Möglichkeiten.