Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4713 13.01.2016 (Ausgegeben am 14.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 - Finanzkorrekturen Kleine Anfrage - KA 6/9018 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Finanzkorrekturen (jeweils in welcher Höhe) hat die EU-Kommission nach seinen Finanzkontrollen dem Land auferlegt? Basierend auf einem Kontrollbesuch der Auditoren/innen der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission (EU-KOM) im Sommer 2014 kam es nach mehreren vorläufigen Prüffeststellungen der EU-KOM zu einem Zahlungsunterbrechungsverfahren für das Operationelle Programm EFRE. Nach einem Konsultationsverfahren hat das Land im Sommer 2015 eine Einigung mit der EU-KOM erzielt. Als Bestandteil der Einigung hat das Land nachfolgende Finanzkorrekturen vorgenommen: Korrekturbetrag EFRE-Anteil in € Sekundarschulzentrum Haldensleben 13.885,59 Abschluss der baulichen Sanierung des Universitätsklinikums 967.537,06 Pauschalkorrektur EU-Schulbauförderung 33.734.993,64 Pauschalkorrektur Vergaben 37.600.492,58 Summe 72.316.908,87 Insgesamt wurden im Datenbanksystem efREporter rund 72,317 Mio. € EFRE- Mittel korrigiert. 2 Allerdings ergibt sich im Rahmen der Berechnung des Korrekturbetrags im Zahlungsantrag nach Aufhebung der Zahlungsunterbrechung auf der Grundlage der korrigierten Gesamtausgaben ein Korrekturbetrag der EFRE-Mittel nur noch in Höhe von rd. 68 Mio. € (statt des in der Tabelle angegebenen Betrags in Höhe von 72,317 Mio. €). Diese Abweichung ist dem Verfahren zur Berechnung von Zahlungsanträgen geschuldet. Zahlungsanträge werden auf der Grundlage der Gesamtausgaben anhand der Kofinanzierungssätze auf der Ebene der Prioritätsachsen berechnet. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass die EU-Strukturfondskampagne einschließlich des EFRE-Anteils von 1.877.095,33 Euro ausgebucht wurde und nunmehr vollständig aus Landesmitteln finanziert wird. Diese Korrektur hat das Land eigenständig vorgenommen, um weitere Verzögerungen im Abschluss des Zahlungsunterbrechungsverfahrens zu vermeiden. Die Förderfähigkeit des Projektes war aus Sicht des Landes gegeben. Indessen hat die EU-KOM in diesem Verfahren signalisiert, dass es eines längeren und intensiveren Dialogs bedürfe, um die vorläufigen Beanstandungen auszuräumen. Im Ergebnis einer Prüfung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde das Vorhaben zum Umbau der Jahn-Sporthalle in der Stadt Wolmirstedt aus dem Operationellen Programm EFRE ausgebucht. Es erfolgte eine Finanzkorrektur in Höhe von 570.508,82 Euro EFRE-Mitteln. 2. Welche Finanzkorrekturen (jeweils in welcher Höhe) hat das Land darüber hinaus vorgenommen - Umfinanzierung von Projekten, die ursprünglich aus den Haushaltmitteln der operationellen Programme (EU-Mittel und nationale Kofinanzierung) finanziert werden sollten? Nach Artikel 98 Abs. 2 VO (EG) 1083/2006 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet , Berichtigungen vorzunehmen, die aufgrund der im Rahmen von Vorhaben oder Operationellen Programmen festgestellten vereinzelten oder systematischen Unregelmäßigkeiten notwendig sind. Eine Aufgabe der Prüfbehörde ist es, zu gewährleisten, dass das Verwaltungsund Kontrollsystem für das Operationelle Programm effektiv funktioniert. Gemäß Artikel 62 Abs. 1a VO (EG) Nr. 1083/2006 werden zu diesem Zweck sogenannte Systemprüfungen durchgeführt. Werden dabei systemische Fehler festgestellt , dann erfolgen finanzielle Korrekturen für das Programm. Im Bereich des OP EFRE ergaben sich im Ergebnis dieser Prüfungen für folgende Systeme Korrekturen (Stand: 31.12.2015): System Korrekturbetrag EFRE-Anteil in € 11.04./41.04. Investitionen in die Infrastruktur im Hochschulbereich 8.098.891,91 12.03./43.03. Förderung des Aufbaus der 90.425,49 3 Informationsgesellschaft 14.16./44.16. STARK III - Energieeffizienz 5.958.817,78 Summe 14.148.135,18 Neben den Systemprüfungen werden durch die EU-Prüfbehörde entsprechend Artikel 16 und 17 VO (EG) Nr. 1828/2006 in jedem Jahr anhand einer Stichprobe ausgewählte Vorhaben im Hinblick auf geltend gemachte Ausgaben vor Ort geprüft. Dabei wurden die im Rahmen dieser Prüfungen festgestellten diversen Einzelfehler - dies waren im Verlauf der Förderperiode bezogen auf den ESF und den EFRE insgesamt rund 8 Mio. Euro EU-Mittel - korrigiert. Anhand der bei den o. g. Prüfungen festgestellten Fehler wird im Jahresfinanzkontrollbericht eine statistische Fehlerquote errechnet. Die Europäische Kommission (GD EMPL) vertritt