Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4753 22.01.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 25.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Personalentwicklung im Schulbereich Kleine Anfrage - KA 6/9023 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Ergänzung der regelmäßigen Berichterstattung zur Unterrichtsversorgung und zur Personalausstattung der Schulen in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des Beschlusses des Landtages, Drs. 6/3109, frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lehrkräfte sind zwischen den im oben genannten Beschluss des Landtages bestimmten Stichtagen 2014 und 2015 - getrennt nach Schulformen - ausgeschieden? Bitte gliedern Sie die Zahlen für die einzelnen Schulformen noch nach den Gründen des Ausscheidens. Es wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Personen haben sich 2015 für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt beworben? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und darüber hinaus die Zahlen für die einzelnen Schulformen nach: 2 a) Personen mit einem in Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Lehramtsstudium, b) Personen mit einem in anderen Bundesländern abgeschlossenen Lehramtsstudium , c) Personen mit einem im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudium, d) Personen mit dem Abschluss einer Lehrerbildung nach DDR-Recht, e) Personen mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung aber keiner Lehrerausbildung, f) Personen mit sonstigen Abschlüssen. Insgesamt haben sich im Jahr 2015 1669 Lehrkräfte auf Ausschreibungen für unbefristete Stellen im Schuldienst beworben (ohne Sprachlehrkräfte für den Migrationsbereich ). Die im Kalenderjahr 2015 eingegangenen Bewerbungen verteilen sich wie folgt auf die Schulformen: Schulform Anzahl der Bewerber Grundschulen 328 Förderschulen 80 Sekundarschulen/ Gemeinschaftsschulen 165 Gymnasien/ Gesamtschulen 921 Berufsbildende Schulen 175 Summe 1.669   Zusätzlich sind im Landesschulamt bis zum Ende des Jahres 2015 342 Bewerbungen für einen Einsatz als Sprachlehrkraft für den Migrationsbereich eingegangen. Die erbetene Aufschlüsselung nach Qualifikationen und Abschlussart ist aufgrund der zahlreichen Ausschreibungen und Nachausschreibungen in der Kürze der Zeit nicht möglich. Frage 3: Wie viele Personen wurden 2015 in den Schuldienst in Sachsen-Anhalt eingestellt ? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und darüber hinaus die Zahlen für die einzelnen Schulformen nach: a) Personen mit einem in Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Lehramtsstudium, b) Personen mit einem in anderen Bundesländern abgeschlossenen Lehramtsstudium , c) Personen mit einem im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudium, d) Personen mit dem Abschluss einer Lehrerbildung nach DDR-Recht, e) Personen mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung aber keiner Lehrerausbildung, f) Personen mit sonstigen Abschlüssen. Die folgende Tabelle enthält die im Jahr 2015 in den Schuldienst eingestellten Personen . 3 Schulform unbefristete Einstellungen Sprach- Lehrkräfte Grundschulen 91 60 Sekundarschulen 60 37 Gesamtschulen 23 4 Gemeinschaftsschulen 22 18 Gymnasien 215 Förderschulen 25 Berufsbildende Schulen 43 6 Summe 479 125 Die im Weiteren erfragte Aufschlüsselung nach Qualifikationen wird statistisch standardmäßig nicht erfasst und ist damit zeitlich nicht leistbar. Frage 4: Wie viele Personen, die sich beworben hatten, wurden 2015 für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt abgelehnt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und