Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4740 21.01.2016 (Ausgegeben am 21.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überregionale Vorranggewässer in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/9016 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Kriterien bzw. welches Kriterium gilt maßgeblich für die Einstufung eines Gewässers als überregionales Vorranggewässer? Was ist das Ziel von überregionalen Vorranggewässern? Welche Aktivitäten werden durch die Einstufung seitens der Landesregierung entfaltet? Maßgebendes Kriterium für die Auswahl eines Gewässers als überregionales Vorranggewässer ist seine Bedeutung als Wanderkorridor zwischen Binnenland und Meer für die überregionalen (Fisch-) Zielarten, vor allem für Lachs, Meerforelle und Aal. Daneben ist als weiteres Kriterium auch die ökologische Bedeutung eines Gewässers in Hinblick auf die Übernahme spezifischer ökologischer Funktionen für die typische Fischfauna im Bereich eines Fließgewässersystems zu nennen. Ziel der Einstufung als überregionales Vorranggewässer ist es, überregional bedeutsame Gewässer für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit bezogen auf den Fischaufstieg und den Fischabstieg zu identifizieren. Sie dienen somit als Entscheidungshilfe bei der Priorisierung von Maßnahmen. Die Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalts an den ausgewiesenen und damit priorisierten Vorranggewässern konzentrieren sich insbesondere auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der fischökologischen Durchgängigkeit für Langdistanzwanderfische sowie auf die Versorgung des Gesamteinzugsgebietes mit entsprechenden Mengen fortpflanzungsfähiger Fische. 2. Wurden im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2016 bis 2021 andere Gewässer als überregionale 2 Vorranggewässer eingestuft, die im vorangegangenen Bewirtschaftungszeitraum nicht als überregionales Vorranggewässer eingestuft wurden? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung jeweils? Wenn nein, weshalb nicht? Ja. Das überregionale Vorranggewässersystem ist im Rahmen der Planungen zum zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 um die Jeetze erweitert worden . Diese Erweiterung folgte dem Wunsch des Bundeslandes Niedersachsen zur Aufnahme der Jeetzel in das Vorranggewässersystem der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und berücksichtigt gleichzeitig die im Rahmen des „Wanderfischprogramms Sachsen-Anhalt“ in diesem System vorgesehenen Maßnahmen . „Jeetzel“ ist in Niedersachsen die Bezeichnung des Gewässers Jeetze. 3. Welche Kriterien zur Einstufung eines Gewässers als überregionales Vorranggewässer erfüllt die Bode? Die Bode erfüllt aufgrund ihrer Lage und der damit verbundenen, vergleichsweise geringen Bedeutung für die überregionale ökologische Vernetzung das unter 1. genannte maßgebliche Kriterium nicht. 4. Wurde im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2016 bis 2021 die Bode als überregionales Vorranggewässer eingestuft? Wenn ja, warum und wenn nein, weshalb nicht? Nein. Aufgrund ihrer Lage und der damit verbundenen, vergleichsweise geringen Bedeutung für die überregionale ökologische Vernetzung wurde die Bode nicht in das überregionale Vorranggewässernetz übernommen. 5. Welche ökologische Bedeutung kommt der Bode zu? Welche Fischarten und Rundmäuler nutzen die Bode als Rückzugs- bzw. Laichhabitat? Die ökologische Bedeutung der Bode liegt im Allgemeinen in den speziell angepassten , vorzugsweise im strömenden Wasser vorkommenden Lebensgemeinschaften der Fische, Wasserpflanzen und Wirbellosen. Auch ist die Bode als Vernetzungs- und Ausbreitungsstruktur von Bedeutung. Im Speziellen hat die Bode, neben den direkten Funktionen eines Hauptgewässers als Wanderkorridor, Lebensraum und Laichgewässer, eine verbindende Funktion zwischen den verschiedenen Landschaftsräumen der Börde, des Vorharzes und des Harzes einschließlich der hier vorhandenen aquatischen Lebensräume in den Nebengewässern der Bode. In der Bode sind mehr als zwanzig Fischarten nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um Bachforelle, Groppe, Döbel, Elritze, Gründling, Hasel, Ukelei , Äsche, Barbe, Schmerle, Aal, Aland, Bachneunauge, Barsch (Flussbarsch), 3 Brachse (Blei), Dreistachliger Stichling, Güster, Hecht, Kaulbarsch, Quappe, Rotauge (Plötze), Rotfeder, Rapfen, Schleie und Bitterling. 6. Durch welche Bauwerke ist die Durchgängigkeit der Bode gestört bzw. eingeschränkt? Sind ggf. weitere Bauwerke in Planung? Wie können trotzdem die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden? Die ökologische Durchgängigkeit der Bode ist durch folgende Bauwerke gestört beziehungsweise eingeschränkt: ehemaliges Walzenwehr Nienburg Wehr Staßfurt Wehr Rothenförde Sohlschwelle Rothenförde Schützentafelwehr Egeln-Nord Walzenwehr Hadmersleben Wehr Oschersleben Brücke Krottorf Wehr Krottorf Wehr Gröningen Wehr Damm-Mühle Wehr Rodersdorf Grundschwelle Oehringer, Brücke Quedlinburg Wehr am Brühl Wehr Dippenword Wehr Kratzenstein Wehr Maßmühle Wehr Weddersleben Wehr Felsenmühle Thale Wehr Schröder Thale Wehr Bienert Thale Wehr EHW II Messwehr Thale Darüber hinaus befinden sich oberhalb von Thale neben acht weiteren Querbauwerken noch die Talsperre Wendefurth und die Überleitungssperre Königshütte , die die Durchgängigkeit ebenfalls einschränken. Es sind keine weiteren Bauwerke in Planung. Für die Obere und Untere Bode liegen Gewässerentwicklungskonzepte als wichtige wasserwirtschaftliche Planungsinstrumente vor. Diese geben einen Überblick über geeignete Maßnahmen, unter anderem auch zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Die Gewässerentwicklungskonzepte sind wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der ökologischen Durchgängigkeit, um die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auch an der Bode zu erfüllen. Sie sind auf der Homepage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft unter dem Link http://www.lhw.sachsen-anhalt.de/untersuchen -bewerten/gewaesserentwicklungskonzepte/ einzusehen.