die Rechtsauffassung, dass eine pauschale Finanzkorrektur vorzunehmen ist, wenn die festgestellte jährliche Fehlerquote mehr als 2 % beträgt . Im Operationellen Programm ESF lag die statistische Fehlerquote in den Stichprobenkontrollen des Jahres 2010 über diesem Wert. Daher nahm das Land eine Korrektur in Höhe von 1.449.702,96 Euro, davon 1.087.277,22 Euro EU-Mittel, vor. Neben den Prüftätigkeiten der EU-Prüfbehörde führen die EU-Verwaltungsbehörde , die von ihr beauftragten Zwischengeschalteten Stellen, die Ressortkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie die EU-Bescheinigungsbehörde u. a. im Vorhinein begleitende Prüfungen durch. Dazu gehört auch die Prüfung von Zwischen- und Endverwendungsnachweisen, womit regelmäßig die Höhe der förderfähigen Ausgaben kontrolliert und neu festgelegt wird. Dieses Vorgehen soll dazu beitragen, die oben genannten Finanzkorrekturen zu vermeiden. 3. Wie hat das Land die durch die Korrekturen frei werdenden EU-Mittel und die nationale Kofinanzierung erneut eingesetzt? Der im Rahmen der Einigung zum Zahlungsunterbrechungsverfahren im EFRE korrigierte Betrag von 68 Mio. € durfte in Abstimmung mit der EU-Kommission bis zum Ende der Förderperiode für andere EFRE-förderfähige Projekte wieder eingesetzt werden, da die Korrekturen auf der Grundlage eines - zuvor mit ihr abgestimmten - Vorschlags der EU-Verwaltungsbehörde vorgenommen worden sind. Das Ende August 2014 förmlich eingeleitete Verfahren der Zahlungsunterbrechung konnte zwar bereits Ende Juli/Anfang August 2015 mit einer Einigung abgeschlossen werden. Damit waren jedoch die Möglichkeiten zum Wiedereinsatz der EFRE-Mittel nur wenige Monate vor dem Ende der Förderperiode 2007 - 2013 erheblich eingeschränkt. Erstattet werden durch die EU-Kommission nur die Zahlungen, die bis zum 31.12.2015 durch die Begünstigten verordnungskonform verausgabt worden sind. Grundsätzlich müssen die geförderten Projekte bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Daher konzentrierten sich die Anstrengungen darauf, einen Teil der Mittel im Rahmen von Finanzinstrumenten einzusetzen, da diese über den 31.12.2015 hinaus noch bis in den Herbst 2016 Darlehen an Darlehensnehmer auszahlen dürfen. Bis zum Jahresende 2015 wurden daher 23,52 Mio. Euro EU-Mittel neu in den KMU-Darlehensfonds eingezahlt. Die Festlegung dieses Betrages wurde berücksichtigt, in welcher Höhe die Einzahlung in den Fonds im Jahr 2016 noch umgesetzt werden können. 4 Die durch die Pauschalkorrektur im System 11.04./41.04. „Investitionen in die Infrastruktur im Hochschulbereich“ (vgl. Tabelle zu Frage 2) freigesetzten Mittel wurden wiederum im Bereich des Hochschulbaus neu eingesetzt. Die im System 12.03./43.03. „Förderung des Aufbaus der Informationsgesellschaft“ korrigierten Mittel wurden in das System 11.12. „Förderung von Forschungsschwerpunkten und innovativen Forschungsprojekten im Wissenschaftsbereich (…)“ umgeschichtet. Die anderen in der Tabelle zu Frage 2 aufgeführten Finanzkorrekturen erfolgten erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2015, daher stand für einen Wiedereinsatz - ähnlich wie bei der Zahlungsunterbrechung - nicht ausreichend Zeit bis zum Abschluss der Förderperiode zur Verfügung. Zu einem Teil konnten die Beträge, die auf den durch EU-Prüfbehörde festgestellten Einzelfehlern beruhen, vom Zuwendungsempfänger wieder eingezogen und somit einem Wiedereinsatz im gleichem System zugeführt werden. Falls dies nicht möglich war, erfolgte der Wiedereinsatz im Rahmen von Finanzplanumschichtungen in anderen Systemen. Die im ESF aufgrund der Überschreitung der jährlichen statistischen Fehlerquote erfolgte Finanzkorrektur (vgl. Ausführungen zu Frage 2) wurde vollständig im Bereich der Technischen Hilfe des ESF wieder eingesetzt. 4. Aus welchen Haushaltstiteln hat das Land die ursprünglich über die operationellen Programme finanzierten und später korrigierten Projekte endgültig finanziert (EU- und nationalen -Anteil)? Die Finanzierung der EU-Mittel erfolgte als Vorleistung des Landes aus den entsprechenden Haushaltsstellen des Einzelplans 13 (Kapitel 13 06 bis 13 09, 13 13, 13 14) mit dem Ziel, entsprechende Einnahmen aus dem EU-Haushalt zu erhalten. Durch die Finanzkorrekturen konnten jedoch nur entsprechend geringere Einnahmen erzielt werden. Die ausfallenden Einnahmen werden durch den Gesamthaushalt getragen. Eine Gesamtübersicht über die Haushaltsstellen für den EU- und den nationalen Anteil ist dem Vorbericht zum Haushaltsplan zu entnehmen.