darüber hinaus die Zahlen für die einzelnen Schulformen nach: a) Personen mit einem in Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Lehramtsstudium, b) Personen mit einem in anderen Bundesländern abgeschlossenen Lehramtsstudium , c) Personen mit einem im Ausland abgeschlossenen Lehramtsstudium, d) Personen mit dem Abschluss einer Lehrerbildung nach DDR-Recht, e) Personen mit einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung aber keiner Lehrerausbildung, f) Personen mit sonstigen Abschlüssen. Hierzu sind keine Daten erhoben worden, so dass auch statistische Informationen für die Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung stehen. Frage 5: Wie viel verfügbares Arbeitsvermögen ist zum Stichtag 2015 in andere Behörden abgeordnet? Bitte geben Sie die Zahlen getrennt nach Schulformen an. Es wird auf Anlage 2 verwiesen. Frage 6: Wie viele Nicht-Stammlehrkräfte (kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, befristete und stundenweise Beschäftigte etc.) sind zum Stichtag 2015 an den Schulen tätig? Bitte geben Sie auch jeweils das Äquivalent von VZLE an und gliedern Sie nach Schulformen. Bezüglich der öffentlichen Schulen in Fach- und Dienstaufsicht des Kultusministeriums wird auf Anlage 3 verwiesen. 4 An den Schulen in Trägerschaft und Dienstaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sind zwei Nicht-Stammlehrkräfte mit insgesamt 0,6 VZLE tätig. Frage 7: Wie hoch war der Umfang von nichtplanmäßig erteiltem Unterricht im Schuljahr 2014/2015? Bitte geben Sie den Umfang absolut in Unterrichtsstunden und als Anteil am Gesamtbedarf getrennt nach Schulformen und nach den Gründen für die nichtplanmäßige Erteilung (Krankheit der Lehrkräfte, Mutterschutz/Elternzeit /Krankheit der Kinder, anderweitiger schulischer Einsatz, Sonderurlaub, Fort- und Weiterbildung, Einsatz in Kommissionen, Elementarereignisse usw.) an. Als nicht planmäßig erteilt wird der Unterricht statistisch erfasst, der nicht gemäß dem Stundenplan der Schule stattfindet. Dazu zählen u. a. auch wenn eine andere entsprechend qualifizierte Lehrkraft Vertretungsunterricht im gleichen Fach oder der Fachunterricht in zusammengefassten Lerngruppen erteilt wird. Im Weiteren wird auf Anlage 4 verwiesen. Frage 8: Wie hoch waren im Schuljahr 2014/2015 der totale und der vermiedene Unterrichtsausfall ? Bitte geben Sie den Umfang absolut in Unterrichtsstunden und als Anteil am Gesamtbedarf getrennt nach Schulformen und nach den Instrumenten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall (Nutzung von Mehr- und Minderzeiten bzw. Reservestunden, Zusammenlegung von Klassen und Lerngruppen, Abordnungen von anderen Schulen usw.) an. Es wird auf die Anlagen 5a und 5b verwiesen. Im Schuljahr 2014/2015 wurden wegen der Lehrkräftestreiks 39.290 Unterrichtsstunden nicht planmäßig erteilt. Ergänzend wird der Totalausfall ohne Streiks geschätzt und ebenfalls angegeben. Frage 9: Wie entwickelt sich der Unterrichtsausfall im Schuljahr 2015/2016 bis zum 18. Dezember 2015? Bitte stellen Sie die Zahlen entsprechend der Gliederung der Fragen 7. und 8. dar. Es wird auf die Anlagen 6a bis 6c verwiesen. Die Daten für den Monat Dezember standen noch nicht zur Verfügung. Die Angaben beziehen sich deshalb auf die Monate September bis November. Frage 10: Wie hoch war die Zahl der langzeiterkrankten Lehrkräfte zum 18. Dezember 2015? Bitte gliedern Sie nach Schulformen. Die folgenden Tabellen enthalten die erbetenen Angaben: 5 Öffentliche Schulen in Fach- und Dienstaufsicht des Kultusministeriums Schulform Anzahl Grundschulen 188 Sekundarschulen 139 Gesamtschulen 16 Gemeinschaftsschulen 26 Gymnasien 120 Förderschulen 69 Schulen des zweiten Bildungsweges 3 Berufsbildende Schulen 58 Summe 619 Zu den Stichtagen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen betrug die Zahl der langzeiterkrankten Lehrkräfte 424. Der festzustellende Anstieg in den Monaten Oktober bis Dezember entspricht den Erfahrungen der vergangen Schuljahre. Schulen in Trägerschaft und Dienstaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Schulform Anzahl Berufsbildende Schulen 2 Frage 11: In welchem Umfang fließen die den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel für Vertretungs- und Aushilfslehrkräfte im Schuljahr 2014/2015 und bisher im Schuljahr 2015/2016 ab? Bitte gliedern Sie die Antwort nach Schulformen und geben Sie den Mittelabfluss in Monatsscheiben an, und zwar als absolute Zahlen und als Anteil von der insgesamt der jeweiligen Schulform zur Verfügung stehenden Summe. Öffentliche Schulen in Fach- und Dienstaufsicht des Kultusministeriums Die für Vertretungslehrkräfte verfügbaren finanziellen Mittel speisen sich sowohl aus Geldtiteln, die im Haushaltsplan veranschlagt sind, als auch aus dem Bereich des Planpersonals (quasi „im laufenden Geschäft“) bei Vertretungen mit einem sachlichen Grund (z. B. Mutterschutz- oder Elternzeitvertretung). Damit erschließt sich die Darstellung der finanziellen Inanspruchnahme nicht für ein Schuljahr sondern der Haushaltsjahressystematik folgend nur für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr). Eine monatliche Ermittlung der Personalkosten wird nicht vorgenommen, vielmehr werden die Kosten der jeweiligen konkreten Vertretungsmaßnahme insgesamt erfasst und ausgewiesen. Es sind infolge dessen die Aufstellungen aller Vertretungsfälle der Jahre 2014 (Anlage 7a) und 2015 (Anlage 7b) sowie die bisher bekannten oder geplanten Vertretungen des Jahres 2016 (Anlage 7c) zur Unterrichtung beigefügt. Die Vertretungen umfassen allerdings nicht nur befristete Einstellungen (in den Anlagen mit „B“ bezeich- 6 net) sondern auch die befristete Erhöhung von Stundenumfängen bei Teilzeit beschäftigten Lehrkräften (in den Anlagen mit „AZ“ bezeichnet). Der Finanzrahmen aus der Reinvestitionsklausel 2015 wurde im vollen Umfang in das Haushaltsjahr 2016 übertragen und ist dort bereits für 46 Maßnahmen bis zum 31. Juli 2016 verausgabt oder gebunden. Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, dass in einigen Fällen die konkreten Personalkosten erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelbar sind. Das trifft vor allem Fälle des Jahres 2015, die erst im ersten Quartal 2016 bezügetechnisch zahlbar gemacht werden (können), und Fälle des Jahres 2016. In diesen Fällen sind die Personalkosten aufgrund von Erfahrungswerten pauschaliert zugrunde gelegt worden. Das erweckt allerdings u. U. den Eindruck, dass die jeweiligen Finanzierungsgrenzen überschritten würden. Bei der realen Ermittlung der Personalkosten achtet jedoch das Landesschulamt intensiv auf die Einhaltung der Grenzen. Damit sind auch je nach Einzelfallgestaltung noch Umbuchungen zwischen den Bereichen denkbar. Schulen in Trägerschaft und Dienstaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Spezielle Mittel für Vertretungs- und Aushilfskräfte werden bisher nicht zur Verfügung gestellt. Die Fachschule für Landwirtschaft ist Teil der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Notwendige Vertretungen werden bisher ausschließlich mit internen Verwaltungsmitteln der LLG gesichert. Frage 12: Welche Vertretungen werden mit diesen Mitteln organisiert? Bitte stellen Sie die Anzahl der Maßnahmen nach der Dauer (bis zu einem Monat, bis zu drei Monaten, bis zu sechs Monaten, bis zu einem Jahr) dar. Bitten stellen Sie darüber hinaus den Umfang der dadurch ermöglichten Unterrichtsvertretungen in Unterrichtsstunden und im Verhältnis zum Gesamtbedarf nach Schulformen dar. Die Vertretungslehrkräfte werden in der Regel in dem Umfang beschäftigt, wie er sich als schulkonkreter Bedarf darstellt. Die Bandbreite umfasst dabei kurzfristige stundenweise Vertretungen (z. B. 4 Wochenstunden über einen Zeitraum von wenigen Wochen) bis zur vollen Vertretung (z. B. 25 Wochenstunden bis zur Dauer eines Schuljahres oder Schulhalbjahres). Oftmals ist aber die Vertretung auch abhängig von der jeweiligen Einsatzbereitschaft der Vertretungskraft. Eine entsprechende Kategorisierung wird allerdings nicht erfasst und ist daher statistisch auch nicht auswertbar . Im Übrigen wird auf die Aufstellungen verwiesen, die als Anlagen 7a bis 7c zu Frage 11 beigefügt wurden. Anlage 1 zu Frage 1 Anzahl von Lehrkräften, die zwischen den Erhebungsstichtagen 16.10.2014 bis 7.10.2015 (ABS) und 06.11.2014 bis 05.11.2015 (BBS) den Schuldienst an öffentlichen Schulen verlassen haben Quelle: Spiegel v. 14.12.2015 Gemein¬ schafts¬ schule Schule des Zweiten Bildungs¬ weges Gesamt¬ schulen/ Sport¬ schulen Halle Bezieher einer Erwerbsun¬ fähigkeits¬ rente im Schuljahr 2014/15 allgemein¬ berufs¬ allgemein¬ bildende u. berufs¬ Abgangsgrund Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gymna¬ sium Förder¬ schulen bildende Schulen bildende Schulen berufs¬ bildende bildende Schulen gesamt (WIK) Schulen (MK) (MLU) Erreichen der Altersgrenze (51) 65 97 9 68 2 4 33 278 67 345 1 Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen und Abfindungsangebot nach Richtlinie (52 und 98) 48 25 3 15 3 20 114 6 120 Kündigung durch Arbeitgeber (53) 2 1 3 1 7 1 8 Kündigung durch Arbeitnehmer (54) 10 3 1 4 1 9 28 3 31 Versetzung an eine Behörde (55) 1 4 3 8 1 9 Lehrertausch mit anderem Bundesland (57) 3 1 1 2 1 1 9 9 Dienst-/Erwerbs-/Berufsunfähigkeit (58) " 17 8 6 5 13 49 3 52 verstorben (59) 5 10 1 6 1 1 24 1 25 Gesamt 151 149 15 107 2 9 70 14 517 82 599 1 Anlage 2 zu Frage 5 Einsätze von Lehrkräften öffentlicher Schulen in einer Behörde zum Stichtag im Schuljahr 2015/16 Quelle: Spiegel LSchA vom 14.12.2015 zum Stichtag 07.10.2015 Abordnungen von der Schulform ... Einsa Kultusmi tz im nisterium Einsa Landess tz im chulamt Einsatz im Landes¬ verwaltungsamt Einsatz im LISA Einsatz in einer anderen Behörde Einsatz in Behörden insgesamt Stunden VZLE Stunden VZLE Stunden VZLE Stunden VZLE Stunden VZLE Stunden VZLE Grundschule 105,00 3,9 101,25 3,8 104,00 3,9 12,00 0,4 323,25 12,0 Sekundärschule 50,00 2,0 266,00 10,6 185,50 7,4 59,00 2,4 62,00 2,5 622,50 24,9 Gemeinschaftsschule 50,00 2,0 50,00 2,0 45,00 1,8 11,00 0,4 156,00 6,2 Gymnasium 75,00 3,0 381,75 15,3 93,75 3,8 277,00 11,1 35,00 1,4 862,50 34,5 Schule des Zweiten Bildungsweges Gesamtschulen einschl. Sportschulen Halle 25,00 1,0 50,00 2,0 50,00 2,0 96,00 3,8 12,50 0,5 233,50 9,3 Schule für Lernbehinderte 169,00 6,8 68,75 2,8 25,00 1,0 262,75 10,5 Schule für Geistigbehinderte 100,00 4,0 10,00 0,4 110,00 4,4 Sonstige Förderschulen 172,50 6,9 25,00 1,0 25,00 1,0 11,00 0,4 233,50 9,3 berufsbildende Schulen (MK) 2,00 0,1 186,50 7,4 25,00 1,0 132,00 5,2 64,50 2,5 410,00 16,2 202,00 8,1 1.481,75 58,9 525,50 20,7 772,75 30,5 232,00 9,2 3.214,00 127,4 Anlage 3 zu Frage 6 Arbeitsvermögen der Nichtstammlehrkräfte an öffentlichen Schulen zu den Stichtagen im Schuljahr 2015/16 Stichtage:?.10.2015 (ABS) und 05.11.2015 (BBS) Quelle: Spiegel LSchA vom 14.12.2015 zum Stichtag 07.10.2015 Schulform kirchlicher Mitarbeiter/ kirchliche Mitarbeiterin befristet eingestellte Lehrkräfte Referendar/-in / Lehramtsanwärter/-in** stundenweise Beschäftigte/-r Anzahl* VZLE Anzahl VZLE Anzahl Anzahl VZLE 10 Grundschule 110 27,7 54 45,3 121 20 Sekundärschule 29 6,9 22 20,9 85 70 Gemeinschaftsschule 7 2,0 8 7,2 11 30 Gymnasium 38 16,2 6 4,2 181 13 2,6 33 Schule des Zweiten Bildungsweges 50 Kooperative Gesamtschule 1 1,0 2 55 Integrierte Gesamtschule 1 0,7 1 1,0 6 57 Sportschulen Sek/Gym 2 0,5 4 60 Schule für Lernbehinderte 23 65 Schule für Geistigbehinderte 7 0,8 30 6S Sonstige Förderschulen 1 0,3 30 80 berufsbildende Schulen (MK) 15 11,5 58 195 55,1 107 91,0 551 13 2,6 * Ein kirchlicher Mitarbeiter/ eine kirchliche Mitarbeiterin kann an mehreren Schulformen unterrichten und wird demzufolge mehrfach gezählt. ** Da je nach Ausbildungsphase und Ausbildungsfortschritt unterschiedliche Stundenumfänge eigenverantwortlichen Unterrichts erteilt werden, kann hier das Arbeitsvermögen nicht in VZLE angegeben werden. Hier sind auch Referendare/innen an Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt. Kultusministerium Anlage 4 zu Frage 7 Ursachen für nicht planmäßig erteilten Unterricht hier: öffentliche Schulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2014/15 Beschreibung Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gemein¬ schafts¬ schule Gym¬ nasium Schulen d. zw. BW Gesamt¬ schulen Förder¬ schulen allg. bild. Schulen berufsbild. Schulen Gesamtbedarf (in Std.) 3.374.954 2.806.384 327.144 2.593.179 30.311 263.808 1.282.630 10.678.410 1.381.081 zeitweilig nicht planm. erteilter Unterricht insges. (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 291.887 8,6 329.842 11,8 39.536 12,1 274.784 10,6 1.790 5,9 34.167 13,0 159.583 12,4 1.131.588 10,6 143.681 10,4 dar. wegen Krankheit einschließlich Kur der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 224.688 6,7 198.881 7,1 23.357 7,1 155.831 6,0 1,206 4,0 21.017 8,0 116.784 9,1 741.763 6,9 106.566 7,7 dar. wegen Mutterschutzfrist / Elternzeit Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 3.702 0,1 1.520 0,1 259 0,1 1.252 0,0 657 0,2 2.225 0,2 9.615 0,1 366 0,03 dar. wegen Sonderurlaub der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 1.229 0,04 739 0,03 42 0,01 1.123 0,04 102 0,04 476 0,04 3.711 0,03 2.585 0,2 dar. wegen sonst. Gründe einschl. Krankheit des Kindes Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 13.529 0,4 17.828 0,6 1.215 0,4 34.248 1,3 336 1,1 4.169 1,6 13.646 1,1 84.970 0,8 5.962 0,4 dar. wegen Fortbildung der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 11.859 0,4 12.154 0,4 2.021 0,6 9.393 0,4 181 0,6 1.368 0,5 4.962 0,4 41.937 0,4 8.338 0,6 dar. wegen Weiterbildung der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 1.503 0,04 1.483 0,1 187 0,1 825 0,03 6 0,02 69 0,03 677 0,1 4.750 0,04 727 0,1 dar. wegen Mitarbeit in Kommissionen (RRL, RGA o.a.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 505 0,01 930 0,03 3.041 0,1 4 0,01 70 0,03 153 0,01 4.703 0,04 2.396 0,2 dar. weil Lehrkr. für anderw. schulische Veranst. einges. sind Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 19.864 0,6 82.842 3,0 10.815 3,3 63.006 2,4 55 0,2 5.699 2,2 17.788 1,4 200.067 1,9 16.011 1,2 dar. wegen elementarer Ereignisse Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 390 0,01 678 0,02 30 0,01 130 0,01 65 0,01 1.293 0,01 220 0,02 dar. wegen Lehrkräftestreik Anteil am Gesamtbedarf (in v. H. 14.620 0,4 12.788 0,5 1.611 0,5 5.936 0,2 2 0,01 1.016 0,4 2.808 0,2 38.780 0,4 510 0,04 Anlage 5a zu Frage 8 Nicht planmäßig erteilter Unterricht im Schuljahr 2014/15 nach Schulformen hier: öffentliche Schulen in Sachsen-Anhalt Beschreibung Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gemein¬ schafts¬ schule Gym¬ nasium Schulen d. zw. BW Gesamt¬ schulen Förder¬ schulen allg. bild. Schulen berufsbild. Schulen Gesamtbedarf im Zeitraum (in Std.) 3.374.954 2.806.384 327.144 2.593.179 30.311 263.808 1.282.630 10.678.410 1.381.081 zeitweilig nicht planmäßig ert. Unterricht insges. (in Std.) 291.887 329.842 39.536 274.784 1.790 34.167 159.583 1.131.588 143.681 davon Total-Ausfall (in Std.) 75.229 94.935 12.536 92.713 713 16.762 60.064 352.951 65.846 davon vermiedener Unterrichtsausfall (in Std.) 216.658 234.907 27.000 182.071 1.077 17.405 99.519 778.637 77.835 Anteil d. Totalausfalls am Gesamtbedarf (in v. H.) 2,2 3,4 3.8 3,6 2,4 6,4 4,7 3,3 4,8 Anteil d. Totalausfalls am Gesamtbedarf (in v. H.)* ohne Ausfall durch Lehrkräftestreiks (geschätzt) 1,8 2,9 3,3 3,3 2,3 6,0 4,5 2,9 4,7 Anteil d. vermiedenen Unterrichtsausf. am Gesamtbedarf (in v. H.) 6,4 8,4 8,3 7,0 3,6 6,6 7,8 7,3 5,6 ('Unter der Annahme, dass alle wegen der Lehrkräftestreiks nicht planmäßig erteilten Stunden ausgefallen sind, wurden die Ausfallquoten geschätzt.) Anlage 5b zu Frage 8 Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen angewandte Instrumente hier: Schuljahr 2014/15 Beschreibung Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gemein¬ schafts¬ schule Gym¬ nasium Schulen d. zw. BW Gesamt¬ schulen Förder¬ schulen allg. bild. Schulen berufsbild. Schulen Gesamtbedarf im Zeitraum (in Std.) 3.374.954 2.806.384 327.144 2.593.179 30.311 263.808 1.282.630 10.678.410 1.381.081 vermiedener Unterrichtsausfall (in Std.) insgesamt Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 216.658 6.4 234.907 8,4 27.000 8,3 182.071 7,0 1.077 3,6 17.405 6,6 99.519 7,8 778.637 7,3 77.835 5,6 dar. dch. Nutzg. von § 4, Abs. 2 ArbZVO einschl. Reservestd. (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 86.692 2,6 192.176 6,8 22.439 6,9 160.081 6,2 1.077 3,6 14.297 5,4 51.121 4,0 527.883 4,9 66.516 4,8 dar. dch. Klassen- bzw. Lerngruppenzusammenlegung (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 82.347 2,4 27.323 1,0 3.307 1,0 4.743 0,2 786 0,3 35.702 2,8 154.207 1,4 6.257 0,5 dar. dch. Abordnungen aus anderen Schulen (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 10.687 0,3 1.249 0,04 132 0,04 511 0,02 175 0,1 587 0,05 13.341 0,1 32 0,002 dar. dch. sonstige Maßnahmen (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 36.933 1,1 14.160 0,5 1.123 0,3 16.736 0,6 2.147 0,8 12.109 0,9 83.207 0,8 5.030 0.4 Anlage 6a zu Frage 9 Nicht planmäßig erteilter Unterricht nach Schulformen hier: öffentliche Schulen in Sachsen-Anhalt in den Monaten September bis November des Schuljahres 2015/16 Schulform Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gemein¬ schafts¬ schule Gym¬ nasium Schulen d. zw. BW Gesamt¬ schulen Förder¬ schulen allg. bild. Schulen berufsbild. Schulen Gesamtbedarf im Zeitraum (in Std.) 1.184.217 859.996 179.934 899.639 10.218 94.599 429.824 3,658.427 495.621 zeitweilig nicht planmäßig ert. Unterricht insges. (in Std.) 84.905 85.823 18.136 84.928 913 12.959 48.524 336.188 52.027 davon Total-Ausfall (in Std.) 23.205 22.169 4.524 26.677 357 5.060 17.578 99.569 23.794 davon vermiedener Unterrichtsausfall (in Std.) 61.700 63.654 13.612 58.251 556 7.899 30.947 236.619 28.233 Anteil d. Totalausfalls am Gesamtbedarf (in v. H.) 2,0 2,6 2,5 3,0 3,5 5,3 4,1 2,7 4,8 Anteil d. vermiedenen Unterrichtsausf. am Gesamtbedarf (in v. H.) 5,2 7,4 7,6 6,5 5,4 8,3 7,2 6,5 5,7 Anlage 6b zu Frage 9 Ursachen für den nicht planmäßig erteilten Unterricht und die Anteile am Gesamtbedarf hier: öffentliche Schulen in Sachsen-Anhalt in den Monaten September bis November des Schuljahres 2015/16 Beschreibung Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gemein¬ schafts¬ schule Gym¬ nasium Schulen d. zw. BW Gesamt¬ schulen Förder¬ schulen allg. bild. Schulen berufsbild. Schulen Gesamtbedarf im Zeitraum (in Std.) 1.184.217 859.996 179.934 899.639 10.218 94.599 429.824 3.658.427 495.621 zeitweilig nicht planm. erteilter Unterricht insges. (In Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 84.905 7,2 85.823 10,0 18.136 10,1 84.928 9,4 913 8,9 12.959 13,7 48.524 11,3 336.188 9,2 52.027 10,5 dar. wegen Krankheit einschließlich Kur der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 67.716 5,7 58,343 6,8 12.558 7,0 52.250 5,8 617 6,0 7.410 7,8 37.193 8,7 236.086 6,5 38.222 7,7 dar. wegen Mutterschutzfrist / Elternzeit Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 988 0,1 207 0,02 110 0,1 1.155 0,1 100 0,1 404 0,1 2.964 0,1 499 0,1 dar. wegen Sonderurlaub der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 381 0,03 358 0,04 26 0,01 627 0,1 21 0,2 51 0,1 189 0,04 1.653 0,05 793 0,2 dar. wegen sonst. Gründe einschl. Krankheit des Kindes Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 6.183 0,5 4.675 0,5 412 0,2 9.445 1,0 152 1,5 847 0,9 4.268 1,0 25.981 0,7 2.977 0,6 dar. wegen Fortbildung der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 3.198 0,3 3.599 0,4 653 0,4 3.700 0,4 61 0,6 545 0,6 1.325 0,3 13.080 0,4 3.187 0,6 dar. wegen Weiterbildung der Lehrkräfte Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 549 0,05 190 0,02 212 0,1 210 0,02 6 0,1 123 0,03 1.290 0,04 96 0,02 dar. wegen Mitarbeit in Kommissionen (RRL, RGA o.ä.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 219 0,02 171 0,02 27 0,02 1.012 0,1 36 0,4 52 0,1 76 0,02 1.593 0,04 791 0,2 dar. weil Lehrkr. für anderw. schulische Veranst. einges. sind Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 5.221 0,4 18.150 2,1 4.138 2.3 16.437 1,8 20 0,2 3.954 4,2 4.918 1,1 52.837 1,4 5.459 1,1 dar. wegen elementarer Ereignisse Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.] 452 0,04 131 0,02 92 0,01 29 0,01 704 0,02 3 0,00 dar. wegen Lehrkräftestreik Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.; Anlage 6c zu Frage 9 Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen angewandte Instrumente hier; öffentliche Schulen In Sachsen-Anhalt in den Monaten September bis November des Schuljahres 2015/16 Beschreibung Grund¬ schule Sekundär¬ schule Gemein¬ schafts¬ schule Gym¬ nasium Schulen d. zw. BW Gesamt¬ schulen Förder¬ schulen allg. bild. Schulen berufsbild. Schulen Gesamtbedarf im Zeitraum (in Std.) 1.184.217 859.996 179.934 899.639 10.218 94.599 429.824 3.658.427 II 495.621 vermiedener Unterrichtsausfall insgesamt (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 61.700 5,2 63.654 7,4 13.612 7,6 58.251 6,5 556 5,4 7.899 8,3 30.947 7,2 236.619 6,5 28.233 5,7 dar. dch. Nutzg. von § 4, Abs. 2 ArbZVO einschl. Reservestd. (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 24.070 2,0 53.385 6,2 10.223 5,7 51.825 5,8 556 5,4 6.740 7,1 16.286 3,8 163.084 4,5 23.917 4,8 dar. dch. Klassen- bzw. Lerngruppenzusammenlegung (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 24.182 2,0 7.396 0,9 2.088 1,2 940 0,1 132 0,1 11.030 2,6 45.767 1,3 2.306 0,5 dar. dch. Abordnungen aus anderen Schulen (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 1.872 0,2 365 0,04 140 0,1 154 0,02 41 0,04 9 0,002 2.581 0,1 114 0,02 dar. dch. sonstige Maßnahmen (in Std.) Anteil am Gesamtbedarf (in v. H.) 11.576 1,0 2.509 0,3 1.161 0,6 5.332 0,6 986 1,0 3.622 0,8 25.186 0,7 1.896 0,4 Anlage 7a bis 7c zu Frage 11 2014 (Anlage 7a) Finanzrahmen Verfügungs¬ rahmen in € Anzahl Fälle (voraussichtlic h) in Anspruch genommene Mittel in € a) Vertretungsmittel BBS Kapitel 0720 Titel 427 01 70.000,00 8 55.522,80 b) Vertretungsmittel GYM Kapitel 0717 Titel 427 01 15.000,00 3 12.643,18 c) Vertretungsmittel SEK Kapitel 0722 Titel 427 01 35.000,00 6 12,819,73 d) Reinvestitionsklausel Teilzeit-TV Schulen LSA (Planpersonal) 01.01.2014 bis 31.07.2014 *) 150.000,00 24 149.845,28 e) Reinvestitionsklausel Teilzeit-TV Schulen LSA (Planpersonal) 01.08.2014 bis 31.12.2014 *) 150.000,00 3 23,104,38 f) Kapitalisierung von drei NEK (Planpersonal) 165.000,00 17 162,363,29 Summe insgesamt 585.000,00 61 416.298,66 *) Die Nutzung der Reinvestitionsklausel erstreckt sich abweichend von der Haushaltsjahressystematik auf ein Schuljahr. Der Finanzrahmen, der am Jahresende nicht verausgabt ist, wird in das Folgejahr übertragen. 2015 (Anlage 7b) Finanzrahmen Verfügungs¬ rahmen in € Anzahl Fälle (voraussichtlic h) in Anspruch genommene Mittel in € a) Vertretungsmittel BBS Kapitel 0720 Titel 427 01 70,000,00 13 62.903,71 b) Vertretungsmittel GYM Kapitel 0717 Titel 427 01 15,000,00 4 12.872,11 c) Vertretungsmittel SEK Kapitel 0722 Titel 427 01 35,000,00 6 33.022,44 d) Reinvestitionsklausel Teilzeit-TV Schulen LSA (Planpersonal) 01,01.2015 bis 31.07.2015 *) 126,895,62 24 126.698,65 e) Reinvestitionsklausel Teilzeit-TV Schulen LSA (Planpersonal) 01.08.2015 bis 31,12,2015 *) 261.195,00 0 0,00 f) Kapitalisierung von drei NEK (Planpersonal) 165.000,00 24 164.994,01 g) Personalkostenerstattungen von Dritten (Planpersonal) 247.239,32 53 201,943,09 Summe insgesamt 920.329,94 124 602.434,01 *) Die Nutzung der Reinvestitionsklausel erstreckt sich abweichend von der Haushaltsjahressystematik auf ein Schuljahr. Der Finanzrahmen, der am Jahresende nicht verausgabt ist, wird in das Folgejahr übertragen. Anlage 7a bis 7c zu Frage 11 2016 (Anlage 7c) Finanzrahmen Verfügungs¬ rahmen in € Anzahl Fälle (voraussichtlich) in Anspruch genommene Mittel in € a) Vertretungsmittel BBS Kapitel 0720 Titel 427 01 70.000,00 7 70.050,00 b) Vertretungsmittel GYM Kapitel 0717 Titel 427 01 15.000,00 1 15.600,00 c) Vertretungsmittel SEK Kapitel 0722 Titel 427 01 35.000,00 4 35.040,00 d) Vertretungsmittel GS Kapitel 0721 Titel 427 01 ***) siehe *** e) Vertretungsmittel GesS Kapitel 0718 Titel 427 01 ***) f) Vertretungsmittel GemS Kapitel 0719 Titel 427 01 ***) g) Reinvestitionsklausel Teilzeit-TV Schulen LSA (Planpersonal) 01.01.2016 bis 31.07.2016 *) 261.195,00 46 261.986,40 h) Reinvestitionsklausel Teilzeit-TV Schulen LSA (Planpersonal) 01.08.2016 bis 31.12.2016 *) 150.000,00 i) Kapitalisierung von drei NEK (Planpersonal) 165.000,00 g) Personalkostenerstattungen von Dritten (Planpersonal) 224.290,32 Summe insgesamt 920.485,32 58 382.676,40 *) Die Nutzung der Reinvestitionsklausel erstreckt sich abweichend von der Haushaltsjahressystematik auf ein Schuljahr. Der Finanzrahmen, der am Jahresende nicht verausgabt ist, wird in das Folgejahr übertragen. **) Der nach dem Teilzeit-TV Schulen LSA zum 15.12. eines Jahres zu ermittelnde Reinvestitionsumfang liegt für den Erhebungstag 15.12.2015 bei 79.282 Euro und damit unter dem garantierten Sockelbetrag von 150.000 Euro. Eine entsprechende Antragstellung für den Zeitraum 01.08.2016 - 31.07.2017 ist bereits vorbereitet. ***)lm Bedarfsfall sind die konkreten Maßnahmen beim MF anzumelden. Die Finanzmittel werden dann bedarfsgerecht zugewiesen. Insgesamt steht dafür im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 1,8 Mio. € zur Verfügung.